Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 8109 Widersprechende Telecom Italia S.P.A., Piazza degli Affari, 2, IT-20123 Milano, internationale Registrierung Nr. 635 079 «TELECOM ITALIA SPA» (fig.)

gegen Widerspruchsgegnerin Aktsionernoe Obchtchestvo Agentstvo Khabar, 13, pl. Respubliki, KZ-Almaty, internationale Registrierung Nr. 863 427 «(fig.)».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Oktober 2006 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 8109 wird abgewiesen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 863 427 «(fig.)» wird die Schutzausdehnung auf die Schweiz für sämtliche Waren und Dienstleistungen gewährt.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt beim Institut.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

26. Oktober 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2006-2771

8871