Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Islamischen Republik Pakistan

Entwurf

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 20062, beschliesst: Art. 1 Das am 19. Juli 2005 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2006 7933

2005-3302

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Doppelbesteuerungsabkommens mit der Islamischen Republik Pakistan. BB

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