4 5

5

As

8

# S T #

7

Bundesblatt 106. Jahrgang

Bern, den 11. November 1954

Band II

Brecheint wöchentlich. Preit 30 Franken im Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Kappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli & Cie. in Bern

# S T #

6741

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Vermehrung der Panzerabwehrwaffen und Beschaffung von Panzern (Vom 29. Oktober 1954) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

I. Allgemeines Der Bundesrat hat in seiner B o t s c h a f t an die Bundesversammlung vom 16. Februar 1951 b e t r e f f e n d das Rüstungsprogramm und seine Finanzierung darauf hingewiesen, dass vor allem die Kampfkraft unserer Feldarmee verstärkt -werden muss, um sie in die Lage zu versetzen, sowohl an der Grenze als auch im Mittelland oder im Eeduit einen neuzeitlich bewaffneten und ausgerüsteten Gegner erfolgreich bekämpfen zu können. Es war vorgesehen, die Panzerabwehrwaffen in erster Linie der Infanterie und den Leichten Truppen zuzuteilen, weil diese beiden Waffengattungen den Hauptansturm der gegnerischen Panzer aufzufangen haben werden. Insbesondere die Infanterie muss neben den klassischen Waffen über kräftige Panzerabwehrmittel verfugen, mit denen sie in der Tiefe des Gefechtsfeldes wirken kann. Dazu gehören auch Panzerwagen als Panzerabwehrwaffe auf grosse Distanzen und als notwendige Begleitwaffe für die Unterstützungder Infanterie im Gegenstoss und im Gegenangriff hauptsächlich zur Bereinigung von Einbrüchen und zur Abriegelung von Durchbrüchen.

Mit Beschluss vom 12. April 1951 haben die eidgenössischen Bäte dem Büstungsprogramm zugestimmt. Für die Verstärkung der Panzerabwehr waren im Büstungsprogramm die Beschaffung von verschiedenen Panzerabwehrwaffen auf Distanzen von 30 m bis ungefähr 500 m (Panzerwurfgranaten, Raketenrohre und leichte Panzerabwehrkanonen) im Kostenbetrage von 55 Millionen Franken und der Ankauf von 550 Panzerwagen vorgesehen. Wenn Bundesblatt. 106. Jahrg. Bd. II.

62

858

dabei von schweren Panzern die Eede war, "so verstand man damals darunter Panzer im Gewicht von 30-50 t. Heute werden Panzer von diesem Gewicht allgemein als «mittelschwere Panzer» bezeichnet und als schwere Panzer solche mit grösserem Gewicht. Für die Panzerbeschaffung wurde ein Kredit von 400 Millionen Franken eingesetzt.

Da im Zeitpunkt der Bewilligung des Eüstungsprogramms noch Ungewissheit über die Möglichkeiten der Panzerbeschaffung bestand, haben die eidgenössischen Eäte das P a n z e r b e s c h a f f u n g s p r o g r a m m und den d a f ü r eingesetzten Kredit von 400 Millionen Franken bewilligt, die Verfügung über diesen Kredit aber abhängig gemacht von der Zustimmung zu einer Ergänzungsbotschaft über das zu wählende Modell, die Lieferfristen und die Art der Beschaffung.

Gleichzeitig mit der Beschlussfassung über das Eüstungsprogramm haben der Nationalrat am S.April 1951 und der Ständerat am 12.April 1951 einer von der nationalrätlichen Kommission für das Eüstungsprogramm eingereichten Motion b e t r e f f e n d Vermehrung der P a n z e r a b w e h r w a f f e n mit folgendem Wortlaut zugestimmt: Der Bundesrat wird ersucht, über die im Rüstungsprogramm vorgesehenen Anschaffungen hinaus alles zu unternehmen, um die Abwehrkraft unserer Armee durch Vermehrung der Panzerabwehrwaffen, auch bei den Grenz- und Territorialtruppen, zu verstärken.

In der Folge zeigte sich die Möglichkeit, leichte Panzer zu erwerben, die in Frankreich neu entwickelt und zum Kauf angeboten wurden. Mittelschwere Panzer, die sich auch für die Unterstützung der Infanterie als Begleitwaffe bei Gegenstössen und Gegenangriffen eignen, waren noch nicht erhältlich. Angesichts der Dringlichkeit der Verstärkung unserer Bewaffnung entschloss sich der Bundesrat, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Der Bundesrat reichte deshalb am 23. Oktober 1951 der Bundesversammlung eine Botschaft über die Beschaffung von 200 leichten Panzerwagen vom Typ AMX 13 ein. Die eidgenössischen Eäte haben diesem Antrage mit Bundesbeschluss vom 11.Dezember 1951 zugestimmt. Artikel l dieses Beschlusses lautet : «Der Beschaffung von 200 leichten Panzern im Gesamtaufwand von rund 120 Millionen Franken zu Lasten des im Eüstungsprogramm von den eidgenössischen Eäten bewilligten Betrages von 400 Millionen Franken wird zugestimmt.

Der jährliche Kreditbedarf ist im Voranschlag einzustellen.» Nachdem sich im Jahre 1952 die Möglichkeit zeigte, mittelschwere Panzer zu beschaffen, stellte sich die Frage, welches Modell unseren schweizerischen Anforderungen am besten entsprechen würde. Zu Beginn des Jahres 1953 bestellte deshalb der Chef des Eidgenössischen Militärdepartements eine Expertenkommission unter dem Vorsitze des Generalstabschefs ( P a n z e r b e s c h a f f u n g s kommission), welcher Mitglieder der eidgenössischen Eäte, Fachleute der Armee und ein Vertreter der Schweizerischen Offiziersgesellschaft angehören.

Die Kommission wurde beauftragt, die für die Beschaffung in Frage kommenden

859 Modelle hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Einsatzmöglichkeit zu prüfen sowie die Fragen der Ausbildung, der Einstellungsmöglichkeiten, des Unterhalts, des Keparatur- und Ersatzwesens sowie der Kosten abzuklären. Ferner sollte sie Vorschläge über die Beschaffung weiterer Panzerabwehrwaffeu gemäss Motion der eidgenössischen Bäte vom April 1951 unterbreiten und sich mit der Entwicklung eines schweizerischen Panzers befassen.

Die Panzerbeschaffungskommission hat den verantwortlichen Behörden einen umfangreichen Bericht über die ihr gestellten Fragen abgeliefert. Sie gelangte einstimmig zum Schluss, dass der Panzerwagen im modernen Kampf ein Instrument ist, auf das unsere Armee nicht mehr verzichten kann, besonders bei einem Kampf vor dem Eeduit, d. h. in Gegenden, wo ein allfälliger Gegner selber Panzer einsetzen kann. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist der Auffassung, dass: die Verwendung des Panzerwagens für Panzerabwehr einerseits und für Infanteriebegleitung andererseits als gleich wichtig zu beträchten seien; dass die eine wie die andere Aufgabe einen Bestandteil des Defensivkampfes, so wie wir ihn verstehen, darstelle und dass es unmöglich sei, zum voraus zu bestimmen, welche Wichtigkeit jeweils der einen oder andern Aufgabe zukomme. Wenn die eine Aufgabe zugunsten der andern vernachlässigt würde, so hiesse das, unsere Kämpfer in eine so unvorteilhafte Lage versetzen, dass ein erfolgreicher Widerstand in Frage gestellt wäre. Im Kampf zwischen zwei entschlossenen Gegnern lösen sich offensive und defensive Aktionen unweigerlich ab. Es sei deshalb bei der Beschaffung weiterer Panzer darnach zu trachten, dass diese Waffe beide Aufgaben zu erfüllen in der Lage ist. Eine Kommissionsminderheit ist dagegen der Ansicht, dass die Wichtigkeit des Panzers als Panzerabwehrwaffe diejenige als Begleitwaffe überwiegt. Die Panzerbeschaffungskommission stimmt auch der Auffassung der Landesverteidigungskommission zu, wonach wir versuchen müssen, unsere Truppen mit mittelschweren Panzern auszurüsten, welche eine stärkere Panzerung als der AMX 13 auf weisen und die gleichzeitig eine hervorragende Feuerkraft und eine grosse Beweglichkeit besitzen. Sie hat sich ferner zugunsten einer Vermehrung der Panzerabwehrmittel im Sinne der Motion der eidgenössischen Eäte ausgesprochen. Schliesslich unterstützt
sie einstimmig die im Gange befindliche Eigenentwidklung eines schweizerischen Panzerwagens.

