Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7758 Widersprechende Red Bull GmbH, Am Brunnen 1, AT-5330 Fuschl am See, internationale Registrierung Nr. 789 927 «Red Bull ENERGY DRINK» (fig.) gegen Widerspruchsgegner Hans Peter Trenke, Niederland 107, AT-5091 Unken, internationale Registrierung Nr. 845 763 «Pitbull ENERGY DRINK» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. März 2006 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7758 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 845 763 «Pitbull ENERGY DRINK» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für die Waren der Klasse 32 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

2. März 2006

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2006-0723

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