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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ersatz von Kampfflugzeugen (Vom 5. Februar 1954)

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Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen in. dieser Botschaft die Gründe des Ersatzes eines weitern Teiles der Kampfflugzeuge unserer Flugwaffe durch neues, modernes Material darzulegen und Antrag für die Beschaffung einer weitern Serie von 100 Kampfflugzeugen zu stellen.

Die Bücksicht auf die Geheimhaltung von Angelegenheiten der Landesverteidigung veranlagst uns, in dieser Botschaft - die auch der Öffentlichkeit zugänglich ist - keine Einzelheiten und Angaben über Flugzeugbestände, Flugleistungen und Bewaffnungsausrüstungen zu geben. Die parlamentarischen Kommissionen werden aber über alle Einzelheiten orientiert.

Mit den frühern Botschaften über die Beschaffung von Kampfflugzeugen vom 21. Mai 1947 a), 15. Februar 1949 2) und 2. März 195l:3) haben wir eingehend dargelegt, dass zur Erhaltung und Verbesserung der Schlagkraft unserer Flugwaffe jeweils die altern, hinsichtlich Leistung und Bewaffnung stark überholten Flugzeuge durch neue, modernere ersetzt werden müssen. Eine solche Teilerneuerung ist wiederum notwendig und eine Beschaffung von weitern 100 Kampfflugzeugen sollte ohne Verzug in die Wege geleitet werden.

Gegenwärtig .befindet sich eine erste, durch Bundesbeschluss vom 12. April 1951 *) bewilligte Serie von 150 Kampfflugzeugen vom Typ «Venom» im Lizenzbau. Die ersten Anlieferungen sind bereits erfolgt und die gründliche Erprobung hat gezeigt, dass die hier in Lizenz gebauten Flugzeuge dem seinerzeit in England, vor dem Entscheid über die Beschaffung der ersten VenomSerie, erprobten Originalflugzeug mindestens ebenbürtig sind. Die Auslieferung 1

) BEI 1947, II, 139.

2 ) 3 ) 4

BEI 1949, I, 313.

BEI 1951, I, 718.

) BEI 1951, I, 898.

Bundesblatt. 106. Jahrg. Bd. I.

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dieser Serie dürfte Ende 1955 beendet sein. Möglichst ohne Unterbruch sollte anschliessend an die jetzt laufende Fabrikation der ersten Venom-Serie die Fabrikation einer weiteren Serie von Kampfflugzeugen, in Arbeit genommen werden.

Die Herstellung von Kampfflugzeugen eigener Entwicklung in Serie ist in nächster Zeit noch nicht möglich. Vom Zeitpunkt der Auslieferung der bestellten 150 «Venom»-Flugzeuge, Ende 1955, bis zum möglichen Beginn der Serieablieferung eines in der Schweiz in Entwicklung stehenden Plugzeuges, voraussichtlich im Jahre 1958, entsteht eine Lücke von mindestens zwei Jahren.

Würden nun in den Jahren 1956-1957 keine neuen Anlieferungen erfolgen, so müsste der Bestand an Kampfflugzeugen weit unter den Sollbestand sinken, was nicht verantwortet werden darf. Zudem würde eine höchst unerwünschte Fabrikationslücke bei der Flugzeugindustrie entstehen. Dies hätte zur Folge, dass die auf die besonderen Anforderungen des Flugzeugbaues eingeübten Arbeitsequipen auseinanderfallen und dass bei Wiederbeginn einer Fabrikation neue Arbeitsgruppen mühsam zusammengestellt und wieder angelernt werden müssten. Das ist gleichbedeutend mit einem sonst vermeidbaren Mehraufwand an Zeit und Geld, der vom Bund als Auftraggeber getragen werden muss. Es sollte daher mit allen Mitteln vermieden werden, dass eine solche unerfreuliche Situation entstehen kann. Der rechtzeitige Ersatz der im Jahre 1956 infolge Überalterung abgehenden Flugzeuge und die. Erhaltung der Kontinuität in der Flugzeugfabrikation müssen sichergestellt werden. Die Beschaffung von weiteren 100 «Venom»-Flugzeugen ist in jedem Falle notwendig und zwar auch dann, wenn es sich zeigen sollte, dass aus finanziellen Gründen unsere Flugwaffe reduziert werden müsste. In diesem Falle wäre ab 1956 eine zeitliche Streckung der Fabrikation anzuordnen, woraus sich dann ein Absinken des Flugzeugbestandes und damit der benötigten Kredite ergeben würde.