Neben dem für den Erwerb von leichten Panzern freigegebenen Kreditbetrag von 120 Millionen Franken wurde zu Lasten des Panzerkredites im Rüstungsprogramm ein Betrag von 12,3 Millionen Franken für den Ankauf von zwei Patton-Panzern zu Versuchszwecken sowie von Aufklärungs- und Begleitfahrzeugen aufgewendet. Von dem ursprünglich im Eüstungsprogramm für die Panzerbeschaffung vorgesehenen Betrag von 400 Millionen Franken verbleiben somit noch 267,7 Millionen Franken. Da hievon ein Betrag von 220 Millionen Franken zur Deckung der'bei der Durchführung des Rüstungsprogramms entstandenen Mehrkosten verwendet wurde, steht heute für die Panzerbeschaffung noch ein Kreditrest von 47,7 Millionen Franken zur Verfügung. Auf diese Kreditfrage wird nachstehend im Kapitel III näher eingetreten.

860 II. Vermehrung der Panzerabwehrwaffen und Beschaffung von Panzern Aus finanziellen Erwägungen erachtet es der Bundesrat heute als richtig, ein Programm für Vermehrung der Panzerabwehrwaffen und Beschaffung von Panzern vorzulegen, mit welchem der im Eüstungsprogramm vorgesehene Betrag von 400 Millionen Franken, unter Einrechnung der bisher für die Panzerbeschaffung bereits aufgewendeten Beträge, nicht überschritten wird. Er beantragt daher folgende Beschaffungen mit einem Gesamtaufwand von 267,7 Millionen Pranken: 1. Vermehrung der P a n z e r a b w e h r w a f f e n Mio. Franken a. Verstärkung der leichten Panzerabwehrformationen der Feldarmee durch vermehrte Zuteilung von leichten Panzerabwehrkanonen, von Panzerabwehrkanonen auf Motorlafette oder von andern Panzerabwehrmitteln 66,5 b. Verbesserung der Panzerabwehrbewaffnung bei der Feldarmee und bei der Landwehrinfanterie (insbesondere bei den Grenztruppen) durch Vermehrung der Eaketenrohre und Ersatz der Infanteriekanonen durch leichte Panzerabwehrkanonen 30 96,5 2. P a n z e r b e s c h a f f u n g a. Beschaffung von 100 mittelschweren Panzern Centurion 100 &. Mehrkosten für die Beschaffung von leichten Panzern gemäss Bundesbeschluss vom l I.Dezember 1951 über die Beschaffung von Panzern und für eine Erhöhung der Munitionsdotation.

27 c. Beschaffung von Geniematerial für Panzerformationen und Brückenmaterial .

10 d. Fliegerabwehr für Panzerformationen und Unvorhergesehenes 34,2 171,2 Total 267,7 Dabei sei darauf hingewiesen, dass die hier vorgesehene Vermehrung der Panzerabwehrmittel im Eüstungsprogramm nicht vorgesehen war, sondern in Erfüllung der erwähnten Motion der eidgenössischen Eäte zusätzlich vorgenommen werden soll. Es stellte sich deshalb die Frage, ob diese zusätzliche Beschaffung von Panzerabwehrmitteln im Eahmen des für die Panzerbeschaffung vorgesehenen Gesamtbetrages von 400 Millionen Franken zu erfolgen habe. Zufolge der Mehrkosten, die sich, aus der Abwicklung des Eüstungsprogramms ohnehin ergeben und nachdem die Bundesversammlung anlässlich . der Kenntnisnahme vom Bericht des B u n d e s r a t e s vom 15.April 1953 über die Abwicklung des B ü s t u n g s p r o g r a m m s den Bundesrat ersucht hat, den noch unausgeführten Teil des Büstungsprogramms auf seine Not-

861 wendigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und bei der ; Programm weiterführung für die wirksamste Verwendung der restlichen Kredite besorgt zu sein, sieht der Bundesrat heute davon ab, eine vollständige Verwirklichung des seinerzeit beantragten und vom Parlament beschlossenen Panzerbeschaff ungsprogranuns im Umfange von 550 Panzerwagen vorzuschlagen. Wenn die eidgenössischen Bäte nicht zusätzlich zum Eüstungsprogramm eine Vermehrung der Panzerabwehrwaffen durch die Motion verlangt hätten, könnten mit den erwähnten 267,7 Millionen Franken 200 mittelschwere Panzer beschafft werden, so dass zusammen mit den 200 leichten Panzern immerhin ein Bestand von 400 Panzern hätte erreicht werden können. Wir verfügen ausserdem noch über 150 G 13, die allerdings nicht als vollwertige Panzer angesehen werden können.

A. Vennehrung der Panzerabwehrmittel

Die schon früher vertretene Wichtigkeit der Panzerabwehr, besonders die Zweckmässigkeit einer Staffelung in die Tiefe, ist auch von der Panzerbeschaffungskommission anerkannt worden. Diese Tiefenstaffelung sollte sich von den kombattanteil Truppen an der Front, die dem ersten Panzerangriff ausgesetzt 'sind, bis in die rückwärtigen Bäume erstrecken, wo sich die Komraandoorgane und die rückwärtigen Dienste befinden. Die bereits eingeführten Panzerabwehrwaffen mit einem Hohlgeschoss auf kleine und mittlere Distanzen, d. h. zwischen 30 und 500 m, entsprechen in bezug auf Handhabung und Wirkung weitgehend den Erfordernissen der Abwehr. Es geht heute darum, ihre Zahl zu vermehren und sie teilweise noch weitern Truppen abzugeben.

Die jetzige Dotation an Panzerwurfgranaten ist bei sämtlichen Waffengattungen rationell und es ist nicht nötig, sie zu erhöhen. Dagegen ist eine Zuteilung von Baketenrohren an die höheren Stäbe, an die Artillerie, die Genietruppen und die Übermittlungstruppen sowie an Truppen der rückwärtigen Dienste (z. B. Verpflegungstruppen) vorzusehen. Ferner sollen Baketenrohre in vermehrtem Masse an die Landwehrinfanterie, insbesondere an die Grenztruppen, abgegeben werden. Die Festlegung der Dotation einzelner Truppen mit Panzerabwehrmitteln hängt auch von den Möglichkeiten ab, die Abwehrwaffen durch genügend und gut ausgebildetes Personal zu bedienen. Es ist zudem notwendig, bei der Zuteilung ein gewisses Gleichgewicht zwischen den Panzerabwehrwaffen und den übrigen notwendigen Infanteriewaffen zu wahren. Bei den Landwehrtruppen stellt sich schliesslich das Problem der Ausbildung, da der Wehrmann im Landwehralter zu höchstens 40 Tagen Dienst einberufen werden kann. Es hätte keinen Sinn, Waffen zuzuteilen, welche die Truppe aus Gründen der Ausbildung und der Bestände nicht richtig bedienen kann. Alle diese Gesichtspunkte sind bei:der Zuteilung der neu zu beschaffenden Panzerabwehrwaffen zu berücksichtigen, i ·' Die in Einführung begriffene neue leichte Panzerabwehrkanone mit sehr guter Wirkung bis auf mittlere Distanzen hat sich als ausgezeichnetes Geschütz erwiesen. Sie wird von einem leichten Motorfahrzeug gezogen und kann von 4-5 Mann bedient,werden. Da das Geschützgewicht als'ein Maximum dessen

862 angesehen werden muas, das für eine Waffe dieser Gattung zulässig ist, wurde eine Motorlafette für diese Kanone entwickelt. Der bereits vorhandene Prototyp ist leicht gepanzert,-sehr beweglich und ist nicht allzu teuer. Die leichte Panzerabwehrkanone auf Motorlafette eignet sich besonders gut als Reserve zum raschen Einsatz.

