Anhang 1

Bundesbeschluss

Entwurf

zur Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea, des Investitionsabkommens zwischen Island, Liechtenstein, der Schweiz und Korea sowie der Landwirtschaftsvereinbarung zwischen der Schweiz und Korea vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. Dezember 20052, beschliesst: Art. 1 1

2

Die folgenden Abkommen werden genehmigt: a.

Freihandelsabkommen vom 15. Dezember 2005 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea (Anhang 2);

b.

Investitionsabkommen vom 15. Dezember 2005 zwischen Island, Liechtenstein, der Schweiz und Korea (Anhang 3);

c.

Landwirtschaftsabkommen vom 15. Dezember 2005 zwischen der Schweiz und Korea (Anhang 4).

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2006 923

2005-3258

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Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Korea, des Investitionsabkommens zwischen Island, Liechtenstein, der Schweiz und Korea sowie der Landwirtschaftsvereinbarung zwischen der Schweiz und Korea. BB

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