172 #ST#

Beschluß

des schweizerischen Bundesrathes.

vom 3. Juli 1849.

Zur Handhabung der Ordnung und Behauptung der neutralen Stellung der Schweiz hat der Bundesrath beschlossene 1. Die gegenwärtig an der Grenze aufzustellenden Truppen sollen aus drei Bataillonen Infanterie und zwei Kompagnien Scharfschützen bestehen, nämlich: a. ein Bataillon Infanterie ans dem Kanton Aargau ^ b. ein Bataillon Jnfanterie aus dem Kanton Solothurn; c. ein Bataillon Jnfanterie aus dem Kanton Schaffhaufen; d. zwei Kompagnien Scharfschützen, die eine ans dem Kanton Bern, die andere aus dem Kanton Schwyz.

2. Dagegen ist bei'm Eintreffen diefer Truppen die halbe Kompagnie Kavallerie von Schasshaufen und die in Bafel aufgestellte Mannschaft zu entlassen.

3. Nebst dem bereits in Basel ausgestellten eidgenössischen Brigadekommandanten, Herrn Oberst Knrz, wird noch ein zweiter Brigadekommandant ausgestellt und zwar in der Person des Herrn Oberst Franz Joseph Müller, von Zug. Der erstere hat einstweilen die Grenzlinie von Basel bis Koblenz und der letztere diejenige von Koblenz bis Schaffhausen zu beobachten.

Die weiteren dießfälligen Dispositionen sind dem eidgenössifcheu Kommissär vorbehalten.

173 4. Die Bataillone Infanterie aus den Kantonen Aargau und Solothnrn, sowie eine Scharsschützenkompagnie von Bern stehen unter dem Befehle des Herrn Brigadekommandanten Kurz.

5. Das Bataillon Infanterie aus dem Kanton Schaffhausen, sowie eine Kompagnie Scharfschützen von Schwyz stehen unter dem Besehle des Herrn Brigadekommandanten Müller.

174 Verhandlungen des Bundesgerichtes.

Konstituirung. Bestellung der verschiedenen Abtheilungen.

Jn feinen Sitzungen vom 30. Juni und 1. Juli hat sich das Bundesgericht konstituirt und hierauf die verschiedenen Abtheilungen folgendermaßen bestellt:

A. Anklagekammer.

Zu Mitgliedern wurden erwählt die Herren: 1) Dr. Kasimir Pfysser, von Luzern.

2) Dr. Karl Brenner, von Basel.

3) Joh. Folly, von Freiburg.

Zu Suppleanten die Herren: 1) Trog, Gerichtspräsident in Olten.

2) Castoldi, Nationalrath, von Genf.

3) Adolf Keifer, von Zug.

B.

Kriminalkammer.

I. Für den ersten Bezirk wurden als Mitglieder bezeichnet die Herren:

1) Paul Migy in Bern.

2) Eugen Favre, von Neuenburg.

3) Kafpar Zen-Ruffinen, von Wallis.

Zu Suppleanten die Herren: 1) Castoldi, von Genf.

2) Dr. Emil Frei, von Baselland.

3) Jäger, Fürsprech, aus Aargau.

175 Il. Für den zweiten Bezirk zu Mitgliedern die Herren ^ 1) Kaspar Zen-Ruffinen, von Wallis.

2) Paul Migy in Bern.

3) Franz Jauch, von Uri.

Zu Suppleanten die Herren: 1) Trog in Olten.

2) Dr. Emil Frei.

3) Jäger, Fürsprech.

..

^

III.. Für den dritten Bezirk zu Miedern die Herren t 1) Joh. Jakob Rüttimann, von Zürich.

2) Joh. Jakob Blnmer, von Glarus.

3) Franz Jauch, von Uri.

Zu Suppleanten die Herren: 1) Dr. Roth in Teuffen.

2) Hermann, Landammann, ans Unterwalden.

3) Gysel, Regierungsrath, von Schaffhausen.

IV. Für den vierten Bezirk zu Mitgliedern die Herren : 1) Joh. Jakob Blumer, von Glarus.

2) Joh. Rudolf Brosi, von Graubünden.

3) Job.. Jakob Rüttimann, von Zürich.

Zu Suppleanten die Herren:

1) Aeppli, Kantonsrichter in St. Gallen.

2) Dr. Roth in Teuffen.

3) Eberli, Fürsprech in Schwyz.

V.

Für den fünften Bezirk zu Mitgliedern die Herren:

1) Joh. Rudolf Brosi, von Graubünden.

2) Kaspar Zen-Ruffinen, von Wallis.

3) Franz Jauch, von Uri.

^ Zu Suppleanten .die Herren:

1) Bianchetti, Appellationsrichter, aus Tessin.

2) Castoldi, aus Gens.

3) .Hermann, Landammann, aus Unterwalden.

C. Kassationsgericht.

Es wurden erwählt zu Mitgliedern die Herren I)r. Joh. Konrad Kern, Präsident.

Dr. Kasimir Pfyffer.

Ioh. Jakob Rüttimanu.

Paul Migy.

Joh. Rudolf Brosi.

Zu Suppleanten die Herren: Joh. Jakob Blumer.

I)r. Karl Brenner.

Eugen Favre.

Kaspar Zen-Ruffinen.

Franz Jauch.

Zu Untersuchungsrichtern wurden erwählt die Herren: Dubs, Verhörrichter in Zürich.

Dnpland-Veillon, Friedensrichter, in Lausanne.

Ein provisorisches Sekretariat war in der Person des .Herrn Karl Kappeler, Obergerichtsschreiber in Frauenfeld, bezeichnet worden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Beschluss des schweizerischen Bundesrathes, vom 3. Juli 1849.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1849

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.07.1849

Date Data Seite

172-176

Page Pagina Ref. No

10 000 114

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.