142

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Bekanntmachungen von

Departements uni andern Tenaltungsstellen te Bunte.

Bekanntmachung.

Durch Beschluß des Bundesrates vom 19. Mai ist das Zondepartement ermächtigt worden, für Bezüge von Mais, nicht geschroten, nicht geschält (Gebrauchstarif Nr. 409), den Eingangszoll von 30 Rappen per 100 kg. zurückzuerstatten, sofern die Verwendung dieser Bezüge als Futtermittel nachgewiesen ist.

In weiterer Ausführung dieses Beschlusses sind vom Zolldepartement folgende Specialbestimmungen aufgestellt worden : 1. Die Zollrückvergütung beschränkt sich auf die Bezüge i n k o m p l e t t e n W a g e n l a d u n g e n i r n Eisenbahnverkehr.

2. Gesuche um Rückvergütung sollen von kantonalen Behörden oder von landwirtschaftlichen Vereinen und Genossenschaften ausgehen und von einer Bescheinigung der betreffenden Behörde oder des betreffenden Vereins- bezw. Genossenschaftsvorstandes begleitet sein, daß fragliche Bezüge ausschließlich als Viehfutter Verwendung gefunden haben oder finden sollen.

3. Für Bezüge einzelner Landwirte im Belange von mindestens einer Eisenbahnwagenladung sind Rückvergütungsgesuche der betreffenden Adressaten zulässig, jedoch müssen dieselben von einer amtlichen Erklärung der betreffenden Ortsbehörde begleitet sein, daß diese Bezüge ausschließlieh zu Viehfütterungszwecken gedient haben oder dienen sollen.

4. Zollrückvergütungsgesuche von Handelsfirmen, beziehungsweise Zwischenhändlern finden keine Berücksichtigung.

143 5. Sämtliche Begehren um Zollrückvergütung sind in Begleit der zugehörenden Zollausweise (zollamtlich abgestempelter Frachtbrief oder Zollquittung), sowie der sub 2 und 3 hiervor erwähnten Bescheinigungen der eidg. Oberzolldirektion in Bern einzureichen, welche nach Prüfung und Richtigfinden der vorerwähnten Belege die Rückzahlung des Zollbetrages veranlassen wird.

6. Alle Handlungen, welche die Erlangung einer unrechtmäßigen Zollrückvergütung bezwecken, haben die Einleitung des Strafverfahrens wegen Zoll Übertretung gemäß Art. 50 und 51 des -Zollgesetzes zur Folge.

B e r n , den 25. Mai 1893.

Eidg. Zolldepartement.

Bekanntmachung.

Nach einer Mitteilung des schweizerischen Generalkonsulats in Bio de Janeiro hat der Vorstand des brasilianischen Advokatenverbandes beschlossen, am 7. August 1893, anläßlich des 50. Jahrestages der Gründung dieses Verbandes, eine Ausstellung juridischer Werke einheimischer und fremder Verfasser zu veranstalten.

Zu diesem Zwecke erläßt der genannte Verband eine Einladung zur Teilnahme an dieser Ausstellung, was hiermit den schweizerischen Verfassern und Verlegern zur Kenntnis gebracht wird.

Die Ausstellung beginnt am 7. August und dauert bis zum 7. September 1893.

Die für die Ausstellung bestimmten Werke müssen vor dem 1. Juli in Rio de Janeiro sich befinden.

B e r n , den 15. Mai 1893.

Departement des Auswärtigen, Politische Abteilung.

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Bekanntmachung.

In Vervollständigung der Bekanntmachungen auf Seite 171, 352 und 429 des zweiten Bandes des Bundesblattes von 1893, betreffend den A u f e n t h a l t v o n F r e m d e n i n R u ß l a n d , h a t d a s eidg.

Justiz- und Polizeidepartement mit Kreisschreiben vom 1. Mai 1893 den kantonalen Staatskanzleien folgendes zur Kenntnis gebracht: 1. Die russischen Aufenthaltsbewilligungen werden stets für ein Jahr ausgestellt und haben daher eine entsprechende Gültigkeit.

