Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Reppischtal, Umfahrung Unteres Reppischtal, Gemeinde Urdorf Mitwirkung und Anhörung vom 11. Juli 2006

Gesuchsteller:

Militärbetriebe des Kantons Zürich, 8903 Birmensdorf

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Technischer Bericht ­ Situationsplan ­ Bewilligung des Eidg. Rohrleitungsinspektorats

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes und die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Urdorf schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde Urdorf vom 11. Juli bis 11. September 2006 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 11. September 2006, bei der Gemeinde Urdorf zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

11. Juli 2006

2006-1868

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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