204

# S T #

Bundesbeschluss über

die Genehmigung der Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Verlängerung der Fürsorgevereinbarung

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 26. Januar 1954, beschliesst: Einziger Artikel Die zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Vereinbarung vom 15. Dezember 1953 über die Verlängerung der Vereinbarung vom 14. Juli 1952 über die Fürsorge für Hilfsbedürftige wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, sie zu ratifizieren.

1488

205

Vereinbarung zwischen

der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Verlängerung der Vereinbarung vom 14. Juli 1952 über die Fürsorge für Hilfsbedürftige

Der Schweizerische Bundesrat

und die Eegierung der Bundesrepublik Deutschland haben folgendes vereinbart : Artikel l Die am 14. Juli 1952 in Bonn unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Fürsorge, für Hilfsbedürftige wird über den 31. März 1954 hinaus verlängert. Sie kann von jedem vertragschliessenden Teil mit dreimonatiger Frist zum 31.März eines jeden Jahres gekündigt werden.

.

;,

:.

'

Artikel 2

:

Diese Vereinbarung soll ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Bonn ausgetauscht werden.

Die Vereinbarung tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und gilt vom 1. April 1954 an.

Geschehen in doppelter Urschrift in Zürich am 15..Dezember 1953.

Für den Schweizerischen Bundesrat (gez.) Eothmund

Bundesblatt. 106. Jahrg. Bd. !..

Für die Eegierung der Bundesrepublik Deutschland (gez.) Dr. Friedrich Buch

16

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Verlängerung der Fürsorgevereinbarung

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1954

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.02.1954

Date Data Seite

204-205

Page Pagina Ref. No

10 038 536

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.