Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 22. November 2006

Das Bundesamt für Landwirtschaft gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Oxyfluorfen 240 g/l

Formulierungstyp:

EC

2. Handelsprodukte Goal 2E

Schweizerische Zulassungsnummer: F-3880 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 9200155 Vertreiber: Dow Agrosciences SAS, 790, avenue Donat, BP 122, 06254 Mugins Cedex

Goal 2E

Schweizerische Zulassungsnummer: A-3111 Herkunftsland: Oesterreich Ausländische Zulassungsnummer: 2196/0 Vertreiber: Dow Agrosciences GmbH, Truderingerstrasse 15, 81677 München

Oxythane

Schweizerische Zulassungsnummer: F-3881 Herkunftsland: Frankreich Ausländische Zulassungsnummer: 2000373 Vertreiber: Dow Agrosciences SAS, 790, avenue Donat, BP 122, 06254 Mugins Cedex

Zargon

Schweizerische Zulassungsnummer: I-3235 Herkunftsland: Italien Ausländische Zulassungsnummer: 12424 Vertreiber: Dow AgroSciences BV, via Patroclo 21, 20151 Milano

1

SR 916.161

9748

2006-3242

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Obstbau Beerenobst [Baumschule, Container], Kernobst [Baumschule, Container], Steinobst [Baumschule, Container] Brombeere, Heidelbeere, Kiwi, Ribes Arten Kernobst, Steinobst

Weinbau Rebenunterlagen (Rebschulen) Gemüsebau Zwiebeln

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 3 l/ha

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 2­3 l/ha Anwendung: Vor- und Nachauflauf.

Aufwandmenge: 3­5 l/ha

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 3 l/ha

Einjährige Dicotyledonen (Unkräuter), Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 0.25­1 l/ha

Zierpflanzen Gehölze (ausserhalb Einjährige Dicotyledonen Forst) [inkl. Baum- (Unkräuter), Einjährige schulen] Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 3 l/ha

(*)

1

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(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Ab 1. Standjahr.

2 = Angabe der Kulturen und deren Verträglichkeit.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

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Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung Beschwerde erhoben werden. Bis am 31. Dezember 2006 ist sie an die Eidgenössische Rekurskommission für Chemikalien, Effingerstrasse 39, 3003 Bern, zu richten. Ab dem 1. Januar 2007 ist sie direkt beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, einzureichen.

Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

Hinweis: Die Beschwerdefrist steht still vom 18. Dezember bis und mit dem 1. Januar (Art. 22a VwVG).

22. November 2006

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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