Es wird als notwendig erachtet, die Zahl der Geschütze der Panzerabwehrkompagnien zu erhöhen. Diese Erhöhung ist sowohl für die Panzerabwehrkompagnien der Heereseinheiten und der Leichten Truppen als auch für diejenigen der Infanterieregimenter in Aussicht genommen. Ein Teil dieser zusätzlichen Geschütze soll auf Motorlafette aufgebaut werden. Um die Panzerabwehr auf mittlere Distanzen auch bei den Grenztruppen weiter zu verstärken, sollen die dort zugeteilten Infanteriekanonen durch die neue leichte Panzerabwehrkanone ersetzt werden.

Für die Verstärkung der Formationen der Panzerabwehrkompagnien der Feldarmee durch vermehrte Zuteilung von leichten Panzerabwehrgeschützen oder durch neue Panzerabwehrmittel ist ein Betrag von ca. 66,5 Millionen Franken vorgesehen., Für die "Verbesserung der Panzerabwehrbewaffnung bei der Feldarmee und bei der Landwehrinfanterie (insbesondere Grenztruppen) durch Vermehrung der Baketenrohre und durch Ersatz der Infanteriekanonen durch leichte Panzerabwehrkanonen soll eine Summe von ca. 30 Millionen Franken aufgewendet werden. Damit lässt sich eine namhafte Verbesserung der Panzerabwehr im Sinne der Motion der eidgenössischen Bäte erzielen.

Bei der Vermehrung der Zahl der leichten Panzerabwehrkanonen bietet die Bestandesfrage gewisse Schwierigkeiten. Die Auflösung von einzelnen Formationen, um die erforderlichen Bedienungsmannschaften freizubekommen, wird sich kaum vermeiden lassen. Für die Vornahme solcher Umorganisationen ist der Bundesrat gemäss Artikel 8 des Beschlusses der Bundesversammlung vom 26. April 1951 betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung) zuständig, wenn es sich um Änderungen geringen Umfanges oder dringlicher Natur an den Tabellen A und G (Zahl der Stäbe und Einheiten und Sollbestandestabellen) im Anhang zu diesem Beschluss handelt. In allen andern Fällen steht die Entscheidungsbefugnis der Bundesversammlung zu. Zu diesen Fragen kann erst definitiv Stellung genommen werden, nachdem die eidgenössischen Eäte zu
dem vom Bundesrat in Aussicht gestellten Bericht über die Beschränkung der laufenden Wehraufwendüngen Stellung genommen haben werden, da in diesem Bericht auch die Frage der Armeebestände behandelt werden soll.

Die rasch fortschreitende Entwicklung auf dem Gebiet der Panzerabwehrwaffen wird aufmerksam verfolgt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in absehbarer Zeit neue wirksame Panzerabwehrmittel auf mittlere und grössere Distanzen neben, den vorgenannten Waffen an die Truppe abgegeben werden können; dies ist im Beschlussesentwurf auch vorgesehen. Selbstverständlich dienen auch die Panzerwagen, die im nachfolgenden Kapitel besonders behandelt werden, der Panzerabwehr.

863 B. Beschaffung von Panzern 1. Vermehrung des Bestandes an leichten Panzern Wie der Bundesrat in seiner Botschaft an die Bundesversammlung vom 23. Oktober 1951. über die Beschaffung von Panzern dargelegt hat, war damals beabsichtigt, 200 Panzer AMX 13 zu beschaffen und drei Abteilungen mit je drei Panzerschwadronen und einer Stabsschwadron zu bilden. In der Folge gelangte man zur Auffassung, diese Abteilungen seien auch mit den nötigen Fliegerabwehrpanzern auszurüsten. In den ausländischen Armeen wird versucht, die bisherigen Flab-Panzer durch bessere Modelle zu ersetzen. Letztere sind jedoch heute noch nicht erhältlich, weshalb vorläufig nur die für drei Abteilungen notwendigen 170 Panzer AMX 13 bestellt wurden, wobei vorgesehen war, sie dem Korpsmaterial und eine kleinere Anzahl dem Schul- und Reservematerial zuzuteilen. In der Folge erwies es sich - bei der Unsicherheit über die Beschaffung mittelschwerer Panzer - als zweckmässig, nicht nur drei, sondern vier leichte Panzerabteilungen aufzustellen, um jedem der vier Armeekorps eine solche Abteilung abgeben zu können. Die hieraus sich/ ergebenden Mehrkosten wurden dem Kredit von 120 Millionen Franken belastet, so dass für die Beschaffung von Fliegerabwehrpanzern ein neuer Kredit notwendig ist. Wir verweisen diesbezüglich auf den Beschluss der Bundesversammlung vom 25. September 1953 betreffend die Abänderung der Anhänge A und G der Truppenordnung. Die 170 bestellten AMX 13 reichen dafür aus; es fehlen jedoch die erforderlichen Panzer für die Ausbildung und die Reserve.

Weil zurzeit das ursprüngliche Panzerbeschaffungsprogramm nicht erfüllt werden kann, da jetzt aus finanziellen Erwägungen nur eine kleinere Zahl von mittelschweren Panzern, die: für die Aufstellung von zwei Abteilungen ausreicht, beschafft werden soll, erscheint es als angezeigt, mit den 170 heute bereits abgelieferten leichten Panzern die vier leichten Abteilungen aufzustellen und die noch notwendigen Schul- und Eeservepanzer nachzubestellen.

Anlässlich der'Bestellung der AMX 13 wurde eine etwas knappe Munitionsdotation vorgesehen. Sowohl die Panzerbeschaffungskommission wie die Landesverteidigungskommission sind heute der Ansicht, dass diese Munitionsdotation erhöht : werden muss. Es ist dabei möglich, die zusätzliche Munition zu Lasten des Rüstungsprogramms in der Schweiz
fabrizieren zu lassen.

Die zusätzlichen Kosten für .das Aufstellen der vierten leichten Panzerabteilung (Schul- und Reservepahzer für vier Abteilungen sowie das Korpsmaterial für die vierte Abteilung) und für die Vermehrung der Munition für alle vier Abteilungen betragen 27 Millionen Franken über die bereits von den eidgenössischen Räten für die AMX-Beschaffung vorgesehenen 120 Millionen Franken .hinaus. Über die Beschaffung von Fliegerabwehrpanzern wird auf die Ausführungen unter. Abschnitt 6 verwiesen.

i 2-. Beschaffung von mittelschweren Panzern Der Panzer kam bekanntlich im ersten Weltkrieg erstmals zum Einsatz.

Wie alle neuen Kriegsgeräte, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Taktik

864

ausüben, wurde der Kampfwagen, besonders in den traditionsgebundenen Armeen, nicht ohne Widerstand eingeführt. In unserer Armee hat man sich erst kurz vor Anfang des zweiten Weltkrieges entschlossen, einige leichte Panzer tschechoslowakischer Herkunft anzuschaffen, die den Leichten Truppen zugeteilt wurden. Die verblüffenden Erfolge des deutschen Blitzkrieges in den Jahren 1989 bis 1941, dann die ebenso eindrücklichen Erfolge der Alliierten bis zum Ende des zweiten Weltkrieges und die neuesten Panzereinsätze auf den Kriegsschauplätzen im Fernen Osten zeigen klar, was für eine ausschlaggebende Eolle die Panzerwaffe in der modernen Kriegführung zu spielen vermag. Die Unmöglichkeit, während der Feindseligkeiten im Ausland Panzer zu kaufen, und die Schwierigkeit, eine solche neue, technisch komplizierte Waffe selber zu entwickeln, hinderten uns daran, unsere Truppen während des letzten. Aktivdienstes mit Panzern auszurüsten.

Dazu kam noch die Tatsache, dass der Panzerwagen in erster Linie als Offensivwaffe betrachtet wurde. Für eine defensiv eingestellte Armee erachtete man in landläufiger Auffassung diese Waffe nicht als unbedingt notwendig.

