Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinde Saanen; Rückbau Magazin, Fourageschuppen und Geleiseanschluss vom 11. Januar 2006

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 5. September 2005 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau eines Magazins, eines Fourageschuppens und des Geleiseanschlusses in der Gemeinde Saanen, unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/vbs/de/home/departement/organisation/gensec/ru/ mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

24. Januar 2006

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2006-0072

863