06.082 Botschaft über einen Rahmenkredit für die Globale Umwelt vom 29. September 2006

Sehr geehrte Herren Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses zu einem Rahmenkredit für die globale Umwelt, mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

29. September 2006

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2006-1884

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Übersicht Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit von 109,77 Millionen Franken mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren für die Finanzierung von Aktivitäten im Bereich der Internationalen Umweltpolitik. Dieser Rahmenkredit gewährleistet die kontinuierliche Weiterführung des Engagements der Schweiz, wie sie es 1991 mit 145 Millionen Franken aus dem Jubiläumskredit für das 700-jährige Bestehen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (total 700 Millionen Franken) begonnen und mit Rahmenkrediten von 88.5 Millionen Franken 1998 und von 125 Millionen Franken 2003 weitergeführt hat (BBl 1998 3606, 2003 8047). Die Botschaft begründet, weshalb und wie dieses Engagement in den nächsten Jahren fortgesetzt werden soll. Die beantragten Mittel ergänzen die Mittel der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.

Der beantragte Rahmenkredit soll es der Schweiz ermöglichen, sich an den Wiederauffüllungen des Globalen Umweltfonds (GEF) und des multilateralen Ozonfonds, sowie an spezifischen Fonds im Rahmen der Klimakonvention zu beteiligen. Die neuerliche Kapitalisierung dieser Umweltfonds findet vor dem Hintergrund einer sich weiterhin verschlechternden globalen Umweltsituation statt.

Angesichts des weit verzweigten globalen Umweltsystems mit seinen zahlreichen Konventionen und Protokollen, die teilweise unterschiedliche Führungsstrukturen und Zuständigkeiten aufweisen, ist eine Stärkung der Gesamtkohärenz ein vordringliches Anliegen. Diesbezüglich spielen die Umsetzungs- und Finanzierungsmechanismen der Umweltkonventionen und -protokolle eine zentrale Rolle. Deren kohärente und effiziente Ausgestaltung ist von grösster Wichtigkeit. Die Konzentration auf wenige gut funktionierende Finanzierungsinstrumente fördert die Kohärenz und Effizienz des globalen Umweltsystems. Der GEF stellt heute das wichtigste globale Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der Konventionen und Protokolle im Umweltbereich dar. Seit seiner Schaffung 1991 hat der GEF mit Eigenmitteln von 6,2 Milliarden US Dollar über 1800 Projekte in 140 Entwicklungs- und Transitionsländern und in sechs Schwerpunktbereichen finanziert: Klima, Biodiversität, internationale Gewässer, Landdegradation, persistente organische Schadstoffe und ­ beschränkt auf Transitionsländer ­ Schutz der
Ozonschicht. Mit diesen Investitionen wurden zusätzlich über 20 Milliarden US Dollar an Kofinanzierungen aus verschiedenen Quellen mobilisiert. Das Ziel des GEF ist es weiterhin, über die Demonstration von innovativen und effizienten Projekten eine katalytische Wirkung zur Mobilisierung von Investitionen und zur Beeinflussung von Rahmenbedingungen zugunsten der globalen Umwelt zu erzeugen.

Das Montrealer Protokoll über ozonschichtabbauende Substanzen vom September 1987 legt den Fahrplan für den Verzicht auf Substanzen fest, welche die lebenswichtige stratosphärische Ozonschicht zerstören. Dieses Protokoll nimmt sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer in die Pflicht. Um den vollständigen Verzicht der Entwicklungsländer auf ozonschichtabbauende Substanzen zu gewährleisten und die

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Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, muss der Ozonfonds weiterhin mit den nötigen Mitteln versehen werden. Bis zum April 2006 hat der multilaterale Ozonfonds fast 2 Milliarden US Dollar für 5250 Projekte in 139 Entwicklungsländern ausgeschüttet zur Reduktion der Produktion von ozonschichtabbauenden Substanzen wie zur Reduktion deren Konsums in Bereichen wie Kälte- und Klimaanlagen, Schaumstoffen, Feuerlösch- und Lösungsmitteln.

Der Bundesrat ist aufgrund der in der Botschaft im Detail besprochenen Wirkung von GEF und Ozonfonds der Überzeugung, dass diese Finanzierungsmechanismen neu kapitalisiert werden müssen. Diese Fonds unterstützen Zielsetzungen wie sie der Bundesrat in den folgenden Berichten dargelegt hat: Bericht vom 1. Oktober 1990 über die Sicherheitspolitik der Schweiz (BBl 1990 III 847), Bericht vom 15. November 2000 zur Aussenpolitik 2000 sowie zur Interessenwahrung durch verstärkte Präsenz (BBl 2001 261), Bericht vom 7. März 1994 über die Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz in den 90er-Jahren (Leitbild Nord-Süd; BB1 1994 II 1214 ), «Millenniumentwicklungsziele ­ Zwischenbericht der Schweiz 2005» vom 25. Mai 2005 (Schweizerischer Bundesrat 2005) und Bericht vom 31. Mai 2006 über das Verhältnis der Schweiz zur UNO und zu den internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz (2006­0509).

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Inhaltsverzeichnis Übersicht

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1 Allgemeiner Teil 1.1 Einleitung 1.2 Umwelttrends 1.3 Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Transitionsländern 1.4 Umweltabkommen und Bereiche mit Unterstützung des GEF und des Multilateralen Ozonfonds 1.4.1 Die Klimakonvention und das Kyoto Protokoll 1.4.2 Die Konvention über die biologische Vielfalt und das Cartagena Protokoll 1.4.3 Die Wiener Konvention und das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht 1.4.4 Die POPs-Konvention 1.4.5 Die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung 1.4.6 Internationale Gewässer 1.4.7 Einfluss auf weitere internationale Umweltabkommen 1.5 Einbettung des Rahmenkredits in die schweizerische Aussenpolitik 1.5.1 Das internationale Umweltregime 1.5.2 Einsatz der Schweiz für die Stärkung des globalen Umweltsystems und der Umweltinstitutionen 1.5.3 GEF als zentraler Finanzierungsmechanismus für die Umsetzung von multilateralen Umweltabkommen 1.5.4 Der multilaterale Ozonfonds: Erster Finanzmechanismen zur Umsetzung multilateraler Umweltübereinkommen in Entwicklungsländern 1.6 Charakteristika von GEF und Ozonfonds 1.6.1 Struktur und Funktionsweise des GEF 1.6.2 Struktur und Funktionsweise des Ozonfonds 1.7 Wirkung der Projekte und Programme von GEF und Ozonfonds 1.7.1 GEF 1.7.2 Ozonfonds 1.8 Klimafonds

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2 Besonderer Teil 2.1 Betrag und Verwendung des Rahmenkredits 2.2 Der Beitrag der Schweiz an den GEF 2.2.1 Ressourcenbedarf für GEF-4 2.2.2 Das GEF-4 Verhandlungsergebnis ­ Beitrag der Schweiz 2.2.3 Modus der Auszahlungen für GEF-4 2.3 Der neue Beitrag der Schweiz an den Ozonfonds 2.4 Umfang der Verpflichtung im Klimabereich (Klimafonds) 2.5 Durchführungskredit

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3 Auswirkungen 3.1 Finanzielle Auswirkungen 3.2 Ausgabenbremse 3.3 Personelle Auswirkungen 3.4 Volkswirtschaftliche Auswirkungen 3.5 Zuständigkeiten

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4 Legislaturplanung

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5 Rechtliche Grundlagen

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Anhänge 1. Projektbeispiele 2. Tabellen 1­11 3. Literatur- und Quellenverzeichnis

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Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für die Globale Umwelt (Entwurf)

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Botschaft 1

Allgemeiner Teil

1.1

Einleitung

Anlässlich des Erdgipfels, der historischen UNO Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992, hielt die internationale Gemeinschaft auf höchster politischer Ebene fest, dass globale Umweltprobleme die Lebensgrundlagen der Menschheit bedrohen und dass die Lösung dieser Probleme nur durch internationale Zusammenarbeit wirksam angegangen werden kann. In Rio de Janeiro wurden 1992 auch zentrale globale Umweltabkommen unterzeichnet: die Konvention über Klimaänderungen, die Konvention über biologische Vielfalt sowie die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung. Bereits ein Jahr zuvor war 1991 der Globale Umweltfonds GEF (auch Globale Umweltfazilität) ins Leben gerufen worden zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei Massnahmen zugunsten der globalen Umwelt. Zuvor war 1990 der multilaterale Ozonfonds für den Schutz der Ozonschicht etabliert worden. Seit den frühen 90er-Jahren kann die internationale Gemeinschaft somit bei der Etablierung von Prozessen und Institutionen zur Bekämpfung der globalen Umweltzerstörung wichtige Erfolge aufzeigen. Diese schliessen an frühere Erfolge mit Umweltabkommen wie mit dem Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht von 1987 an.

Diese Aktivitäten dürfen aber nicht davon ablenken, dass sich der Zustand unserer globalen Umwelt fortschreitend verschlechtert. Das Millenium Ecosystem Assessment, die grösste international je durchgeführte Evaluation des Zustandes der globalen Umwelt und der Auswirkungen ihrer Veränderung auf die Menschen, dokumentiert, wie die Menschheit die Umwelt in nur gerade 50 Jahren markant verändert hat, so auch im Klimabereich. Der menschliche Druck auf die Umwelt wird in den nächsten Jahrzehnten weiter zunehmen, falls von den Staaten, der Privatwirtschaft sowie internationalen Institutionen nicht Massnahmen beschlossen werden, welche das Überleben zukünftiger Generationen sichern. Besonders gefährdet sind die zwei Milliarden Menschen, die in trockenen Gebieten leben (Millenium Ecosystem Assessment, 2005).

Der UNO-Weltgipfel der Staats- und Regierungschefs im September 2005 nahm die Umweltproblematik ebenfalls auf, und die Teilnehmenden Staats- und Regierungschefs sprachen sich insbesondere auch für eine weitere Stärkung der internationalen Umweltgouvernanz aus. Gleichzeitig betonten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in
ihrer Schlussdeklaration die Notwendigkeit der internationalen Kooperation und der Kohärenz des internationalen Umweltregimes (United Nations, 2005a). Auch anlässlich des 9. Globalen Umweltministerforums im Frühjahr 2006 unterstrichen die Umweltministerinnen und -minister die Notwendigkeit, das Umweltprogramm der UNO UNEP weiter zu stärken.

Die internationale Gemeinschaft ist dringend gefordert, ihre Anstrengungen zum Schutz der globalen Umwelt fortzusetzen, die Kohärenz des internationalen Umweltregimes zu wahren bzw. zu erhöhen, und bestehende Abkommen wirksam umzusetzen und weiterzuentwickeln.

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1.2

Umwelttrends

Die Wissenschaft ist sich einig, dass die menschlichen Tätigkeiten zu einer erhöhten Degradation von Ökosystemen geführt haben, verbunden mit einer dramatischen Zunahme des Artensterbens und des Verschwindens natürlicher Lebensräume. Das Millenium Ecosystem Assessment (MEA, 2005) dokumentiert, dass sich in den vergangenen 50 Jahren die Zusammensetzung wesentlicher Komponenten der Biodiversität mehr verändert hat als jemals zuvor in der Geschichte der menschlichen Zivilisationen. Das Millenium Ecosystem Assessment weist unter anderem Folgendes nach: ­

Zwischen 1950 und 1980 wurde mehr Land einem landwirtschaftlichem Nutzen zugeführt als zwischen 1700 und 1850.

­

Ungefähr 35 % der Mangrovenwälder wurden in den letzten 20 Jahren zerstört. Auch 20 % der Korallenriffe sind zerstört, weitere 20 % sind schwer geschädigt.

­

Die menschlichen Tätigkeiten haben während der letzten Jahrhunderte zu einer Artenverlustrate geführt, welche tausendmal höher ist als die natürliche Rate. Unter den gut untersuchten taxonomischen Gruppen der Vögel, Säugetiere und Nadelhölzer sind 12 %, bzw. 23 % und 25 % von der Ausrottung bedroht. 32 % der Amphibien sind ebenfalls gefährdet.

­

Die genetische Vielfalt innerhalb der einzelnen Arten hat sich ebenfalls drastisch reduziert. Seit 1960 hat die «grüne Revolution» mit der Intensivierung der Landwirtschaft und der Selektion genetischer Charakteristiken zu einer bedeutenden Reduktion der genetischen Vielfalt der Haustiere und der kultivierten Pflanzenarten geführt. Dieser Verlust an genetischer Vielfalt bedroht das Anpassungsvermögen der Arten. Er reduziert zudem das globale Potenzial der genetischen Ressourcen im Hinblick auf den Erhalt neuer Charakteristiken für Landwirtschaft und Ernährung und kann damit auch die Versorgungssicherheit im Nahrungsbereich einschränken. Zu beachten ist, dass heute auch die Wirkstoffe zahlreicher Arzneimittel natürlichen Ursprungs sind.

Die Produktivität ganzer Ökosysteme ist durch den Verlust einzelner Komponenten gefährdet. Auch Meere und Ozeane stehen unter Druck, unter anderem durch Überfischung und Schadstoffeinlass in Küstengewässern.

Die biologische Vielfalt ist auf der Welt sehr ungleichmässig verteilt. Die grösste Vielfalt existiert in tropischen Ländern, in gemässigten Zonen ist sie entsprechend geringer. In vielen Industrienationen ist der Anteil an ursprünglichen Primärwäldern drastisch zurückgegangen. In Europa zum Beispiel machen diese nur noch 2 % der Wälder aus. Der grösste Teil der biologischen Vielfalt dieser Erde befindet sich in den noch verbleibenden Urwäldern einiger Entwicklungsländer. In vielen dieser Länder, wie den Philippinen, Costa Rica und der Elfenbeinküste, bleiben heute jedoch nur noch Fragmente der früheren Bestände.

Grosse Aufmerksamkeit hat in den letzten Jahren der Klimawandel erhalten. Die letzten 10 Jahre, mit Ausnahme von 1996 und 2000, sind weltweit die wärmsten je gemessenen Jahre. Die durchschnittliche Temperatur der Erdoberfläche hat zudem im letzten Jahrhundert um rund 0,6 Grad Celsius zugenommen, mit einer markanten Steigerung seit 1976 (WMO, 2006). Diese Erwärmung wird auf eine Akkumulation von Treibhausgasen in der Erdatmosphäre zurückgeführt, welche durch wachsende 8531

Emissionen verursacht wird, die von menschlichen Aktivitäten stammen. Bis zum Jahr 2100 wird sich gemäss dem neusten Stand der Forschung die Erdatmosphäre um durchschnittlich 1,4­5,8 Grad Celsius erwärmen (IPCC, 2001).

Wissenschaftlerinnen und Wissenschafter sind sich weitgehend einig, dass die Erwärmung der Erdoberfläche zu weitreichenden Klimaveränderungen führen wird, mit zum Teil dramatischen Auswirkungen auf Ökosysteme, und damit sowohl auf die Lebensräume von Menschen, Tieren und Pflanzen, als auch auf die menschlichen Tätigkeiten. Extreme Wetterereignisse waren in den letzten Jahren zunehmend zu beobachten. Langfristig drohen nicht nur die bekannten Veränderungen in unseren Verhältnissen (u.a. die Problematik des Permafrosts) sondern auch eine Ausdehnung der Wüsten sowie die Erhöhung des Meeresspiegels, mit letztererzusammenhängend auch eine starke Beeinträchtigung vieler Küstenzonen. Die Intensität von Extremereignissen, mit entsprechend grossem Schadenspotential droht dabei zuzunemen. Die ärmsten Entwicklungsländer werden gemäss den Prognosen von den Folgen der Klimaänderungen am stärksten betroffen sein.

