Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über internationale Kindesentführungen und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen Die Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen vom 19. Oktober 1996 bzw. 13. Januar 2000 sind zu ratifizieren und umzusetzen. Kindesrückführungsverfahren im Rahmen des Haager Kindesentführungsübereinkommens vom 25. Oktober 1980 und des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens vom 20. Mai 1980 sind kindeswohlgerechter umzusetzen.

Vernehmlassungsfrist: 31. Oktober 2006 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Dienst für internationalen Kindesschutz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 323 88 64, Fax 031 322 78 64, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

18. Juli 2006

2006-1957

Bundeskanzlei

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