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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Luzern für den Bau einer Straße von der Kantonsgrenze BernLuzern bei Schangnau nach "Wiggen.

(Vom 19. Mai 1893.)

Tit.

Unterm 9. September letzten Jahres unterbreiteten wir Ihnen die Botschaft betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für den Bau einer Straße über den Schallenberg und erwähnten in derselben, die Regierung von Luzern habe sich in Bezug auf diesen Straßenbau mit Vernehmlassung vom 29. Juli 1892 dahin ausgesprochen, daß die projektierte Straße von ihr und speciell auch von der zunächst in Betracht kommenden luzernischen Landesgegend -- Escholzmatt und Marbach -- als von höchstem Interesse für den Kanton angesehen werde. Sie fügte noch hinzu, ·daß der Wert derselben aber noch wesentlich größer werde durch die vom Großen Rat des Kantons Luzern beschlossene Korrektion der Straßenstrecke Wiggen-Marbaoh-Kantonsgrenze Bern.

Unterm 10. April abhin hat nun die Regierung von Luzern ein Gesuch zur Subventionierung dieser Strecke eingesandt und demselben ein vollständiges Projekt, bestehend aus Plänen, Bericht und Kostenanschlag, beigelegt.

Dieses Projekt wurde vorerst den beteiligten Gemeinden mitgeteilt, und zeigen sich dieselben der entworfenen Vorlage günstig und wünschen dringend die Ausführung derselben; sie sind aber nicht in der Lage, sich finanziell beim Bau in bedeutendem Maße beteiligen zu können, da es dieselben Gemeinden betrifft, welche mit der Korrektion und Verbauung der Ilfis und ihrer Zuflüsse

m 12 schon schwere Beitragslasten zu tragen haben. Es wurde daher das Begehren gestellt, es möchte die so notwendige Straßenanlage, im Hinblick auf deren militärische Bedeutung, als Fortsetzung der Schallenbergstraße bis zur Bern-Luzernstraße durch den Staat und Bund zur Ausführung gebracht werden.

Die Regierung von Luzern betont zuerst das unzweifelhafte öffentliche Interesse, welches an die Erstellung dieser Straße geknüpft sei, indem dieselbe als die einzige Zufahrtslinie der Thalschaften von Marbach, Schangnau, Bumbach und Kemmeriboden an die Station Wiggen der Eisenbahn Bern-Luzern den großen Verkehr zu vermitteln habe, welchen der bedeutende Handel in Holz, Käse und sonstigen Milchprodukten mit sich bringe.

Die bestehende Straße, welche sowohl in Hinsicht auf Richtung und Gefalle, als auch auf Breite höchst mangelhaft sei, könne nicht mehr genügen. Die Steigungen bei der Überführung der Bäche seien geradezu gefährlich, da Rampen mit 20 °/o Gefäll vorkommen, während die Breite an einigen Stellen kaum 2 Meter betrage. Zudem liege die Fahrbahn gegenüber dem Bett der Ilfis viel zu tief, so daß auch unter der Voraussetzung einer baldigen Ausführung der Ilfiskorrektion dennoch eine Verlegung der Straße dringend notwendig sei.

Behufs Prüfung des eingereichten Projektes hat das Oberbauinspektorat die erforderliche Lokalbesichtigung vorgenommen und sind wir infolgedessen im Falle, Ihnen über die technische Seite des Projektes folgendes zu berichten : Die Gesamtlänge von Wiggenmätteli, der Abzweigung von der Kantonsstraße Luzern-Bern, bis zur Grenze Marbach-Schangnau beträgt 7820 m. Die Richtungsverhältnisse sind günstig, indem der kleinste Radius, im Dorfe Marbach, 35 m., auf offener Strecke 50 in.

beträgt. Die zu überwindende Höhendifferenz ist 174 m., die mittlere Steigung also 4,5 °/o (Maximum 6,8 °/o). Horizontal ist die Straße auf 24,2 m., 0 bis 2 °/o Steigung hat dieselbe auf 4762,0 m., 2 bis 4 °/o Steigung auf 1962,2 m., 4 bis 6 °/o Steigung auf 251,2 m. und über 6 bis 6,8 °/o Steigung auf 820,4 m.

