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Bundesblatt 106. Jahrgang

Bern, den 5. August: 1954

Band II

Erscheint wöchentlich Preis 3O Franken im Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 50 Happen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & de., in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung weiterer Beiträge an die Gesellschaft zur Förderung der Forschung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (Vom 30. Juli 1954) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit eine Botschaft samt Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Gewährung weiterer jährlicher Beiträge an die Gesellschaft zur Förderung der Forschung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (GFF) zu unterbreiten.

I. Die Gesellschaft zur Förderung der Forschung bis 1945 In unserer Botschaft.vom 29, März 1946 (BEI 1946, I, 765-775) haben wir Zweck und Entstehung der Gesellschaft zur Förderung der Forschung sowie ihre Tätigkeit während der ersten neun Jahre ausführlich geschildert. Indem wir darauf verweisen, möchten wir zusammenfassend folgendes festhalten : Die Gesellschaft, die ursprünglich den Namen « Gesellschaft zur Förderung des. Institutes für technische Physik der Eidgenössischen Technischen Hochschule» trug, wurde im März 1936, also zur Zeit einer schweren Wirtschaftskrise, als eine Institution zur Weiterentwicklung bestehender und zur Einführung neuer Industrien gegründet. Dadurch sollte die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiete der technischen Physik in vermehrtem Umfang der industriellen Produktion unseres Landes dienstbar gemacht werden. Die hiezu erforderlichen Mittel erhielt die Gesellschaft von Anfang an hauptsächlich in der Form von Beiträgen einerseits der öffentlichen Hand, anderseits der Privatwirtschaft. So flössen ihr in den Jahren 1937 bis 1944 vorn Bund Bundesblatt. 106. Jahrg. Bd. II.

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l 380 000 Franken, von Kantonen und Gemeinden sowie der Privatwirtschaft rund l 708 000 Franken zu. Die unter ihre statutarische Zweckbestimmung fallenden Forschungsarbeiten liess die Gesellschaft grossenteils in der von ihr betriebenen «Abteilung für industrielle Forschung» (AFIF) des Instituts für technische Physik der Eidgenössischen Technischen Hochschule ausführen; doch übertrug sie einzelne Forschungsprobleme auch andern Instituten der Hochschule zur Bearbeitung. Zu den auf eigene Eechnung betriebenen Forschungen an der genannten Forschungsabteilung kamen in ansehnlichem Umfang Arbeiten, welche diese Abteilung im Auftrag und auf Rechnung von Industriefirmen ausführte (sogenannte «Fremdaufträge»). Da die ursprüngliche Bezeichnung und Zweckbestimmung der Gesellschaft sich mit der Zeit als zu eng gefasst erwiesen, fand 1945 eine Statutenänderung statt, wobei die Gesellschaft ihren heutigen Namen erhielt. Der Zweck der Gesellschaft wurde nun wie folgt umschrieben: * 1. Die GFF bezweckt, die Weiterentwicklung der bestehenden sowie die Einführung neuer Industrien in der Schweiz und damit den Export schweizerischer Erzeugnisse nach Kräften zu fördern.

2. Die GFP sucht diesen Zweck zu verwirklichen durch: a. allgemeine Forschungsarbeiten sowie die Entwicklung von erfolgversprechenden Erfindungen, nötigenfalls bis zur Verwertbarkeit für die Industrie; b. die Unterstützung industrieller Unternehmungen durchBeratung und technische Mithilfe bei Forschungs-, Entwicklungs- und Einführungsarbeiten, zugunsten der Mitglieder auch bei schon patentierten Erfindungen; o. die Mitteilung und Abgabe von Forschungsergebnissen; d. die Förderung und Erleichterung der Vorbereitung und Vermittlung von Forschungsingenieuren für die Praxis; 'e. die im Rahmen der vorerwähnten Zweckbestimmungen liegende Förderung der Zusammenarbeit, Interessen, Bestrebungen und Forschungsarbeiten der Behörden, wissenschaftlichen Anstalten, Verbände, industriellen Unternehmungen sowie andern Stellen und Personen.