Es steht dies in Übereinstimmung mit der Mitteilung in dem Kreisschreiben der Bundeskanzlei vom 18. Juli 1889 (Bundesbl. 1889 III, 939), auf das verwiesen wird.

2. Der nach Rußland reisende und mit einem visierten Passe versehene Ausländer kann sich in dem russischen Gebiete während sechs Monaten vom Überschreiten der Grenze an gerechnet aufhalten, ohne eine Aufenthaltsbewilligung nehmen zu müssen. Dies gilt jedoch nur für einen ersten Aufenthalt. Bei einem zweiten hat der Ausländer, sobald er au seinem Bestimmungsort in Rußland angelangt ist, um eine Aufenthaltsbewilligung nachzusuchen und wird ihm keine sechsmonatliche Frist mehr eingeräumt.

3. Der nationale Paß eines Fremden ist in Rußland so lange gültig, als er nicht abgelaufen ist; jedoch muß derselbe bei jeder Rückkehr nach Rußland mit einem neuen Visum einer russischen Gesandtschaft oder eines russischen Konsulates im Auslande versehen sein.

B e r n , den 1. Mai 1893.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Der eidgenössische Staatskalender für 1893 ist soeben erschienen und kann so lange Vorrat zum Preise von Fr. 1. 50 bezogen werden beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

NB. Postmarken können als Bezahlung nicht angenommen werden.

145

20. Wochenbulletin über die Ehen, Gretnivten ixiid Sterbefälle in den Städten ZUrlch (103,271 Einwohner), Groß-Genf (78,777 Einw.), Basel (76,514 Einw.), Bern (47,620 Einw.), Lausanne (35,623 Einw.), St. Gallen (30,934 Einw.), Chaux-de-Fonds (27,511 Einw.), Luzern (21,778 Einw.), Biel (17,395 Einw.), Winterthur (17,125 Einw.), Neuenburg (16,772 Einw.), Herisau (14,020 Einw.), Schaffhausen (12,637 Einw.), Freiburg (12,567 Einw.), Locle (11,707 Einw.), deren Gesamtwohnbevölkerung, auf die Mitte des Jahres 1893 berechnet, 524,251 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme aus, daß die Bevölkerung sich während der letzten Jahre iu dem gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Periode 1880--1888.

20. Woche, vom 14. bis zum 20. Mai 1893.

Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 obgenannten Städte 155 Ehen, 319 Geburten (mit Einschluß der Totgeburten) und 238 Todesfälle angezeigt worden. Außerdem von auswärts : 20 Geburten und 43 Sterbefälle.

Die nachfolgende Zusammenstellung giebt uns die Zahl der ehelichen und unehelichen Geburten, der Totgeburten und der Kindersterblichkeit an.

Vom 14. bis zum 20. Mai.

Lebendgeburten.

Totgeburten.

Gestorbene

(ohne die Totgeburten) 1 Jahr {{von 1--4 Jahren

Eheliche.

Unehe- Ehe- Unehe- Ehe- ünehe-ll Ehe- uneheliche. liehe. liche. liche. liche. · liehe. liche.

Der Wohnbevölkerung angehörend . . . . 282 27 4 6 Auswärtige 8 12 Zusammen 290 39 6 4 In einer Gebär- oder Krankenanstalt Geborene oder Gestorbene 29 28 2 Wovon Auswärtige . .

8 11 Unter der Gesamtza hl waren ve rkostg eldet

31 2 33

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22 4 26

4 2

1 2

10 4

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Nach dem Alter ausgeschieden, verteilen sich die Sterbefälle (mit Ausschluß (Jer Totgeburten) wie folgt: Vom 14. bis zum 20. Mai.

Männlich "Weiblich

0--1 Jahr.

19

Zusammen

Unbe1--4 5--19 20--89 40-59 60--79 80 mehr kanntes Jahren. lahrtn. Jahrin. Jahrin. Jahrin. und lahnn. Alter.

