Bekanntmachung der Wettbewerbskommission. Meldung eines Zusammenschlussvorhabens zwischen der Zschokke Holding AG und der BATIGROUP Holding AG (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes vom 6. Okt. 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Am 17. November 2005 erhielt die Wettbewerbskommission die Meldung eines Zusammenschlussvorhabens zwischen der Zschokke Holding AG (nachfolgend: Zschokke) und der BATIGROUP Holding AG (nachfolgend: BATIGROUP) durch Gründung der Implenia AG.

Die beteiligten Unternehmen sind unter anderem in folgenden Bereichen tätig: ­

Die Zschokke ist in den drei Kernbereichen General- und Totalunternehmung, Bauproduktion und Immobilien-Dienstleistungen tätig. Zur Zschokke gehören mehrere Tochtergesellschaften an, unter anderem die Unternehmen Zschokke Generalunternehmung AG, Zschokke Bau AG, Privera AG und die Robert Aerni Ingenieur AG.

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Die BATIGROUP ist in der Bauproduktion und den Baudienstleistungen tätig. Sie entstand 1997 aus dem Zusammenschluss der drei Baugruppen Preiswerk, Stuag und Schmalz und besteht aus einer Vielzahl von Gesellschaften.

Betroffene Dritte können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zum genannten Zusammenschlussvorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen sind beim Sekretariat der Wettbewerbskommission bis spätestens 30 Tage nach dem Datum dieser Publikation in schriftlicher Form und mit Vermerk des betreffenden Zusammenschlussvorhabens einzureichen. Stellungnahmen werden per Fax (031 322 20 53) oder per Post an nachfolgende Adresse entgegengenommen: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern.

Gemäss Artikel 43 Absatz 4 des Kartellgesetzes (KG) haben nur die beteiligten Unternehmen Parteirechte.

10. Januar 2006

2005-3544

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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