In der letzten Periode des Krieges zeigte es sich dann aber, dass selbst vereinzelte Panzer oder auch Sturmgeschütze in defensiven Kampfhandlungen eine wichtige Eolle spielten, indem sie nicht nur als Panzerabwehrwaffen zum Einsatz kamen, sondern auch als Begleitpanzer die Infanterie in der Verteidigung- unterstützen oder Bückzugsaktionen decken konnten.

Seit Ende des Krieges wurde als notwendig erkannt, die Feldarmee sowohl an der Grenze als auch im Mittelland oder im Eeduit einsetzen zu können. Wir dürfen nicht dem Gegner die meistbevölkerten und reichsten Teile unseres Landes kampflos preisgeben. Auch ist aus Gründen dei Neutralität ein Durchmarsch fremder Truppen durch unser Mittelland zu verhindern. Unsere Armee nrass deshalb in die Lage versetzt werden, auch ausserhalb des Alpenreduits den Kampf zu führen. Wir haben mit einem Gegner zu rechnen, der über Panzer, Flugzeuge und Waffen aller Art verfügt. Unsere Truppen müssen einem solchen Feind, der in unser Land einbricht, entgegentreten und ihn aktiv bekämpfen können, wenn sie ihre Aufgabe erfüllen wollen. Es ergab sich somit die Notwendigkeit, die Konzeption unserer Landesverteidigung zu ändern und im
Zusammenhang damit die Infanterie in ihrem Kampf durch Panzerkampfwagen zu unterstützen.

Wenn es auch für den Verteidiger wünschbar und aller Anstrengung wert ist, den gegnerischen-Angriff vor der Abwehrfront zum Stehen zu bringen, so beweist die Erfahrung, dass in den meisten Fällen Anfangserfolge des Angreifers eintreten. Diese können in ihren Auswirkungen nur dadurch beschränkt und schliesslich wettgemacht werden, dass irgendwo der feindliche Angriff zum Stillstand gebracht und hernach im Gegenangriff eine für den Verteidiger erträgliche Lage wieder hergestellt wird. Für uns, die wir nicht beliebig Gelände preisgeben können, ohne geschlagen zu sein oder ausser Landes vertrieben zu werden, fällt dieses Argument noch schwerer ins Gewicht als für Armeen, die einige hundert Kilometer Gelände in der Tiefe preisgeben können, ohne dass

865

ihre Kampfkraft dadurch wesentlich beeinträchtigt würde. Wird der feindliche Angriff durch Panzer unterstützt - was immer dann geschehen wird, wenn das Gelände panzergängig ist - besteht das Problem darin, die feindlichen Panzer aufzuhalten und zu vernichten ,oder zum mindesten zur Preisgabe des gewonnenen Geländes zu zwingen. Die Verteidigung niuss deshalb aktiv geführt: werden. Einbrüche in unseren \erteidigungsraum müssen durch Gegenstösse und Gegenangriffe abgeriegelt und ausgeglichen werden. Eine allfällige Verwendung von Atomwaffen wird einem Gegner in vermehrtem Masse erlauben, dort, wo er einen Durchbruch erzielen will, mit diesen modernsten Waffen eine Bresche in ein Abwehrdispositiv zu schlagen und diese Lage durch raschen Einsatz von Panzern und mechanisierten Truppen kraftvoll auszunützen.

Motorisierte und gepanzerte Truppen können kurze Zeit nach der Explosion der Atomgeschosse radioaktiv verseuchtes Gelände durchstossen, während es für Fusstruppen längere Zeit ungangbar bleibt.

Aufhalten kann man Panzer durch Panzerabwehrwaffen aller Art, Minen, Hindernisse usw., falls man Gelegenheit hat, diese Mittel rechtzeitig an Ort und Stelle zu schaffen. Die Panzerabwehrmittel mit verschiedenen Wirkungsdistanzen müssen gleichzeitig zur Abwehr eingerichtet werden. Dies erfordert ziemlich viel Zeit. Wo und bis zu1 welcher Tiefe der Gegner! durchstossen wird, kann nicht vorausgesehen werden. Zudem ist es uns nicht möglich, Panzerabwehrwaffen unbeschränkt in die Tiefe zu gliedern. Um durchgestossene, teils fahrende, teils feuernde Panzer zu vernichten oder zurückzudrängen, müssen eine neue Abwehr improvisiert und Gegenstösse durchgeführt werden. Dies ist nur möglich bei Einsatz rasch verschiebbarer Panzerabwehrwaffen.

Für den erfolgreichen Einsatz jeder Panzerabwehrwaffe: sind in erster Linie die Wirkung der W a f f e , dann deren Beweglichkeit und schliesslich der Schutz der Bedienungsmannschaft von ausschlaggebender Bedeutung.

a. Wirkung .der W a f f e : Parizerwurfgranate, Eaketenrohr und leichte Panzerabwehrkanone verfügen über eine sehr grosse Durchschlagskraft ihrer Geschosse. Diese beruhen auf dem Prinzip der Hohlladung mit dein Vorteil der grossen panzerbrechenden Wirkung selbst bei sehr flachen Auftreffwinkeln, aber dem Nachteil, dass ihre Wirkung bei den mit Panzerschürzen ausgerüsteten
Panzern stark vermindert wird. Auch geht ihre treffersichere Eeichweite vorläufig nur auf kleine und mittlere Distanzen; . :, Die Kanonen der leichten und mittelschweren Panzer dagegen schiessen mit Vollgranaten auf grössere Distanzen bis 1500. m. Die panzerbrechende Leistung hängt wesentlich vom Kaliber ab. So ist es gegeben, dass die Kanone des Centurion mit einem , Kaliber von 8,4 cm eine etwas grössere panzerbrechende Wirkung aufw eist als die Kanone des AMX 18 mit einem Kaliber von 7,5 cm. Für den in Entwicklung befindlichen schweizerischen Panzer ist ein Kaliber von 9 cm vorgesehen.

fe. Beweglichkeit. Die Panzerabwehrwaffen, die getragen, band- oder motorgezogen sind, verfügen über eine beschränkte Beweglichkeit. In Stellung

866

gebracht, können sie, wenn sie einmal erkannt sind, dem feindlichen Feuer nicht leicht entzogen werden.

Die Panzerabwehrkanone auf Motorlafette ist wohl beweglicher, doch erlaubt der nur geringe Schutz der Bedienungsmannschaft im gegnerischen Feuer nur eine beschränkte Bewegungsfreiheit.

c. Schutz der Bedienungsmannschaft. Die Bedienungsmannschaft der Panzerabwehrwaffe ohne Pan/erschutz ist im gegnerischen Niederhaltfeuer an der Bedienung der Waffe stark behindert, während der gegnerische Panzer dank des Panzerschutzes dieses Niederhaltfeuer unterfahren und in unsere Verteidigungsstellung einbrechen kann.

Die Panzerwagen dagegen verfügen über Panzerschutz und haben somit den grossen Vorteil der grossen Beweglichkeit und Geländegängigkeit selbst unter feindlicher Feuereinwirkung. Der leichte Panzer ist in einer Verteidigungsstellung in der Lage, das Feuer auf grosse Distanz gegen anrollende Panzer auf zunehmen/selbst wenn die eigene Feuerstellung unter gegnerischem Niederhalt- und Sperrfeuer steht. Der leichte Panzer bietet ein sehr geringes Ziel und ist leicht beweglich. Die Panzerung des leichten Panzers schützt wohl gegen Feuer der Infanteriewaffen und Artilleriesplitter, nicht aber gegen Panzerabwehrwaffen, so dass dieser Panzer ohne grosse Gefährdung nicht aus der Verteidigungsstellung heraus Gegenangriffe unterstützen kann. Je stärker die Panzerung ist, desto grösser ist der Schutz der Bedienungsmannschaft. Mittelschwere Panzer vermögen auch Volltreffer von Infanteriegeschützen, Minenwerfern und Kanonen zu ertragen, ohne ausser Gefecht gesetzt zu werden.

