Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Thun, Dufourkaserne, Übergangslösung für die Verpflegung des Lehrverbands Panzer/Artillerie vom 24. Januar 2006

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 21. Dezember 2005 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Aufstellen eines Holzelement-Pavillons als Übergangslösung für die Verpflegung des Lehrverbands Panzer/Artillerie bei der Dufourkaserne auf dem Waffenplatz Thun (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs.admin.ch/internet/ vbs/de/home/departement/organisation/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

7. Februar 2006

1

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2006-0305

1599