17

12 15

36

27

12 12 24

24 21

33 24

45

57

56

4 7

81

11

25

-- --

146 Auf ein Jahr und 1000 Einwohner berechnet, ergiebt sich für obgenannt» lö Städte (mit Ausschluß der Sterbefälle der von auswärts gekommenen und hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterbllchkeltszlffer : Während der in folgenden Tagen tu Ende gegangenen Woche

am 20. Mai . 13. ,, »

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n

Während der entsprechenden Woche im Jahr» 1892 1891

1893 23.7 Sterbefälle auf 1000 Einwohner 22.8 ,, ,, 24.9 ,, ,, i) 28.5 ,, ,, ,,

. 29. April Die Geburtenziffer beträgt 30.7 auf 1000 Einwohner.

1893.

16.1

20.4 19.« 22.4 26.i

18.6 21.6 17.6

1892.

1891.

Vom 14. bis Vom 15. bis Vom 17. bis 21. Mai.

20. Mal.

23. Mal.

Wovon Wovon Wovon Total. Aus- Total. Aus- Total. Auswärtige.

wärtige.

wärtige.

Todesursachen.

1

3. Scharlachfieber 4. Diphtheritis und Croup

7

1

lé 1

3

4

. .

6. Rotlauf 7. Typhus abdominalis . . . .

8, Kindbettfieber 9. Dnrchfall der kleinen Kinder 10. Lungentuberkulose . . . .

11, Andere tuberkulöse Krankheiten 12, Akute Krankheiten der Lunge 13. Organische Herzfehler . . .

14. Schlagfluß

9 3

4

11

4

3 2 1

2 8 34 27 36 11 1

4 6 4 2

4 31 13 17 8 6

Tod: Unfall . .

,, Selbstmord ,, Mord . .

,, Unbestimmte Todesursache .

4 6 1

1 1 1

9 5

4 3

8

2

2

1

19. Angeborene Lebensschwäche 20. Altersschwäche . . .

7 12

1

10 5

1

17 8

3

21. Andere Todesursachen . . .

22. Ohne ärztliche Todesbescheinigung .

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62

9

77

10

15. Gewaltsamer 16.

,, 17.

,, 18.

,,

18

4 3 1 1

14 39 10 25 8 3

8

3

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Znsammen ~28Î* 43 188 "227~ 30 * Wovon 5 Fälle in Petit-Saconnex.

Alkohollsmus 9 Fälle (männlich). -- Syp hllls 1 I'all (Kind). - ') Influen a 30 Fa Ile.

Laut Angabe hatte in 81 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfällen infolge von infektiösen und tuberkulösen Krankheiten liegen folgende Angaben über die Wohnungsverhältnisse vor:

147 GUnstlge Verhältnisse.

Ungünstige Verhältnisse.

Unbekannt oder Sterbefälle im Spital.

Keine Angaben.

In 13 Fällen.

In 13 Fällen.

In 37 Fällen.

In 20 Fällen.

Die gemeldeten Mängel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung bilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschaften aasgeschieden, verteilen sich die Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, Lungenschwindsucht, andern tuberkulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Dnrchf all der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt :.

Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten Lungenandern tuberkulösen infektiösen der Atmungsorgane. Schwindsucht.

Krankheiten.

Krankheiten.

(Nr. l his 8.)

Männlich. Wtiblith. Minnlich. Wtibllch. Männlich. Wilbllch. Männlich. Weiblich.

Von 0 bis 1 Jahr 1 4 Jahren B 5 19 n 20 39 .

40 59 ,, 60 79 ,, 80mid mehr Jahren Ohne Angabe des Alters Total

3 3 1 1 2 4 1

4 2 5 5 5 -- -- 21



Städte.

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9 1 4 6 7 --1 1

Neuenhurg . . . .

Winterthur . . . .

Biel Herisau Schaff hausen . . . .

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Durchfall der kleinen Kinder

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148

Morbidi tat.

Vom 14. bis zum 20. Mai 1893 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden:

1. Pocken und modifizierte Blattern.

Luzern (Kanton): 7 Fälle. -- Freiburg (Kanton) 1.--15. Mai: l Fall in Freiburg. -- Groß-Genf: l Fall. Die im 18. Bulletin gemeldeten 2 Fälle von Varieellen sind als modifizierte Blattern zu betrachten.

