Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7818 Widersprechende Valrhona S.A., Société Anonyme, F-26600 Tain L'Hermitage, internationale Registrierung Nr. 520 715 «EQUINOXE» gegen Widerspruchsgegnerin Nano science and technologie GmbH, D-32791 Lage und Gerd Thöne, D-32791 Lage, internationale Registrierung Nr. 848 544 «Equinano» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 24. März 2006 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch wird gutgeheissen.

3.

Die angefochtene internationale Registrierung Nr. 848 544 «Equinano» wird für sämtliche Waren der Klassen 29 und 30 widerrufen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Entschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

24. März 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2006-0937

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