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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über Umbauten auf dem Waffenplatz Thun (Vom 4. November 1954)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend die Gewährung eines Objektkrédites von 660 000 Franken für den Ausbau des Waffenplatzes Thun zu unterbreiten.

I.

:

Der Waffenplatz Thun, der vor rund 100 Jahren für die Ausbildung der Kavallerie, Artillerie und Genie geschaffen wurde, hat im Laufe der Zeit zahlreiche Verbesserungen und Anpassungen an neue Verhältnisse erfahren. Von den drei Waffen wird heute keine mehr in Thun ausgebildet. Die Kavallerie hat den Waffenplatz Thun bereits vor mehr als fünf Jahrzehnten verlassen, und die Artillerie hat wegen der starken Belegung mit andern Schulen und Kursen und namentlich wegen des allzu beschränkten und ungünstigen Zielgeländes Thun im Jahre 1945 vollständig aufgeben müssen. Die Genietruppen haben Thun vor zwei Jahren endgültig aufgegeben.

Mit der fortschreitenden Motorisierung der Armee ist der Waffenplatz Thun mehr und mehr für die Ausbildung der motorisierten Truppen verwendet worden. Die Umgebung von Thun ist für die Ausbildung solcher Truppen besonders geeignet, da günstige Unterkunftsmöglichkeiten für;die Mannschaften vorhanden sind und in der Umgebung für die Fahrausbildung ein ausgedehntes Strassennetz zur Verfügung steht. Auch die Nähe der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte und vor allem des Armee-Motorfahrzeugparks, dem die Anlagen der früheren Pferderegieanstalt zur Verfügung gestellt wurden, begünstigt die Ausnützung dieses Waffenplatzes durch motorisierte Truppen.

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Es finden heute in Thun folgende Ausbildungsschulen und -kurse statt: Infanterie: Motorfahrerschulen der Infanterie, Feldweibelschulen, Minenwerferschiesskurse, Leichte Truppen: Schulen und Kurse der motorisierten Leichten Truppen und der Panzertruppen, V e r p f l e g u n g s t r u p p e n : Schulen und Kurse der Verpflegungstruppen, M o t o r t r a n s p o r t t r u p p e n : Schulen und Kurse der Motortransporttruppen.

Dazu kommen zahlreiche Fachkurse der Sanitätstruppen, der Veterinärtruppen, der Kriegsmaterialverwaltung und der Kriegstechnischen Abteilung.

Insgesamt werden jährlich auf dem Waffenplatz Thun rund 35 000 Mann ausgebildet.

Diese Übersicht zeigt, dass der Waffenplatz Thun ausserordentlich stark belegt ist; es mehren sich heute die Klagen über gegenseitige Behinderungen in der Ausbildung. Insbesondere zeigt sich ein Mangel an Parkplätzen, Einstellhallen, Werkstätten und Unterrichtsräumen für die technische Schulung.

Diese Schwierigkeiten haben noch zugenommen, als auch für die Infanterie-Motorfahrer-Eekrutenschulen neuer Eaum zur Verfügung gestellt werden musste.

II.

Die Motorfahrer der Infanterie wurden bis zum Jahre 1950 bei den Motortransporttruppen ausgebildet. In Ausführung der Verfügung des Eidgenössischen Militärdepartementes vom 16. Januar 1950, welche festlegte, dass «die bei der Infanterie, den Leichten Truppen, der Artillerie, den Flieger- und Fliegerabwehrtruppen sowie bei den Genietruppen eingeteilten Motorfahrerund Motorradfahrer-Unteroffiziere und -Soldaten die Eekrutenschule und die Unteroffiziersschule bei ihrer Truppengattung zu bestehen haben», wurde im Herbst 1950 erstmals eine eigene Infanterie-Motorfahrer-Bekrutenschule in Thun durchgeführt. Die Stelle des Kommandanten wie auch diejenigen der Kompagnie-Instruktoren wurden durch Instruktionsoffiziere der Infanterie besetzt.

Die von den Infanterie-Motorfahrer-Schulen Thun ausgebildeten Kader und Mannschaften werden in die Stäbe der Heereseinheiten, der InfanterieKegimenter und der Infanterie-Bataillone sowie in die Stabskompagnien der Füsilierbataillone eingeteilt. Die andern Motorfahrer und Motorradfahrer der Infanterie, die Fliegerabwehr- bzw. Nachrichtenkompagnien sowie die Panzerabwehrkompagnien werden dagegen in den Infanterieschulen in Chur, Freiburg und Yverdon ausgebildet.

