Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Halit Gubetini, Ulpiana Sol. 3/8/33, 38000 Prishtina, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 24. Mai 2006 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 24. Februar 2006 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen stehen bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

27. Juni 2006

Eidgenössisches Versicherungsgericht i.A. der Präsidentin Der Kanzleidirektor: Stefan Studer

I 202/06

2006-1784

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