Der Abbau der stratosphärischen Ozonschicht und die damit einhergehende Zunahme ultravioletter Strahlung tragen zu einer Zunahme des Auftretens von Hautkrebs und Katarakten bei. Sie führen weiter zu einer Abnahme der Produktion der Biomasse in den Meeren und zum beschleunigten Abbau synthetischer Materialien. Entdeckt in der Mitte der 80er-Jahre, erscheint die Situation heute ­ als Folge der Implementierung des Montrealer Protokolls ­ stabilisiert. Allerdings zeigen die wissenschaftlichen Modelle, dass eine Rückkehr zur Situation vor 1980 frühestens um 2065 erfolgen wird, vorausgesetzt, das Montrealer Protokoll wird vollumfänglich umgesetzt und es treten keine neuen negativen Umwelteinflüsse auf.

Andere globale Umweltprobleme nehmen ebenfalls an Bedeutung zu. Eine ausreichende Versorgung der wachsenden Weltbevölkerung mit sauberem Trinkwasser ist immer weniger gewährleistet. Ein wachsendes Problem ist auch die Abnahme der Bodenfruchtbarkeit durch die Verschlechterung der Bodenqualität. Diese beeinträchtigt die Nahrungsmittelproduktion nicht nur in den ärmsten Ländern und in ariden Zonen, dort aber oft mit den schlimmsten Folgen für die Bevölkerung. Der Gebrauch von Pflanzenschutz-
und Düngemitteln in der Landwirtschaft und anderer synthetischer Stoffe in der industriellen Produktion hat in Entwicklungsländern zu einer raschen Zunahme der Produktion von toxischen Substanzen und zum Teil zur Anhäufung von giftigen Abfällen geführt. Künstliche und zum Teil giftige Stoffe reichern sich weltweit in der Umwelt an und stellen für Menschen und Umwelt eine wachsende Gefahr dar.

Diese anhaltenden negativen Umwelttrends sind vor dem Hintergrund einer weiterhin rasch wachenden Weltbevölkerung und eines nach wie vor grossen Entwicklungsbedarfs zu sehen. Die Weltbevölkerung ist in den letzten Jahren jährlich um 76 Millionen Menschen auf neu 6,5 Milliarden Menschen (Juli 2005) angewachsen.

Prognosen der UNO für 2050 reichen von 7,6 bis zu 10,6 Milliarden bei einer mittleren Wachstumsrate geht die UNO von 9 Milliarden Menschen aus. Dieses Wachstum findet praktisch ausschliesslich in den Entwicklungsländern statt. Es wird den Druck auf die natürlichen Ressourcen weiter verstärken.

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1.3

Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Transitionsländern

Von vielen der hier erwähnten Umweltprobleme ist die arme Bevölkerung in Entwicklungsländern besonders stark betroffen, nicht zuletzt wegen deren hohem Grad an Abhängigkeit von natürlichen Ressourcen. Zunehmend gravierende Auswirkungen haben dort vor allem Luft- und Wasserverschmutzung, die zu zahlreichen Krankheiten führen, die sich immer mehr ausbreiten. Eine Verschlechterung des Umweltzustandes und die Zunahme an Umweltkatastrophen haben für die Bevölkerung in diesen Ländern auch schlimme wirtschaftliche Folgen, die unter anderem zu verstärkter Migration führen. Gemäss dem IKRK waren 1998 zum ersten Mal mehr Flüchtlinge vor Umweltkatastrophen zu verzeichnen als Kriegsflüchtlinge (IKRK, 1999) und Prognosen sprechen von 50 Millionen Umweltflüchtlingen im Jahre 2010. Umweltprobleme wie steigende Meeresspiegel, sich ausbreitende Wüsten und wetter-bedingte Überflutungen haben bereits zu grossen Migrationsbewegungen geführt ; diese Bewegungen könnten in Zukunft exponentiell zunehmen und Millionen Menschen betreffen (UNU-EHS, 2005). Naturkatastrophen haben im vergangenen Jahrzehnt über 2 Milliarden Leute betroffen, fünfmal mehr als durch bewaffnete Konflikte. Gleichzeitig bedeutet dies eine Verdreifachung gegenüber der vorhergehenden Periode. Die Schadensanfälligkeit der Betroffenen hat zugenommen (IRIN, 2005; UNHCR, 2006). Konflikte wegen des Zugangs zu intakten natürlichen Ressourcen sind ebenfalls deutlich im Anstieg begriffen und stellen ein zunehmendes Sicherheitsrisiko dar.

Heute werden deshalb Umweltprobleme in vielen Entwicklungsländern verstärkt wahrgenommen. Im Vordergrund stehen dabei die Probleme mit dem unmittelbarsten Einfluss auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung, beispielsweise die Luft- und Gewässerverschmutzung, die mangelhafte Trinkwasserversorgung, die Entsorgung von Abfällen und Abwässern, oder die Bodenerosion und Versalzung landwirtschaftlich genutzter Böden. Im Gegensatz dazu wird der Klimawandel oder das Verschwinden von Tier- und Pflanzenarten ohne sichtbaren wirtschaftlichen Nutzen ­ trotz deren grossen globalen Umweltrelevanz ­ von vielen Menschen in Entwicklungs- und Transitionsländern noch weniger als reale Bedrohung wahrgenommen. Die Abhängigkeit von externer Finanzierung ist in diesem Bereich hoch, vor allem in den ärmsten Ländern.

Einige wenige
Entwicklungsländer profitieren zunehmend von direkten Privatinvestitionen aus den Industriestaaten und weisen ein relativ starkes wirtschaftliches Wachstum auf. Die grosse Mehrheit der Entwicklungsländer profitiert jedoch kaum von diesen Finanzflüssen. Die Entwicklungsbedürfnisse werden in diesen Ländern noch auf Jahrzehnte hinaus sehr gross sein. Entsprechend gross ist auch die Herausforderung, diese Bedürfnisse möglichst ohne weitere Umweltzerstörung abzudecken und die Entwicklungsländer in ihrem Bemühen zu unterstützen, den Umweltanliegen und der schonenden Nutzung der natürlichen Ressourcen Gehör zu verschaffen und ihnen wirksam nachzuleben.

Dasselbe gilt für die Transitionsländer, in denen massive Umweltzerstörung und ­ gefährdung in vielen Fällen zum Erbe des sozialistischen Systems gehören. Aus diesen Gründen besteht in Transitionsländern ein gewaltiger Handlungsbedarf. Die Schweiz spielt in dieser Hinsicht eine besondere Rolle durch die Partnerschaft mit einer Anzahl dieser Länder in den Stimmrechtsgruppen der Schweiz in der Weltbank und im IWF, die durch einen Beschluss des Bundesrates vom 20. Oktober 1999 auch 8533

auf die Stimmrechtsgruppe der Schweiz im GEF ausgedehnt wurde. Dieser Stimmrechtsgruppe gehören heute Aserbeidschan, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan an.

Bereits gibt es starke Synergien zwischen den genannten Foren, da Internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank, aber auch das Entwicklungsprogramm der UNO in den letzten Jahren bei der Vergabe von Krediten und anderen Finanzierungen die enge Verknüpfung von Umwelt und Entwicklung und speziell Umwelt und Armut verstärkt berücksichtigt haben, und dies auch weiterhin zu tun gedenken.

Eine weitere Synergie besteht darin, dass es sich bei den von der Weltbank durchgeführten GEF-Projekten in der Regel um reguläre Weltbankprojekte mit einer Zusatzfinanzierung des GEF handelt, mit welchen ein globaler Umweltnutzen finanziert wird.

Umgekehrt bestehen im Rahmen von globalen Umweltprojekten des GEF beträchtliche Möglichkeiten für eine Verbesserung der Einkommen und Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung, sowie für einen Ausbau ihrer politischen Mitspracherechte. Projekte zum Schutz der Artenvielfalt bieten oft wirtschaftliche Einkommensmöglichkeiten für die lokale Bevölkerung, die sich aus der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen ergeben. Projekte zur Elektrifizierung ländlicher Gegenden mittels erneuerbarer Energie resultieren ebenfalls in konkreten Verbesserungen der Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung und führen zudem zu einer Abnahme der Emissionen von Treibhausgasen. Andere Projekte im Klimabereich, die vordergründig der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen dienen, tragen gleichzeitig zur Verminderung der Luftverschmutzung in Städten bei und haben damit gesundheitliche Vorteile gerade für die ärmsten Bevölkerungsschichten, die oft in den Gegenden mit der stärksten Luftverschmutzung leben. Die globalen Umweltprojekte des GEF verfolgen damit Zielsetzungen globaler Art, welche auch auf lokaler Ebene zum Nutzen von Bevölkerung und Umwelt sind. In gleichem Masse haben es die vom Multilateralen Ozonfonds finanzierten Projekte zur Implementierung des Montrealer Protokolls erlaubt, in gegen 140 Entwicklungsländern bei Einrichtungen von Industrie und Gewerbe, beim Ausbildungsniveau sowie auf institutioneller Ebene gewichtige Verbesserungen zu erreichen.

Der erste Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung
von Entwicklungsländern bei der Durchführung von Massnahmen zugunsten der globalen Umwelt war 1990 der multilaterale Ozonfonds. Die Einrichtung der GEF-Pilotphase folgte 1991. Die Schaffung der beiden Fonds basiert auf der Anerkennung des Prinzips einer gemeinsamen, aber unterschiedlich ausgeprägten Verantwortung von Industrie- und Entwicklungsländern, das in den Konventionen über Klimaschutz und Biologische Vielfalt, sowie im Montrealer Protokoll verankert ist. Vier Überlegungen stehen hinter diesem Grundsatz: 1)

Die heute manifesten globalen Umweltprobleme gehen historisch weitgehend auf die Industrienationen zurück.

2)

Entwicklungsländer verfügen im Vergleich zu den Industriestaaten über viel geringere finanzielle Ressourcen und sind oft nicht einmal in der Lage, dringende nationale Entwicklungsziele umzusetzen.

3)

Die Auswirkungen der globalen Umweltzerstörung treffen die Entwicklungsländer rascher und direkter als die Industriestaaten, auch weil die Entwicklungsländer weniger Mittel zur Verfügung haben für Anpassungen an veränderte Umweltbedingungen.

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4)

Neben möglichen direkten Konsequenzen für die Lebensumstände der Menschen in Industriestaaten hat eine weltweite Verschlechterung der Lebensgrundlagen in Entwicklungsländern weit reichende wirtschafts- und sicherheitspolitische Implikationen für alle Staaten. Sich verschlechternde Umweltverhältnisse in Entwicklungsländern erhöhen gleichzeitig den Migrationsdruck auf Industriestaaten.

Es wird heute allgemein anerkannt, dass der Erhalt der natürlichen Grundlagen zwingend ist für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Die Schweiz hat das Prinzip der Nachhaltigkeit in ihrer neuen Bundesverfassung verankert. Dieses Prinzip ist auch im Einklang mit den aussenpolitischen Prioritäten des Bundesrats und liegt dem geltenden «Leitbild Nord-Süd» zugrunde. Die Mitgliedschaft der Schweiz im GEF sowie im Ozonfonds und die vorliegende Botschaft für deren Wiederauffüllung sind Instrumente für eine Umsetzung dieser Grundsätze und Politiken der Schweiz.

1.4

Umweltabkommen und Bereiche mit Unterstützung des GEF und des Multilateralen Ozonfonds

Der Globale Umweltfonds GEF wurde von der Staatengemeinschaft als formeller Finanzierungsmechanismus der Klimakonvention, der Konvention über die biologische Vielfalt, der Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung und der Konvention über die persistenten organischen Schadstoffe (POPs) bestimmt. GEF folgt bei der Bestimmung seiner Programme und Projekte den Richtlinien der Vertragsparteieinkonferenzen dieser Abkommen.

Mit Bezug auf die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung unterstützt der GEF zudem Projekte zur Verhinderung der Landdegradation und zur Unterstützung der Waldbewirtschaftung, was zugleich der fortschreitenden Entwaldung entgegenwirkt. Zudem engagiert sich der GEF an Projekten im Bereich Internationaler Gewässer; dies oft mit Bezug zu regionalen Gewässerabkommen.

Der Ozonfonds war zuvor geschaffen worden als Finanzierungsmechanismus zur Umsetzung des Montrealer Protokolls für den Schutz der Ozonschicht in den Entwicklungsländern. Damit sollte diesen Ländern ermöglicht werden, die verbindlichen Massnahmen des Protokolls vollständig einzuhalten.

Die Schweiz hat wie die meisten Industriestaaten und viele Entwicklungsländer alle hier erwähnten Umweltkonventionen und ihre Zusatzvereinbarungen bereits ratifiziert. Mit ihren Beiträgen an den GEF und an den Ozonfonds kommt die Schweiz ihren Verpflichtungen gegenüber den Entwicklungs- und Transitionsländern nach, die sich auf diesen Konventionen und Protokollen ergeben.

1.4.1

Die Klimakonvention und das Kyoto Protokoll

Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) trat 1994 in Kraft und initiierte die nationale Erfassung von Treibhausgasemissionen und Kohlenstoffsenken sowie die Berichterstattung über nationale Massnahmen zum Klimaschutz. Im Dezember 1997 konnte im japanischen Kyoto nach schwierigen Verhandlungen ein Zusatzprotokoll angenommen werden, das konkrete Reduktionsziele für die Treibhausgasemissionen der Industrieländer fest8535

legt. Das Kyoto-Protokoll liess zunächst wichtige Umsetzungsfragen offen, die aber im November 2001 anlässlich der 7. Vertragsparteienkonferenz (COP 7) der Klimakonvention in Marrakesch soweit geklärt werden konnten, dass damit die Voraussetzungen für die Ratifikation und das Inkrafttreten des Protokolls geschaffen wurden.

Trotz dem Abseitsstehen der USA ist das Kyoto-Protokoll in der Zwischenzeit in Kraft getreten. Es zeitigt erste Erfolge im Bereich der flexiblen Mechanismen.

Gleichzeitig streben die Vertragsparteien bereits nach einem Klimaregime, das nach 2012 global eine weitere Reduktion der Treibhausgasemissionen anstrebt.

Der GEF ist der offizielle Finanzierungsmechanismus der Klima-Konvention. Er unterstützt Projekte in Entwicklungs- und Transitionsländern in den folgenden Bereichen: Förderung erneuerbarer Energieträger, Förderung der Energieeffizienz, emissionsarme und nachhaltige Verkehrssysteme, Massnahmen zur Anpassung an Klimaänderungen, Förderung neuer emissionsarmer Technologien. Der GEF engagiert sich ferner in der Unterstützung der Entwicklungs- und Transitionsländer in der Unterstützung der Entwicklungs- und Transitionsländer bei der Erarbeitung nationaler Berichterstattungen und Emissionsinventare sowie mit Massnahmen im Bereich der Ausbildung und zur Stärkung von Institutionen.

Nach dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls laufen zurzeit Verhandlungen im Hinblick auf die Bestimmung des GEF als Finanzmechanismus des KyotoProtokolls.

