Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Boningen und Rothrist, Übersetzstelle; Anpassungen für die Stahlträgerbrücke vom 24. August 2006

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 16. Februar 2006 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Anpassungen für die Stahlträgerbrücke an der Übersetzstelle Boningen, Gemeinden Boningen und Rothrist, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/departement/organisation/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

12. September 2006

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2006-2227