1029 Bussenumwandlung Das Gericht hat am 2. Juni 1954 in Sachen der Zollkreisdirektion Schaffhausen, Strafsachendienst Zürich, gegen Lester Ernest, früher wohnhaft in Zürich, jetzt unbekannten Aufenthaltes, betreffend Umwandlung einer Busse in Haft, in Abwesenheit des Gebüssten beschlossen: 1. Die durch Urteil des Bezirksgerichtes Zürich, 3.Abteilung, vom 3.Februar 1954 ausgefällte Busse von 1147,60 Franken wird in neunzig Tage Haft umgewandelt.
2. Die Gerichtsgebühr wird auf 30 Franken festgesetzt; über die weiteren Kosten stellt die Gerichtskasse Rechnung.
3. Die Kosten werden dem Gebüssten auferlegt.
4. Mitteilung an den Gebüssten durch einmalige Publikation des Dispositivs im Bundesblatt der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
5. Ein Eekurs gegen diesen Beschluss kann vom Gebüssten innert 10 Tagen von der Publikation an, unter Beilage allfälliger Belege und unter Anführung der Gründe, im: Doppel bei der I. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich eingereicht werden.
Zürich, den 10. Juni 1954.
.
1664
# S T #
Bezirksgeriditskanzlei Zürich, 3. Abt.
Der a. o. Substitut: Oesch
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen
Bei der unterzeichneten Verwaltung ist neu erschienen Privates Versicherungswesen mit Abänderungen bis 31. Januar 1958.
Preis pro Exemplar Fr. 2.
Postcheckkonto III 520.
,
1126
Bundesblatt. 106. Jahrg. Bd. I.
plus Porto.
Bundeskanzlei Drucksachenbureau 75
1030 Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen:
Obligationenrecht mit den bis 81. Dezember 1949 erfolgten Abänderungen.
Der Verkaufspreis beträgt Fr. 3.
(broschiertes Exemplar), Fr. 3.50 (kartoniertes Exemplar), plus Porto oder Nachnahmegebühren.
Postcheckkonto III 520.
Bundeskanzlei Drucksachenbureau
1126
BUNDESRECHTSPFLEGE Organisationsgesetz Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess -- Ausgabe 1953 -- Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen: Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess) Diese 160 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte mit allen bis Ende 1952 nachgeführten Abänderungen: Bundesgesetz vom 16. Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.
Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.
Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege.
Eeglement für das Schweizerische Bundesgericht.
Tarif vom 21. Dezember 1949 über die Entschädigungen an die Gegenpartei für das Verfahren vor dem Bundesgericht.
Preis (kartoniert) Fr. 2.80 plus Zustellgebühr.
Postcheckkonto III 520 1306
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei
1031 Beim Bundesamt für Sozialversicherung ist erschienen:
Wegleitung zur Erwerbsersatzordnung 1. Auflage - Dezember 1952 Inhalt Vorwort - Die Erwerbsausfallentschädigungen - Die Geltendmachung des Anspruches - Die Festsetzung und Auszahlung der Entschädigungen - Die Bückerstattung unrechtmässig bezogener Entschädigungen - ; Organisation und Eechtspflege - Schluss- und Übergangsbestimmungen.
Preis pro Exemplar Fr. 1.40 plus Porto.
Bestellungen sind zu richten an Drucksachen-und Materialzentrale lose Bundeshaus-Ost, Bern 3
Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den in Artikel 37 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten festgesetzten Ansätzen.
Anmeldestelle
Vakante Stelle
Eidgenössisches Oberkriegskornrnlssäriäti Bern 22
Kanzleisekretär II, evtl. I
Erfordernisse
Besoldung Fr.
Jüngere Kraft mit guter 6950 allgemeiner und kaufbis männischer Bildung; Be- 11 100, fähigung zur Korrespondenz evtl.
in deutscher und 7500 französischer Sprache.
bis 12000
Zollkreisdirektion In Lausanne
Bureauchef II Mindestens Kontrollbei der Zollkreis- beamter der Zollverwaltung.
direktion Lausanne Eignung für den Fahndungsdienst
8500 bis 13000
Personaldienst, Generaldirektion der Post-, Telegraphenund Telephonverwaltung, in Bern
Ingenieur II, evtl. I oder Technischer Beamter II, evtl. I
10 300 bis 14800, evtl.
12400 bis 16900
Diplom als Maschineningenieur, evtl. als Maschinentechniker ; Praxis im Automobilfach; Kenntnis der deutschen und französischen Sprache.
Erfahrung im Umgang mit Personal; Befähigung zur Leitung einer Sektion; Alter nicht über 40 Jahre.
Anmeldungstermin
30. Juni 1954
(2.).
27. Juni 1954
(!·) 10. Juli 1954
(1-)
1032 Anmeldestelle
Generaldirektion der Schweiz.
Bundesbahnen
In Bern
Vakante Stelle
Stellvertreter des Chefs der Abteilung für Personalangelegenheiten hei der Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen in Bern
Besoldung Fr.
Anmeldungstermin
Gründliche Kenntnis des S.Klasse Personalwesens ; langjährige Diensterfahrung und Bewährung in gehobener Stellung; Eignung als Vorgesetzter; Kenntnis der Amtssprachen.
25. Juni 1954
Erfordernisse
(1-)
J l Volkswirtschafter ) Nach 26. Juni und Überein1954 l Ingenieur kunft' für den Eisenbahnbetriebsdienst (Stations-und Zugsdienst) der Kreis direktion III der Schweizerischen Bundesbahnen in Zürich (1.)
') Pur den Volkswirtschafter: abgeschlossene Hochschulbildung. Bewerber mit Betriebs- oder Verwaltungspraxis werden bevorzugt.
Für den Ingenieur: abgeschlossene Hochschulbildung (Diplom ETH, Abt. II oder III). Betriebspraxis in der Industrie erwünscht.
Für beide Stellen wird die Beherrschung der deutschen und französischen Sprache verlangt. Alter wenn möglich nicht über 28 Jahre. Eintritt sobald als möglich. Persönliche Vorstellung nur auf Verlangen.
Kreisdirektion III der Schweiz.
Bundesbahnen (Betriebsabt.} Sihlpost, in Zürich
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1954
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
24
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
17.06.1954
Date Data Seite
1029-1032
Page Pagina Ref. No
10 038 672
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.