1.4.2

Die Konvention über die biologische Vielfalt und das Cartagena Protokoll

Die Konvention über die biologische Vielfalt trat 1993 in Kraft und umfasst heute 188 Mitgliedstaaten. Die Konvention hält fest, dass die biologische Vielfalt (bestehend aus genetischer Vielfalt, Artenvielfalt und Vielfalt von Ökosystemen) von globaler Bedeutung ist und geschützt werden muss. In dieser Beziehung kommt ein paar «Megadiversitätsländern» wegen deren grossen Biodiversität global gesehen eine besondere Bedeutung zu. Die Konvention zielt ferner auf die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressorcen ergebenden Vorteile, insbesondere durch angemessenen Zugang zu genetischen Ressourcen. Die Entwicklungsländer sollen dafür im Gegenzug an Gewinnen beteiligt werden, welche Firmen aus anderen Ländern unter Verwendung von genetischen Ressourcen aus ihren Territorien erzielen.

Zu den aus der Konvention erwachsenden Verpflichtungen für die einzelnen Länder gehören die Inventarisierung der nationalen biologischen Vielfalt und das Ausarbeiten von Aktionsprogrammen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung dieser Ressourcen. Diesen Verpflichtungen kommen die Entwicklungs- und Transitionsländer mit Hilfe der GEF-Finanzierung nach.

Das im Rahmen der Konvention verhandelte Cartagena Protokoll über biologische Sicherheit (Biosafety-Protocol) trat 2003 in Kraft und hat zum jetzigen Zeitpunkt 134 Mitgliedstaaten. Das Protokoll regelt den Export und Import von gentechnisch veränderten Organismen und von Produkten, die aus solchen Organismen hergestellt werden. Als Finanzierungsmechanismus der Biodiversitätskonvention finanziert der GEF auch Massnahmen zur Umsetzung dieses Zusatzprotokolls in Entwicklungsund Transitionsländern.

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1.4.3

Die Wiener Konvention und das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht

Die Wiener Konvention und das entsprechende Montrealer Protokoll zum Schutz der stratosphärischen Ozonschicht vor künstlichen, ozonschichtabbauenden Substanzen ­ vor allem Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), Halone, Tetrachlorkohlenstoff, teilweise halogenisierte FCKW (HFCKW) und Methyl Bromid ­ traten 1985 und 1987 in Kraft. Sie sind von 190 respektiv 189 Ländern ratifiziert worden und gelten als klarer Erfolg der internationalen Zusammenarbeit im Umweltbereich.

Der kontrollierte Anteil des Verbrauchs dieser ozonschichtabbauenden Substanzen ist dank einem raschen Verzicht der Industriestaaten, welche für mehr als 90 % des Verbrauchs verantwortlich waren, von rund 1,3 Millionen Tonnen FCKW Äquivalenten im Jahr 1986 auf nur noch rund 123 000 Tonnen FCKW Äquivalente im Jahr 2004 gesunken. Die Entwicklungsländer hatten zum gleichen Zeitpunkt ihre Produktion bzw. ihren Verbrauch von ozonschichtabbauenden Substanzen bereits um mehr als 50 bzw. 60 % reduziert. Die differenzierten Reduktionsziele sind in Tabelle 1 im Anhang dargestellt.

Heute erreichen zwar immer noch grosse Mengen der langlebigen ozonschichtabbauenden Substanzen die Stratosphäre. Wissenschaftlerinnen und Wissenschafter rechnen für die nächsten paar Jahre daher mit weiteren Rekordverdünnungen der Ozonschicht. Danach sollte sich diese jedoch bis in 60 Jahren auf den Stand vor 1980 erholen. Bedingung dafür ist allerdings, dass das Protokoll und seine Zusatzvereinbarungen auch in Entwicklungs- und Transitionsländern in vollem Umfang umgesetzt werden können und dass das globale Klima bis dannzumal keine wesentliche Änderung erfährt. Des weitern zeigen neuste Schätzungen, dass im Protokoll vorgesehene Ausnahmeregelungen und einige schwach formulierte Massnahmen für gewisse ozonschichtabbauende Substanzen jährlich zu einer Zunahme von 100 000 Tonnen dieser Substanzen in Produktion, Verbrauch und Emissionen führen könnten.

Zur Finanzierung von Massnahmen in Entwicklungsländern, die den Verzicht auf ozonschichtabbauende Substanzen in industriellen und gewerblichen Verfahren ermöglichen, und um den Beitritt der Entwicklungsländer zum Montrealer Protokoll zu bewirken, wurde 1990 im Rahmen des Montrealer Protokolls der multilaterale Ozonfonds geschaffen.

Der GEF finanziert als Ergänzung zum Ozonfonds vergleichbare Massnahmen in Transitionsländern in Osteuropa und Zentralasien, da entsprechende Massnahmen in diesen Staaten nicht durch den Ozonfonds abgedeckt werden.

1.4.4

Die POPs-Konvention

Die POPs-Konvention trat 2004 in Kraft. Sie vereint heute 127 Mitgliedstaaten.

POPs (Persistent Organic Pollutants) sind persistente organische Schadstoffe, also nachhaltig giftige Produkte, die bei der zivilisatorischen Entwicklung anfallen. Dazu gehören Stoffe wie das Insektizid DDT, die in Transformatoren und Kondensatoren eingesetzten polychlorierten Biphenyle (PCB), sowie chlorierte Dioxine, welche als Nebenprodukte bei Verbrennungsprozessen entstehen. Diese Schadstoffe sind praktisch nicht abbaubar, breiten sich über Luft, Wasser und die Nahrungskette weltweit 8537

aus und stellen fernab ihrer Emissionsquellen eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Ziel der Konvention ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor diesen giftigen Stoffen zu schützen.

Im Rahmen der Konvention verpflichten sich die Vertragsparteien, die Herstellung und Verwendung einer Reihe solcher Stoffe zu verbieten (Aldrin, Chlordan, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Mirex, Toxaphen und PCB).

Die Herstellung und Verwendung von DDT ist nur noch zur Malariabekämpfung zulässig.

Die Industriestaaten haben die geforderten Massnahmen bereits weitgehend getroffen oder eingeleitet. Erhebliche Anstrengungen werden dagegen auch von den Entwicklungs- und Transitionsländern erwartet.

Der GEF ist auch der offizielle Finanzierungsmechanismus der POPs-Konvention.

Er unterstützt die Entwicklungs- und Transitionsländer in ihren Bemühungen zur Umsetzung der Vorgaben der Konvention. Der GEF unterstützt Projekte in Entwicklungs- und Transitionsländern insbesondere in den Bereichen Ausbildung, nationale Bestandsaufnahmen und Aktionspläne.

1.4.5

Die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung

Die UNO Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD) ist seit Dezember 1996 in Kraft. Sie vereint 191 Mitgliedstaaten. Die Konvention zielt auf eine bessere Nutzung bestehender Ressourcen. Besondere Bedeutung haben dabei Präventionsmassnahmen, wie sie über die Bevölkerungspolitik, die Armutsbekämpfung und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten realisiert werden können, welche zu Schutz gegen Bodenerosion und Bodenverarmung beitragen. Die Mobilisierung und der aktive Einbezug der Bevölkerung zur Bekämpfung der Wüstenbildung (Desertifikation ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Konvention.

Die Erarbeitung von Aktionsprogrammen auf nationaler und regionaler Ebene mit Schwerpunkt in den Trockenzonen Afrikas bildet den Ausgangspunkt für diese Mobilisierung.

Bereits vor dem Inkrafttreten der Konvention hat der GEF im Rahmen der Schwerpunktbereiche Klimawandel und Biodiversität dem Thema Bodenerosion und Bodenverarmung besondere Beachtung geschenkt und zum Beispiel Massnahmen gegen die Entwaldung getroffen. Nach der Annahme der Konvention 1994 hat das GEF-Sekretariat in Zusammenarbeit mit dem UNCCD-Sekretariat Länder dabei finanziell unterstützt, im Rahmen des GEF-Mandates Themen wie Bodenerosion und Verwüstung anzugehen. In den letzten vier Jahren hat der GEF, die Ziele der Konvention zur Bekämpfung der Desertifikation verstärkt unterstützt, nachdem hierzu ein neuer Schwerpunktbereich «Land Degradation» geschaffen worden war.

Dieser zielt sowohl auf die Unterstützung von Massnahmen gegen die Desertifikation als auch gegen die fortschreitende Entwaldung.

8538

1.4.6

Internationale Gewässer

Der Bereich Internationale Gewässer des GEF widmet sich grenzüberschreitenden Gewässern wie Einzugsgebieten von Flüssen oder Meeres-Ökosystemen, die sich über die Territorien mehrerer Länder erstrecken.

Abgedeckt werden die Themenbereiche: grenzüberschreitende Gewässerverschmutzung, übermässige Grundwasserausbeutung, nicht nachhaltige Fischerei, Schutz der Fischereigewässer, invasive Arten und der Ausgleich zwischen unterschiedlichen Nutzungen der Wasserressourcen. Der GEF hilft benachbarten Ländern zusammenzuarbeiten um Konflikte zu vermieden, die Sicherheit zu erhöhen und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen zu ermöglichen ­ dies in Einklang mit den Milleniumentwicklungszielen und den Zielen des Aktionsplans von Johannesburg.

Die Projekte zielen im Rahmen einer integrierten Nutzung der Gewässerressourcen, beispielsweise auf die Gefahrenprävention oder die Wiederinstandstellung geschädigter Wasserökosysteme oder auf die integrierte Nutzung von Boden und Wasser.

Die Prävention der Verschmutzung durch Schadstoffe ist ein weiteres Thema, zum Beispiel bei Ballastwasser von Booten oder Quecksilber aus Goldminen. Der GEF ermöglicht die Umsetzung von Projekten im Feld, gleichzeitig fördert er die Lehre und die gezielte Ausbildung. Er fördert zudem Vorzeigeprojekte, um Erfahrungen weiterzuvermitteln.

1.4.7

Einfluss auf weitere internationale Umweltabkommen

Die Umsetzung verschiedener anderer Umweltabkommen wird ebenfalls durch GEF-finanzierte Aktivitäten positiv beeinflusst. Die katalytische Wirkung des GEF beruht auf gezielten Massnahmen zur Schaffung personeller, institutioneller, analytischer und systemischer Kapazitäten im Umweltbereich, sowie der erwiesenen Fähigkeit des GEF, mit seinen Eigenmitteln zusätzliche Kofinanzierungen aus anderen Quellen zu mobilisieren. Diese Kofinanzierungen übersteigen die in die Projekte eingebrachten GEF-Eigenmittel um das Dreifache: Seit seiner Schaffung 1991 hat der GEF mit Eigenmitteln von 6,2 Milliarden US Dollar über 1800 Projekte in 140 Entwicklungs- und Transitionsländern unterstützt. Mit diesen Investitionen wurden zusätzlich über 20 Milliarden US Dollar an Kofinanzierungen ausgelöst.

1.5

Einbettung des Rahmenkredits in die schweizerische Aussenpolitik

Der Rahmenkredit für die Globale Umwelt bildet ein wichtiges Element der schweizerischen Aussenpolitik im Umweltbereich und wird durch das Bundesamt für Umwelt (UVEK/BAFU) verwaltet.

Die Umweltaussenpolitik gehört zu den prioritären aussenpolitischen Bereichen, wie sie der Bundesrat in seinem aussenpolitischen Bericht 2000 dargelegt hat (BBl 2000 2263, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen). Der Bundesrat stellte hierbei fest, dass «[er sich in] seiner internationalen Umweltpolitik ... für die Weiterentwicklung und Durchsetzung von Rechtsinstrumenten einsetzen [will], die ein starkes internationales Umweltsystem schaffen.» Gleichzeitig betonte der Bundesrat 8539

generell die zunehmende Bedeutung der multilateralen Zusammenarbeit, und, daraus abgeleitet, den Wert der multilateralen Aktivitäten der Schweiz zur Wahrung ihrer Interessen.

Im Weiteren bestehen direkte Bezüge zwischen dem GEF und anderen prioritären Politikbereichen. Dazu gehören die vom Bundesrat in seinem Bericht über die NordSüd Beziehungen der Schweiz in den 90er-Jahren (Leitbild Nord-Süd; BBl 1994 II 1214) formulierten Zielsetzungen, die dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und dem Einbezug der Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung bei den internationalen Finanzierungsinstitutionen für Entwicklung (Weltbank, Regionalbanken, Organisationen der UNO) grosse Bedeutung zuweisen.

Einen weiteren Bezug zwischen dem GEF und anderen prioritären Politikbereichen bildet der schweizerische Beitrag zur Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele, welche die Verminderung der Armut und verbesserte Lebensbedingungen für die Ärmsten in aller Welt anstreben. Unter den sieben Entwicklungszielen findet sich der Schutz unserer natürlichen Umwelt mit Zielvorgaben, welche die Umkehrung des Verlustes von Umweltressourcen, den verbesserten Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Verbesserung der Lebensbedingungen von Slumbewohnerinnen und -bewohnern thematisieren (Schweizerischer Bundesrat, 2005: Milleniumentwicklungsziele ­ Zwischenbericht der Schweiz 2005).

Das Aufgabengebiet der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) umfasst die technische und finanzielle Zusammenarbeit, die humanitäre und die Katastrophenhilfe sowie seit 1995 die technische Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS). Ferner ist die DEZA für die allgemeine Koordination der Entwicklungszusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Staaten zuständig.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unterstützt im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Entwicklungs- und Transitionsländer die Entwicklung des Privatsektors (vor allem kleinerer und mittlerer Unternehmen) und die Integration dieser Länder in den Weltmarkt. Daneben leistet es Beiträge zur Erstellung bzw. der Sanierung von Infrastruktur, etwa in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung oder im Elektrizitätsbereich. Schliesslich unterstützt das SECO mit seiner Budgethilfe sowie
Entschuldungsmassnahmen ärmere Länder bei der Durchführung von wirtschaftlichen Reformprogrammen. In seinen Programmen leistet es sowohl direkt, etwa bei der Unterstützung von sogenannten Cleaner Production Centers, oder auch indirekt über die Unterstützung zur Schaffung entsprechender politischer Rahmenbedingungen oder die Sanierung umweltbelastender Infrastruktur Beiträge zur Verbesserung der Umweltsituation in seinen Partnerländern.

Die in der vorliegenden Botschaft präsentierten multilateralen Finanzierungsmechanismen aus dem Aufgabenbereich des BAFU ergänzen die Umweltprogramme der DEZA und des SECO. Damit, und durch das Engagement des EDA/PA V, wird die Kohärenz zwischen den prioritären aussenpolitischen Massnahmen der Schweiz gesichert.

8540

1.5.1

Das internationale Umweltregime

Als Antwort auf die zunehmenden globalen Umweltprobleme und die wechselseitigen ökologischen Abhängigkeiten sind auf internationaler Ebene im Umweltbereich in den letzten Jahren wichtige Institutionen, Abkommen und Mechanismen geschaffen worden. Mittlerweile existieren eine ganze Reihe von unabhängigen Umweltabkommen und -institutionen mit eigenen Vertragsparteienkonferenzen, technischwissenschaftlichen Panels und Sekretariaten. Das globale Umweltregime zeichnet sich dadurch aus, dass es vergleichsweise jung, gleichzeitig sehr dynamisch ist.

