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Schweizerisches Band II.
Nro
30.
Dienstag, den 12. Juni 1849.
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Verhandlungen der Bundesversammlung , des National- und Ständerathes.
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Berathungen über
die Frage der Auflösung der Militärkapitulationen.
(Fortsetzung.)
Beschluß des Ständerathes, vom 9. Juni 1849.
Die schweizerische Bundesversammlung,
in Betracht, daß das Fortbestehen der Militärkapitulationen mit den politischen Grundlagen der Schweiz als eines demokratischen Freistaates unverträglich ist, beschließt: 1. Der Bundesrath wird eingeladen, beförderlich die geeigneten Unterhandlungen zn pflegen, um eine Auflösung Bundesblatt I. Bd. II.
.)
102 der noch bestehenden Militärkapitulationen zu erzielen zu suchen und über die daherigen Ergebnisse Bericht, sowie angemessene, sachbezügliche Anträge der Bnndesversammlung vorzulegen.
2. Alle Anwerbungen für auswärtige Militärdienste sind im Gebiete der Eidgenossenfchaft für einstweilen untersagt.
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Bundesgesetz
über das Postregale.
Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n Eidgenossenschast, in Anssührung des Art. 33 der Bundesversassnng,
nach Einsicht des Vorschlages des Bundesrathes, beschließt.: Art. 1. Das Postregale im ganzen Umfang der Eidgenossenfchaft steht dem Bnnde zu.
Art. 2. Das Postregale besteht in dem ausschließlichen Rechte: a. des Transportes von verschlossenen Briefen; b. des Transportes von andern verschlossenen Gegenständen aller Art (Pakete, Gelder u. s. w.), wenn
sie nicht über 10 Pfund fchwer sind; .
c. des regelmäßigen periodischen Transportes von Persenen; d. der Beförderung von Perfönen durch Extraposten.
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Berathungen über die Frage der Auflösung der Militärkapitulationen. (Fortsetzung.)
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1849
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
30
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
12.06.1849
Date Data Seite
101-102
Page Pagina Ref. No
10 000 099
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