Schweizerisches #ST#

Bundesblatt.

Jnserate.

Nro 33.

Samstag, den 22. Dezember 1849.

Privatanzeigen.

[1]

Stadt New-York, im Mai 1849.

Die vom Staat New-York zum Schutz aller Einwanderer besonders eingesetzte Kommisfion an die

deutscheu Einwanderer welche in New-York landen.

Diese gedruckten Zeddel werden den Passagieren bei ihrer Ankuuft an der .Quarantäne durch einen befonders angestellten Beamten, welcher

die Schiffe untersucht, eingehändigt. -- Die Herren Kapitäne sind höflichst ersucht, diefen Beamten bei der Vertheilung diefer Zeddel zu unterstützen, und bei Verbreitung derfelben felbst hülfreiche Hand zu leisten.

Verhaltungsmaßregeln bei der Ankunft in New-York.

Einwanderer, welche beabsichtigen , von hier aus weiter ins Jnnere des Landes zu gehen, sollten zur Ersparung von Zeit und Kosten ihren Aufenthalt in hiesiger Stadt so kurz wie möglich machen. Jm Allgemeinen haben ste nicht nothig,

Bundesblatt II.

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86 ein .O.uartier in einem Wirthshaus zu nehmen. Am rathsamsten ist es, das Gepäck auf dem Schiffe zu lassen, und

bloß in die Stadt zu gehen, um die Billets (Tickets genannt)

zur Weiterreise zu kaufen. Dieß kann zu jeder Zeit des Tages geschehen. es erfordert nicht lange Zeit, da die Büreau's, wo diese Billets gekaust werden, sowie die A g e n t u r der deutschen Gesellschaft, in geringer Entfernung der Landungsplätze stch Gesinden. Jeden Tag kann die Weiterreise in's Jnnere, nach den verschiedenen Richtungen hin, angetreten werden. Jeder Passagier hat in der Regel das Recht, zweimal 24 Stunden nach der Ankunft mit seinem Gepäck ans dem Schisse zu bleiben. Auf diese Weife kann er nach abgeschlossenem Kontrakt

für die Weiterreise sein Gepäck direkt aus das Schiff, die

Eisenbahn oder den Wagen bringen lassen , womit er feine Weiterreife antritt. Diejenigen, welche in ein Wirthshaus gehen, mögen gleich zusehen, ob eine Liste der Preise für Kost und Logis, sowie für die einzelnen Mahlzeiten zur Einsicht angeschlagen ist. hiezu ist jeder Wirth, der ein Wirthshaus für Emigranten hält, gesetzlich verpflichtet. Kein Wirth dars einen höheren Kreis nehmen, als auf der Preisliste angegeben ist.

doch ist es rathsam, für Kost und Logis, fei es per Woche, Tag oder für einzelne Mahlzeiten , besonders zu akkordiren , wodurch man in der Regei billigere Preise erhält.

Zur Fortbringung des Gepäckes wende man sich nur an solche Fuhrleute, deren Karreu mit einer Nummer versehen find.

Man bemerke sich sorgfältig die Nummer der Karren, dadurch allein ist man im Stande, Betrügereien oder Mißverständnissen auf.die Spur zu kommen. Mau akkordirt vorher, ehe man einen Fuhrmann engagirt. Der gesetzliche Preis für eine Karrenladung auf eine Entfernung von 1/2 Meile ist 31 1/4 Cents oder 2 1/2 Schilling, für jede fernere halbe Meile 1/3 mehr.

Jedem deutschen Einwanderer wird hierdurch besondere augerathen , vor Abschluß eines Vertrages in Betreff seiner Weiterreife fich an die "Agentur der Deutschen Gesellschaft, Nr. 95 Greenwich-Straße,.' oder an das "Bureau der Kommiffion zum Schutze der Einwanderer. ini Park zu wenden, wo ihm unentgeltich jede Auskunft in Betreff der .billigsten und sichersten Reisegelegenheiten auf das Bereitwilligste ertheilt wird. Nur dort können sie eines unparteiischen und zuverlässigen Rathes gewiß sein. Bei Abschließung

87 des Vertrages für die Weiterreise haben viele Einwanderer, welche fich nicht an diese Büreau's gewandt oder deren Rath befolgt haben, über Betrügereien und Uebervortheilungen zu klagen gehabt, und leider hat die Erfahrung gelehrt, daß die Einwanderer selbst von ihren deutschen Landsleuten durch falsche Vorspiegelungen irre geleitet worden find, deßhalb hier diese

kurze Weifung.

Von New-York aus gibt es zwei Hauptwege in's Jnnere.

Der Weg nach dem Norden und Westen geht über Albany und Bussalo. Die Reife von hier nach Albany kostet von 25 Cents bis 50 Cents. Von Albany weiter gibt es zwei Reifegelegenheiten nach Buffalo, die eine ist per Kanal, kostet 1 1/2 Dollars und dauert 7 bis 10 Tage. Die andere ist per Eisenbahn, dauert nur 24 Stunden und kostet 5 Dollars. Dieses find die gewöhnlichen Preise. Die Reise nach dem Süden und Westen geht über Philadelphia und Pittsburg. Der Preis nach Philade.phia ist 2 1/4 Dollars, und von dort nach Pittsburg 5 Dollars. Jn der Sommerzeit kann man auch über Alban... nach Pittsburg reifen, welches nur 5 Dollars kostet.

