Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen KNT Services, Rohrstrasse 15, 8152 Glattbrugg Das Bundesamt für Kommunikation hat am 8. November 2006 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilte Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit der Verfügung vom 14. August 2003 zugeteilte Nummer 0901 381969 wird mit sofortiger Wirkung widerrufen.

2.

COLT Telecom AG, bei der die genannte Mehrwertdienstnummer in Betrieb ist, wird aufgefordert, diese innert drei Werktagen ab Erhalt einer Kopie des in Rechtskraft erwachsenen Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu nehmen.

3.

Die Verfahrenskosten betragen 520.00 Franken und werden KNT Services auferlegt. Die Verfahrenskosten werden mit Rechtskraft der Verfügung fällig. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

4.

Diese Verfügung wird an die Firma KNT Services mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein eröffnet.

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit ihrer Eröffnung bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

Bundesamt für Kommunikation Die Nichtbezahlung der Verfahrenskosten innerhalb der vorgesehenen Frist löst Verzugszinsen aus.

Der Entscheid kann von der Adressatin angefordert werden bei: Bundesamt für Kommunikation Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel Telefon +41 (0)32 327 55 11 Fax direkt +41 (0)32 327 55 49

2006-2930

9129