2. Masern.

Zürich : 14 Fälle. -- Basel-Stadt : 2 Fälle. -- Bern (Kanton) : 6 Fälle, wovon 1 in Bern und 5 in Biel. -- Neuenburg (Kanton): 4 Fälle, wovon 3 in Neuenbnrg und l in Fontainemelon. -- Waadt 8.--21. Mai: Allgemeine Epidemie.-- Freiburg (Kanton) 1.--15. Mai: 2 Fälle, je l in Crcssier und Mnrten.

3. Scharlach.

Zürich : 11 Fälle. -- Basel-Stadt : l Fall. -- Bern (Kanton) : 11 Fälle in Bern. Zahlreiche Fälle in Krauchthal und Vendlincourt. -- Neuenburg (Kanton) : l Fall in Locle. -- Waadl 8.--21. Mai : 44 Fälle. -- Groß-Genf : l Fall. -- Freiburg (Kanton) 1.--15. Mai : l Fall in Freiburg.

4. Diphtheritis und Croup.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Schaffhansen. -- ZUrlch: 19 Fälle. -- Basel-Stadt: 11 Fälle. -- Bern: 2 Fälle, wovon l von auswärts. -- Waadt 8.--21. Mai: 8 Fälle. -- Groß-GenJ: 6 Fälle.

5. Keuchhusten.

Basel-Stadt: 2 Fälle. -- Bern: l Fall. -- Neuenburg (Kanton): l Fall in Mo tiers. -- Waadt 8.--21. Mai: l Fall. -- Freiburg (Kanton) 1.--15. Mai: 2 Fälle in Murten.

6. Varioellen.

ZUrlch: 3 Fälle. -- Basel-Stadt: 3 Fälle. -- Freiburg (Kanton) 1.--15. Mai: l Fall in Freibnrg. -- Groß-GenJ: l Fall.

7. Botlauf.

Schaffhausen (Kanton): 3 Fälle, wovon 2 in Unterhallau und l in Wilchincen. -- Zürich: 7 Fälle. -- Basel-Stadt: 7 Eälle. -- Waadt 8.--21. Mai: Epidemie in Lausanne.

8. Typhus.

ZUrlch : l Fall. -- Bern : l Fall von auswärts. -- Neuenburg (Kanton) : l Fall in. Neuenburg. -- Waadt 8.--21. Mai: l Fall. -- Groß-Genf: l Fall.

9. Infektiöses Kindbettfleber.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Schleitheim. -- Zürich: 2 Fälle. -- Basel-Stadt: 2 Fälle.

10. Influenza.

Schaffhausen (Kanton): Zahlreiche Fälle. -- Waadt 8.--21. Mai : Allgemeine Epidemie. -- Ölten : Sehr zahlreiche Fälle. -- Freiburg (Kanton) 1.--15. Mai : Viele Fälle im Kanton.

Zürich . . .

Bern . . . .

Luzern . . .

Uri Schwyz . . .

Nidwaiden . .

Glarns . . .

Zug . . . .

Freiburg . . .

Solothurn . .

Baselstadt . .

BaselJand . .

Schaffhausen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell l.-Rh.

St Gallen . .

Graubünden Aargau . . .

Thurgau . . .

Tessin. . . .

Waadt . . .

Wallis . . .

Seuenburg . .

Genf . 7 . .

Total . . . .

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5 120 1 9

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2 1 1 6 2 1 4

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ecsamtbcstand am 20. Mal.

Kantone.

A.wf"sia,hmen..

Total der 1 Aufnahmen.

Aufnahmen vom 14. bis 20. Mai 1893.

Gcsamtbestand am 13. Mal.

Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. III.

Gesamtbestand der Kranken und Aufnahmen in 70 Krankenanstalten der Schweiz.

Bewegung der Bevölkerung in den staatVom 1. Januar bis I. Quartal (siehe

I. GesamtGesamtbestand der Kranken

Ansialten.

am 1. Jan.

1890.

am 1. Jan.

1891.

am 1. Jan. 1893.

am 1. Jan.

1892.

4 i

Burghölzli Kheinau Spannweid Waldau St. ürban Marsens

. . . .

. . . .

. . .

Basel .

. . .

