S c h w e i z e r i s c h e s

Bundesblatt.

Inserate.

Nro.21.

Samstag, den 4. August 1849.

Amtliche Anzeigen.

Auskündung der Stellen sämmtlicher Beamten und Bediensteten der Postbüreau.r und Ablagen in der

Schweiz.

[.] Jm Laufe des künftigen Monats September sollen sämmiliche Beamte der Postbureaux nach Maßgabe des Bundesg.setzes über die Organisation der Postverwaltung vom Bundesrathe neu erwählt werden.

Jn gleicher Zeit wird auch die Wahl der Ablagehalter, der Kondukteurs, der Packer, Faktoren, Boten und Briefträger, sowie aller übrigen untergeordneten Bediensteten. der Postbureaux und Ablagen, welche der Generalpostdirektion übr-, tragen worden ist, stattfinden.

Zu diesem Zwecke wird hiemit die freie Konkurrenz eröffneet und alle Schweizerbürger, die fich für eine diefer Stellen, betresse fie eine Beamtung oder eine Bedienstung, bewerben wollen,

die Einladung erlassen, ihre Meldung bis spätestens am 20. Au-

gust dem Postdirektor, in dessen Postkreis sie eine Beamtung oder eine Bedienstung zu bekleiden wünschen, und im Falle, daß diefer noch nicht ernannt sein sollte, dem bisherigen Postdirektox des Kreishauptortes schriftlich einzureichen.

Denjenigen, die gegenwärtig schon eine Beamtung oder eine Bedienstnng bei einer Postverwaltung der Schweiz bekleiden, Bundesblatt II.

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54 wird die Anmeldung erlassen, indem fie ohne weitere Eingabe bereits als angemeldet betrachtet werden.

Bern, den 24. Juli 1849.

Aus A u f t r a g des Bundesrathes,

Die Bundeskanzlei, Für dieselbe,

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

Ausschreibung der Stellen einesStel.lvertreters desKanzlers, eines A r c h i v a r s und eines R e g i s t r a t o r s der Eidgenos-

senschast.

(Beschluß des Bundesrathes vom 31. Jnli).

[2] Jn Gemäßheit des Art. 32 des Bundesgesetzes über die Organisation und den Geschäftsgang des Bundesrathes vom 16. Mai l. J. werden folgende Stellen zu freier Bewerbung ausgefchrieben :

1) Die Stelle eines Stellvertreters des Kanzlers der Eid-

genossenschaft, 2) diejenige eines Archivars, und 3) diejenige eines Registrators der Eidgenossenschaft.

Die Amtsdauer dieser Beamten geht mit dent 31. Dezember 1851 zu Ende.

Die Gehalte sollen später durch ein Bundesgesetz näher bestimmt werden, sur das Jahr 1849 wurden dieselben durch das Budget festgesetzt: Für den Stellvertreter des Kanzlers im Verhältnisse zu Fr. 2400 jährlich, nebst freier Wohnung, für den Archivar im Verhältnisse zu Fr. 2000 jährlich,

für den Registrator im Verhältnisse zu Fr. 2000 jährlich.

Diejenigen, welche stch um eine dieser Stellen zu hewerben gedenken, find eingeladen, ihre Meldungen bis Ende des künstigen Monats August der schweizerischen Bundeskanzlei zu Handen des Departements des Jnnern schriftlich einzugeben.

Bern, den 31. Juli 1849.

Aus Auftrag des Bundesrathes, die Bundeskanzlei.

Für dieselbe: Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

55 Ausschreibung der Stelle eines Generalanwaltes der Eidgenossenschast.

(Beschluß des Bundesrathes vom 31. Juli).

[3] Nach Maßgabe des Art. 43 des Bundesgefetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 5. Juni l. J. wird hiemit die Stelle eines Generalanwaltes der Eidgenossenschaft, dessen Anusdauex mit dem 31. Dezember 1851 zu Ende geht, zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

Die definitive Besoldung dieses Beamten wird erst durch ein künftiges Bundesgesetz bestimmt werden.

Jn Gemäßheit des Budgets für das Jahr 1849 hat derselbe jedoch zu beziehen: während der Anwesenheit vor dem Bundesgerichte ein Taggeld von Fr. 16, für Arbeiten bei Haufe ein Taggeld von Fr. 8, Reifeentfchädigung für den Tag von Fr. 10.

Ueberdieß wird das Postgeld vergütet.

Diejenigen, welche stch auf diese Stelle zu melden gedenken, werden eingeladen, ihre dießfälligen schriftlichen Eingaben bis Ende des künftigen Monats August dem fchweizerifchen Departement der Justiz und Polizei einzusenden.

Bern, den 31. Juli 1849.

Aus Auftrag des Bundesrathes.

Die Bundeskanziei, Für dieselbe, Der Kanzler der Eidgenossenfchaft:

Schieß.

Generalpostdirektion der

Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Anzeige.

[4] Nach einer Bekanntmachung der französischen Postvexwaltung findet, vom 1. August an, die feit dem 1. Januar 1849 eingeführte sranzofische Brieftaxe auch auf die Schweizerkorxespondenz ihre Anwendung, und es wird daher in Frankreich die Taxe eines einfachen Briefes aus der Schweiz

56 oder aber die Frankatur eines solchen nach der Schweiz nach folgendem Tarif erhoben: aus und nach den Kantonen Bafel..Stadt, Vafel-Landfchaft und Genf 30 Centimes Zürich, Bern, Waadt und Neuenburg 40 " Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus , Freiburg , Solothurn , Schaffhaufen , Appenzell , Aargau , Thurgau , St. Gallen , Tefstn , Graubünden und

Wallis

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wovon hiemit das schweizerische Publikum in Kenntniß ge.fetzt wird.

Bern, den 30. Juli 1849.

Der Generalpostdirektor : LaRoche-Stehelin.

Druck und Expedition der Stämpslischen Bnchdruckerei in Bern.

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Jahr

1849

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

41

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.08.1849

Date Data Seite

362-362

Page Pagina Ref. No

10 000 147

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