Mittelschwere Panzer sind auch gegen Panzerabwehrwaffen wesentlich widerstandsfähiger als leicht gepanzerte Kampfwagen. Da immer ein Teil der Geschosse unter einem ungünstigen Winkel auftrifft, sind für diese nicht alle Geschosse der Panzerabwehrwaffen vernichtend.

Es wird oft übersehen, dass die Gefährdung auf dem Gefechtsfeld immer eine relative ist. Sie wächst, je schlechter man geschützt ist, je länger man sich dem feindlichen Feuer aussetzen muss und je grösser die Dichte und die Treffsicherheit des feindlichen Feuers sind. Einen absoluten Schutz gegen das feindliche Feuer gibt es praktisch nicht. Man kennt heute Waffen, welche selbst die schwerste Panzerung unter günstigen Verhältnissen durchschlagen. Der relative Schutz der
Panzerbesatzung ist abhängig von Panzerung und Form des Fahrzeuges. Eine 25 mm-Platte durchschlagen schon Geschosse vom Kaliber 20-50 mm je nach Auftreffwinkel auf verhältnismässig grosse Schussdistanz. Hierzu ist jede unserer Infanteriekanonen oder jede Bordkanone eines Flugzeuges mit geeigneter Munition in der Lage. Handelt es sich dagegen um einen Panzer mit einer Panzerung von 100 mm, dann können alle vorgenannten Geschütze einen Panzer nicht zum Stehen bringen. Um einen solchen Panzer zu vernichten, benötigt man schon die besondern Panzerabwehrwaffen, die auf dem Gefechtsfeld nicht immer in genügender Zahl am richtigen Ort und zur richtigen Zeit einsatzbereit sind.

:

867

Der Unterschied in der Beweglichkeit bei allen uns bekannten Panzern ist nicht so gross, dass ihn die wesentlichen Unterschiede im Schutz durch die Panzerung nur annähernd auszugleichen vermöchten. Wenn man zudem bedenkt, dass man mit dem gleichen Aufwand zwei Abteilungen Centurion oder drei Abteilungen AMX 13 beschaffen kann, d. h. 100 mittelschwere oder nur 150 leichte Panzer, so ergibt sich, dass auch eine etwas höhere Zahl an leichten Panzerwagen die grössere Fähigkeit des mittelschweren Panzers, sich im feindlichen Feuer zu bewegen, nicht auszugleichen vermag. Diese besseren Eigenschaften des mittelschweren Panzers und die Notwendigkeit, der Infanterie als Begleitwaffe bei Gegenstössen und Gegenangriffen zu folgen und sie gegen Panzerbedrohung zu unterstützen, sprechen deutlich für eine Beschaffung von mittelschweren Panzern und gegen eine Aufstellung weiterer leichter Panzerabteilungen.

Nachdem es sich im Jahre 1952 zeigte, dass mittelschwere Panzer im Ausland beschafft werden können, wurden im Jahre 1953'mit je zwei Panzern der heute erhältlichen Modelle «Centurion III» aus Grossbritannien und «Patton M-47» aus den USA Versuche durchgeführt. Beide Modelle sind kriegserprobt und für unsere Verhältnisse geeignet. Sie können sich im Kriegsfall im ganzen Mittelland und in einem Teil des Jura ohne grosse Schwierigkeiten bewegen.

In Friedenszeiten werden ihre Verschiebungen da und dort gewissen Einschränkungen unterworfen sein, um an schwächeren Brücken Schäden zu vermeiden, die im Krieg in Kauf genommen werden. Im Krieg wird man auch Flüsse durchfurten,. was im Frieden der Ufersohäden wegen weniger gut möglich ist.

' Auch der Bahntransport solcher Panzer, ein Problem, das nur in Friedenszeiten von gewissem Interesse ist, kann mit unwesentlichen Ausnahmen auf dem ganzen Normalspurnetz der Schweiz durchgeführt werden, wenn auch gelegentlich besondere technische Vorbereitungsmassnahmen zu treffen sind.

Der Patton Mr47 ist etwas beweglicher und leichter zu handhaben als der Centurion III. Der letztere besitzt jedoch eine leistungsfähigere Kanone und ist wesentlich billiger als der Patton M-47. Sofern die zurzeit bekannten Preise keine Änderung erfahren, können unter Berücksichtigung, sämtlicher. Kosten, d. h. einschliesslich derjenigen für Munition, Fahrzeuge und Korpsrhaterial, mit demselben
Betrag,vier Centurion III oder drei Patton M-47 gekauft werden.

Die Lieferungsmöglichkeiten hängen weitgehend vom Zeitpunkt ab, in welchem die Bestellung aufgegeben werden kann. Vom Moment des Entscheides durch die eidgenössischen Eäte bis zur Lieferung der ersten Panzer ; dürfte es mindestens ein Jahr und für die Auslieferung ungefähr ein weiteres Jahr dauern.

Sowohl der Centurion III als auch der Patton M-47 werden heute weiterentwickelt. Beim amerikanischen Modell wird versucht, durch eine bessere Formgebung die Wirksamkeit des Panzerschutzes zu vergrössern. Die Verbesserungen am Centurion III sind nicht von grundsätzlicher Natur und für unsere Verhältnisse nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Ein im Ausland

868

auch in Entwicklung begriffener ausgesprochener Schwerpanzer kommt für uns gar nicht in Frage.

Für die. Modellwahl ist, da sowohl der Centurion III als .auch der Patton M-47 für uns geeignet sind, der'Preis ausschlaggebend. Der Preisunterschied spricht zugunsten des Centurion III. Der Ankauf von 100 solchen Panzern, einschliesslich Munition, Eeservebestandteile, Begleit- und Unterhaltsfahrzeuge, kommt auf ungefähr 100 Millionen Franken zu stehen. Dabei ist für die Panzer einschliesslich Eeservebestandteile und Munition mit einem Betrag von 84 Millionen Franken und für Begleitfahrzeuge und Korpsmaterial mit einem solchen von 16 Millionen Franken zu rechnen. Der Centurionpanzer allein ohne Zubehör kostet nach den bisherigen Kostenangaben 512 000 Franken.

Die endgültigen Preise und Lieferfristen hängen von verschiedenen Faktoren im Zeitpunkt der Bestellung ab und können erst beim Vertragsabschluss verbindlich festgelegt werden.

Die Beschaffung in Grossbritannien hätte auch wesentliche handelspolitische Vorteile, weil England im Gegensatz zu den USA der Europäischen Zahlungsunion angehört. Die Bezahlung könnte daher über die Europäische Zahlungsunion erfolgen und hier die Position der Schweiz wesentlich günstiger gestalten. Der Bundesrat legt hierauf grossen Wert.

Über die Grundsätze für den taktischen Einsatz der Panzerwagen als Panzerabwehr- und Begleitwaffen sind wir genügend orientiert. Das Eeglement «Truppenführung» enthält bereits die entsprechenden Angaben. Dagegen müssen für die Zusammenarbeit der Panzer mit der Infanterie im einzelnen noch Erfahrungen gesammelt werden. Die Beschaffung von 100 Centurion erlaubt uns, die nötigen Truppenversuche auf breiter Basis während längerer Zeit durchzuführen und damit für spätere Beschaffungen wertvolle Erkenntnisse zu erwerben.

Der Bundesrat ist mit der Armeeleitung einig, dass mit der Beschaffung von mittelschweren Panzern nicht mehr z u g e w a r t e t werden kann. Dabei muss man sich darüber im klaren sein, dass mit dem Ankauf von 200 AMX 13 und 100 Centurion das seinerzeit angenommene Programm der Beschaffung von 550 Panzern, das auch heute noch als richtig betrachtet wird, nicht erfüllt wird. Der Bundesrat glaubt aber, dass er sich nach den von den eidgenössischen Eäten anlässlich der Behandlung des Berichtes über die Abwicklung des Eüstungsprogramms
gefassten Beschlüssen darauf beschränken muss, im Eahmen des im Eüstungsprogramm für die Panzerbeschaffung vorgesehenen Betrages zu bleiben. Er möchte sich aber vorbehalten, zu gegebener Zeit auf Grund der Erfahrungen im Zusammenwirken der Panzer mit der Infanterie und unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung weitere Anträge zur Vermehrung der Panzerwaffen zu stellen. Inzwischen wird sich auch ergeben, ob zur Eigenfabrikation eines in der Schweiz entwickelten Panzers übergegangen werden kann.

