1029 Bussenumwandlung Das Gericht hat am 2. Juni 1954 in Sachen der Zollkreisdirektion Schaffhausen, Strafsachendienst Zürich, gegen Lester Ernest, früher wohnhaft in Zürich, jetzt unbekannten Aufenthaltes, betreffend Umwandlung einer Busse in Haft, in Abwesenheit des Gebüssten beschlossen: 1. Die durch Urteil des Bezirksgerichtes Zürich, 3.Abteilung, vom 3.Februar 1954 ausgefällte Busse von 1147,60 Franken wird in neunzig Tage Haft umgewandelt.

2. Die Gerichtsgebühr wird auf 30 Franken festgesetzt; über die weiteren Kosten stellt die Gerichtskasse Rechnung.

3. Die Kosten werden dem Gebüssten auferlegt.

4. Mitteilung an den Gebüssten durch einmalige Publikation des Dispositivs im Bundesblatt der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

5. Ein Eekurs gegen diesen Beschluss kann vom Gebüssten innert 10 Tagen von der Publikation an, unter Beilage allfälliger Belege und unter Anführung der Gründe, im: Doppel bei der I. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich eingereicht werden.

Zürich, den 10. Juni 1954.

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1664

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Bezirksgeriditskanzlei Zürich, 3. Abt.

Der a. o. Substitut: Oesch

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist neu erschienen Privates Versicherungswesen mit Abänderungen bis 31. Januar 1958.

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Bundesblatt. 106. Jahrg. Bd. I.

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Obligationenrecht mit den bis 81. Dezember 1949 erfolgten Abänderungen.

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BUNDESRECHTSPFLEGE Organisationsgesetz Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess -- Ausgabe 1953 -- Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen: Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess) Diese 160 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte mit allen bis Ende 1952 nachgeführten Abänderungen: Bundesgesetz vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.

Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege.

Eeglement für das Schweizerische Bundesgericht.

Tarif vom 21. Dezember 1949 über die Entschädigungen an die Gegenpartei für das Verfahren vor dem Bundesgericht.

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1031 Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist erschienen:

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Bestellungen sind zu richten an Drucksachen-und Materialzentrale lose Bundeshaus-Ost, Bern 3

Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den in Artikel 37 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten festgesetzten Ansätzen.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Eidgenössisches Oberkriegskornrnlssäriäti Bern 22

Kanzleisekretär II, evtl. I

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Jüngere Kraft mit guter 6950 allgemeiner und kaufbis männischer Bildung; Be- 11 100, fähigung zur Korrespondenz evtl.

in deutscher und 7500 französischer Sprache.

bis 12000

Zollkreisdirektion In Lausanne

Bureauchef II Mindestens Kontrollbei der Zollkreis- beamter der Zollverwaltung.

direktion Lausanne Eignung für den Fahndungsdienst

8500 bis 13000

Personaldienst, Generaldirektion der Post-, Telegraphenund Telephonverwaltung, in Bern

Ingenieur II, evtl. I oder Technischer Beamter II, evtl. I

10 300 bis 14800, evtl.

12400 bis 16900

Diplom als Maschineningenieur, evtl. als Maschinentechniker ; Praxis im Automobilfach; Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.

Erfahrung im Umgang mit Personal; Befähigung zur Leitung einer Sektion; Alter nicht über 40 Jahre.

Anmeldungstermin

30. Juni 1954

(2.).

27. Juni 1954

(!·) 10. Juli 1954

(1-)

1032 Anmeldestelle

Generaldirektion der Schweiz.

Bundesbahnen

In Bern

Vakante Stelle

Stellvertreter des Chefs der Abteilung für Personalangelegenheiten hei der Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen in Bern

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

Gründliche Kenntnis des S.Klasse Personalwesens ; langjährige Diensterfahrung und Bewährung in gehobener Stellung; Eignung als Vorgesetzter; Kenntnis der Amtssprachen.

25. Juni 1954

Erfordernisse

(1-)

J l Volkswirtschafter ) Nach 26. Juni und Überein1954 l Ingenieur kunft' für den Eisenbahnbetriebsdienst (Stations-und Zugsdienst) der Kreis direktion III der Schweizerischen Bundesbahnen in Zürich (1.)

') Pur den Volkswirtschafter: abgeschlossene Hochschulbildung. Bewerber mit Betriebs- oder Verwaltungspraxis werden bevorzugt.

Für den Ingenieur: abgeschlossene Hochschulbildung (Diplom ETH, Abt. II oder III). Betriebspraxis in der Industrie erwünscht.

Für beide Stellen wird die Beherrschung der deutschen und französischen Sprache verlangt. Alter wenn möglich nicht über 28 Jahre. Eintritt sobald als möglich. Persönliche Vorstellung nur auf Verlangen.

Kreisdirektion III der Schweiz.

Bundesbahnen (Betriebsabt.} Sihlpost, in Zürich

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Jahr

1954

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

24

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.06.1954

Date Data Seite

1029-1032

Page Pagina Ref. No

10 038 672

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