Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Abteilung Wald
Gemeinde Gurtnellen UR, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Waldbauprojekt Staatswald Intschi Projekt-Nr. 411.3-UR-0017/0001
Gemeinde Leuk VS, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Waldbau C Leuk Projekt-Nr. 411.3-VS-9064/0001
Gemeinde Schwanden bei Brienz BE, Erschliessungsanlagen, WH Schwanderbach Projekt-Nr. 421.1-BE-0000/0052
Gemeinde Böttstein AG, Erschliessungsanlagen, Sanierung Hagenmatt Projekt-Nr. 421.1-AG-0000/0004
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (REKO/INUM), Schwarztorstrasse 53, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 031 / 324 78 53 / 324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
21. Februar 2006
2164
Bundesamt für Umwelt
2006-0436