Die o r g a n i s a t o r i s c h e Eingliederung der zum Ankauf vorgeschlagenen mittelschweren Panzer Centurion in unsere Armee wurde ebenfalls

869 geprüft. Es ist in Aussicht genommen, die Panzer in zwei Abteilungen mit je drei Panzerkompagnien und einer Stabskompagnie zusammenzufassen und sie gewissen Armeekorps zu unterstellen. Im Kampf können die Panzereinheiten je nach der Lage den Divisionen, Gebirgsbrigaden oder Leichten Brigaden abgegeben werden. Solange wir nur über eine stark beschränkte Anzahl von Panzern verfügen, ist es notwendig, diese auf der Stufe des Armeekorps zu1 sammenzufassen, um sie an den besonders gefährdeten Stellen, an denen Panzereinbrüche zu erwarten sind oder erfolgen, einsetzen zu können. Die Panzer zum vornherein auf die Heereseinheiten aufzuteilen, ist unter diesen Umständen nicht zweckmässig. Auch aus Gründen der Ausbildung und der rationellen Organisation des Reparaturwesens müssen die Panzereinheiten in Abteilungen zusarmnengefasst werden.

Das Bestandesproblem ist für die Aufstellung von nur zwei mittleren Panzerabteilungen wesentlich leichter zu lösen als für die Vermehrung der Zahl der leichten Panzerabwehrkanonen. Es dürfte möglich sein, die erforderlichen Bestände aus andern Truppen herauszuholen, ohne dass dadurch untragbare Lücken in deren Bestände gerissen werden. Diese Frage kann, abschliessend erst gelöst werden, wenn auf Grund des Berichtes der vom Bundesrat zur Überprüfung der Wehraufwendungen eingesetzten Expertenkommission klargelegt ist, welche allfälligen Änderungen an der Truppenordnung vorgenommen werden müssen.

3. Kosten für Unterhalt, Unterbringung und Erneuerung der Panzer Im Hinblick auf die Einführung und die Aufstellung von vier Abteilungen AMX 13 sind möglichst genaue Berechnungen über die Unterhaltskosten gemacht worden, die auf den Erfahrungen mit den G 13 basieren. Diese Kosten werden vom Zeitpunkt der vollen Auslieferung der bestellten oder noch zu erwerbenden Panzer mit dazugehörendem Material und Motorfahrzeugen hinweg die ordentlichen Militärausgaben im nachstehend dargelegten Umfang belasten.

Da der AMX 13 komplizierter ist als der G 13, wird der Unterhalt dieses Panzers für Personal (l Mechaniker für 5 Panzer) und Material auf 6000 Franken zu stehen kommen. Für die 200 Panzer sind 1,2 Millionen Franken in Rechnung zu.stellen. Dieser Betrag erhöht sich noch um ca. l Million Franken für die Unterhaltskosten der Begleit- und Spezialfahrzeuge. Unter Beachtung einer gewissen
Sicherheitsmarge wird die Einführung der AMX 13 das Budget der laufenden Ausgaben mit ca. 2,5 Millionen Franken belasten.

Für die mittelschweren Panzer fehlen uns genaue Unterlagen. Wenn pro Panzer an Unterhaltskosten für Personal (l Mechaniker für 4 Panzer) und Material 8500 Franken veranschlagt werden, so dürfte man dem technischen Unterschied zwischen einem leichten und einem mittelschweren Panzer genügend Rechnung tragen. Für 100 Centurion würden sich die Unterhaltskosten auf 850 000 Franken und diejenigen der Begleitfahrzeuge auf 650 000 Franken belaufen. Der Unterschied in den Unterhaltskosten für eine leichte oder für

870

eine mittlere Panzerabteilung ist nicht so erheblich. Die jährlichen Ausgaben dürften für zwei Abteilungen Centurion 1,5 Millionen Pranken ausmachen.

.Der bis heute beschaffte und auf Grund des Eüstungsprogramms noch bereitzustellende Einstellraum genügt nicht, um alle Motorfahrzeuge einscbliesslich AMX 13 und Centurion sachgemäss unterzubringen. Es ist mit der Vermehrung des Einstellraumes um rund 4000 m2 im Kostenbetrage von 1-2 Millionen Franken zu rechnen. Auch werden einzelne Eeparaturwerkstätten den Erfordernissen für mittelschwere Panzer angepasst werden müssen. In welchem Ausmasse dadurch Kosten entstehen, lässt sich heute noch nicht feststellen.

Da bei den Panzern mit einer Lebensdauer von rund 15 Jahren gerechnet werden darf, wird sich das Problem der Erneuerung erst später stellen. Sobald diese einmal einsetzt, wird sich der durchschnittliche jährliche Erneuerungsbedarf für 100 mittelschwere Panzer, berechnet nach den heutigen Beschaffungskosten, auf rund 7 Millionen Franken belaufen.

4. Ausbildungsltosten, Waffen- und Übungsplätze Es ist unbestritten, dass auch auf dem Gebiet der Ausbildung der Panzer als eine Waffe zu werten ist, die teuer zu stehen kommt, ein hoch entwickeltes Instruktionsmaterial und kostspielige Einrichtungen verlangt., Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, kommt diese Waffe gleich nach der Flugwaffe.

Die bisherigen Studien haben ergeben, dass: a. die individuelle technische und taktische Ausbildung (Gruppenarbeit) in einer viermonatigen Eekrutenschule möglich ist, wenn eine zweckmässige Spezialisierung vorgenommen wird; 6. die gemeinsame, vor allem die taktische Ausbildung und Zusammenarbeit der Panzerbesatzungen mit den Grenadierformationen der Panzerschwadronen in der Eekrutenschule nur angefangen werden kann und in den Wiederholungskursen vervollständigt werden muss; c. man über zahlreiches und recht verschiedenartiges Ausbildungsmaterial (verschiedene Modelle, Kleinschiessapparate usw.) verfügen muss.

Die Einführung von Panzern wird auch die jährlichen Ausbildungskosten vermehren (Eekruten- und Kaderschulen sowie Wiederholungskurse). Trotz den mit den G 13 gemachten Erfahrungen hält es schwer, die Mehrkosten für die Ausbildung (Mehrverbrauch an Brennstoff, teurere Munition usw.) zu schätzen. Pro leichte und mittlere Panzerabteilung können sie auf
.ungefähr 300 000 bis 500 000 Franken im Jahr veranschlagt werden.

Am schwierigsten wird sich als Ausbildungsproblem vor allem die Frage der Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen Panzer und Infanterie stellen.

In diesem Punkte werden erst die eigenen Erfahrungen Klarheit schaffen. Da der Waffenplatz Thun, wo jetzt die Besatzungen der G 13 ausgebildet wurden, schon für die Ausbildung der Besatzungen der AMX 13 nicht mehr genügt

871 (ungenügende Platzverhältnisse, den Bedürfnissen nicht entsprechendes Übungsgelände und keine Schiessmöglichkeiten für Panzergeschütze), muss ein neuer Waffenplatz gefunden werden. Dies stösst auf mannigfache Schwierigkeiten. Zum Waffenplatz gehört ein möglichst nahe gelegener Schiessplatz.

Beide müssen mit den für einen Schulbetrieb erforderlichen 'Einrichtungen versehen werden. Mangels genauer Angaben können die entsprechenden Kosten heute nur in der Grössenordnung von 20 Millionen Franken angegeben werden.

Der entsprechende Kredit muss besonders nachgesucht werden, da, diese Ausgabe im Eüstungsprogramm (Weissbuch) ausdrücklich nicht vorgesehen war.