S. Die Tätigkeit der GFF bezieht sich zunächst auf das Gebiet der technischen Physik; sie kann jedoch im Einvernehmen mit dem Schweizerischen Schulrat auch auf andere damit in Zusammenhang stellende Gebiete ausgedehnt werden.

4. Die GFF -betreibt keine eigene Fabrikation. Sie soll eine eigentliche Forschungsstätte bleiben und
sieh mit der Herstellung von Prototypen nur soweit befassen, als es zur Erfüllung der Forschungsaufgaben unerlässlich und nicht zweckmässiger ist, die Herstellung von Prototypen der Industrie zu überlassen.

u. Die Gesellschaft zur Förderung der Forschung seit 1945 Finanzielles. Mit Bundesbeschluss vom 14.Juni 1946 über die Gewährung eines jährlichen Beitrages an die Gesellschaft zur Förderung der Forschung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (AS 1946, 629) wurden wir ermächtigt, dieser an die Kosten der von ihr unterstützten Forschung in den Jahren 1945 bis 1954 Beiträge auszurichten. Nach dem Bundesbeschluss betrug der Beitrag für die Jahre 1945, 1946 und 1947 je 120 000 Franken, während er von 1948 an im eidgenössischen Voranschlag festzusetzen war und sich wie folgt bezifferte: 1948: 110000 Franken, 1949: 100000 Franken, 1950-1952: je 120 OOO'Franken, 1953: 108 000 Franken, 1954: 90 000 Franken.

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Berücksichtigen wir die vergangenen neun Jahre, für welche die Rechnung abgeschlossen:ist, so erhalten wir folgende Übersicht der gesamten Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft: Einnahmen 1945-1953

,

a. Bundesbeiträge l 038 000 Franken b. Beiträge von Kanton und Stadt Zürich. . . . . .

600000 » c. Beiträge von anderen Gemeinwesen und öffentlichen Betrieben. .'

., . . .

209400 » d. Beiträge der privaten Wirtschaft (von industriellen Unternehmungen und Einzelpersonen) sowie von Vereinen und Fonds . . . . . . .

987100 » e. Patent- und Lizenzeinnahmen . . . . . . . . . .

561 220 » /. Kapitalzinsen.

44480 » : Total Einnahmen 3 440 200 Pranken Unter die «Patent- und Lizenzeinnahmen» (lit. e) fällt eine einmalige Zahlung von 500 000 Franken, die der Gesellschaft im, Jahre 1951 aus einem Lizenzvertrag zur Verwertung der Fernseh-Grossprojektion zufloss.

Ausgaben 1945-1953 '' a. Beiträge an die Abteilung für industrielle Forschung zur Ermöglichung eigener Forschungen 2,878 830 Franken b. Beiträge an andere Forschungsinstitute ' 58 050 » c. Patentbearbeitungskosten 97 710 » d. Allgemeine Verwaltungskosten, Honorare und Perso2 nalversicherun .

.

.

.

.

.

.

28 050 » ;

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Total Ausgaben

3 262 140 Franken

Die Differenz ; zwischen Einnahmen und Ausgaben in; der Höhevon 178060 Franken ergibt die Vermehrung des K a p i t a l b e s t a n d e s , der in der genannten Zeitspanne von 319 080 Franken auf 497 140 Franken anwuchs.

Ausser der oben angeführten Summe von 2 878 330 Franken, welche die Gesellschaft an die von,ihr betriebene Abteilung für industrielle Forschung leistete, erzielte diese aus der Ausführung von Forschungsaufträgen Dritter eine nicht in der Eechnung der Gesellschaft ausgewiesene Brutto-Einnahme von l 599 800 Franken, so dass sich die Forschungsaufwendungen der genannten Abteilung auf insgesamt 4478 130 Franken beliefen.