In den Infanterie-Motorfahrerschulen in Thun wurden als Motorfahrer bzw. Motorfadfahrer ausgebildet:

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879 Mann

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1950 1951 .,,_,,

522 648 i , , ,. m · , ,, , ,. , ,,_,.. > durch die Truppenordnung 10 19ol bedingt.

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Dazu kamen je Schule rund 40 Unteroffiziere und 16 Offiziere. Es finden jährlich in Thun 2 Infanterie-Motorfahrer-Rekrutenschulen statt; diese werden jeweils in den Schulstab und 8 Kompagnien eingeteilt und erhalten durchschnittlich folgende Motorfahrzeuge zugeteilt: Motorräder. . : . . . . . . . .

60 Personenwagen 60 Lastwagen .' .

60 Traktoren ' .' . .

30 Im Jahre 1948 stellte die Einwohnergemeinde Langenthal das Gesuch um Schaffung eines Waffenplatzes in dieser Gemeinde. Die Verhandlungen wurden aufgenommen und die Möglichkeit der Errichtung eines Waffenplatzes in Langenthal geprüft. Die Abklärung hat jedoch gezeigt, dass die Verwirklichung eines solchen Vorhabens für die Unterbringung der Infanterie-MotorfahrerEekrutenschule in Langenthal mit einem Kostenaufwand von rund 5,7 Millionen Franken verbunden wäre.

Diese hohen Kosten haben das Eidgenössische Militärdepartement bewogen, trotz der bereits sehr starken Belegung des Waffenplatzes Thun erneut zu prüfen, ob die Infanterie-Motorfahrer-Rekrutenschulen nicht doch in Thun durchgeführt werden könnten. Diese Abklärung hat ergeben, dass der Raum für die Unterbringung der Mannschaften in den bestehenden Kasernen genügen würde. Dagegen fehlt es an Räumlichkeiten für die Einstellung, Parkierung und den Unterhalt der Fahrzeuge. Die heutigen Verhältnisse entsprechen keineswegs den Anforderungen, die an die Ausbildung der Infanterie-Motorfahrer gestellt werden müssen. Für die Unterbringung der Motorfahrzeuge stehen die Stallungen der Kaserne zur Verfügung; sie genügen aber nicht, so dass während der ganzen Ausbildungszeit der grösste Teil des Fahrzeugbes'tandes im Freien parkiert werden muss. Das Aufstellen der Motorfahrzeuge auf den zur Verfügung' stehenden Plätzen nimmt sodann dem Wasch- und Parkdienst den erforderlichen Raum weg. Theoriesäle und andere Einrichtungen für Ausbildung und Unterhalt der Motorfahrzeuge fehlen ganz.

Motorfahrersoldaten sind Fachpersonal der Truppe, das auf Selbständigkeit und Zuverlässigkeit erzogen und geschult sein muss. Die Rekrutenausbilduug muss deshalb in bezug auf die fachtechnische Behandlung und den ordentlichen Unterhalt der kostspieligen Motorfahrzeuge für die, ganze spätere Dienstzeit der Leute Gewähr leisten und in allen Teilen nachhaltig durchgeführt werden. Es geht deshalb nicht an, die Motorfahrerrekruten nur im Fahrdienst auszubilden und sich bezüglich Unterhalt des Materials mit nur behelfsmässigen

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Verhältnissen und Mitteln abzufinden. Eine derartige ungenügende Ausbildung der Eekruten müsste auf die Dauer als unverantwortlich abgelehnt werden. Die Erstellung geeigneter, den Anforderungen genügender Einstellhallen, Theoriesäle und einer einfachen Werkstatt für die Reparaturen ist daher im Interesse der Ausbildung der Eekruten und Kader eine dringende Notwendigkeit.

Um Neubauten zu vermeiden, ist vorgesehen, die bestehenden Stallungen für die neuen Bedürfnisse umzubauen, wobei die neuen Theoriesäle auch als Speisesäle verwendet werden können. Andererseits kann die Truppe, wie bereits erwähnt, ohne bauliche Änderungen in den bestehenden Kasernen untergebracht werden. Die umgebauten Gebäude stehen, sofern sie nicht von den Infanterie-Motorfahrer-Eekrutenschulen belegt sind, auch andern Truppen zur Verfügung.

