Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Zdravko Rebic, Sajtovici, BA-75405 Osmaci/Bosnia Herzegovina, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 8. August 2006 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 28. Juni 2004 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen stehen bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgericht zur Verfügung.

19. September 2006

Eidgenössisches Versicherungsgericht i.A. der Präsidentin Der Kanzleidirektor: Stefan Studer

I 369/04 Hm

2006-2352

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