. Organisation, Mit dem Wechsel im Präsidium des Schulrates im Jahre 1949 ging auch der Vorsitz im Vorstand und im Leitenden Ausschuss der Gesellschaft an den jetzigen Schulratspräsidenten Professor Dr. H. Pallmann über. Als Leiter der Forschungsabteilung wurde 1948 an Stelle des verstorbenen Professor Dr. F. Fischer, der sich um die Gesellschaft und ihre Forschungs-

208 abteilung grosse Verdienste erworben hat, Professor Ing. B. Baumann gewählt.

Der Vorstand der Gesellschaft besteht gegenwärtig aus 25 Mitgliedern (Vertreter des Bundes, der Kantone und Städte Zürich und Bern sowie der Industrie), während sich der Leitende Ausschuss, dem die eigentliche Geschäftsführung obliegt, zur Zeit aus 7 Vorstandsmitgliedern zusammensetzt.

Forschungsarbeiten. Die im vorstehenden Abschnitt aufgeführten Finanzmittel ermöglichten es der Gesellschaft, eine grosse Zahl für die schweizerische Industrie wertvoller Forschungsarbeiten ausführen zu lassen. Dies geschah in erster Linie an der von der Gesellschaft betriebenen eigenen Forschungsabteilung, die über einen Mitarbeiterstab von 50 bis 60 Personen (wovon 40 im festen Anstellungsverhältnis) verfügt und deren Tätigkeit sich auf Werkstoff-Forschung, Eöhrenbau sowie Elektroakustik und Schaltungstechnik erstreckte.

Die Arbeiten im Gebiete der Werkstoff-Forschung betrafen bis 1949/50 zur Hauptsache Kunststoffe, vor allem Kunstharze und Kunstlacke zu Isolationszwecken. In der Folge richteten sich die Untersuchungen mehr und mehr auf dauerstandfeste Stähle, Metalloxyde (ihre Bildungsbedingungen und magnetischen Eigenschaften), nicht wässerige Elektrolyte, das mechanische Verhalten von magnetischen Werkstoffen (Ferriten) und Probleme der Metallkeramik. Dazu kamen Arbeiten über die elektrischen Eigenschaften und die Struktur hochpolymerer Stoffe, über die Metallisierung organischer Stoffe und über die Herstellung von Kunststoffen für Gleitlager sowie von "Uhrenölen, ferner die Entwicklung eines speziellen Eeinigungsverfahrens für Uhrenbestandteile und Untersuchungen auf dem Gebiete des Korrosionsschutzes. Daneben wurden Probleme der Temperaturregulierung bei hohen Temperaturen bearbeitet, Untersuchungen an hochtemperaturfesten Werkstoffen als Heizleiter betrieben und schliesslich-im Zusammenhang mit der Entwicklung der Fernseh Grossprojektion - die Versuche zur Herstellung von Substanzgemischen, welche sich als Eidophor verwenden lassen, fortgesetzt.

Im Gebiete des Eöhrenbaus wurden vor allem die folgenden Probleme bearbeitet : Sonderfragen der Elektronenoptik, der Bau von Elektronenstrahlrohren, die Herstellung von Farnsworth- und von Fernsehröhren und die Entwicklung eines Mediumträgers für den Fernseh-Grossprojektor. Von 1949/50
an sind dazu mehr und mehr die Fragen der lichtelektrischen Eigenschaften verschiedener Legierungen, der hochstufigen Elektronenvervielfacher, der Photozellen und Photokathoden und dann auch der Infrarotbildwandler sowie der infrarotempfindlichen Phosphore behandelt worden. Dazu kamen Arbeiten auf den Gebieten der Elektronenmikroskopie sowie des Hochvakuums und namentlich der Vakuum-Messtechnik.