Es bleibt aber zurzeit ­ angesichts der neu geschaffenen Institutionen ­ oft noch uneinheitlich und fragmentiert. Ausser einigen Ausnahmen, beispielsweise dem Montrealer Protokoll, basieren die verschiedenen themen- und problemspezifischen Umweltabkommen oft auf eher vagen Zielsetzungen und beinhalten selten konkrete Verpflichtungen, genaue Umsetzungszeitpläne, effektive Streitbeilegungsmechanismen oder Sanktionsmöglichkeiten bei Vertragsverletzungen. Diese Abkommen sind zudem unterschiedlich breit ratifiziert und noch nicht einheitlich umfassend implementiert. Das internationale Umweltregime weist in verschiedenen zentralen Gebieten immer noch Lücken auf (zum Beispiel in den Bereichen Wasser und Wald) und ist ­ z.B. verglichen mit der WTO ­ institutionell noch schwach ausgestaltet.

Die finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Abkommen durch die Entwicklungs- und Transitionsländer ist ­ ohne GEF ­ uneinheitlich geregelt, und es fehlt ein zentrales Organ, das die internationale Umweltpolitik effektiv koordiniert, Widersprüche korrigiert und Synergien schafft.

1.5.2

Einsatz der Schweiz für die Stärkung des globalen Umweltsystems und der Umweltinstitutionen

Als Teil ihrer Umweltaussenpolitik setzt sich die Schweiz seit langem für eine Stärkung der institutionellen Strukturen im Umweltbereich ein. Dabei stehen die folgenden Ziele im Vordergrund: 1.

Stärkung der Umweltabkommen: Die Schweiz setzt sich ein für die rasche Ratifizierung und Umsetzung der bestehenden Abkommen, das Weiterführen begonnener Arbeiten sowie das Schliessen bestehender Lücken im internationalen Umweltregime.

2.

Verminderung der Fragmentierung und Verbesserung der Kohärenz im Umweltbereich: Die Schweiz engagiert sich für die Stärkung von Synergien sowie die Verbesserung und Vereinfachung der Koordination und Kooperation durch thematische Zusammenarbeit und institutionelle Integration zwischen bestehenden Umweltabkommen und -prozessen.

Die Stärkung des GEF als zentrales Finanzierungsinstrument für das globale Umweltregime soll die Kohärenz in der Finanzierung der Umsetzung von Umweltabkommen in Entwicklungs- und Transitionsländern fördern und Synergien schaffen.

3.

Stärkung von UNEP: Die Schweiz setzt sich für eine Stärkung des UNO Umweltprogramms UNEP ein. Die UNEP wurde im Nachgang zur UNOKonferenz über die menschliche Umwelt (United Nations Conference on the Human Environment) von 1972 gegründet. Sie soll ­ als für den Schutz der Umwelt zuständiges Organ der Vereinten Nationen ­ die internationalen 8541

Anstrengungen in diesem Bereich koordinieren, fördern und kontrollieren.

Mit einer Stärkung soll UNEP als zentraler Pfeiler des internationalen Umweltregimes seine koordinierende und leitende Funktion tatsächlich wahrnehmen können. Voraussetzung dafür ist die Sicherstellung einer angemessenen und langfristig stabilen finanziellen Basis.

4.

1.5.3

Stärkung der Kohärenz zwischen dem internationalen Umweltregime und anderen, vor allem wirtschaftlichen Bereichen: Im Rahmen der WTOVerhandlungen anlässlich der aktuellen Doha-Runde setzt sich die Schweiz weiterhin ein für eine Klärung des Verhältnisses zwischen Handels- und Umweltabkommen ein. Die Schweiz setzt sich auch für eine Verbesserung und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen UNEP und dem Entwicklungsprogramm der UNO UNDP ein, namentlich sollen Doppelspurigkeiten vermieden werden und die umweltpolitischen Prioritäten sollen in die Projektarbeit von UNDP einfliessen.

GEF als zentraler Finanzierungsmechanismus für die Umsetzung von multilateralen Umweltabkommen

Angesichts des weit verzweigten Umweltsystems mit seinen zahlreichen Konventionen und Protokollen, die teilweise unterschiedliche Führungsstrukturen und Zuständigkeiten aufweisen, ist eine Stärkung der Gesamtkohärenz ein vordringliches Anliegen. Diesbezüglich. spielen die Umsetzungs- und Finanzierungsmechanismen der Umweltkonventionen und -protokolle eine zentrale Rolle. Deren kohärente und effiziente Ausgestaltung ist deshalb von grösster Wichtigkeit.

Die Konzentration auf wenige gut funktionierende Finanzierungsinstrumente fördert die Gewährleistung von Kohärenz und Effizienz zusätzlich. Der GEF stellt dabei heute das wichtigste globale Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der Konventionen und Protokolle im Umweltbereich dar. Die klare übersichtliche Finanzstruktur, welche bürokratischen Wildwuchs und hohe Transaktionskosten verhindert, ermöglicht es, die Mittel mit höchstmöglicher Effizienz zu verwenden.

Mit Bezug auf die Wirkung des GEF kommt auch der Bundesrat aufgrund der Ergebnisse der verschiedenen unabhängigen Evaluationen zum Schluss, dass der GEF mit begrenzten Mitteln global eine beachtliche Wirkung entfaltet und einen effizienten Beitrag zum Schutz und zur Verbesserung der globalen Umwelt geleistet hat. Gleichzeitig verfügt der GEF über die Voraussetzungen, um die von den Geberländern für die neue, vierte Wiederauffüllungsphase formulierten Vorgaben zur weiteren Verbesserung seiner Effizienz. bei der Projektimplementierung und der Programmierung von GEF-Ressourcen zugunsten der globalen Umwelt umsetzen zu können. Seit der Pilotphase hat die Schweiz sehr aktiv bei der Entwicklung der strategischen und programmatischen Vorgaben des GEF mitgearbeitet. Die Schweiz verfolgt im Rahmen des GEF-Rates und der Exekutivorgane der implementierenden Organisationen das Ziel einer fortschreitenden Stärkung des GEF als zentralem Stützpfeiler wichtiger multilateraler Umweltabkommen und damit als zentralem Instrument im Kampf gegen die fortschreitende globale Umweltzerstörung. In diesem Sinne gilt es auch in Zukunft international darauf hinzuarbeiten, den GEF zum zentralen Finanzierungsinstrument des multilateralen Umweltregimes weiterzuentwickeln. Damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass dieser zentrale Finanzie-

8542

rungsmechanismus bei Bedarf durch spezifische, auf die konkreten Herausforderungen und Probleme ausgerichtete zusätzliche Mechanismen ergänzt werden kann.

1.5.4

Der multilaterale Ozonfonds: Erster Finanzmechanismen zur Umsetzung multilateraler Umweltübereinkommen in Entwicklungsländern

Der Bundesrat hat die Schaffung des multilateralen Ozonfonds aktiv unterstützt. Mit seiner Etablierung im Jahre 1990 wurde der Fonds zu einem Pionier finanzieller Mechanismen im Umweltbereich. Die Staatengemeinschaft hat damit dem Umstand Rechnung getragen, dass die Staaten in unterschiedlichem Masse zur globalen Umweltverschlechterung beitragen und dafür eine gemeinsame wenn auch unterschiedliche Verantwortung tragen. Der multilaterale Ozonfonds ermöglichte den Entwicklungsländern die Beteiligung an einem verbindlichen multilateralen Umweltabkommen. Der multilaterale Ozonfonds hat zudem bis heute den Transfer von umweltfreundlichen Technologien in Entwicklungsländer begünstigt.

1.6

Charakteristika von GEF und Ozonfonds

Der Globale Umweltfonds ist ein multilateraler Finanzierungsmechanismus, der international vereinbarte Massnahmen in Entwicklungsländern und Transitionsländern in Osteuropa und Zentralasien zum Schutze der globalen Umwelt finanziert.

Die Geberländer erfüllen durch die GEF-Beiträge Verpflichtungen hinsichtlich der finanziellen Unterstützung dieser Länder, die sie im Rahmen der in Ziffer 1.4 beschriebenen Konventionen eingegangenen sind.

Die GEF-Pilotphase wurde 1991 mit freiwilligen Beiträgen in der Höhe von insgesamt 800 Millionen US-Dollar lanciert. Die Gründung des GEF stand im Zeichen laufender Verhandlungen über die Rahmenkonvention über Klimaänderungen und die Konvention über die biologische Vielfalt. 1994 wurden im Rahmen der Ersten regulären Wiederauffüllung des GEF neue Gelder in der Höhe von rund 2 Milliarden US-Dollar gesprochen. Die Zweite Wiederauffüllung von GEF (GEF-2, 1998­2002) wurde von den Geberländern 1998 ausgehandelt und betrug ebenfalls 2 Milliarden US-Dollar. Die Dritte Wiederauffüllung (GEF-3, 2002­2006) folgte vier Jahre später und ergab ein Volumen von 3 Milliarden US-Dollar, wobei sich die Staaten zur Gewährung neuer Gelder im Umfang von 2,25 Milliarden US-Dollar verpflichteten.

Der Ozonfonds wurde 1990 anlässlich der zweiten Vertragsparteienkonferenz als Finanzinstrument des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht geschaffen. Dieser dient ausschliesslich zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Umsetzung des Montrealer Protokolls. So unterstützt er die Entwicklungsländer bei Massnahmen zum Ersatz von ozonschichtabbauenden Substanzen (OAS) in den industriellen und gewerblichen Verfahren. Neben Investitionsprojekten unterstützt der Ozonfonds die Entwicklung von Länderprogrammen, die Erstellung regionaler Studien, sowie relevante technische Unterstützungsmassnahmen, Informationsarbeit und Ausbildungsaktivitäten.

8543

Der GEF ergänzt den Ozonfonds, indem er dessen Zielvorgaben in den Transitionsländern umsetzt.

Mit den Geldern des Ozonfonds und des GEF werden im allgemeinen jene Zusatzkosten (Inkrementalkosten) finanziert, mit deren Hilfe mittels regulärer Entwicklungsprojekte zusätzlich bestimmte globale Umweltnutzen erzielt werden können.

1.6.1

Struktur und Funktionsweise des GEF

Aufsichtsgremium des GEF ist der GEF-Exekutivrat, der sich zweimal jährlich zur Bestimmung strategischer und programmatischer Richtlinien und zur Annahme der GEF-Programmtranchen trifft. Die Sitzverteilung im GEF-Rat sichert eine ausgewogene Repräsentation von Industrie- und Entwicklungsländern durch insgesamt 32 Stimmrechtsgruppen (14 OECD, 16 Entwicklungsländer und 2 Transitionsländer). Die Schweiz vertritt eine Stimmrechtsgruppe, der neben ihr Aserbeidschan, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan angehören. Die 176 Mitgliedstaaten des GEF treffen sich alle drei bis vier Jahre zu einer Vollversammlung für eine Bestandsaufnahme und zur Verabschiedung von grundsätzlichen und richtungweisenden Entscheidungen für die nächste Wiederauffüllungsperiode.

Dem GEF-Exekutivrat direkt unterstellt ist das GEF-Sekretariat, welches als Verbindungsglied zwischen dem GEF-Rat und den implementierenden Organisationen funktioniert. Das GEF-Sekretariat arbeitet eng mit den Konventionssekretariaten zusammen und erstattet den Vertragsparteien der Konventionen regelmässig Bericht über die Arbeit des GEF in den relevanten Schwerpunktbereichen.

Daneben hat der GEF seine eigene, seit kurzem institutionell unabhängige Evaluationseinheit, welche den GEF-Exekutivrat direkt über die Resultate seiner GEFbezogenen Evaluationen informiert, damit auch auf Verbesserungspotential innerhalb des GEF hinweist und entsprechende Vorschläge formuliert.

Die Projektarbeit des GEF beruht auf der Zusammenarbeit von drei internationalen Organisationen, welche als implementierende Organisationen für die Projektidentifikation, Projektentwicklung und Projektdurchführung verantwortlich sind. Es sind dies die Weltbank (51 % der GEF-Gelder), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, UNDP (31 %), sowie das Umweltprogramm der Vereinten Nationen, UNEP (7 %). Weitere 10 % der Mittel des GEF sind in Projekte investiert, die von den genannten Organisationen gemeinsam umgesetzt werden. Die Weltbank agiert zudem als Verwalterin des GEF Trust Funds.

GEF-Projekte können von verschiedenen ausgewiesenen Organisationen inklusive Nichtregierungsorganisationen realisiert werden, wobei jeweils eine der oben genannten implementierenden Organisationen die Gesamtverantwortung übernimmt.

Seit 1999 haben weitere Organisationen
erleichterten Zugang zu GEF-Ressourcen: vier regionale Entwicklungsbanken, die FAO (UNO-Landwirtschaftsorganisation), die UNIDO (UNO-Organisation für industrielle Entwicklung) und der IFAD (internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung). Diese Öffnung soll die operationelle Basis des GEF erweitern und das Angebot an qualitativ hochwertigen Projektvorschlägen erhöhen. Bislang blieb der Anteil von GEF-Geldern, die zu den Organisationen mit erleichtertem Zugang zum Globalen Umweltfonds geflossen sind, noch sehr gering.

8544

Von Bedeutung für die zukünftige Funktionsweise des GEF ist der Beschluss des GEF-Exekutivrates, die Projektzusage fortan gemäss einem neuen RessourcenAllokations-System durchzuführen: Dabei werden den einzelnen Empfängerstaaten aufgrund ihrer Voraussetzungen, zum Schutz globaler Umweltgüter beizutragen, sowie aufgrund ihrer Performanz und Gouvernanz im Umweltbereich vorweg Globalbeträge für die Wiederauffüllungsphase zugeordnet. In einer ersten Phase geschieht dies zunächst in den zwei grossen Programmbereichen Klima und Biodiversität. In Zusammenarbeit mit den implementierenden Organisationen gibt dies insbesondere den grösseren Ländern mit guter Performanz und Gouvernanz die Möglichkeit, kohärente Programme für GEF-finanzierte Projekte in ihrem Land zu erarbeiten und dem GEF-Exekutivrat entsprechende Projekte zur Genehmigung vorzulegen.

Mit seiner Gewichtung der Taten und Gouvernanz der Empfängerstaaten im Umweltbereich bekräftigt der GEF-Exekutivrat, dass er die Bemühungen von Entwicklungs- und Transitionsländern in diesem für die Projekterfolge wesentlichen Bereich (nationale Umweltpolitik und -Institutionen, Transparenz, Bekämpfung der Korruption) bei der Vergabe von GEF-Geldern in Zukunft noch stärker berücksichtigt. Damit soll auch die Effizienz des Einsatzes der Geberländer, und damit die Wirkung der durch den GEF unterstützten Projekte weiter verbessert werden.

1.6.2

Struktur und Funktionsweise des Ozonfonds

Der Fonds wird durch ein Exekutivkomitee aus Vertretern von je sieben Entwicklungs- und Industrieländern verwaltet, das die operationelle Politik und die Projektkriterien bestimmt, die Arbeitsprogramme der implementierenden Organisationen annimmt und Investitionsprojekte bewilligt. Sein Sekretariat ist in Montreal.

Vier internationale Organisationen amtieren als implementierende Organisationen: das Entwicklungsprogramm der UNO (UNDP), das Umweltprogramm der UNO (UNEP), die Organisation für industrielle Entwicklung der UNO (UNIDO) und die Weltbank. Diese implementierenden Organisationen unterstützen die Entwicklungsländer bei der Erstellung von Länderprogrammen, Durchführbarkeitsstudien und Projektvorschlägen. Sie bieten technische Unterstützung bei der Erarbeitung der Projektvorschläge und der Projektdurchführung.