So wie die Dinge heute liegen, besteht die einzige mögliche Lösung darin, weitere 100 «Venom»-Flugzeuge in Auftrag zu geben, deren Ablieferung in den Jahren 1956 und 1957 anschliessend an die jetzt laufende Serie zu erfolgen hat. Selbst mit dieser Massnahme lässt sich eine vorübergehende geringe Senkung unter den Sollbestand an Flugzeugen nicht ganz vermeiden.

Die Beschaffungskosten von 100 Kampfflugzeugen
«Venom», mit Einschluss von Eeservetriebwerken, Ersatzteilen, Lizenzkosten, Starterpatronen und Ergänzung des Korpsmaterials der Truppe stellen sich auf den Gesamt^ betrag von 115 Millionen Franken.

Die Kosten für die Flugzeugmunition, soweit diese neu zu beschaffen ist, sind in diesem Betrage nicht inbegriffen. Die entsprechenden Aufwendungen sind im Eüstungsprogramm enthalten.

Da es sich bei der vorliegenden Flugzeugbeschaffung nicht um eine Vermehrung des Kriegsmaterials, sondern um eine regelmässige Erneuerung unseres Flugzeugparks handelt, werden die hierfür nötigen Aufwendungen jährlich im Normalbudget angeführt.

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Bei dieser Gelegenheit möchten wir darauf hinweisen, dass die Beschaffung der mit Bundesbeschluss vom 12. April 1951 bewilligten «Venom»-Flugzeuge voraussichtlich um 12-15 Millionen Franken höher zu stehen kommt als ursprünglich vorgesehen werden konnte. Diese Mehrkosten sind insbesondere auf das Ansteigen der Preise und Löhne und auf die Vornahme von Verbesserungen und Ergänzungen1 zurückzuführen, die sich im Laufe der Fabrikation als notwendig erwiesen. Ein weiterer Teil der Mehrkosten rührt daher, dass die Privatindustrie im Zeitpunkt der Kostenberechnung für die seinerzeitige Botschaft nicht in der Lage war, Preisofferten für Zelle und Triebwerk abzugeben, so dass nur Schätzungen möglich waren. Wir werden beim Abschluss der Fabrikation die eidgenössischen Piate näher orientieren und um die notwendigen Nachtragskredite ersuchen.

Im weitern möchten wir heute schon bekanntgeben, dass wir im Laufe des Jahres 1954, sobald die in Frage kommenden Flugzeugmodelle bekannt sind, den eidgenössischen Eäten eine Botschaft betreffend die Erneuerung des Schulflugzeugparks unterbreiten werden. Die Beschaffungen würden sich etappenweise über mehrere Jahre erstrecken.

Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen haben wir die Ehre, Ihnen den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses über den Ersatz von Kampfflugzeugen zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 5. Februar 1954.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Rubatici Der Bundeskanzler : Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über

den Ersatz von Kampfflugzeugen

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 5. Februar 1954, beschliesst:

Art. l Die Beschaffung zu Ersatzzwecken von 100 Kampfflugzeugen mit Ersatzteilen und Zubehör im Gesamtkostenbetrage von 115 Millionen Franken wird bewilligt.

Art. 2 Der Kreditbedarf ist vom Jahre 1955 hinweg in die Voranschläge einzustellen. Die im Jahre 1954 benötigten Mittel sind in die Nachtragskredite aufzunehmen.

Art. 3 Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit seinem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ersatz von Kampfflugzeugen (Vom 5. Februar 1954)

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1954

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06

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6551

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.02.1954

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293-296

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