Was schliesslich die Arbeiten über Elektroakustik und Schaltungstechnik betrifft, so sind in erster Linie die weiteren Arbeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung des Fernseh-Grossprojektors, der 1951 Gegenstand des bereits erwähnten Verwertungsvertrages wurde, zu erwähnen und in Verbindung damit verschiedene Untersuchungen im Gebiete der Elektronenemission und -optik, der Elektronik und der Schaltungstechnik, ferner Forschungen betreffend die

209 Übertragung von Fernsehbildern mittels Kabel und auf drahtlosem Wege. Dazu kamen die Entwicklung eines elektronischen Präzisions-Tachometers für Kegulierzwecke sowie verschiedene Arbeiten betreffend Ergänzung eines V0-Messgerätes sowie die Vakuumtechnik und die Vervollkommnung von Hochvakuumpumpen.'

· Ausserhalb ihrer eigenen Forschungsabteilung bewilligte die Gesellschaft seit 1945 folgenden Instituten der Eidgenössischen Technischen Hochschule Forschungsbeiträge: : · · dem Institut für Thermodynamik und Verbrennungsmotoren: für Untersuchungen über die Flammenentwicklung und Flamnienstrahlung in Brennkammern; . dem Institut für Textilmaschinenbau und Textilindustrie: für Forschungen zur Hebung der Leistungsfähigkeit der Handstickmaschine und dem Institut für Hochfrequenztechnik: . ..

für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiete der Eadio: Ultrakurzwellen.

Die durch die Gesellschaft ermöglichten Forschungen fanden in der Eegel erst nach Befragung der den leitenden Gesellschaftsorganen angehörenden Industrievertreter Aufnahme ins Arbeitsprogramrn. Dieses Vorgehen bürgt dafür, dass nach Möglichkeit nur solche Arbeiten durchgeführt werden, die für die Entwicklung der schweizerischen Industrie und damit für unsere Volkswirtschaft wirklich von Nutzen sind. Verschiedene Untersuchungen wurden, was hervorzuheben ist, auch auf besonderes Verlangen der Generaldirektion der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung sowie der Kriegstechnischen Abteilung des Eidgenössischen Miütärdepartementes vorgenommen.

Galten zu Beginn des in Betracht stehenden Zeitabschnittes die Bestrebungen der Gesellschaft und ihrer Forschungsabteilung zunächst noch verhältnismässig wenigen Forschungsobjekten, worunter in erster Linie der bereits erwähnten Fernseh-Grossprojektion, so gingen die leitenden Organe der Gesellschaft, nachdem diese Arbeiten zu einem gewissen Abschluss gekommen waren, seit 1948 daran, ihre Mittel für eine Förderung der Forschung auf breiterer Grundlage einzusetzen. Die Gesellschaft mit ihrer Forschungsabteilung ist somit jetzt in, der Lage, noch mehr als bis dahin Forschungen von allgemeiner Bedeutung für die schweizerische Industrie zu betreiben und auch verschiedenartige Probleme von unmittelbarem Nutzen für einzelne Industrieunternehmungen zu bearbeiten.

m. Die Zukunft der Gesellschaft
zur Förderung der Forschung Es erübrigt sich, hier neuerdings ausführlich die grosse wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung darzutun. Wir verweisen auf die Ausführungen in unserer oben erwähnten Botschaft vom März

210 1946. Ferner enthalten unsere Zwischenberichte über Massnahmen der Arbeitsbeschaffung vom 20. Mai 1944 und 12. Juni 1950 einlässliche Darlegungen über den engen Zusammenhang zwischen wissenschaftlicher Forschung und industrieller Konkurrenzfähigkeit (BEI 1944, 467 ff., und 1950, II, 128 ff.). Schliesslich haben wir uns in unserer Botschaft vom 26. Oktober 1951 betreffend die Gewährung von Bundesbeiträgen an den Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung eingehend über die Bedeutung der Forschung für unser Land, insbesondere vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt aus, geäussert (BEI 1951, III, 385 ff.).

