Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Emmen, Lärmsanierung der Schiessanlagen Hüslenmoos vom 2. März 2006

Gestützt auf das Gesuch der Gemeinde Emmen, 6020 Emmenbrücke und der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 19. Oktober 2004 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt zur Lärmsanierung der Schiessanlagen Hüslenmoos in der Gemeinde Emmen (LU) unter Auflagen genehmigt und die Einsprachen abgewiesen.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/departement/organisation/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

14. März 2006

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2006-0714

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