Die Geberländer können ausserdem bilateral bis zu 20 Prozent ihres regulären Beitrages in Projekte investieren, die den Auswahlkriterien des Fonds entsprechen. Die Schweiz (das BAFU in Zusammenarbeit mit der DEZA) hat diese Möglichkeit genutzt, um erfolgreich Pilotprojekte zu finanzieren.

1.7

Wirkung der Projekte und Programme von GEF und Ozonfonds

1.7.1

GEF

Wirksamkeit von Projekten Von 1991 bis heute hat der GEF 6,2 Milliarden US-Dollar eigene Mittel in über 1800 Projekte in 140 Ländern investiert. Mit diesen Mitteln hat der GEF über 20 Milliarden US-Dollar an Kofinanzierungen mobilisiert, auch aus dem Privatsek8545

tor, was die Schrittmacherfunktion und den Mobilisierungseffekt dieses Finanzierungsmechanismus deutlich macht. Tabelle 2 im Anhang zeigt die Investitionen von Eigenmitteln des GEF sowie die ausgelösten Kofinanzierungen nach Schwerpunktbereichen. Für die Projektarbeit besitzt der GEF verschiedene Finanzierungsfenster zur optimalen Nutzung seiner Ressourcen (vgl. Tabelle 3 im Anhang). Dank einem separaten Projektvorbereitungsfonds können zudem wichtige Hindernisse bei der Projektidentifikation und -entwicklung frühzeitig überwunden werden. In reguläre Projekte investiert der GEF im Durchschnitt 8.0 Millionen US-Dollar. Anhang 1 vermittelt beispielhaft Einblick in Projekte.

Die Wirksamkeit der vom GEF finanzierten Projekte wird von einer GEF-eigenen, unabhängigen Evaluationsstelle geprüft. Zusätzlich wird die Tätigkeit des GEF im Vierjahresrhythmus, jeweils im Vorgang einer neuen Wiederauffüllung des GEF, einer umfassenden externen und unabhängigen Evaluation unterzogen. Die 2005 abgeschlossene, dritte Evaluation der operationellen Performanz des GEF (3. Operational Performance Study ­ OPS3, 2005) stellte insbesondere fest, dass der GEF bedeutsame Erfolge vorweisen kann, insbesondere bezüglich der Resultate der von ihm unterstützten Projekte in den Bereichen Schutz der biologischen Vielfalt, Klimawandel, internationale Gewässer und Schutz der Ozonschicht: ­

GEF-Projekte haben zu einer merklichen Verlangsamung oder Reduktion des Artenverlustes geführt. Der GEF hat auch wesentlich zur Erreichung des Ziels beigetragen, zehn Prozent der globalen Landfläche unter Schutz zu stellen.

­

Der GEF hat seine Ziele zur Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen erreicht. Gleichzeitig ist der GEF ein wichtiger Katalysator bei der Entwicklung und Transformation von Energie- und Transportmärkten in Entwicklungsländern, insbesondere dank seinem Portfolio von Projekten im Bereich der Energieeffizienz.

­

Die vom GEF unterstützten Projekte an Donau/Schwarzem Meer und am Viktoriasee haben zu einer Reduktion der Umweltbelastungen geführt.

Andere Projekte sind noch nicht so weit gediehen, deuten aber auf Verbesserungender Umweltsituation internationaler Gewässer hin.

­

Die Ziele im Bereich Schutz der Ozonschicht sind zum grössten Teil erfüllt: Die Konsumation und Emission von schädlichen Stoffen in den Transitionsländern wurde entsprechend den verbindlichen Reduktionszielen zu über 99 Prozent erreicht. Anzugehen bleibt die Reduktion weiterer ozonschichtabbauender Stoffe (Fluorchlorkohlenwasserstoffe und Methyl Bromid).

In den neueren Bereichen Landdegradation und POPs (persistente organische Schadstoffe) ist der GEF gut positioniert. Er ist in der Lage, auch hier in Zukunft gewichtige Erfolge zu erreichen. Diese zwei Bereiche profitieren dabei von den Erfahrungen in den traditionelleren Bereichen.

­

8546

Bei POPs sind bereits signifikante Fortschritte festzuhalten durch die finanzielle Unterstützung der Erarbeitung nationaler Umsetzungs- oder Implementationspläne (NIPs) in über 100 Entwicklungs- und Transitionsländern; dies stellt ein Versprechen für die anstehende Umsetzung der Vorgaben der POPs-Konvention dar.

Wirkung der strategischen Ausrichtung Die strategische Grundlage für den GEF bildet die im Oktober 1995 durch den GEFRat verabschiedete Operationelle Strategie. Diese definiert eine Reihe von Kriterien für Operationelle Programme. GEF-Aktivitäten müssen mit nationalen Prioritäten und Politiken übereinstimmen, eine langfristige Wirkung des erzielten globalen Umweltnutzen sicherstellen, Hebelwirkung entfalten, andere nationale und internationale Akteure einbeziehen und sozial sowie finanziell nachhaltig sein. Bis heute wurden 15 operationelle Programme entwickelt, die in Tabelle 4 im Anhang aufgeführt sind.

Bezüglich der strategischen Ausrichtung des GEF dokumentiert die Evaluation der operationellen Performanz des GEF (3. Operational Performance Study ­ OPS3, 2005) positive Schritte. Die frühere Konzentration primär auf die Genehmigung von Projekten ist abgelöst worden durch einen vermehrten Fokus auf die angestrebten Ergebnisse der Projekte und auf die Sicherung der Projektqualität. Zum Beispiel hat die Entwicklung strategischer Prioritäten im Bereich der Biodiversität eine verstärkte strategische Ausrichtung dieses Programms bewirkt. Im Bereich der internationalen Gewässer haben die neuen strategischen Prioritäten die Notwendigkeit einer Verlagerung von kurz- zu langfristigen Massnahmen identifiziert. Im Gegenzug fehlt diese strategische Ausrichtung bis anhin im Bereich des Klimawandel-Programmes. Verbesserungspotential besteht auch im Bereich der Planung von Projekten in den einzelnen Ländern, wo die Kohärenz unter den Projekten weiter erhöht werden kann.

Der GEF als Finanzierungsmechanismus der grossen Umweltkonventionen hat sich zudem an die Anweisungen der Konventionen gehalten. Anderseits kann das Informationsmanagement im verzweigten Netzwerk der GEF-Institutionen weiter verbessert werden. Gleichzeitig stellt das Netzwerk der Institutionen nach Meinung der Evaluatoren eine passende institutionelle Form dar, um das angestrebte Ziel ­ dem Shcutz der globalen Umwelt ­ zu erreichen.

Das Small Grants Programm des GEF (Projekte mit einer maximalen Projektgrösse von 50 000 US-Dollar) wird von den Empfängerländern sehr geschätzt, ist erfolgreich und sollte weiter gestärkt werden. Die Flexibilität des Programms zeigt sich in innovativen Ansätzen und in der Erfüllung von nationalen Bedürfnissen, insbesondere derjenigen von kleinen Inselstaaten und der am wenigsten entwickelten Länder.

1.7.2

Ozonfonds

Dank der Schaffung des Ozonfonds und der dadurch verfügbaren Mittel haben sich die Entwicklungsländer verpflichtet, bis 2010 völlig auf Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halone und bis 2015, respektiv 2040 auf weitere ozonschichtabbauende Stoffe OAS zu verzichten (siehe Tabelle 1). Bis heute hat der multilaterale Ozonfonds fast 2 Milliarden US-Dollar für ca. 5250 Projekte in 139 Entwicklungsländern bewilligt. Die Projekte zur Reduktion des Konsums und der Produktion von OAS basieren auf 138 Länderprogrammen, wobei der Ozonfonds die Kosten übernimmt für eine Konversion der Produktion und der Verwendung alternativer Substanzen, welche die Ozonschicht nicht schädigen. Daneben finanziert der Ozonfonds auch Ausbildungsprogramme, institutionelle Stützungsprogramme und die Betriebs-

8547

kosten von nationalen «Ozonbüros», welche für die Umsetzung des Montrealer Protokolls in Entwicklungsländern verantwortlich sind.

Die vollständige Umsetzung der bisher durch den Ozonfonds bewilligten Projekte soll den jährlichen Konsum von 226 855 Tonnen ozonschichtabbauender Substanzen OAS und die jährliche Produktion von 156 342 Tonnen OAS verhindern. Bis Ende 2005 konnten bereits Reduktionen beim Konsum von insgesamt rund 190 688 Tonnen OAS und bei der Produktion von 116 197 Tonnen OAS realisiert werden.

Seit November 1991 beschäftigt sich der Exekutivrat des Multilateralen Ozonfonds mit dem Monitoring der Projekte. Seit 1995 wird am Ende des Jahres für jedes Projekt ein Jahresbericht verfasst, der auf das Erreichte und den Fortgang des Projektes eingeht.

1995 hat der Exekutivrat zudem begonnen, sich verstärkt mit der Projektevaluation zu beschäftigen, und er hat hierzu auch Richtlinien beschlossen. Seitdem wird jedes abgeschlossene Projekt einer Evaluation durch das Sekretariat des Fonds unterzogen. Die Resultate werden alljährlich dem Exekutivrat unterbreitet; bis anhin sind rund 30 sektorielle Evaluationen gemacht worden.

Zudem hat die 15. Versammlung der Parteien 2003 eine umfassende Evaluation des Multilateralen Ozonfonds beschlossen, welche sowohl die Arbeit des Exekutivrates, die Tätigkeit des Sekretariates des multilateralen Ozonfonds, die Aktivitäten bilateraler und multilateraler Einrichtungen als auch das Management des Fonds betraf.

Der Ozonfonds setzt gemäss diesen Überprüfungen seine Ressourcen wirksam ein und spielt eine zentrale Rolle bei den Bemühungen der Entwicklungsländer, auf OAS zu verzichten. Trotz des bisher Erreichten bestehen Befürchtungen, dass viele Entwicklungsländer ihre Verzichtsverpflichtungen nicht termingerecht erreichen können (vgl. Ziffer 2.3). Bei einigen Ländern gibt es Verzögerungen bei der Erstellung und Umsetzung der Länderprogramme und bei der Definition der Ausgangsdaten, welche als Basis für konkrete Investitionsprojekte dienen. Gesamtwirtschaftliche Probleme eines Landes können die Finanzierung von Investitionsprojekten durch den Ozonfonds zusätzlich erschweren. Ferner bestehen Risiken für die Ozonschicht durch die vom Protokoll nicht abgedeckte Verwendung von Substanzen, wie zum Beispiel von Tetrachlorkohlenstoff und Methylbromid, sowie wegen
der zurückhaltenden Reglementierung von teilweise hologenisierten FCKW (HFCKW).

Diese zunehmend an Bedeutung gewinnenden Risiken müssen im Rahmen des Montrealer Protokolls und des Multilateralen Ozonfonds sehr rasch angegangen werden. Diesen Aspekten gilt es in der nächsten Finanzierungsphase besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

1.8

Klimafonds

Anlässlich der Wiederaufnahme der 6. Vertragsparteienkonferenz der Klimakonvention im Juli 2001 in Bonn (COP 6 bis) wurde ein politischer Durchbruch erreicht, der die Ratifikation des Protokolls von Kyoto und dessen Inkrafttreten möglich machte. Die COP 7 vom November 2001 in Marrakesch konsolidierte die Ergebnisse von Bonn und verabschiedete verbindliche Entscheide. Im Rahmen der Klimakonvention und des Kyoto-Protokolls wurden dabei drei neue spezialisierte Fonds geschaffen, deren Verwaltung dem GEF zugetragen wurde. Es sind dies:

8548

­

Adaptation Fund: Dieser im Kyoto Protokoll verankerte Fonds soll Entwicklungs- und Transitionsländern finanzielle Unterstützung gewähren für konkrete Massnahmen gegen die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels. Der Fonds soll durch eine Steuer von 2 % auf den aus Projekten des «Clean Development Mechanism» resultierenden Handelszertifikaten gespeist werden, sowie durch Zusatzbeiträge der Geberländer.

­

Special Climate Change Fund: Dieser Fonds soll zusätzliche Mittel für die in der Konvention vorgesehenen Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsund Transitionsländern zur Verfügung stellen.

­

Least Developed Countries Fund: Dieser Fonds soll sich der speziellen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder annehmen. Dabei handelt es sich vor allem um die ärmsten afrikanischen Länder und um die Inselstaaten, für die der Klimawandel und seine negativen Folgen (insbesondere eine Desertifikation und die Erhöhung des Meeresspiegels) eine besonders drastische Herausforderung darstellt.

Für die Kapitalisierung dieser neuen Fonds schlug der Präsident der Klimaverhandlungen im April 2001 ein neuartiges Finanzierungskonzept vor, das auf dem Verursacherprinzip beruht und diesem zu einer Anwendung auf internationaler Ebene verhilft. Der Verteilschlüssel für die neuen Zahlungsverpflichtungen der Geberländer beruht demnach auf dem relativen CO2-Ausstoss der Industrieländer im Jahr 1990, dem Basisjahr des Kyoto-Protokolls. Für die Schweiz ergibt dies einen Anteil von 0,3 %. Anlässlich von COP 6 bis einigten sich die Geberländer auf eine gemeinsame politische Erklärung über diese neuen Zahlungsverpflichtungen. Die Schweiz schloss sich dieser Erklärung an, die neben den damals 15 EU-Staaten auch von Kanada, Neuseeland, Norwegen und Island unterzeichnet wurde. Darin wird der gesamthaft zu entrichtende Betrag auf jährlich 410 Millionen US-Dollar pro Jahr festgesetzt.

Die Schweiz hat sich ­ auf der Grundlage des Entscheides der Räte zum vorhergehenden Rahmenkredit für die Globale Umwelt ­ in der Anlaufphase dieser Fonds gemäss ihrem Anteil beteiligt. Die Fonds sind inzwischen operationell. Die relevanten Kriterien für die Berechnung der Zahlungsverpflichtung der Schweiz werden in Ziffer 2.4 detailliert erläutert.

2

Besonderer Teil

2.1

Betrag und Verwendung des Rahmenkredits

In Anlehnung an den 2003 vom Parlament gesprochenen Rahmenkredit in dieser Sache wird ein neuerlicher Rahmenkredit von gesamthaft 109,77 Millionen Franken beantragt, zur Abdeckung maximaler Verpflichtungen der Schweiz an GEF-4 (2007­2010) von 88,00 Millionen Franken, an den multilateralen Ozonfonds des Montrealer Protokolls von 12,12 Millionen Franken und für die weiteren Verpflichtungen im Klimabereich (Klimafonds) von 6,15 Millionen Franken. Als Durchführungskredit werden wiederum 3,50 Millionen Franken beantragt. Die einzelnen Komponenten und Geldbeträge des Rahmenkredits werden in dieser Ziffer detailliert erläutert. Der Rahmenkredit hat eine Mindestdauer von vier Jahren und die ersten Auszahlungen sollen ab 2007 erfolgen.

8549

Mit Bundesratsbeschluss vom 30. September 2005 setzte der Bundesrat einen Maximalwert von 110,5 Millionen Franken für den neuen Rahmenkredit, davon.

88,00 Millionen Franken für den GEF und 12,12 Millionen Franken für den multilateralen Ozonfonds.

Der Bundesrat erachtet den Finanzbedarf des beantragten Rahmenkredits als erwiesen und ist von der Fähigkeit der erwähnten Institutionen überzeugt, weiterhin wirksame Projekte zum Schutz der globalen Umwelt durchzuführen. Diese Auffassung wird in der vorliegenden Botschaft begründet.