Vor allem ist es die Forschung auf dem Gebiete der technischen Disziplinen, die dem wirtschaftlichen Fortschritt den Weg bereitet und deshalb eine wichtige Voraussetzung des allgemeinen Wohlstandes bildet. Gerade jetzt hat die schweizerische Exportwirtschaft wiederum gegen zunehmende Konkurrenz der Industrie anderer Länder zu kämpfen, die sich vielfach günstigerer Produktionsverhältnisse erfreuen und deshalb ihre Erzeugnisse billiger herstellen und liefern können. In diesem Kampf um ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den ausländischen Märkten muss unsere Industrie -- von Bationalisierungsmassnahmen abgesehen - stets auf die Verbesserung ihrer Produktionsmethoden und Produkte, .vor allem aber auch auf die Herstellung neuer Erzeugnisse, bedacht, sein.

Hiebei sind für sie die Anstrengungen einer fortgesetzten und umfassenden technisch-wissenschaftlichen Forschung von entscheidendem Nutzen. Damit ist auch die Bedeutung der Gesellschaft zur Förderung der Forschung für unsere Volkswirtschaft offensichtlich.

Zu beachten ist auch, wie durch die Ermöglichung von Forschungen an der Abteilung für industrielle Forschung und anderen Instituten der Eidgenössischen Technischen Hochschule die Gesellschaft gleichzeitig wesentlich zur Ausbildung eines qualifizierten Ingenieur-Nachwuchses beiträgt. Wenn ferner berücksichtigt wird, dass die Schweiz verhältnismässig zahlreiche kleine Industrieunternehmungen aufweist, die aus finanziellen Gründen keine eigenen Laboratorien unterhalten tonnen, so leuchtet ein, welcher Vorteil für diese eine unabhängige Forschungsinstitution bietet, welcher Untersuchungen über alle Probleme, die mit der industriellen Produktion im Zusammenhange stehen, in
Auftrag gegeben,werden können.

Zusammenfassend dürfen wir feststellen, dass die Gesellschaft zur Förderung der Forschung in den vergangenen Jahren eine für unsere Volkswirtschaft fruchtbare Tätigkeit ausgeübt und dass die Eegelung auf Grund des Bundesbeschlusses vom 14. Juni 1946 sich bewährt hat. Die Forschungsarbeiten, deren Durchführung dank der Gesellschaft ermöglicht wurden, kamen unserer Industrie in einer Weise zugute, die neben den Mitgliederbeiträgen aus der Industrie den Einsatz öffentlicher Mittel und insbesondere auch die Beitragsleistung des Bundes vollauf rechtfertigte.

An die bisherige Finanzierung der Gesellschaft trugen Bund, Kantone, Gemeinden, Industriefirmen und Einzelpersonen gemeinschaftlich bei. Im Jahre 1953 standen dem Bundesbeitrag von 108 000 Franken Beiträge der übrigen

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Subvenienten und Mitglieder in der Höhe von 184 675 Franken gegenüber.

Sollte der Bund seine Zuwendungen einstellen, so würde ein solcher Schritt des Bundes zweifellos auch die Leistungen von anderer Seite stark beeinflussen, und es schiene fraglich, ob die Gesellschaft unter solchen Umständen überhaupt noch lebensfähig wäre. Jedenfalls würden dadurch die Möglichkeiten, die industrielle Forschung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in bisheriger Weise fortzusetzen, weitgehend eingeschränkt. Denn heute ist die Gesellschaft finanziell noch nicht genügend erstarkt, um ohne Beihilfe auf rein geschäftlicher Grundlage bestehen zu können. Wohl hat sie auf Grund des 1951 abgeschlossenen Vertrages zur Verwertung der Fernseh-Grossprojektion eine einmalige Vergütung von 500 000 Franken erhalten. Auch hat sie sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag weitere wesentliche Leistungen in Form von Fabrikations-Lizenzanteilen ausbedungen, falls die Erfindimg industriell ausgewertet werden kann. Ob jedoch der Gesellschaft hieraus schon in den nächsten Jahren weitere Einnahmen zufliessen, werden, ist gänzlich ungewiss. Auch das Gesellschaftsvermögen von knapp, einer halben Million Franken stellt nur eine bescheidene Eeserve dar, von der übrigens in letzter Zeit wiederholt 50 000 Franken und 100 000 Franken jährlich für Forschungsaufgaben beansprucht worden sind.