Die Fahrbahn hat eine Breite von 5 in., wobei 4,20 m. versteinte Bahn und je 0,40 m. breite Bankette vorgesehen sind (Einfriedigungen fallen außerhalb dieser Breite).

Der Bau bietet keine Terrainschwierigkeiten dar. Die Aushübe sind in Erde und Bachgeschiebe zu machen.

Die Arbeitsmengen sind : Aushub in Erde und Gerolle 27,528 m 3 Steinbett und Bekiesung 10,400 m8

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Von Kunstbauten sind zu erwähnen: 11 Brücken, wovon eine von 16 m., eine von 12 m. und eine von 10 m. Spannweite; die übrigen sind kleiner, alle mit Holzkonstruktion ; 2 Betondurchlässe, 9 Dohlen aus Cementröhren von verschiedenem Kaliber, Futtermauern 27 m3, Stützmauern keine. Hierzu kommen 343 Radabweiser und 682 Marchsteine.

Die Kosten werden folgendermaßen berechnet: Brdarbeiten Fr. 37,471. 46 Versteinung und Pflasterung ,, 38,799. 60 Kunstbauten ,, 46,342. 50 Landentschädigungen ,, 32,179. 95 Marchsteine und Abweiser ' ,, 4,098. -- Vorarbeiten und Bauaufsicht ,, 8,275. 31 Unvorhergesehenes ,, 16,833. 18 Total Fr. 184,000. -- was bei der Gesamtlänge von 7820 m. .Fr. 23. 50 per laufenden Meter Straße ausmacht.

Der Augenschein und die Prüfung des vorliegenden Projektes durch das Oberbauinspektorat haben ergeben, daß auf der Strecke Siberslehn - Lauimühle - Moosscheuer der I. Sektion KantonsgrenzeMarbach, besser die Trace der alten Straße beibehalten wird, da dieselbe günstigere Richtungs- und Gefällsverhältnisse aufweist, als das neue Projekt, laut welchem gerade diese Strecke die Maximalsteigung von 6,8 °/o auf eine Länge von 399 m. enthält. Der Kostenanschlag bleibt wegen dieser Trace Verschiebung unverändert, da die durch letztere verursachten Mehrkosten der Brücke über den Schonbach durch die größern Expropriationskosten des vorgelegten Projektes aufgehoben werden.

Was die Beantwortung der Frage anbelangt, ob dem vorliegenden Subventionsgesuche entsprochen werden könne, so kann dieselbe bejaht werden.

Die militärische Wichtigkeit des Straßenzuges von Thun über Schangnau nach Wiggen ist in der Botschaft betreffend Subventionierung der Schallenbergstraße bereits hervorgehoben worden und die vorliegende Straßenstrecke -- Kantonsgrenze SchangnauMarbach-Wiggea -- bildet nur ein durchaus notwendiges Teilstück desselben. Die Neuerstellung der durch die Hochwasser von 1891 teilweise bis zur Unfahrbarkeit beschädigten Straße ist also vom militärischen Standpunkte aus nur zu begrüßen.

Was das volkswirtschaftliche Interesse anbelangt, so liegt außer Zweifel, daß die Erstellung einer guten Verbindung zwischen dem

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obern Emmenthal und dem Entlebuch angesichts des regen Handels in Holz und Milchprodukten von hoher Bedeutung ist.

Die Anlage einer rationellen Straße von Schangnau nach Wiggen liegt auch im Interesse der schweizerischen Postverwaltung, indem dieselbe schon jetzt das ganze Jahr hindurch einen Fahrpostdienst zwischen den genannten Ortschaften unterhält, welchen sie nach Erstellung der Straße noch bedeutend auszudehnen gedenkt.