Der vorliegende Antrag schliesst an drei vorangehende Rahmenkredite in dieser Sache an, die das Parlament 1991, 1998 und 2003 gesprochen hat: Im Zusammenhang mit der 700-Jahr-Feier der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde 1991 ein Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für Umweltprogramme und Umweltprojekte von globaler Bedeutung in Entwicklungsländern gesprochen.

Davon wurden 145 Millionen Franken für Beiträge an multilaterale Fonds verwendet und 155 Millionen Franken für die Durchführung von bi- und multilateralen Massnahmen in Entwicklungsländern. Diese Gelder hat die Schweiz insbesondere für die GEF-Pilotphase und für GEF-1, sowie für die zeitlich entsprechenden Phasen des Ozonfonds eingesetzt.

Der Rahmenkredit zur Finanzierung von Programmen und Projekten in Entwicklungsländern zur Bekämpfung globaler Umweltprobleme von 1998 stellte weitere 88.5 Millionen Franken bereit (BBl 1998 3606), die zur Finanzierung von GEF-2 (1998­2002) und der zeitlich entsprechenden Phase des Ozonfonds verwendet wurden.

Zuletzt sprach das Parlament 2003 einen weiteren Rahmenkredit für die globale Umwelt im Umfang von 125 Millionen Franken (BBl 2003 8047), der für die Finanzierung der nun dritten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds (GEF-3, 2002­2006), die entsprechende zeitliche Phase des Ozonfonds sowie der neuen Klimafonds bestimmt wurde.

Gleichzeitig verabschiedete das Parlament 2003 eine Ergänzung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG, SR 814.01), mit der in Artikel 53 Absatz 2 USG insbesondere die formell-gesetzliche Grundlage für den vorliegenden Rahmenkredit geschaffen wurde.

2.2

Der Beitrag der Schweiz an den GEF

2.2.1

Ressourcenbedarf für GEF-4

Multilaterale Fonds wie GEF werden grundsätzlich auf der Basis einer nach wirtschaftlichen Kriterien ausgewogenen Lastenverteilung unter den Geberländern finanziert.

GEF-1, die erste reguläre GEF-Phase von 1994­1998, wurde von den Geberländern insgesamt mit einem Betrag von 2 Milliarden US-Dollar alimentiert.

Im Rahmen der internationalen Verhandlungen für die Wiederauffüllung für die zweite GEF-Phase, GEF-2 bzw. die Periode 1998­2002, verpflichteten sich die Geberstaaten wiederum 2 Milliarden US-Dollar an neuen Geldern für den GEF zu sprechen.

8550

In dieser Zeit beschloss die Staatengemeinschaft eine Erweiterung des Mandats des GEF. Beschlüsse der Parteien der entsprechenden Konvention und Protokolle machten den GEF fortan auch zum Finanzierungsmechanismus für die POPs Konvention (persistente organische Schadstoffe), das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit und den neuen Schwerpunktbereich Desertifikation und Entwaldung.

In Anbetracht der Ausdehnung des Aufgabenbereiches des GEF, der weiteren Zunahme der globalen Umweltprobleme und der damit einhergehenden Bedürfnisse der Entwicklungs- und Transitionsländer im Umweltbereich, einigten sich die Geberländer darauf, für die dritte GEF-Phase, GEF-3, neue Gelder im Umfang von 2,25 Milliarden US-Dollar bereitzustellen ­ dies bei einem Gesamtumfang der Wiederauffüllung von 3,0 Milliarden US-Dollar.

Die bisherigen Beiträge der Schweiz an den GEF Trust Fund sind in Tabelle 5 im Anhang aufgeführt.

Die neue GEF-Phase, GEF-4, bringt eine weitere Konsolidierung in den für GEF-3 zuletzt neuen Bereichen. Gleichzeitig bleiben die Bedürfnisse in den traditionellen Bereichen des GEF gross.

Vom GEF-Sekretariat vorgeschlagene Budgetvorschläge für GEF-4 bildeten die Grundlage für die internationalen Verhandlungen zur Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds. Diese basierten auf Projektionen über die Entwicklung des Ressourcenbedarfs in den GEF-Schwerpunktbereichen. Berücksichtigt wurden in den Verhandlungen zudem die Kapazität der Empfängerländer, vom GEF erhaltene finanzielle Ressourcen produktiv zu Gunsten globaler Umweltgüter einzusetzen, sowie die Kapazität der implementierenden Organisationen, qualitativ hochwertige Projekte mit globalem Nutzen für die Umwelt zu planen und umzusetzen.

Die verschiedenen Evaluationsprodukte der GEF belegen, dass das Angebot an qualitativ guten und den GEF-Kriterien entsprechenden Projekten weiterhin gross bleibt. Auch die Kapazität zur Projektumsetzung der implementierenden Organisationen ist weiterhin hoch. Die Absorptionskapazität für GEF-Ressourcen in den Empfängerländern ist weiter gestiegen.

2.2.2

Das GEF-4 Verhandlungsergebnis ­ Beitrag der Schweiz

Die internationalen Verhandlungen zur vierten Wiederauffüllung des GEF begannen nach Vorkonsultationen im Herbst 2005 und wurden im Juni 2006 abgeschlossen.

Die Geberländer einigten sich darauf, dass für GEF-4 insgesamt Mittel im Umfang von fast 3,3 Milliarden US-Dollar zur Verfügung stehen werden (siehe Tabelle 6), davon sind 2,275 Milliarden US-Dollar neue Gelder, was einer leichten Zunahme gegenüber GEF-3 entspricht. Dieses Verhandlungsergebnis wurde der dritten GEF Vollversammlung vom 28.­29. August 2006 in Kapstadt zur Verabschiedung unterbreitet, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die nationalen Entscheidungsträger.

Im Weiteren bedarf das GEF-4 Verhandlungsergebnis auch der Zustimmung der Exekutivdirektoren der Weltbank, welche den Globalen Umweltfonds weiterhin als Treuhänderin verwalten soll.

Die Geberländer einigten sich in den Verhandlungen weiter auf eine Reihe von Grundsätzen, welche die Arbeit des GEF in den nächsten vier Jahren lenken sollen.

Dieses Paket von Grundsätzen zielt insbesondere auf die weitere Förderung der 8551

Effizienz, Wirkung und Nachhaltigkeit von GEF-Aktivitäten und -Projekten. Es legt insbesondere Wert auf die Erreichung und Wahrung hoher Standards im Finanzbereich (insbesondere Korruptionsbekämpfung, Transparenz).

Nachdem die USA als grösster Beitraggeber für GEF-4 eine Reduktion ihres Beitrages in Aussicht gestellt hatten, drängten die grossen europäischen Geberländer auf das grundsätzliche Beibehalten der für die vorhergehende Wiederauffüllung (GEF-3) festgelegten Lastenverteilung. Damit sollten die USA auch für die zukünftigen Wiederauffüllungen nicht aus ihrer Verantwortung als wirtschaftliche stärkste Nation und grösster Geldgeber des GEF entlassen werden.

Das Halten bzw. die leichte Zunahme des Umfanges der Wiederauffüllung wird ermöglicht dank der Bereitschaft von Kanada und Europa, die seit der letzten Wiederauffüllung gegenüber dem US Dollar eingetretenen Währungsgewinne, mit wenigen Ausnahmen, vollständig dem GEF zugute lassen zu kommen. Neben ihren Basisbeiträgen leisten diese Staaten hierzu im Wesentlichen Zusatzbeiträge («Supplemental Contributions» ­ insgesamt ergibt sich ein Verhältnis von Basisbeiträgen zu Zusatzbeiträgen von 3 zu 1, vgl. Beilage). Verschiedene europäische Geberstaaten erhöhen ihr Engagement weiter und gehen sogar über ihre GEF-3 Beiträge in ihrer eigenen Landeswährung hinaus.

Wie beim GEF-3, passt die Schweiz ihren GEF-Anteil an den von ihr anlässlich der letzten Wiederauffüllung geleisteten Anteil an der Lastenverteilung des Internationalen Entwicklungsfonds an (International Development Association ­ IDA: Die IDA ist eine Weltbanktochter und vergibt Kredite zu besonders günstigen Bedingungen an die ärmsten Entwicklungsländer). Dies führt zu einer Reduktion des schweizerischen Basisbeitrags bzw. -anteils («Basic Share») von 2,43 % auf 2,26 % (siehe Tabelle 6).

In Einklang mit dem starken europäischen Engagement stellte die Schweiz weiter einen Beitrag von knapp 18 Millionen Franken zur Schliessung der verbleibenden Finanzierungslücke bis zum Wiederauffüllungsziel von 3,3 Milliarden US-Dollar in Aussicht.

Damit ergibt sich ein schweizerischer Beitrag von 88,00 Millionen Franken (Tabelle 6). Dieser Betrag liegt im Verhandlungsmandat, das der Bundesrat mit seinem Beschluss vom 30. September 2005 dem Bundesamt für Umwelt erteilte: Der Bundesrat hatte das Bundesamt
für Umwelt ermächtigt, einen schweizerischen Beitrag an die vierte Wiederauffüllung GEF-4 bis zu einem Betrag von 88,00 Millionen Franken zu verhandeln.

Der schweizerische Beitrag von 88,00 Millionen Franken bedeutet gegenüber dem schweizerischen GEF-3 Beitrag eine Reduktion von 11,07 Millionen Franken.

Die Schweiz bezeugt mit diesem Beitrag von 88,00 Millionen Franken ­ und trotz geringfügiger Reduktion ihres Basisanteils auf 2.26 % und der Beanspruchung von Währungsgewinnen ­, dass sie sich für die Umsetzung der grossen Umweltkonventionen einsetzt und bereit ist, ihren mit der Ratifikation dieser Konventionen eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Dieser Beitrag erlaubt der Schweiz, ihre politische Rolle bei der Gestaltung der multilateralen globalen Umweltpolitik weiterhin und auf glaubwürdige Art in Solidarität mit den Empfängerländern und unseren europäischen Partnern wahrzunehmen.

Wie im IDA Trust Fund der Weltbank summieren sich aus historischen Gründen die Basisanteile aller Geberländer auch im GEF nicht auf 100 % sondern nur auf 8552

89,43 % (Tabelle 6). Diese strukturelle Lücke ist im GEF grösser als in IDA, weil nicht alle IDA-Geberländer auch GEF-Geberländer sind.

Die Wiederauffüllung wird in Sonderziehungsrechten (SDR) ausgewiesen, faktisch aber in US-Dollar verhandelt und verwaltet. Gemäss der «Trust Fund Resolution» für GEF-4 verpflichten sich die Geberländer zur Bezahlung ihre Anteile durch Auflegung einer entsprechenden Schuldverschreibung.

2.2.3

Modus der Auszahlungen für GEF-4

Zu unterscheiden ist zwischen der offiziellen Geltungsdauer von GEF-4 (Juli 2006 bis Juni 2010, gemäss dem Geschäftsjahr von Weltbank und GEF) und dem effektiven Abruf der verpflichteten Mittel, der für GEF-4 wegen des verzögerten Abschlusses der internationalen Verhandlungen zur Wiederauffüllung für die meisten Staaten nicht vor 2007 beginnen wird. Die Weltbank als Verwalterin des GEF Trust Funds ruft die Beiträge gemäss einem vorbestimmten Fahrplan (Tabelle 7) über eine Periode von 10 Jahren hinweg ab.

Die Geberländer hinterlegen vorerst bei der Fondsmanagerin (Weltbank) ein «Instrument of Commitment», das die Gesamtsumme ihres GEF-Beitrages nennt.

Anschliessend werden durch das Ressort Multilaterale Finanzierungsinstitutionen des SECO bei der Nationalbank vier gleich grosse, nichtverhandelbare und zinslose Schuldverschreibungen (Promissory Notes) aufgelegt. Diese geben der Weltbank als GEF-Fondsverwalter das Recht, den Schweizer GEF-Beitrag bei der Nationalbank regelmässig einzufordern, was normalerweise vierteljährlich erfolgt.

Die zu erwartenden effektiven Auszahlungen pro Jahr sind in Tabelle 11 im Anhang dargestellt.

2.3

Der neue Beitrag der Schweiz an den Ozonfonds

Die bisherigen Zahlungen der Schweiz an den Ozonfonds sind in Tabelle 8 im Anhang aufgeführt. Die Verhandlungen zur Wiederauffüllung für die nächste dreijährige Periode (2006­2008) sind im Dezember 2005 abgeschlossen worden. Der für diesen Rahmenkredit benötigte Betrag für den Ozonfonds wird auf 12,12 Millionen Franken veranschlagt.

Der Multilaterale Ozonfonds wird von der UNO verwaltet. Die Lastenverteilung beruht auf dem geltenden UNO-Verteilschlüssel, der auf die 43 Geberländer hochgerechnet wird und für die Schweiz für die Periode 2006­2008 1,4991 % beträgt. Das Gesamtvolumen der Wiederauffüllung des Ozonfonds ist Gegenstand internationaler Verhandlungen. Diese haben, gleich wie diejenigen für den GEF, noch in 2005 begonnen und sind im Dezember 2005 abgeschlossen worden. Auch hier kann die Schweiz ihre Verpflichtung in Schweizer Franken eingehen. Das Gesamtvolumen wird in US-Dollars ausgedrückt. Die Wechselkurse zu den Landeswährungen der anderen Geberländer wurden im Voraus berechnet aufgrund ihrer Entwicklung zum US Dollar während einer zuvor festgelegten Referenzperiode, im vorliegenden Fall dem zweiten Halbjahr 2004. Diese Wechselkurse gelten für die Gesamtdauer der Wiederauffüllung. Für den Schweizer Franken gilt entsprechend der Kurs 1,235

8553

Frnaken zu 1 US-Dollar. Im Unterschied zum GEF zahlen die Länder ihre Beiträge in drei gleich grossen jährlichen Tranchen.

Die Geberländer einigten sich auf eine Wiederauffüllung des Ozonfonds von 470 Millionen US-Dollar für die Periode 2006­2008; davon 400,4 Millionen US-Dollar in neuen Beiträgen der Geberländer. Die finanzielle Verpflichtung der Schweiz für diese Wiederauffüllung entspricht 6 Millionen US-Dollar oder 7,413 Millionen Franken.

Der vorliegende Rahmenkredit deckt die Periode 2007­2010 ab. Der Beitrag der Schweiz an den Ozonfonds für das Jahr 2006 wird noch durch die gesprochenen Beiträge des vorhergehenden Rahmenkredits abgedeckt. Die für die Jahre 2007 und 2008 insgesamt anfallenden Zahlungen belaufen sich entsprechend auf 4 Millionen US Dollar bzw. rund 5 Millionen Franken.

Nicht bekannt zum jetzigen Zeitpunkt sind die schweizerischen Beiträge an den Ozonfonds für die Jahre 2009 und 2010. Das Volumen der Wiederauffüllung für die Periode 2009­2011 wird erst im Jahr 2008 unter den Geberländern verhandelt. Um die Unabwägbarkeiten bezüglich des Budgetierungs- und Verhandlungsprozesses wie auch der Wechselkursentwicklung zum US Dollar abzudecken, sind für die Jahre 2009 und 2010 zunächst je 3,56 Millionen Franken vorzusehen und in den vorliegenden Rahmenkredit aufzunehmen.

Der für diesen Rahmenkredit relevante Gesamtbetrag für den Ozonfonds beträgt demnach 12,12 Millionen Franken. Die zu erwartenden jährlichen Zahlungen sind in Tabelle 11 im Anhang aufgeführt.