Bliebe schliesslich noch die Frage, ob es in Anbeträcht des inzwischen geschaffenen Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung vertretbar wäre, die Bundeshilfe an die Gesellschaft zur Förderung der Forschung einzustellen oder doch wesentlich zu kürzen. Dem ist entgegenzuhalten, dass der Schweizerische Nationalfonds nach dem: klaren Wortlaut seiner Statuten nur für Forschungen ohne kommerzielle Zwecke Beiträge bewilligen kann, also der reinen Grundlagenforschung dient, während die Arbeiten der Gesellschaft zur Förderung der Forschung ausdrücklich im Dienste der Wirtschaft :stehen. Angesichts der andersartigen Zweckbestimmung des Nationalfonds sowie auch der Tatsache, dass dieser zur Ermöglichung zusätzlicher Forschungen gegründet wurde, nicht aber zur Ablösung bisheriger Aufwendungen für die wissenschaftliche Forschung, käme die Gewährung von Beiträgen des Nationalfonds an die Gesellschaft zur Förderung der Forschung
nicht i n Betracht.

: : · .

.

.

Die Gesellschaft zur Förderung der Forschung erfüllt ihre eigene, besondere Aufgabe, und es Sollte ihr ermöglicht werden, ihr verdienstvolles Werk in : gleicher Weise wie bisher fortzusetzen.

· Zu diesem Zwecke beantragen wir Ihnen, der Gesellschaft für die Jahre 1955 bis 1964 eine weitere Bundeshilfe zu bewilligen. Die Beitragsleistung wird wie im Bündesbeschluss vom 14. Juni 1946 auf 10 Jahre begrenzt, damit am Ende dieser Zeitspanne die Frage der Fortsetzung der Hilfe erneut geprüft werden kann. Der jährliche Bundesbeifcrag soll jeweils bei Aufstellung des Voranschlages der Eidgenossenschaft festgesetzt, somit dem Entscheid der Eidgenössischen Bäte unterstellt werden. Es' entspricht dies der Begelung, die nach der jetzigen Ordnung schon seit dem Jahre 1948 gilt.

212 Was die Höhe der Bundessubvention betrifft, so sind die bisher gewährten Jahresbeiträge oben erwähnt worden. Sie beliefen sich für die Jahre 1945, 1946 und 1947 sowie 1950 und 1952 auf 120 000 Franken und betrugen für die übrigen Jahre zwischen 90 000 und 110 000 Franken. Nach unserer Auffassung sollte der jährliche Bundesbeitrag in Zukunft unter Berücksichtigung der Lage der Bundesfinanzen und unserer Ausführungen in der Botschaft vom 19. Mai 1953 über Einsparungen bei den Bundesbeiträgen (BB1 1953, II, 461 ff. und insbesondere 505) im allgemeinen etwas tiefer gehalten werden können als im vergangenen Jahrzehnt. Man wird den Betrag von 100 000 Franken als allgemeine Eegel betrachten dürfen, der bei aussergewöhnlichem Finanzbedarf der Gesellschaft - zu denken ist an die Bearbeitung besonders grosser oder dringlicher Forschungsprobleme oder an die Notwendigkeit der Anschaffung besonders kostspieliger Forschungsapparate - erhöht werden kann, ebenso aber auch herabgesetzt, sofern trotz solcher Kürzung die Gesellschaft infolge sonstiger vermehrter Einnahmen ihre bisherige Aufgabe ohne Beeinträchtigung zu erfüllen vermag. Selbstverständlich kann eine den üblichen Beitrag des Bundes übersteigende Leistung davon abhängig gemacht werden, dass auch die Beiträge von anderer Seite angemessen erhöht werden.