Bei diesen Preisen ist die Beköstigung nicht nur einbegriffen,

und dadurch ist der Unterschied des Preises zwischen der Reise auf der Eisenbahn und der aus dem Kanal nicht so groß, als er aus den ersten Anblick zu sein scheint. Man muß nämlich die Kosten

für die längere Befestigung berücksichtigen, so wie auch, d.aß ans dem Kanal nur 50 Pfund Gepäck frei find, wogegen auf den Dampfschiffen 100 Pfund und auf der Eifenbahn zur Sommer-

zeit 150 Pfund Gepäck frei find. Man kaufe hier nur die Billets auf Hauptstationen und nicht auf Nebenorte, welche von der Hauptstraße entfernt liegen.

Ohne ganz besondere Gründe und ohne vorher den Rath der ,,Deutschen Gesellschaft" eingeholt zu haben , unterhandle und bezahle man hier in New-York für keine weitere Reise, als bis Buffalo oder Pittsburg, und mache an diesen Plätzen einen ferneren Akkord für die Weiterreife. Es ist schon vorgekommen, daß hier gekaufte Kart.n oder Billets auf entfernteren Stationen fich als wertlos befunden hab.n.

Der Einwanderer hat feine besondere Aufmerksamkeit auf das Gepäck zu richten , damit dasselbe nicht gestoh.eu wird.

Man sehe genau zu, wem man es anvertraut, und folge in der Wahl des W.rthshaufes feinem eigenen freien Willen.

88 Entschließt Euch gleich nach Eurer Ankunft , was Jhr thun wollt und wohin Jhr zu gehen gedenket, und führt diesen Entschuß gleich aus, so lange Jhr noch die Mittel dazu hefitzt und ehe Jhr solche in hiestgex Stadt nutzlos verzehrt habt. Trauet nicht den Vorstellungen, welche Euch b.i Eurer Ankunft in New-.))ork von Euern Landsleuten oder verm.intlichen Freunden gemacht werden, die fich Euch anbieten und Euch drängeu, die Passage für die Weiterreise zu akkordiren und zu bezahlen. Trauet selbst nicht denjenigen, welche fich für Agenten der "Deutschen Gesellschaft" auf dem Schiffe oder auf den Straßen und in den Wirthshäusern ausgeben. Jhr findet den A g e n t e n der "Deutschen Gesellschaft" z u v e r lässig Nr. 95 Greeuwich-Straße, wo Jhr allein den besten und unparteiischen Rath erhalten werdet. Es gibt leider Personen, die gewissenlos genug find, die unkundigen fremden Ankömmlinge irre zu leiten, namentlich diejenigen , welche ... B. ausdrücklich wünschen , zur Agentur der Deutschen Gesellschast geführt zu werden, in andere Bureau's führen, deren Schilder eine ähnliche Bezeichnung haben.

Die vom Staate besonders angestellten Kommissionäre zum Schutze der Einwanderer, haben ihr Bureau in einem der öffentlicheu Gebäude der Stadt, im Park, in der Nähe der City Hall. Ueber der Thiire dieses Bureau's ist das Schild mit folgenden Worten . C.fnce of Commlssioners of Emigration.

Die Deutsche Gesellschaft, deren Präsident zugleich Mitglied obiger Kommission ist, hat ihr Bureau in Nr. 95 Greenwich-Straße , mit einem Schilde: A g e n t u r der Deutscheu Gefellfchaft. Nur diefes ist das einzige rechte Bureau. Man hüte fich, durch ähnlich lautende Bezeichuuugen irre geführt zu werden.

Den Schweizern diene zur Nachricht, daß der SchweizerKonsul, Herr L. P. de Luze, Nr. 43 New-Str., und der Sekretär der Schweizex-Gesellschast, Herr A.

Guerber, Nr. 165 Pearl-Str. wohnt.

Man hüte fich, Papiergeld anzunehmen, ehe man die Aechtheit und den Werth desselben b. urtheilen kann. Zur Bestreitung der kleineu Reiseausgaben versehe man sich mit amerikauifchem Silbergelde, welches bei allen Geldwechslern zu haben

ist. Was hier in Amerika ein Schilling genannt w.rd, ist nur ein halber englischer Schilling oder ein Sixpenee Sterling.

Verwahrt diesen Zettel zur Belehrung.

John H. Griscom, General-Agent der zum Schutz der Einwanderer von der Regierung des Staates New-York eingesetzten Kommission.

Werth der ausländischen Münzen in amerikanischem

Gelde.

Ein Sovexeign

. . . . .

4 Doll. 80 bis 85 Cents.

,, Louisd'or . . . . . 3 ,, ., Doppel-Louisd'or . . . 7 ,, ,, holländifches Zehnguldenstück 4 ,,

91 Cents.

82 ,, -- ,,

,, Fünffrankenstück

931/..,,

,, preußischer Thaler

. . . -. ,,

,, dänischer Spe.iesthaler

..-.,, 1 ,,

67 bis 68 ,, 5 Cents.

,, Zwanzigfrankenstück . . 3 ,, 80 bis 82 ,, Spanische Dublonen . . . 15 ,, bis 15 D. 60 C.

[2]

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1849

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67

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22.12.1849

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366-366

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