Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald ­

Gemeinden Turtmann, Ergisch, Unterems, Oberems, Agarn VS, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Waldbau C Turtmann ­ 2. Projektphase Projekt-Nr. 411.3-VS-9026/0001

­

Gemeinden Oberems, Unterems VS, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Waldbau C Ems Projekt-Nr. 411.3-VS-9125/0001

­

Gemeinde Salouf GR, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Wald-Weide-Ausscheidung Salouf Projekt-Nr. 421.2-GR-0169/0001

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 53, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

28. Februar 2006

2488

Bundesamt für Umwelt

2006-0502