Mit dem Staate Bern konnte eine Vereinbarung abgeschlossen werden über das regelmässige Befahren der Strassen des Thuner Westamtes mit militärischen Motorfahrzeugen. Ausserdem ist die Flugwaffe in der Lage, den Flugplatz Thun aufzugeben, da dieser ohne die Anlage einer teuren Hartbelagpiste von den modernen Kampfflugzeugen nicht verwendet werden kann. Dagegen kann er für Notlandungen nach wie vor in Frage kommen.

Der Ausbau des Waffenplatzes Thun umfasst folgende Massnahmen: Gebäude Nr. 203 : Einbau einer Werkstatt, » » 206: Umbau als Einstellhalle (400m 2 ), » » 207: » » » (400m 2 ), » » 208: » » » (400m2), » » 223: Einbau eines Modellraumes (130 m2), » » 226: » von zwei Theorieräumen (je 140 m2).

Dazu kommen noch Umgebungsarbeiten, wie Beläge in Beton, Kläranlage für Waschplatz, Kanalisation und Hydranten, Einfriedigung, Grünstreifen sowie Platzbeleuchtung.

Es war vorgesehen, im Gebäude Nr. 202 einen Wasch- und Schmierraum einzurichten. Ferner sollten unter Berücksichtigung des Dienstbetriebes einer motorisierten Truppe die Plätze, wo sich der Park- und Eetablierungsdienst abwickelt, betoniert werden. Im Interesse grösster Kosteneinsparung hat das Eidgenössische Militärdepartement auf die Einrichtung eines Wasch- und Schmierraumes sowie darauf verzichtet, den Platz östlich der Gebäude Nrn. 202 und 206, zu betonieren. Dieser Platz ist nur geteert und wird in dieser Form den Ansprüchen einer motorisierten Truppe kaum lange zu genügen vermögen. Es wird daher nicht zu umgehen sein, dass
zu gegebener Zeit für die Betonierung dieses Platzes sowie allenfalls für die Einrichtung eines Wasch- und Schmierraumes die erforderlichen Mittel auf dem Wege des jährlichen Bauvoranschlages anbegehrt werden müssen.

Betoniert werden somit nur die Plätze zwischen und vor den Stauungen Nrn. 206, 207 und 208.

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Bezüglich der Einzelheiten der vorgesehenen baulichen Massnahmen wird auf den Kostenvoranschlag mit Planskizze der Direktion der Eidgenössischen Bauten verwiesen.

Die Kosten ergeben auf Grund der Projekte und Voranschläge der Direktion der Eidgenössischen Bauten folgendes Bild : Franken

Für das Gebäude Nr. 203 »

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» 206

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» » » )>

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111000 30000

207.

208 223 226

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30000 30000 40000 100000 341 000 289 000 630 000 30 000

Umgebungsarbeiten Die Kosten für das Mobiliar betragen Zusammen

660 000

Verglichen mit den Kosten, die ein neu zu schaffender Waffenplatz in Langenthal verursacht hätte, kornmt das Projekt Thun um rund 5 Millionen Franken billiger zu stehen.

Trotzdem anfänglich erhebliche Bedenken mit Bezug auf die Ausbildungsmöglichkeiten in Thun bestanden haben, darf nach gründlicher Abwägung aller Vor- und Nachteile festgehalten werden, dass die neue Lösung den Bedürfnissen der Infanterie-Motorfahrer-Schuleii gerecht zu werden vermag.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommen Hochachtung.

Bern, den 4. November 1954.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Rulmttel Der Bundeskanzler: Ch. Oser

882 (Entwurf)

Bundesbes chluss iiber

Umbauten auf dem Waffenplatz Thun

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 4. November 1954, beschliesst: Art. l Zur Ausführung von Umbauten auf dem Waffenplatz Thun für die Infanterie-Motorfahrer-Schulen wird .ein Objektkredit von 660000 Franken bewilligt.

Art. 2

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag einzustellen.

Art. 3

Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über Umbauten auf dem Waffenplatz Thun (Vom 4. November 1954)

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Jahr

1954

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

45

Cahier Numero Geschäftsnummer

6709

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.11.1954

Date Data Seite

877-882

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