Den eidgenössischen Bäten wird zu gegebener Zeit eine entsprechende besondere Botschaft vorgelegt werden.

Ein neuer Panzerwaffenplatz dürfte für die Grundausbildung für die AMXAbteilungen und die zwei mittleren Panzerabteilungen genügen. Dagegen sollte man für die weitere Ausbildung in den Wiederholungskursen ein bis zwei zusätzliche Übungsplätze, womöglich in verschiedenen Landesgegenden, ins Auge fassen. Hinsichtlich Einrichtungen für Unterkunft, Garagierüng und Reparaturdienst könnten diese Übungsplätze bedeutend einfacher gestaltet werden als ein Waffenplatz. Für solche Plätze is,t es heute nicht möglich, auch die mutmasslichen Kosten zu nennen. Grössenordnungsmässig dürften sie auf die Hälfte der Kosten für den Panzerwaffenplatz zu stehen kommen.

Mit Bücksicht auf die besondern Anforderungen, welche an einen Panzerübungsplatz zu stellen sind, muss die Zusammenarbeit der Infanterie mit den Panzern auf diesen Plätzen durchgeführt werden. Wohl ist es möglich, auf einigen wenigen Waffenplätzen, so in Chur und Bière, in beschränktem Umfange einige Übungen mit Panzerverbänden durchzuführen, z. B. für Einführungskurse und Wiederholungskurse in den Zeitperioden, in denen diese Waffenplätze nicht durch andere Truppen belegt sind. Diese Waffenplätze sind bekanntlich durch die Infanterie und /Fliegerabwehr bzw. die Artillerie sehr stark in Anspruch genommen. Dazu kommt, dass besonders in Bière die Schiessmöglichkeiten sehr begrenzt sind. Ohne zusätzliche Übungsplätze für die; Panzerwaffe ist somit nicht auszukommen. Um grosse Landschäden zu vermeiden, wird es.nicht möglich sein, in Manövern leichte oder mittelschwere Panzer einzusetzen. Man wird
· sich bei diesen Übungen mit Panzerattrappen behelfen müssen. Aus technischen Gründen ist aber ein kriegsmässiger Einsatz in Manövern auch bei andern Truppen nicht restlos möglich (z. B. Flugwaffe).

5. Geniematerial für Panzerformationen und Brückenmaterial In Friedenszeiten ist das Befahren vieler unserer Brücken mit mittelschweren Panzern durchaus möglich. Die Brücken stellen in Kriegszeiten jedoch ein ausgesuchtes Ziel der Flieger dar. Dies wird uns zwingen, diese Brücken durch Militärbrücken mit festen oder schwimmenden Unterstützungen zu ersetzen, deren Bau den Pontonieren und Sappeuren obliegt. Brückenmaterial

872 für feste Unterstützungen wird zurzeit im Eahmen des Eüstungsprogramms beschafft ; unsere Pontoniere verfügen heute über kein Material, welches das Übersetzen von mittelschweren Panzern erlaubt. Schweres Brückenmaterial mit schwimmenden Unterstützungen befindet sich gegenwärtig in Entwicklung.

Im weitern bedingt die Aufstellung von Formationen mit mittelschweren Panzern, dass diesen eine eigene gemischte Genieformation (Sappeure und Pontoniere) zugeteilt wird, welche für Brückenbau, Entminung des Geländes und Instandstellungsarbeiten am Strassennetz eingesetzt werden kann.

Es dürfte möglich sein, für das zu beschaffende Brückenmaterial sowie für die Kosten für das Korpsmaterial je einer Genieeinheit für zwei mittlere Panzerabteilungen mit einem Gesamtaufwand von ca. 10 Millionen Franken auszukommen.

6. Fliegerabwehr für Panzerformationen, neue Panzerabwehrmittel und Unvorhergesehenes

Das Flugzeug ist ein besonders gefürchteter Gegner des Panzers. Es ist daher unumgänglich notwendig, sie gegen Fliegerangriffe zu schützen. Neben passiven Massnahmen (Tarnung, zerstreute Aufstellung usw.) wird der Schutz durch Fliegerabwehrwaffen als erforderlich erachtet. Er kann einerseits durch Ausrüstung jedes Panzers mit einem Fliegerabwehrmaschinengewehr und ander 'seits durch die Beigabe von Fliegerabwehrpanzern zu jeder Panzerformation erreicht werden. Die Möglichkeit des Aufbaues eines Fliegerabwehrmaschinengewehrs auf den AMX 13 und den Centurion wird zurzeit studiert. Die Beschaffung von Fliegerabwehrpanzern, wie wir sie für unsere leichten und die mittleren Panzerformationen benötigen, ist heute noch ungenügend abgeklärt.

Daher können auch über die entsprechenden Kosten noch keine genauen Angaben gemacht werden.

Zur Hauptsache für die Fliegerabwehr der Panzerformationen wird ein Kreditbetrag von ca. 84,2 Millionen Franken vorgesehen. Dieser Betrag wird gleichzeitig für eine allfällige Beschaffung neuer Panzerabwehrmittel und für Unvorhergesehenes ausgeschieden, für den Fall, dass er für die Beschaffung der erforderlichen Fliegerabwehrwaffen zum Schutze der Panzerformationen nicht voll in Anspruch genommen wird.

Zusammenfassend lässt sich somit bezüglich der finanziellen Auswirkungen der vorgesehenen .Beschaffung von 100 mittelschweren Panzern feststellen, dass diese zusätzliche einmalige Ausgaben in der Grössenordnung von 30 Millionen Franken zur Folge haben wird und die jährlichen Militärausgaben dadurch, wenn man vom Erneuerungsbedarf vorläufig absieht, um rund 2,5 Millionen Franken (Unterhalts- und Ausbildungskosten) erhöht werden. Dabei ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Waffenplatz und Übungsplätze für Panzer auch ohne

873 Beschaffung mittelschwerer Panzer benötigt werden. Für die Beendigung der seinerzeit vorgesehenen Beschaffung von insgesamt 550 Panzern wären nach der heutigen Berechnung weitere 315 Millionen Franken erforderlich.

III. Deckung der bei der Durchführung des Rüstungsprogramms entstandenen Mehrkosten Am 12. ApriL 1951 haben die eidgenössischen Kate dem Eüstungsprogramm zugestimmt. Artikel l des Bundesbeschlusses vom 12.April 1951 über das Eüstungsprogramm lautet: Das Rüstungsprogramm 1951 wird genehmigt. Für seine Durchführung wird einschliesslioh der bereits beschlossenen 340 Millionen Pranken ein Gesamtaufwand von 1464 Millionen Pranken bewilligt.

Der jährliche Kreditbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

Über die Kredite für die Panzerbeschaffung kann erst verfügt werden, nachdem die eidgenössischen Bäte einer Ergänzungsbotschaft über das zu wählende Modell, die Lieferfristen und die Art der Beschaffung zugestimmt haben.

Dieser Beschluss umfasst zwei wesentliche Bestandteile, nämlich das Eüstungsprogramm als solches und den entsprechenden Kredit. In der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 16. Februar 1951 betreffend das Eüstungsprogramm und seine Finanzierung wurden die einzelnen Posten des Eüstungsprogramms im allgemeinen umschrieben. Nähere Angaben wurden den mit der Vorberatung dieser Vorlage betrauten parlamentarischen Kommissionen in der Form des Weissbuches gemacht. Das Weissbuch bildet in dem Sinne einen Bestandteil des Beschlusses über das Eüstungsprogramm, als es die materielle Aufstellung der für die Verstärkung der Landesverteidigung als notwendig erachteten Beschaffungen von Kriegsmaterial und die Aufzählung der im Zuge der Durchführung des Programms erforderlichen Bauten enthält.

