Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7809 Widersprechende/r Rivella International AG, CH-4852 Rothrist, CH-Marke Nr.

404 393 «MIVELLA» gegen Widerspruchsgegner/in PLUS DISCOUNT Sp. z o. o., PL-30-062 Krakow, IR-Marke Nr. 849 083 «MIRELLA».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 18. April 2006 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7809 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 849 083 «MIRELLA» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

18. April 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3990

2006-1071