Notifikation (Art. 64 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren, VwVG) PF Concept International B.V., De Lasso 14, NL-2371 GV Roelofarendsveen wird hiermit eröffnet: Mit Verfügung vom 4. Mai 2006 erklärte die Zollkreisdirektion Schaffhausen die Firma PF Concept International B.V. für Eingangsabgaben von 4940.15 Franken leistungspflichtig. Dieser Betrag ist binnen 14 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung auf das Postcheckonto Nr. 82-176-7 der Zollkreisdirektion Schaffhausen oder auf das Konto der Oberzolldirektion Nr. 1530-5-030-002-01 bei der Schweizerischen Nationalbank, CH-3003 Bern, zu überweisen.

Diese Verfügung kann binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung der Notifikation durch eine im Doppel einzureichende Beschwerde bei der Eidgenössischen Oberzolldirektion, CH-3003 Bern, angefochten werden.

Nach unbenütztem Ablauf der genannten Frist erwächst die Verfügung über die Leistungspflicht in Rechtskraft.

16. Mai 2006

4224

Zollkreisdirektion Schaffhausen

2006-1355