Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Walperswil; defintive Anpassung der Übersetzstelle für die Stahlträgerbrücke vom 14. Juni 2006

Gestützt auf das Gesuch des Heeresstabes, Immobilien Heer, 3003 Bern, vom 4. Januar 2006 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die defintive Anpassung der Übersetzstelle Walperswil für die Stahlträgerbrücke unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/departement/organisation/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

27. Juni 2006

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2006-1765

5581