Neben der Weiterführung der Finanzierung von Investitionsprojekten wird der Ozonfonds in der nächsten Phase verstärkt in die Verbesserung und Anpassung der Länderprogramme investieren, sowie in die Stärkung der nationalen Ozonbüros: In einigen Ländern bestehen Probleme mit dem illegalen Handel mit FCKW und deren Gebrauch auch in Anlagen, welche bereits für Alternativen umgerüstet wurden. Die Verfolgung solcher Verstösse bedarf adäquater Ressourcen für unangekündigte Kontrollbesuche in industriellen Betrieben und für eine Verstärkung der Grenzkontrollen zur Unterbindung des illegalen Handels mit FCKW.

2.4

Umfang der Verpflichtung im Klimabereich (Klimafonds)

Ziffer 1.8 beschreibt die Entstehung und die Komponenten der spezifischen finanziellen Verpflichtungen der Schweiz im Klimabereich. Mit diesen Mitteln sollen Aktivitäten im Zusammenhang mit den drei Klimafonds finanziert werden. Der von den Geberländern vereinbarte Gesamtbetrag beläuft sich auf 410 Millionen USDollar pro Jahr. Als Verteilschlüssel wurde der relative CO2-Ausstoss der industrialisierten Staaten im Basisjahr 1990 vereinbart, was einer Internationalisierung des Verursacherprinzips gleichkommt. Demnach beträgt der Anteil der Schweiz 0,3 %.

Dies ergibt für die Schweiz einen Betrag von jährlich 1,23 Millionen US-Dollar. Der Wechselkurs des Schweizer Frankens zum US-Dollar wird für die drei Klimafonds nicht fixiert. Ausgehend von einem Wechselkurs des Schweizer Frankens zum US-Dollar von 1,25 entspricht der Betrag von rund 1,23 Millionen US-Dollar einem jährlichen Beitrag von rund 1,54 Millionen Franken.

8554

Die für den Rahmenkredit relevante Gesamtsumme beträgt demnach 6,15 Millionen Franken. Damit werden die Vorgaben des Bundesrats in dieser Sache eingehalten (Bundesratsbeschluss vom 27.6.2001). Die zu erwartenden jährlichen Zahlungen sind in Tabelle 11 aufgeführt.

2.5

Durchführungskredit

Zusätzlich zu den Rubriken GEF, Ozonfonds und Klima wird ein Durchführungskredit in der Höhe von 3,50 Millionen Franken beantragt - in derselben Höhe also, wie ihn die eidgenössischen Räte bei den Rahmenkrediten von 1998 und 2003 bewilligt haben. Zum einen dient dieser Betrag zur Fortführung der 200 Stellenprozente, die dem BAFU bereits 1991 in dieser Sache zugesprochen wurden und die mittels der Rahmenkredite von 1998 und 2003 weitergeführt wurden. Die neuerliche Weiterführung dieser Stellen ist unabdingbar für die verwaltungsinterne Betreuung der Dossiers GEF und Ozon und für die adäquate Vertretung der Schweiz in den relevanten internationalen Foren. Zum anderen sollen mit diesen Mitteln wiederum begleitende Aktivitäten finanziert werden.

Eine wichtige Aktivität ist die Führungsrolle der Schweiz in ihrer Stimmrechtsgruppe im GEF, die auch in den kommenden Jahren einen beträchtlichen Arbeitsaufwand mit sich bringen wird. Die Stimmrechtsgruppe der Schweiz im GEF wurde auf Initiative des Eidgenössischen Finanzdepartements per Bundesratsbeschluss vom 20.10.1999 gegründet. Aufgrund eines Antrags von Kasachstan um Aufnahme in diese Stimmrechtsgruppe beschloss der Bundesrat am 14.1.2003 die Stimmrechtsgruppe entsprechend zu erweitern. Der Stimmrechtsgruppe der Schweiz im GEF gehören neben der Schweiz die folgenden Staaten an: Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.

Zur Qualitätskontrolle und zur Wahrnehmung der umfassenden Pflichten des Vertreters der Schweiz im GEF-Exekutivrat soll zudem das seit 1996 bestehende Réseau d'Appui GEF (RdA-GEF) weiterfinanziert werden. Dieses befasst sich in erster Linie mit der Beurteilung der Projektvorschläge, die den Ratsmitgliedern regelmässig zur Begutachtung zugestellt werden. Das RdA-GEF beruht auf einer engen Zusammenarbeit zwischen BAFU und DEZA, unter Einbezug externer Experten.

Angesichts des grossen Volumens an GEF Projekten beansprucht die Wahrnehmung dieser Schlüsselaufgabe des Ratsmitglieds beträchtliche Ressourcen. Durch die Arbeit des RdA-GEF hat die Schweiz im GEF-Rat bei der kritischen Beurteilung von Projekten, die vom GEF finanziell unterstützt werden, eine führende Rolle inne.

Diese Arbeit resultiert zudem oft in konkreten Empfehlungen für strategische und programmatische Neuausrichtung des GEF in den
verschiedenen Schwerpunktbereichen.

Dem Durchführungskredit kommt weiter eine grosse Bedeutung zu bezüglich der Begleitung und Unterstützung der Länder in der schweizerischen WeltbankStimmrechtsgruppe des GEF: In diesem Sinne unterstützt die Schweiz in Zentralasien, insbesondere in Kasachstan, ein Projekt zur Vermittlung von Know-how zur Behandlung von Altlasten von ehemaligen industriellen und militärischen Aktivitäten. Auf Wunsch unserer Partnerstaaten in der Stimmrechtsgruppe unterstützt die Schweiz die Länder Zentralasiens beim Übergang vom in der ehemaligen Sowijetunion üblichen OVOS-System zur Projektbeurteilung zu einem den heutigen Erfordernissen angepassten System von Umweltverträglichkeitsprüfungen.

8555

Beim multilateralen Ozonfonds zielt die Schweiz auf die Förderung von Ersatzprodukten und -techniken, welche die Umwelt am wenigsten schädigen. Mit Blick auf dieses Ziel hat sie in der Vergangenheit Beiträge geleistet zur Organisation und zur Finanzierung technischer Seminare wie auch zur vorübergehenden Finanzierung technischer Fachleute.

Für eine Fortsetzung der proaktiven Politiken und strategischen Arbeiten der Schweiz im Bereich der globalen Umwelt und für eine wirkungsvolle Leitung der Stimmrechtsgruppe der Schweiz im GEF ist der beantragte Durchführungskredit unerlässlich.

3

Auswirkungen

3.1

Finanzielle Auswirkungen

Der neue Rahmenkredit für die Globale Umwelt Posten

Globaler Umweltfonds GEF Multilateraler Ozonfonds Klimafonds Durchführung Total

Betrag (Millionen SFR)

88,00 12,12 6,15 3,50 109,77

Der vom Bundesrat beantragte Rahmenkredit beläuft sich auf 109,77 Millionen Franken. Dabei fallen die Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds mit 88,00 Millionen Franken am stärksten ins Gewicht.

Die aufgrund des beantragten Rahmenkredites einzugehenden Verpflichtungen lösen jährliche Zahlungen in den Jahren 2007­2016 aus. Die hierfür benötigten Mittel sind im Voranschlag 2007 und im Finanzplan 2008­2010 im Kredit A2310.0126, «Multilaterale Umweltfonds» des BAFU, eingestellt.

Mit Ausnahme des Durchführungskredits beruhen die beantragten Geldbeträge auf internationalen Verhandlungen unter Beteiligung aller Geberstaaten und den daraus resultierenden aussenpolitischen Verpflichtungen. Der vereinbarte Gesamtbetrag zur Wiederauffüllung wird jeweils von den Geberländern im Konsens bestimmt.

Obwohl ein Geberland auch durch Anwendung internationalen Rechts nicht gezwungen werden kann, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen, ist der politische Schaden bei Nichteinhaltung der Verpflichtung oder massiv verspäteter Bezahlung gross. Beim GEF ergaben sich bisher primär nur mit den USA und Italien Probleme mit Zahlungsverzügen.

Im gleichen Sinne sind die den internationalen Verhandlungen zugrunde liegenden Verteilschlüssel ebenfalls verbindlich. Beim GEF beruht die generelle Anwendung des IDA-Verteilschlüssels auf einem Konsens der Geberländer im Vorfeld zu den Verhandlungen für den GEF-1 (1993). Zudem beschlossen die Geberländer bei den Verhandlungen zur GEF-4-Wiederauffüllung, die im GEF-3 beschlossene Lasten8556

verteilung grundsätzlich beizubehalten. Beim Ozonfonds gilt unter den Geberländern die Abmachung, dass der reguläre UNO-Verteilschlüssel zur Anwendung kommt.

Die für die Zahlungen aus dem beantragten Rahmenkredit massgeblichen Wechselkurse beruhen beim GEF und Ozonfonds auf verbindlichen Abmachungen zwischen den Geberstaaten. Die Wechselkurse beziehen sich jeweils auf den während einer Referenzperiode und vor Abschluss der Verhandlungen aufgezeichneten durchschnittlichen Wechselkurs der Landeswährungen. Die verbindlichen Wechselkurse für den GEF-4 sind in Tabelle 9 aufgeführt. Bei den Beiträgen für die neuen Klimafonds fehlt eine Wechselkurs-Vereinbarung unter den Geberländern. Die Berechnung stützt sich auf einen Wechselkurs des Schweizer Frankens zum US-Dollar von 1,25.

3.2

Ausgabenbremse

Artikel 159 Absatz b der Bundesverfassung sieht zum Zweck der Ausgabenbegrenzung vor, dass Subventionsbestimmungen in Gesetzen und Verpflichtungskredite sowie Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, in jedem der beiden Räte der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder bedürfen. Der vorliegende Rahmenkredit untersteht deshalb der Ausgabenbremse.

3.3

Personelle Auswirkungen

Für die Betreuung der mit dieser Vorlage verbundenen Aufgaben soll die Finanzierung von zwei Stellen des BAFU aus dem Rahmenkredit beantragt werden. Diese bereits aus den Rahmenkrediten von 1991, 1998 und 2003 finanzierten Stellen sind für die weitere Betreuung der Dossiers in diesem Bereich unabdingbar.

3.4

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Der beantragte Rahmenkredit hat keine direkten volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Nennenswert ist die Tatsache, dass der schweizerischen Privatwirtschaft durch den GEF Aufträge erwachsen. Für den Zeitraum bis Ende 2000 wurden, gemäss offiziellen Angaben der Weltbank, Aufträge im Gesamtwert von rund 20,5 Millionen Franken an schweizerische Firmen vergeben. Seither wurden vom GEF keine neueren Zahlen mehr publiziert.

3.5

Zuständigkeiten

Für den Vollzug der Massnahmen bei der Verwendung dieses Rahmenkredites zeichnet das BAFU verantwortlich, das auch die Federführung hat für die internationalen Verhandlungen im Rahmen der UNO-Konventionen über Klimaänderungen, biologische Vielfalt und persistente organische Schadstoffe, sowie im Rahmen des 8557

Montrealer Protokolls zur Kontrolle der ozonschichtabbauenden Substanzen. Die Federführung für die UNO-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung liegt bei der DEZA.

Auf der Ebene der Bundesverwaltung arbeitet das BAFU bei der Betreuung der GEF- und Ozondossiers eng mit der DEZA zusammen. Das BAFU stellt das GEFExekutivratsmitglied und die DEZA dessen Stellvertreter. Bei der Verwaltung des Rahmenkredites kann das BAFU auf die bisherige Mitwirkung der DEZA, der PD/EDA, des SECO und der Finanzverwaltung und auf die gute Zusammenarbeit zwischen den Ämtern im gesamten Bereich der internationalen Umweltpolitik aufbauen. Die verwaltungsinterne Koordination erfolgt nach Artikel 14 RVOV (SR 172.010.1).

4

Legislaturplanung

Die Vorlage ist im Bericht über die Legislaturplanung 2003­2007 (BBl 2004 1149) nicht angekündigt, da zum damaligen Zeitpunkt die näheren Umstände der Wiederauffüllungen des GEF und der anderen Fonds nochnicht bekannt waren.

Die Vorlage ist der Leitlinie 1 «Den Wohlstand vermehren und die Nachhaltigkeit sichern» und derem Ziel 2 «Den Lebensraum nachhaltig sichern» sowie der Leitlinie 3 «Stellung der Schweiz in der Welt festigen» und derem Ziel 8 «Die internationale Verantwortung wahrnehmen» des Berichtes über die Legislaturplanung 2003­2007 beizuordnen. Der finanziellen Beteiligung am GEF, dem Ozonfonds und den Klimafonds kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu, da diese Fonds als Finanzierungsmechanismen der UNO Konventionen über Klima, Biodiversität, Wüstenbildung, persistente organische Schadstoffe und Ozon dienen.

5

Rechtliche Grundlagen

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die Bewilligung des beantragten Rahmenkredits ergibt sich aus Artikel 167 BV. Der anbegehrte Rahmenkredit ist gemäss Artikel 140 und 141 der Bundesverfassung nicht dem Referendum unterstellt und somit gestützt auf Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu erlassen. Die materiellrechtliche Basis für den Rahmenkredit findet sich in Artikel 53 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG; SR 814.01), wonach der Bund Beiträge an Fonds zur Unterstützung von Entwicklungs- und Transitionsländern bei der Umsetzung von internationalen Umweltabkommen gewähren kann. Die Beiträge sind in Form von Rahmenkrediten für jeweils mehrere Jahre zu bewilligen (Art. 53 Abs. 2 USG).

8558

Anhang 1

Beispiele von GEF-Projekten und deren Wirkung ­

Dank der Unterstützung durch den GEF haben Staaten in Zentralasien und Osteuropa sowie Russland den Verbrauch von Chemikalien, welche die Ozonschicht angreifen, um 90 Prozent reduziert.

­

Vor den Küsten von Belize, Ghana und Indonesien hilft der GEF, Korallenriffe und weitere Meeresökosysteme zu schützen, von denen zugleich Tourismus, Fischerei und Landwirtschaft abhängen.

­

In Afrika wurde mit Hilfe des GEF die zunehmende Umweltzerstörung am Viktoriasee gestoppt, die Umweltqualität verbessert und die darniederliegende Fischereiindustrie wieder gestärkt.

­

Mit der Unterstützung des GEF wurden regionale Projekte zur Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichtes der Donau und des Schwarzen Meeres realisiert, welche u. a. dazu führten, dass 55 Tonnen Phosphor, 1200 Tonnen Stickstoff und 40 000 Tonnen Sedimente der Donau entnommen wurden, bevor diese in das Schwarze Meer fliessen.

­

GEF-Projekte haben zur Propagierung und Realisierung einer effizienten Energienutzung u.a in Polen und Mexiko beigetragen und fördern den Einsatz schadstofffreier Busse in Peking und Schanghai.

Insgesamt haben 27 abgeschlossene Projekte im Klimabereich schätzungsweise 224 Millionen Tonnen CO2-Emissionen verhindert.

­

Ein grossangelegter Effort des GEF und seiner Partner eliminiert in Afrika grosse Lager obsoleter Pestizide, inkl. giftiger organischer Schadstoffe, welche eine grosse Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt darstellen.

­

GEF-Projekte in den feuchten Tropen, im Amazonasgebiet und der benachbarten Guyanaplatte, in Zentralamerika und in den Himalajas sichern gemeinsam den Schutz der grössten verbleibenden Flächen tropischer Regenwälder.

