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Bekanntmachungen von Departementen nud andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

SCHWEIZERISCHE BUNDESBAHNEN Erneuerung der Couponsbogen

3°/ 0 Schweizerische Eisenbahnrente 1890 Die neuen Couponsbogen können, gegen Binsendung der Talons, ab 20. April 1954 bei unserer Hauptkasse und Wertschriftenverwaltung, Hochschulstrasse 6, Bern, bezogen werden.

B e r n , den 29. März 1954.

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Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen

Urteil Das Gericht hat am 3. Februar 1954 gegen Lester Ernest, geb. 2. April 1889, Kaufmann, USA-Bürger, wohnhaft gewesen in Zürich, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, betreffend gerichtliche Beurteilung gefunden und erkannt : 1. Der Einspreche! ist schuldig der Zollübertretung im Sinne von Artikel 74, Ziffer 9 ZG, des Bannbruches im Sinne von Artikel 76, Ziffer 5 ZG, der Hinterziehung der Warenumsatzsteuer im Sinne der Artikel 52 und 53 des Bundesratsbeschlusses vom 29. Juli 1942 über die Warenumsatzsteuer und der Hinterziehung der Luxussteuer im Sinne der Artikel 41 und 42 des Bundesratsbeschlusses vom 13. Oktober 1942 über die Luxussteuer.

2. Der Einsprecher wird verurteilt zu einer Geldbusse von 1147,60 Franken.

3. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf 120 Franken. Über die weiteren Kosten wird die Gerichtskasse Eechnung stellen.

4. Die Kosten des Verwaltungsverfahrens im Betrage von 42 Franken und die Gerichtskosten werden dem Angeklagten aufgelegt.

5. Schriftliche Mitteilung an die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (in zweifacher Ausfertigung für sich und zuhanden der Bundesanwaltschaft) sowie an die Eidgenössische Oberzolldirektion und im Dispositiv an den Angeklagten durch Publikation im Bundesblatt der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

6. Die Berufung gegen dieses Urteil kann innert 5 Tagen von der schriftlichen Mitteilung bzw. Publikation an schriftlich beim Bezirksgericht eingereicht werden. Der Angeklagte hat ferner die Möglichkeit, statt die Berufung zu erklären, beim Bezirksgericht die Durchführung des ordentlichen Verfahrens

551 im Sinne von § 197 StPO zu verlangen. Wird das Begehren um Durchführung des ordentlichen Verfahrens gestellt, so findet eine neue Beurteilung durch die erste Instanz in -Gegenwart des Angeklagten statt.

Z ü r i c h , den 29. März 1954.

Bezirksgerichtskanzlei Zürich, Der Substitut: Dr. Tanner

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Stellenausschreibungen

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den in Artikel 37 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten festgesetzten Ansätzen.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Anmeldungstennin .

Direktion der

Techniker I. Kl.

evtl. Architekt II. Kl.

Bautechniker oder Architekt, guter Konstrukteur mit grosser Erfahrung in der Ausarbeitung von Projekten. Muttersprache: Französisch Dienstort : Lausanne

9050 bis 13550 evtl.

10 300 bis 14800

11. April 1954

Abgeschlossene Mittelschulbildung. Muttersprache französisch, gute Beherrschung der deutschen und Kenntnis der englischen Sprache erwünscht. Selbständiger und gewandter Redaktor.

Gute Kenntnis der Militärorganisation, wenn möglich speziell der Flieger- oder Fliegerwehrtruppen

8500 bis 13 000 evtl.

9600 bis 14100

15. April 1954

Abgeschlossenes Hochschul- 10 300 studium. Muttersprache: bis Französisch. Gute Sprach- 14800 kenntnisse, insbesondere im Deutschen.

Die Anstellung erfolgt zunächst provisorisch (Anfängerstelle).

15. April 1954

Eidg. Bauten.

Bern

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Abteilung für Flugwesen und Fliegerabwehr, Bern

Sekretär II., evtl. I. Kl.

(Übersetzer)

Eidg. Steuerverwaltung, Personelles, Bern 3

Jurist. Beamter II. Klasse

(2..)

(2.).

(2..)

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Jahr

1954

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

13

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

01.04.1954

Date Data Seite

550-551

Page Pagina Ref. No

10 038 605

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