Endlich kommt noch in Betracht, daß die Gemeinden nicht in der Lage sind, sich finanziell beim Bau in bedeutendem Maße beteiligen zu können, indem ihre Mittel durch die Korrektion und Verbauung der Ilfis und ihrer Zuflüsse soviel als erschöpft sind.

Das Zustandekommen der Straße würde somit sehr fraglich sein ohne Unterstützung seitens des Bundes.

Was nun das Beitragsverhältnis anbetrifft, so stellt die Regierung des Kantons Luzern das Gesuch, es möchte der Bundesbeitrag auf 2/s der Gesamtkosten angesetzt werden. Da aber die projektierte Straßenanlage für den Bund weder vom militärischen Standpunkte, noch für den allgemeinen Verkehr die außerordentliche Bedeutung hat, wie z. B. die Grimsel- und die Klausenstraßo, so schiene es nicht gerechtfertigt, die ausnahmsweise hohe Bundesunterstützung, welche jenen Straßenverbindungen gewährt wurde, auch für die Schangnau-Wiggenstraße eintreten zu lassen. Wir sind der Ansicht, daß ein Beitrag von 40 % den Verhältnissen entspricht, und zweifeln nicht, daß mit dieser Unterstützung die Ausführung der Straße gesichert sei.

Somit erlauben wir uns, den hohen eidgenössischen Räten dea nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 19. Mai 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Riogier.

15 (Entwurf.)

Bimdesbeschluß betreffend

Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Luzern für den Bau einer Straße von der Kantonsgrenze bei Schangnau bis Wiggen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht Ì. eines Schreibens der Regierung des Kantons Luzern vom 10. April 1893; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 19. Mai 1893, beschließt: Art. 1. Dem Kanton Luzern wird für den Bau einer Straße von der Kantonsgrenze bei Schangnau bis Wiggen ein Bundesbeitrag zugesichert von 40 % der wirklichen Kosten und von höchstens Fr. 73,600, als 40 % der Kostenvoranschlagsumme von Fr. 184,000.

Die Ausbezahlung dieses Beitrages erfolgt, beginnend rnit dem Jahre 1894, nach Verhältnis des Fortschreitens des Baues in Annuitäten von höchstens Fr. 25,000.

Art. 2. Die Bauausführung ist spätestens bis 1895 zu vollenden. Sie hat entsprechend dem abgeänderten Projekte nach seiner definitiven, vom Bundesrate genehmigten Festsetzung zu erfolgen.

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Die kleinste Straßen breite ist zu 5 m. festgesetzt, wovon 4,20 m. versteinte Fahrbahn und je 0,40 m. breite, befahrbare Bankette angenommen sind. Die nötigen Sicherungen (Wehrsteine etc.) sind 'außerhalb dieser Breite anzubringen.

Die Maximalsteigung soll 6,8 °/o nicht überschreiten.

Art. 3. Dem Bundesrat ist die Kontrollierung der planmäßigen Ausführung und die Prüfung der Baurechnungen vorbehalten.

Art. 4. Der Kanton Luzern hat für den spätem Unterhalt unter Aufsicht des Bundes (Art. 37 der Bundesverfassung) zu sorgen.

Art. 5. Die Zusichernng des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem seitens des Kantons Luzern die Ausführung des Baues gesichert sein wird. Dem Bundesrate steht hierüber die Entscheidung zu.

Art. 6. Für die Vorlegung des diesfälligen Ausweises (Art. 5) wird dem Kanton Luzern eine Frist von einem Jahr, vom Datum des gegenwärtigen Beschlusses an gerechnet, gesetzt.

Art. 7. Dieser Beschluß tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Art. 8. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Bundesbeitrages an den Kanton Luzern für den Bau einer Straße von der Kantonsgrenze Bern-Luzern bei Schangnau nach Wiggen. (Vom 19. Mai 1893.)

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24.05.1893

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