8559

Anhang 2 Tabelle 1 Fahrplan für den Verzicht auf die wichtigsten ozonschichtabbauenden Substanzen (OAS) Substanz

Zeitplan

FCKW

Industriestaaten: Verbot von Produktion und Konsum ab 1996.

Entwicklungsländer: Einfrieren des Konsums ab Juli 1999 auf dem durchschnittlichen Konsum von 1995­1997, Reduktion um 50 % bis 2005, 85 % bis 2007, und völlige Eliminierung bis 2010.

Tetrachlorkohlenstoff

Industriestaaten: Verbot von Produktion und Konsum ab 1996.

Halone

Industrieländer: Verbot von Produktion und Konsum ab 1994.

Entwicklungsländer: Reduktion um 85 % bis 2005 und völlige Eliminierung bis 2010.

Entwicklungsländer: Einfrieren des Konsums ab 2002 auf dem durchschnittlichen Konsum von 1995­1997, Reduktion um 50 % bis 2005 und völlige Eliminierung bis 2010.

Trichlorethan

Industriestaaten: Verbot von Produktion und Konsum ab 1996.

Entwicklungsländer: Einfrieren des Konsums ab 2003 auf dem durchschnittlichen Konsum von 1995­1997, Reduktion um 30 % ab 2005, 70 % ab 2010, und völlige Eliminierung ab 2015.

Methylbromid

Industriestaaten: Reduktion um 25 % ab 1999, 50 % ab 2001, 70 % ab 2003, und Eliminierung ab 2005.

Entwicklungsländer: Einfrieren des Konsums ab 2002 auf dem durchschnittlichen Konsum von 1995­1998, Reduktion um 20 % ab 2005, und völlige Eliminierung ab 2015.

Teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW)

Industriestaaten: Einfrieren der Produktion ab 2004, Reduktion des Konsums um 35 % ab 2004, 65 % ab 2010, 90 % ab 2015 und 99,5 % ab 2020. 0,5 % für Unterhaltszwecke bleibt erlaubt bis 2030.

Entwicklungsländer: Einfrieren der Produktion und des Konsums ab 2016 auf der Stufe von 2015 und völlige Eliminierung ab 2040.

Kein Verbot der Produktion

Bromchlormethan Als Ersatzstoff gedacht und 1998 eingeführt.

8560

Industrie- und Entwicklungsländer: Sofortiges Verbot.

Tabelle 2 Verpflichtete Gelder für GEF Projekte, 1991 bis Juli 2006 (in Millionen US Dollar) Bereich

GEF-Gelder

Biodiversität

2244

5 312

Klima

2103

11 062

Internationale Gewässer

885

2 997

Landdegradation

173

761

Sektorübergreifende Projekte

559

1 074

Ozon

182

187

POPs (persistente organische Schadstoffe)

159

119

6305

21 512

Total

Kofinanzierungen

Tabelle 3 GEF-Projekttypen Reguläre Projekte

ab 1 Million USD

Bewilligung durch den GEF-Rat als Teil der Programmtranchen

Mittelgrosse Projekte

50 000 ­ 1 Million USD

Beschleunigtes Bewilligungsverfahren

Befähigende Aktivitäten (Erfüllung der Berichterstattungspflicht gemäss Konventionen)

200 000­300 000 USD

Beschleunigtes Bewilligungsverfahren

Fonds für Projektvorbereitungen

Typ A: 25 000 USD Beschleunigtes Typ B: 350 000 USD Bewilligungsverfahren Typ C: bis 1 Mio. USD

«Small Grants Program»: kleine Beiträge für lokale Aktionen zugunsten der globalen Umwelt

bis 50 000 USD

Durch das UNDP und nationale Komitees verwaltet und als reguläres Grossprojekt vom GEF-Rat periodisch bewilligt. Bisher wurden über 7000 Aktionen in 95 Ländern bewilligt.

8561

Tabelle 4 Die operationellen Programme des GEF Biodiversität:

OP1: OP2: OP3: OP4: OP13:

Klimaschutz:

OP5:

aride und semi-aride Ökosysteme Küstengebiete, Meere und Süsswasser Wald Berggebiete Schutz und nachhaltige Nutzung von Biodiversität von Bedeutung für die Landwirtschaft

Förderung von Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energiekonservierung OP6: Förderung von erneuerbaren Energiequellen und Energietechnologien OP7: Reduktion der Kosten von umweltfreundlichen Technologien im Energiebereich OP11: Förderung umweltgerechter Transportmittel

Internationale Gewässer:

OP8: Gewässerschutz OP9: integrierte Land-, Wassermassnahmen OP10: schadstoffbasierendes Programm.

Bereichsübergreifend:

OP12: integriertes Management von Ökosystemen

Persistente organische Schadstoffe:

OP14: persistente organische Schadstoffe (POPs)

Land Degradation:

OP15: nachhaltiges Landmanagement

Für den Ozonbereich besteht kein separates operationelles Programm, da der GEF sich an den Vorgaben des Ozonfonds orientiert.

Tabelle 5 GEF Trust Fund und die bisherigen Beiträge der Schweiz GEF-Periode

Pilotphase GEF-1 GEF-2 GEF-3

(1991­1993) (1994­1998) (1998­2002) (2002­2006)

Total 1991­2006

8562

Gesamtbetrag

Anteil CH

USD Mio.

SFR Mio.

800 2 000 2 000 3 000

57 65 65 99

7 800

286

Tabelle 6 GEF-4 Verhandlungsresultat und Beitrag der Schweiz GLOBAL ENVIRONMENT FACILITY TRUST FUND FOURTH REPLENISHMENT OF RESOURCES TABLE OF CONTRIBUTIONS

GEF-4 Shares and Basic Contributions a/ Contributing participants 1 Australia Austria Belgium Canada China Czech Republic Denmark Finland France Germany Greece India Ireland Italy Japan Korea Luxembourg Mexico Netherlands New Zealand Nigeria Norway Pakistan Portugal Slovenia South Africa Spain Sweden Switzerland Turkey United Kingdom United States 1 2 3 4

(%) 2 1.46% 0.90% 1.55% 4.28% 1.30% 1.00% 6.81% 11.00% 0.05% 0.11% 4.39% 17.63% 0.23% 0.05% 3.30% 0.12% 1.44% 0.12% 0.03% 1.00% 2.62% 2.26% 6.92% 20.86%

CONTRIBUTIONS (in millions) Adjustment Supplemental Towards Full Contributions Funding

SDR

SDR

SDR

3 24.43 15.06 25.94 71.62 4.00 4.00 21.75 16.73 71.28 115.05 0.84 4.00 1.84 73.46 184.40 3.85 0.84 4.00 55.22 2.01 4.00 24.11 4.00 2.01 0.50 4.00 16.73 43.84 37.82 4.00 115.80 218.18

4 6.61 7.26 12.83 17.57 3.10 0.68 11.68 10.82 57.42 86.08 4.41 2.72 3.41 23.56 0.62 3.16 19.47 1.99 2.78 3.88 1.37 24.70 56.08 -

5 3.51 1.32 0.94 7.66 9.67 -

d/ d/

f/ f/ d/

f/

d/

d/ d/

d/

d/

New Funding from Donors 89.43% 1'175.34 362.22 Projected Investment Income Projected Carryover of GEF Resources Total Projected Resources to Cover GEF-4 Work Program

c/ c/ c/ c/ e/ c/ c/ c/

c/

c/

23.10

Total Contributions SDR 6 31.04 22.32 42.28 89.20 7.10 4.68 34.75 28.50 128.70 201.14 5.25 6.72 5.25 73.46 207.96 4.47 4.00 4.00 74.70 4.00 4.00 24.11 4.00 4.79 4.38 4.00 18.11 76.20 47.49 4.00 171.88 218.18

Currency 7 59.80 24.38 46.18 158.94 9.51 142.89 310.00 31.12 188.71 295.00 5.73 9.00 5.73 87.91 33'687.97 6'142.97 4.79 63.38 89.38 8.40 4.00 228.32 350.01 5.73 1'146.20 38.27 21.67 850.00 88.00 4.00 140.00 320.00

Currency

b/

8 AUD EUR EUR CAD USD CZK DKK EUR USD USD EUR USD EUR EUR JPY KRW EUR MXN EUR NZD SDR g/ NOK PKR EUR SIT ZAR EUR SEK CHF SDR g/ GBP USD

1'560.66 250.91 h/ 325.67 i/ 2'137.23 j/

a/ The GEF-4 basic shares reflect those of the GEF-3 except for Switzerland, Spain, Norway and Slovenia.

b/ As agreed by the Contributing Participants at the June 9-10, 2005 GEF-4 replenishment meeting, the reference exchange rate to convert the SDR amount to the national currency will be the average daily exchange rate over the period from May 1, 2005 to October 31, 2005.

c/ Contributing Participants have the option of taking a discount or credit for acceleration of encashment and; (i) including such credit as part of their basic share; (ii) counting such credit as a supplemental contribution; (iii) including such credit as an adjustment to full funding or (iv) taking such discount against the national currency contribution. Austria, Belgium, China, Finland, Greece, India, Ireland, Korea, Czech Republic and Slovenia have opted to take the credit for accelerated encashment as a supplemental contribution. France has chosen to take a discount against their contribution.

d/ For those Contributing Participants that do not have a basic share, this represents the agreed minimum contribution of SDR 4 million.

e/ Germany will provide this supplemental contribution of SDR 86.08 million under the terms of the GEF-4 replenishment resolution. This contribution will be made in order to strengthen the GEF's ability to meet funding objectives and policy commitments of the GEF-4 agreement.

Progress towards meeting these commitments will be assessed in the GEF-4 midterm reviews and taken into account by Germany.

f/ These contributions are calculated to reflect a replenishment share based on the contributions of several major donors.

g/ As agreed by Contributing Participants in the June 9-10, 2005 GEF-4 replenishment meeting, donor countries experiencing an average annual inflation rate in their economies exceeding 10% over the years 2002-2004 will denominate their GEF-4 contributions in the SDR.

h/ Investment income is projected using a $2bn average cash balance and investment return of 4.6% per annum.

i/ This amount comprises arrears, deferred contributions, and paid-in but unallocated resources.

j/ This amount is equivalent to USD 3.13 billion using the agreed GEF-4 reference exchange rates.

8563

Tabelle 7 Fahrplan für die Auszahlungen an GEF-4 Switzerland GEF-4 Encashment Schedule in CHF / World Bank as the Trustee of the GEF Trust Fund Fiscal Year

As a % of Total Contribution Encashment Schedule

Amount of Encashment

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

6 6 15 20 20 20 10 1 1 1

5 077 000 5 077 000 13 080 000 17 640 000 17 900 000 17 900 000 8 750 000 1 000 000 1 000 000 576 000

Total

100

88 000 000

Tabelle 8 Der Ozonfonds und die bisherigen Beiträge der Schweiz Periode

1991­1993 1994­1996 1997­1999 2000­2002 2003­2005 Total 1991­2005

8564

Insgesamt

Anteil CH

USD Mio.

SFR Mio.

240 455 466 440 474

4,57 7,61 10,20 9,16 11,66

2075

43,20

Tabelle 9 Verbindliche Wechselkurse für GEF-4

8565

Tabelle 10 Der neue Rahmenkredit für die Globale Umwelt Posten

Betrag SFR Mio.

Globaler Umweltfonds GEF

88,00

Multilateraler Ozonfonds

12,12

Klimafonds

6,15

Durchführung

3,50

Total

8566

109,77

TOTAL

9'814'500

700'000

700'000

9'814'500

1'537'500

1'537'500

Klima-Fonds

Durchführungskosten

2'500'000

18'877'500

700'000

1'537'500

3'560'000

13'080'000

5'077'000

5'077'000

2'500'000

2009

2008

GEF 4

2007

Ozonfonds

Zahlungen in SFR

Rahmenkredit für die Globale Umwelt

2011

2012

700'000

23'437'500 18'600'000 17'900'000

700'000

1'537'500

3'560'000

17'640'000 17'900'000 17'900'000

2010

8'750'000

8'750'000

2013

1'000'000

1'000'000

2014

Tabelle 11: Jährliche Zahlungen aus dem neuen Rahmenkredit zu Lasten Kredit A2310.0126, Multilaterale Umweltfonds

1'000'000

1'000'000

2015

3'500'000

6'150'000

12'120'000

88'000'000

TOTAL

8567

576'000 109'770'000

576'000

2016

Anhang 3

Literatur- und Quellenverzeichnis ­

Alle GEF-Dokumente, inklusive die im Botschaftstext zitierten Evaluationsstudien und Implementierungsberichte, können per Internet bezogen werden: http://www.gefweb.org/

­

Informationen über den Ozonfonds: http://www.multilateralfund.org, http://www.unep.ch/Ozone/index.asp und http://www.unep.org/teap

Weitere Referenzen: ­

Internationales Rotes Kreuz (IKRK). 1999. World Disasters Report 1999.

Switzerland, June 1999.

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Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). 2001. Working Group I: The Scientific Basis; Working Group II: Impacts, Adaptation, Vulnerability. Working Group III: Mitigation. Internet: http://www.ipcc.ch/

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IRIN. 2005. Disaster Reduction and the Human Cost of Disaster. UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs. Nairobi, June 2005. Internet: http://www.irinnews.org/webspecials/DR/DR-webspecial.pdf

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Millennium Ecosystem Assessment. 2005a. Living Beyond Our Means.

Natural Assets and Human Well-Being. Statement from the Board. March 2005. Internet: http://www.maweb.org//en/Products.BoardStatement.aspx

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Millennium Ecosystem Assessment. 2005b. Ecosystems and Human WellBeing. Biodiversity Synthesis. Washington D.C. Internet: http://www.maweb.org//en/Products.Synthesis.aspx.

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Schweizerischer Bundesrat. 2005. Milleniumentwicklungsziele ­ Zwischenbericht der Schweiz 2005. Bern. DEZA. Internet: http://162.23.39.120/dezaweb/ressources/resource_de_24899.pdf

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UNEP. 2006. Global Environment Outlook, GEO Year Book 2006. New York: United Nations Environment Program. Internet: http://www.unep.org/ geo/yearbook/yb2006

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UNHCR. 2006. The State of the World's Refugees ­ Human Displacement in the New Millenium. United Nations High Commissioner for Refugees.

Oxford University Press. Internet: http://www.unhcr.org/cgi-bin/texis/vtx/ template?page=publ&src=static/sowr2006/toceng.htm

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United Nations. 2005a. 2005 World Summit Outcome ­ Resolution adopted by the General Assembly. 24 October 2005. Internet: http://www.un.org/summit2005/documents.html

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United Nations. 2005b. World Population Prospects ­ The 2004 Revision.

Highlights. ESA/P/WP.193, 24 February 2005. Internet: http://www.un.org/esa/population/publications/WPP2004/2004Highlights_fi nalrevised.pdf

8568

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UNU-EHS. 2005. As Ranks of «Environmental Refugees» Swell Worldwide, Calls Grow for Better Definition, Recognition, Support. United Nations University, Institute for Environment and Human Security, Bonn. Internet: http://www.ehs.unu.edu/print.php/article:130?menu=44

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World Meteorological Organization (WMO). 2006. WMO Statement on the Status of the Global Climate in 2005. WMO-No. 998. Geneva, Switzerland.

Internet: http://www.wmo.ch/web/wcp/wcdmp/statement/html/WMO998_E.

pdf#search=%22WMO-No.%20998%22

8569

8570