Liestal Breitenau bei Schaffhausen St. Pirminsberg . . .

Asyl Wil Waldhans bei Chur .

Königsfelden . . . .

Münsterlingen . . .

St. Eatharinenthal . .

Bois de Céry . . .

Préfargier . . . .

Vernets Total J

191 357 6

369 663 9

407 389 159 222 259 124 112

203 192 80 126 j 103 i 48 ' 62

207 207 82 92 155 70 69

410 399 162 218 258 118 131

306

107 90

216 195 94 585 164 219 470 124

)74

109 105 49 337 88 135 245 64 84

2310

2652

4962

361 648 9

347 662 6

392 385 153 220 229 114

390 393 154 218 241 124

323

320

-- -- 534 155 231 421 123 160

-- 532 166 228 426 124 157

4454

4491

Total.

178 306 3

355 648 11

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3 "5

-- -- 554 153 222 439 132 157

4650

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45 248 76

84 1

225

60 3

158

) Erratum. Im 14. Bulletin, Seite 112, nur 5 Gesuche waren am Ende ) Wegen Platzmangel konnte die Aufnahme von 7 Patienten nicht 3 ) Rektifizierte Zahl.

2

^.·yT^Tjt ) ."?.·'

151

liehen Irrenheilanstalten der Schweiz.

31. März 1893.

Bundesbl. 1893, l, 606/607).

bestand.

Zuwachs.

Gesamtbestand

Abgang.

27 4

18 10 2 19 14 6 7 17 2 6 8 5 8 24 4 4

-- 11 18 6 3 26 5 7

7 3 ' 4

24 7 11

53 16 21

23 6 2 26 7 7

224

471

192

--

2)2

Weiblich.

247

-- 22 13 5 8 24 6 4 14 14 19 19 6

49 10 1 36 35 11 14 58 10 10 22 30 38 45 10

Männlich.

21 7

Weiblich.

Weiblich.

28 3 1 14 22 6 6 34 4 6 8 16 19 26 4 2 29 9 10

Total.

Männlich.

Männlich.

am 31. März 1893.

179 305 4 206 196 80 129 111

194 354 4 210 206 81

47

10 10

6 52 17 17

61 108 103 60 251 74 84 228 62 77

74 67 115 114 60 332 90 131 243 61 85

200

392

2365

2676

26

Total.

45 14 2 30 32 12 10 43 7 13 15 8 12 47 10

93 162

Total.

373 659 8 0416 402 161 222 273 121 128

223 217 120

583 164 215 471 123

162 5041

des Jahres nicht erledigt; die ändern 50 waren zurückgezogen worden.

gewährt werden.

152

Statistik der schweizerischen Irrenheilanstalten.

(Siehe Bundesbl. 1893, I, 608.)

Zur Vervollständigung der Angaben führen wir in nachstehender Tabelle noch die Bewegung der Irrenbevölkerung der gemischten bernischen Pflegeanstalten W e r b e n , F r i e n i s b e r g , H i n d e l b a n k , R i g g i s b e r g , U t z i g e n und K ü h l e w i l auf, welche unheilbare und größtenteils von den eigentlichen Irrenspitälern kommende Geisteskranke aufnehmen.

Der Bestand, der Zuwachs und der Abgang der Geisteskranken war in diesen sechs Anstalten während des ersten Quartals 1893 folgender:

Anstalten.

Bestand am Zuwachs. Abgang.

1. Januar 1893.

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Worben . . .

Frienisberg . .

Hindelbank . .

Riggisberg . .

Utzigen . . .

Kühlewil . . .

Total

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31. März 1893.

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') Davon 5 gestorben und 1 gebessert entlassen. -- 2) Davon 3 gestorben und 1 geheilt entlassen. -- a) Davon 4 von Irrenanstalten und 1 aas dem Spital Steigerhubel kommend. -- ·) Davon 2 gestorben nnd 1 ungebessert entlassen. -- s) Davon 3 ans der Waldan und 2, welche nie vorher in einer Anstalt waren. -- e) Aus der Waldau kommend. -- 7) Gestorben.

Kantonale Anstalt Realta (GrauMuden).

