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Bundesversammlung

Die gesetzgebenden Kate sind Dienstag, den 8. Juni 1954, um 18.15 Uhr, zur 12. Tagung der 84. Legislaturperiode zusammengetreten.

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Aus «Jen Verhandlungen des Bundesrates (Vom 8. Juni 1954)

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Der Bundesrat hat vom Bücktritt des Herrn Edmond Barbey, Bankier in Genf, als Mitglied der Eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherungskornmission Kenntnis genommen. Zu. Seinem Nachfolger ist Herr JacquesA. Darier, Bankier in Genf, gewählt worden.

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Bekanntmachungen von Departementen nnd andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 17. bis 29. Mai 1954 Ägypten. Herr Mahmoud Abdel Salam Abd el Aty, Attaché für Handelsangelegenheiten, gehört dieser Mission nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen, ; Finnland. Herr Kurt Linden, Erster Sekretär, hat die Schweiz verlassen, Iran. Herr Efmail Farboud, Dritter Sekretär, ist in Bern eingetroffen und hat : seinen Posten angetreten.

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Italien. Herr Ottorino Borin, Dritter Sekretär, gehört dieser Mission nicht mehr an und hat Bern verlassen.

Marquis Stanislao C a n t o n o di Ceva, Zweiter Sekretär, ist in der Schweiz angekommen und hat seinen Posten angetreten.

Türkei. Herr Ahmet Ziya Karamuk, Kulturattache, gehört dieser Mission nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

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Bundesblatt,. 106. Jahrg. Bd. I.

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1010 Société française d'Assurances pour favoriser le Crédit, Paris

Generalbevollmächtigter Das Eidgenössische, Justiz- und Polizeidepartement hat am 2. Juni 1954 der Ernennung des Herrn Victor von Castelberg, von Disentis, in Zürich, Eislingstrasse l, zum Generalbevollmächtigten für die Schweiz der Société française d'Assurances pour favoriser le Crédit, in Paris, seine Zustimmung erteilt. Herr V. von Castelberg ist der Nachfolger von Herrn Robert Maurer, der im März 1954 : gestorben ist.

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Bern, den 8. Juni 1954.

Eidgenössisches Versicherungsamt

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Verpfändungsgesuche von Eisenbalmgesellschaften Die Solothurn-Zollikofen-Bern-Bahn, mit Sitz in Solothurn, stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, ihre schmalspurige Bahnlinie von Solothurn nach Bern über Fraubrunnen in einer Eigentumslänge von 36 558 Metern, samt Zubehör und Betriebsmaterial, im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen, im l. Bang zu verpfänden. Zweck : Sicherstellung einer Obligationenanleihe von 2 Millionen Franken und eines Bankkredites bis zum Maximalbetrage von ebenfalls 2 Millionen Franken zur Rückzahlung, der Obligationenanleihe von 1942 (2 Millionen Franken) und Ergänzung des Rollmaterials.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement in Bern bis und mit 24. Juni 1954 schriftlich einzureichen..

Die Visp-Zermatt-Bahn- Gesellschaft, mit Sitzin Lausanne, stellt das Gesuch, es möchte ihï bewilligt werden, ihre schmalspurige Bahnlinie (teilweise Zahnradbahn) Brig-Visp-Zermatt in einer Eigentumslänge von 43 896 Metern, samt Zubehör und Betriebsmaterial, im Sinne von Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnund Schiffahrtsunternehmungen, im I.Rang zu verpfänden. Zweck: Sicherstellung einer Obligationenanleihe von 3 Millionen Franken zur Konversion bzw.

Rückzahlung der Anleihe von 1944 von ebenfalls 3 Millionen Franken.

Allfällige Einsprachen 'gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Eidgenössischen Post- und Eisenbahndep'artement in Bern bis und mit 24. Juni 1954 schriftlich einzureichen.

Bern, den S.Juni 1954.

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Eidgenössisches Post- und Eisenbahndepartement, Recbtswesen und Sekretariat

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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Jahr

1954

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1

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.06.1954

Date Data Seite

1009-1010

Page Pagina Ref. No

10 038 663

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