Es ist uns bewusst, dass die Leistungen anderer an die Gesellschaft zur Förderung der Forschung öfters in Beziehung gebracht werden zur Höhe des Bundesbeitrages. So haben Kanton und Stadt Zürich sich vorbehalten, ihre jährlichen Zuwendungen von je 30 000 Franken herabzusetzen, falls der Bundesbeitrag 100 000 Franken nicht mehr erreichen sollte. Gegen derartige Vorbehalte, die ja auch vom Bund gemacht werden und den Gedanken der wechselseitigen Verbundenheit unter den Subvenienten und Mitgliedern der Gesellschaft zum Ausdruck bringen, ist an sich nichts einzuwenden. Wir müssen jedoch in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Hilfe des Bundes für die Gesellschaft zur Förderung der Forschung nicht nur in seiner jährlichen Subvention besteht, dass der Gesellschaft vielmehr die Eidgenössische Technische Hochschule die Hochschulräume zur Verfügung stellt, die Eechnungs- und Kassaführung besorgt, Strom und Wasser bezahlt, kurzum, dass der Bund in dieser Weise zusätzlich weitere beachtliche Leistungen
erbringt. Zieht man die Förderung der Forschung durch den Bund im allgemeinen in Betracht, so ist gegenüber dem Zeitpunkt des Subventionsbeschlusses von 1946 eine bedeutende Änderung namentlich insofern eingetreten, als nun der Bund dem Schweizerischen Nationalfonds jährliche Beiträge bis zu 4 Millionen Franken gewährt und bisher auch die Kosten für die Atomforschung allein getragen hat. Wir heben gerade deshalb diese vielleicht nicht immer beachteten Tatsachen hervor, weil die Leistungen des Bundes gerne zum Maßstabe genommen werden für die Leistungen Dritter. Es sollten unseres Erachtens in einem Augenblick, da der Bund seinen Willen bekundet, der Gesellschaft zur Förderung der Forschung weiterhin beizustehen, auch alle andern Kreise, die an der Tätigkeit und an dem Fortbestand der Gesellschaft ein Interesse haben, ihre Hilfsbereitschaft in gleichem, ja wenn möglich vermehrtem Masse zeigen. Dabei ist in erster Linie an die Privat-

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Wirtschaft zu denken, die aus dieser Forschungstätigkeit den unmittelbarsten Nutzen zieht und sich gegenwärtig eines guten Geschäftsganges erfreut. Wir dürfen zuversichtlich erwarten, dass diese der Gesellschaft zur Förderung der Forschung auch künftig tatkräftig zur Seite stehen wird, wobei wir in vollem Masse anerkennen, was unsere Industrie schon bis dahin für dif>. wissenschaftliche Forschung im allgemeinen und die hier in Betracht stehende Institution im besondern geleistet hat.

Gestützt auf unsere Darlegungen erlauben wir uns, Ihnen den nachstehenden Bundesbeschluss zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 30. Juli 1954.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Für den Bundespräsidenten: Etter Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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Bundesbeschluss über

die Gewährung weiterer Beiträge an die Gesellschaft zur Förderung der Forschung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 30. Juli 1954, beschliesst:

Art. l Der Bundesrat wird ermächtigt, der Gesellschaft zur Förderung der Forschung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule an die Kosten der von ihr statutengemäss unterstützten Forschung für die Jahre 1955 bis 1964 weitere Beiträge zu gewähren.

Art. 2 Der jährliche Beitrag des Bundes wird jeweils bei der Aufstellung des eidgenössischen Voranschlages festgesetzt.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem. Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Gewährung weiterer Beiträge an die Gesellschaft zur Förderung der Forschung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (Vom 30. Juli 1954)

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1954

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.08.1954

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205-214

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