Bestand an Geisteskranken.

Bestand

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1. Januar 1893 1. Januar 1892 1. Januar 1891 31. März 1893

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Bekanntmachung.

Die Schweizerkolonie in Chicago gedenkt, anläßlich der diesen Sommer dort stattfindenden Weltausstellung ein schweizerisches Nationalfest zu veranstalten, das am 30. und 31. Juli nächsthin in Ogdens Grove abgehalten werden soll, und zu dem das bestellte Exekutivkomitee auch Schweizer und schweizerische Vereine aus dem Mutterlande, welche die Weltausstellung besuchen, einladet.

Um jedoch allen Anforderungen hinsichtlich der Unterbringung der Gäste gerecht werden zu können, ersucht das Komitee solche Vereine um thunlichst baldige Mitteilung darüber, wann und in welcher Anzahl sie in Chicago einzutreffen gedenken, wie lange sie bleiben wollen u. s. w.

Anmeldungen sind an den Sekretär des Komitees, Herrn Hermann Bosch, 469, Gross Avenue (Lake View), Chicago, zu richten.

B e r n , den 18. April 1893.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Postamtliche Bekanntmachung.

In Gemäßheit von Art. 25 der Transportordnung für die schweizerischen Posten vom 7. Oktober 1884 sind sämtliche vom Jahr 1892 stammenden Postsendungen, welche aus irgend einem Grunde nicht bestellt werden konnten und deren Aufgeber nicht zu ermitteln waren, sowie alle liegen gebliebenen Passagiereffekten, nebst den in anderer Weise aufgefundenen Gegenständen aus genannter Periode, bei den einzelnen Kreispostdirektionen gesammelt worden.

Es ergeht nun hiermit an alle diejenigen, welche ein Eigentumsrecht auf irgend einen dieser Gegenstände erheben zu können glauben, die Einladung, sich diesfalls bei der nächsten Kreisppstdirektion unter genauer Angabe über Beschaffenheit, Inhalt u. dgl., beziehungsweise des Aufgabeortes, der Adresse und des Bestimmungsortes des vermißten Gegenstandes, mittelst frankierten Briefes anzumelden.

Nach Verfluß von 3 Monaten von heute an werden, die nicht reklamierten Gegenstände zu Gunsten der Postkasse veräußert.

B e r n , den 24. Mai 1893.

Die Oberpostdirektion.

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Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes.

M 122, vom 23. Mai 1893.

AbhandengekommeneWerttitel. Handelsregistereinträge. Schweizerische Emissionsbanken: Notenverkebr; Monatsbilanz; Generalmonatsbilanz. Privatanzeigen.

A* 123, vom 2e. Mai 1893.

Konkurse. Nachlaßverträge. Handelsregistereinträge. Wochensituation der schweizerischen Emissionsbanken vom 20. Mai 1893.

Bilanzen von Versicherungsgesellschaften.

Handelsvertragsunterhandlungen zwischen der Schweiz und Schweden-Norwegen. Situation ausländischer Banken. Privatanzeigen.

.Vs 124, vom 25. Mai 1893.

AbhandengekommeneWerttitel. Handelsregistereinträge. Fabrikund Handelsmarken. Ausstellung in Chicago. Privatanzeigen.

J\T: 125, vom 27. Mai 1893.

Konkurse. Nachlaßverträge. Abhanden gekommene Werttitel.

Rechtsdomizile von Versicherungsgesellschaften. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Handelsverträge zwischen der Schweiz und Spanien. Zuckerrückzoll. Sendungen von Häuten nach den Vereinigten Staaten. Situation ausländischer Banken. Privatanzeigen.

N» 126, vom 29. Mai 1893.

Abhanden gekommene Werttitel. Rechtsdomizile von Versicherungsgesellschaften. Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Bekanntmachung des eidgenössischen Zolldepartements.

Transitsendungen nach Frankreich. Bilanzen von Versicherungsgesellschaften. Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Spanien.

Situation ausländischer Banken. Privatanzeigen.

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Bekanntmachungen von Departements und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1893

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

23

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.05.1893

Date Data Seite

142-154

Page Pagina Ref. No

10 016 182

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