In Artikel l, Absatz l, des Bundesbeschlusses über das Eüstungsprogramm wird ausdrücklich festgehalten, dass das Eüstungsprogramm 1951 (d. h. das Programm gemäss Weissbuch) genehmigt wird. Im gleichen Absatz wird für seine Durchführung ein Gesamtaufwand von 1464 Millionen Franken bewilligt. Dieser Betrag stellt den nach den damals aufgestellten Berechnungen und Schätzungen erforderlichen Kreditbetrag für die Verwirklichung des materiellen Eüstungsprogramms dar. Mit dem Bundesbeschluss über das Eüstungsprogramm wurde der Bundesrat beauftragt, das Büstungsprogramm im vorgesehenen Umfang durchzuführen und die entsprechenden Verpflichtungen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, einzugehen.

Das Eüstungsprogramm, das einen Plan auf 5 Jahre hinaus darstellt, weist die Besonderheit auf, dass gewisse Abänderungen am Programm zum vorneherein vorausgesehen werden mussten. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zum Eüstungsprogramm bereits darauf hingewiesen, dass solche Änderungen sich voraussichtlich ergeben werden und dass auch die den einzelnen Programmposten entsprechenden Kredite teilweise blosse Schätzungen darstellten. Er bemerkte hierzu ausdrücklich: «Die Eüstungstechnik, die in engem Einklang Bundesblatt. 106. Jahrg. Bd. II.

: 63

874

.

mit der Wissenschaft steht, ist einem ständigen Wandel unterworfen. Wenn man ferner bedenkt, dass die Verwirklichung des Eüstungsplanes sich über mehrere Jahre erstreckt, so ist verständlich, dass für einzelne Anschaffungen nur Vorprojekte bestehen, die noch nicht endgültig abgeklärt sind; sie mussten jedoch in einen Gesamtplan einbezogen werden. Es ist auch nicht zu umgehen, dass der Plan im Laufe der Jahre neuen Erkenntnissen angepasst werden muss.

Wir haben ihn nach bestem Wissen aufgestellt; trotzdem kann keine volle Gewähr geboten werden, ihn unverändert erfüllen zu können.» Den eidgenössischen Eäten war damit bei der Beschlussfassung bekannt,' dass weder das materielle Programm noch der Betrag des dafür bewilligten Kredites feststehende und unabänderliche Grossen darstellten und dass somit Programm und Kredit nicht unbedingt aufeinander abgestimmt sein konnten, d. h. dass, wenn das Programm eingehalten werden sollte, später die Kredite angepasst werden mussten, oder, wenn mit den vorgesehenen Krediten ausgekommen werden sollte, Änderungen am Programm unvermeidlich sein würden.

Der Bundesrat hat der Bundesversammlung ain 15. April 1953 mit einem Bericht über die Abwicklung des Rüstungsprogramms über den damaligen Stand der Durchführung des Rüstungsprogramms ausführlich Auskunft erteilt.

Es wurde im einzelnen dargelegt, dass sich gewisse Abänderungen am ursprünglichen Rüstungsprogramm als notwendig erwiesen haben und dass für den bereits verwirklichten Teil sowie für die schon feststehenden Beschaffungen ein Zusatzkredit von total 219,2 Millionen Pranken benötigt werde. Von diesem Betrag entfielen 41,6 Millionen Franken auf die Kriegsmaterialbeschaffung und 177,6 Millionen auf die Bauten. Da es sich um rechtlich oder praktisch bereits festgelegte Verpflichtungen (Vertragsverpflichtungen und z. B. Erstellung von Bauten für die Unterbringung bereits in Auftrag gegebener Munition) handelte, können diese Abänderungen auch nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Zur Frage der Bewilligung bzw. Deckung dieser Mehrkosten von rund 220 Millionen Franken führte der Bundesrat in seinem Bericht über die Abwicklung des Rüstungsprogramms u. a. aus: Es scheint uns verfrüht zu sein, heute schon Antrag auf Bewilligung von weiteren Mitteln für die erwähnten Mehrkosten zu stellen. Abgesehen von der Panzerbeschaffung
kann das Rüstungsprogramm auch unter Berücksichtigung der Mehrkosten im Rahmen des bewilligten Gesamtaufwandes zu Ende geführt werden. Dabei soll nach Möglichkeit darnach getrachtet werden, weitere Einsparungen zu erzielen. Die Frage der Bewilligung zusätzlicher Mittel stellt sich somit erst, wenn den eidgenössischen Räten Botschaft und Antrag für die Beschaffung weiterer Panzer unterbreitet wird.

Die eidgenössischen Eäte haben mit Beschluss des Ständerates vom 20. Dezember 1953 und des Nationalrates vom 23. Dezember 1953 den Bundesrat ersucht, den noch unausgeführten Teil des Rüstungsprogramms auf seine Notwendigkeit und Zweckmässigkeit zu überprüfen und im Sinne einer wirksamsten Verwendung der restlichen Kredite allfällige weitere Abänderungen am Rüstungsprogramm vorzunehmen. Von der Bewilligung eines Zusatzkredites für die erwähnten Mehrkosten wurde im damaligen Zeitpunkt abgesehen, weil für einen

.'

:

8

75

Teil des Büstungsprogramms die Verpflichtungen noch nicht eingegangen waren und weil insbesondere der bei der Beschlussfassung über das Eüstungsprogramm für die Beschaffung von Panzern eingesetzte Kredit von 400 Millionen Franken noch nicht voll beansprucht war. Bin Ansteigen der Mehrkosten konnte durch Abänderungen im Sinne von Einschränkungen am Programm vermieden werden.

Der auf das Eüstungsprogramm ohne die Panzerbeschaffung entfallende Kredit von 1064 Millionen Pranken ist heute fast restlos durch Verpflichtungen oder Festlegung von noch zu erteilenden Aufträgen in verhältnismässig kleinem Umfang in Anspruch genommen. ; Da heute nach Deckung der Mehrkosten des Eüstungsprogramms von 220 Millionen Franken zu Lasten des Panzerkredites von 400 Millionen Franken nur noch ein Kredit von 47,7 Millionen Franken zur Verfügung steht, muss zur Durchführung des oben dargelegten Programms mit einem Aufwand von 267,7 Millionen Franken ein neuer Kredit in der Höhe von 220 Millionen Franken angefordert werden. Der Bundesrat hat bereits in seinem Bericht über die Abwicklung des Eüstungsprogramms darauf hingewiesen, dass sich die Frage der Bewilligung zusätzlicher Mittel dann stelle, wenn den eidgenössischen Bäten Antrag auf Beschaffung weiterer Panzer gestellt werde.

: Soweit es im Eahmen dieser Botschaft aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich war, bestimmte Angaben zu machen, werden die mit der Vorberatung des beiliegenden Beschlussesentwurfes beauftragten parlamentarischen Kommissionen die erforderlichen Auskünfte erhalten.

Aus diesen Erwägungen beehrt sich der Bundesrat, Ihnen den nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend Vermehrung der Panzerabwehrmittel : und, Beschaffung von Panzern zur Annahme zu empfehlen.

Da dieser Beschluss die vorgesehene Kreditgrenze von 5 Millionen Franken überschreitet, benötigt er, gemäss Bundesbeschluss über die Finanzordnung, das absolute Mehr der beiden Bäte (Ausgabenbremse).

: Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

' Bern, den 29.Oktober 1954.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Rubatici Der Bundeskanzler: Ch. Oser

876

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Vermehrung der Panzerabwehrwaffen und Beschaffung von Panzern

Die Bundesversammlung der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 29. Oktober 1954, «

beschliesst:

,

Art. l Der Vermehrung der Panzerabwehrwaffen mit einem Aufwand von 96,5 Millionen Franken und der Beschaffung von Panzern einschliesslich Zubehör mit einem Aufwand von 171,2 Millionen Franken wird zugestimmt.

Zusätzlich zu dem aus dem Panzerkredit des Rüstungsprogramms noch zur Verfügung stehenden Betrag von 47,7 Millionen Franken wird ein Kredit von 220 Millionen Franken bewilligt.

Der jährliche Zahlungsbedarf ist irn Voranschlag einzustellen.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

1855

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Vermehrung der Panzerabwehrwaffen und Beschaffung von Panzern (Vom 29. Oktober 1954)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1954

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

6741

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.11.1954

Date Data Seite

857-876

Page Pagina Ref. No

10 038 823

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.