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Bekanntmachungen von Departementen nud andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #
SCHWEIZERISCHE BUNDESBAHNEN Erneuerung der Couponsbogen
3°/ 0 Schweizerische Eisenbahnrente 1890 Die neuen Couponsbogen können, gegen Binsendung der Talons, ab 20. April 1954 bei unserer Hauptkasse und Wertschriftenverwaltung, Hochschulstrasse 6, Bern, bezogen werden.
B e r n , den 29. März 1954.
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Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen
Urteil Das Gericht hat am 3. Februar 1954 gegen Lester Ernest, geb. 2. April 1889, Kaufmann, USA-Bürger, wohnhaft gewesen in Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, betreffend gerichtliche Beurteilung gefunden und erkannt : 1. Der Einspreche! ist schuldig der Zollübertretung im Sinne von Artikel 74, Ziffer 9 ZG, des Bannbruches im Sinne von Artikel 76, Ziffer 5 ZG, der Hinterziehung der Warenumsatzsteuer im Sinne der Artikel 52 und 53 des Bundesratsbeschlusses vom 29. Juli 1942 über die Warenumsatzsteuer und der Hinterziehung der Luxussteuer im Sinne der Artikel 41 und 42 des Bundesratsbeschlusses vom 13. Oktober 1942 über die Luxussteuer.
2. Der Einsprecher wird verurteilt zu einer Geldbusse von 1147,60 Franken.
3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf 120 Franken. Über die weiteren Kosten wird die Gerichtskasse Eechnung stellen.
4. Die Kosten des Verwaltungsverfahrens im Betrage von 42 Franken und die Gerichtskosten werden dem Angeklagten aufgelegt.
5. Schriftliche Mitteilung an die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (in zweifacher Ausfertigung für sich und zuhanden der Bundesanwaltschaft) sowie an die Eidgenössische Oberzolldirektion und im Dispositiv an den Angeklagten durch Publikation im Bundesblatt der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
6. Die Berufung gegen dieses Urteil kann innert 5 Tagen von der schriftlichen Mitteilung bzw. Publikation an schriftlich beim Bezirksgericht eingereicht werden. Der Angeklagte hat ferner die Möglichkeit, statt die Berufung zu erklären, beim Bezirksgericht die Durchführung des ordentlichen Verfahrens
551 im Sinne von § 197 StPO zu verlangen. Wird das Begehren um Durchführung des ordentlichen Verfahrens gestellt, so findet eine neue Beurteilung durch die erste Instanz in -Gegenwart des Angeklagten statt.
Z ü r i c h , den 29. März 1954.
Bezirksgerichtskanzlei Zürich, Der Substitut: Dr. Tanner
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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Stellenausschreibungen
Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den in Artikel 37 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten festgesetzten Ansätzen.
Anmeldestelle
Vakante Stelle
Erfordernisse
Besoldung Fr.
Anmeldungstennin .
Direktion der
Techniker I. Kl.
evtl. Architekt II. Kl.
Bautechniker oder Architekt, guter Konstrukteur mit grosser Erfahrung in der Ausarbeitung von Projekten. Muttersprache: Französisch Dienstort : Lausanne
9050 bis 13550 evtl.
10 300 bis 14800
11. April 1954
Abgeschlossene Mittelschulbildung. Muttersprache französisch, gute Beherrschung der deutschen und Kenntnis der englischen Sprache erwünscht. Selbständiger und gewandter Redaktor.
Gute Kenntnis der Militärorganisation, wenn möglich speziell der Flieger- oder Fliegerwehrtruppen
8500 bis 13 000 evtl.
9600 bis 14100
15. April 1954
Abgeschlossenes Hochschul- 10 300 studium. Muttersprache: bis Französisch. Gute Sprach- 14800 kenntnisse, insbesondere im Deutschen.
Die Anstellung erfolgt zunächst provisorisch (Anfängerstelle).
15. April 1954
Eidg. Bauten.
Bern
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Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr, Bern
Sekretär II., evtl. I. Kl.
(Übersetzer)
Eidg. Steuerverwaltung, Personelles, Bern 3
Jurist. Beamter II. Klasse
(2..)
(2.).
(2..)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In
Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Foglio federale
Jahr
1954
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
13
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
01.04.1954
Date Data Seite
550-551
Page Pagina Ref. No
10 038 605
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