Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald ­

Gemeinden Andermatt, Hospental, Realp UR, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Ursern Projekt-Nr. 411.3-UR-0003/0002

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Gemeinde Silenen UR, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Hagglisberg Projekt-Nr. 411.3-UR-0019/0001

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Gemeinde Saxeten BE, Schutzbauten und -anlagen, Steinschlagschutzdamm Wohnhaus Seematter Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0067

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Gemeinde Lütschental BE, Schutzbauten und -anlagen, Felssicherung Gilbi Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0066

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Gemeinde Seedorf BE, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Forstwerkhof Lobsigen Projekt-Nr. 421.2-BE-4058/0001

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Gemeinde Versam GR, Schutzbauten und -anlagen, Sanierung Lawinenverbauung Buchwald Projekt-Nr. 431.1-GR-0113/0001

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 53, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Abteilung Wald, Worblentalstrasse 68, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

21. November 2006

9130

Bundesamt für Umwelt

2006-2918