Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Islamischen Republik Pakistan
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 20062, beschliesst: Art. 1 Das am 19. Juli 2005 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird genehmigt.
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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
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SR 101 BBl 2006 7933
2005-3302
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Doppelbesteuerungsabkommens mit der Islamischen Republik Pakistan. BB
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