Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Geschäftleitung der Eidg. Zollverwaltung, vertreten durch die Oberzolldirektion hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Grenzwächter/Grenzwächterin eingereicht.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Diplomierter Betriebsleiter im Strassentransport/Diplomierte Betriebsleiterin im Strassentransport eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

4. April 2006

3692

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2006-0928