Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Finnland

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Mai 20062, beschliesst: Art. 1 Das am 19. April 2006 unterzeichnete Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens und des zugehörigen Protokolls zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen3 wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2006 4771 SR 0.672.934.51

2006-0863

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Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Finnland. BB

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