Schweizerisches Buudesblatt.

Inserate.

Nro. 20.

#ST#

Donnerstag, den 2. August 1849.

Amtliche Anzeigen.

Auskündung der Stellen sämmtlicher Beamten und Bediensteten der Postbüreaur und Ablagen in der

Schweiz.

[1] Jm Laufe des künftigen Monats September sollen fämmtliche Beamte dex Postbüreaur nach Maßgabe des Bundesgesetzes über die Organisation der Postverwaltung vom Bundesrathe neu erwählt werden.

Jn gleicher Zeit wird auch die Wahl der Ablagehalter, der Kondukteurs, der Packer, Faktoren, Boten und Briefträger, sowie aller übrigen untergeordneten Bediensteten der Postbureaux und Ablagen, welche der Generalpostdirektion übr-, tragen worden ist, stattfinden.

Zu diesem Zwecke wird hiemit die freie Konkurrenz erössneet und alle Schweizerhürger , die fich für eine diefer Stellen, betreffe fie eine Beamtung oder eine Bedienstung , bewerben wollen,

die Einladung erlassen, ihre Meldung bis spätestens am 20. August dem Postdirektor, in dessen Post.reis fie eine Beamtung oder eine Bedienstung zu bekleiden wünfchen, und im Falle, daß dieser noch nicht ernannt sein follte, dem bisherigen PostDirektor des Kreishauptortes schriftlich einzureichen.

Denjenigen, die gegenwärtig schon eine Beamtung oder eine Bedienstung bei einer Postverwaltung der Schweiz bekleiden,

Bundesblati II.

.-0

50 wird die Anmeldung exlassen, indem fie ohne weitere Eingabe bereits als angemeldet betrachtet werden.

Bern, den 24. Juli 1849.

Aus Auftrag des Bundesrathes, Die Bundeskanzlei,

Für dieselbe,

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

Ausschreibung derStellen einesStellvertreters desKanzlers, eines Archivars und eines Registrators der Eidgenos-

senschast.

(Beschluß des Bundesrathes vom 31. Juli).

[^] Jn Gemäßheit des Art. 32 des Bundesgesetzes über die Organisation und den Geschäftsgang des Bundesrathes vom 16. Mai l. J. werden folgende Stellen zu freier Bewerbung ausgeschrieben :

1) Die Stelle eines Stellvertreters des Kanzlers der Eid-

Genossenschaft, 2) diejenige eines Archivars, und 3) diejenige eines Registrators der Eidgenossenschaft.

Die Amtsdauer dieser Beamten geht mit dem 31. Dezembex 1851 zu Ende.

Die Gehalte sollen fpäter durch ein Bundesgefetz näher bestimmt werden, für das Jahr 1849 wurden dieselben durch

das Budget festgesetzt:

Für den Stellvertreter des Kanzlers im Verhältnisse zu

Fr. 2400 jährlich, nebst freier Wohnung, sur den Archivar im Verhältnisse zu Fr. 2000 jährlich,

für den Registrator im Verhältnisse zu Fr. 2000 jährlich.

Diejenigen, welche fich um eine dieser Stellen zu bewerheu gedenken, find eingeladen, ihre Meldungen bis Ende des künftigen Monats August der schweizerischen Bundeskanzlei zu Handen des Departements des Jnnern schriftlich einzugeben.

Bern, den 31. Juli 1849.

Aus A u f t r a g des B u n d e s r a t h e s , die Bundeskanzler Für dieselbe: Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

51 Ausschreibung der Stelle eines Generalanwaltes der Eidgenofsenschast.

(Beschluß des Bundesrathes vom 31. Juli).

[3] Nach Maßgabe des Art. 43 des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesxechtspflege vom 5. Juni l. J. wird hiemit die Stelle eines Generalanwaltes der Eidgenossenschaft, dessen Amtsdauer mit dem 31. Dezember 1851 zu Ende geht, zu freier Bewerbung ausschrieben.

Die definitive Besoldung dieses Beamten. wird erst durch ein künftiges Bundesgefetz bestimmt werden.

Jn Gemäßheit des Budgets für das Jahr 1849 hat der-

felbe jedoch zu beziehen: während der Anwesenheit vor dem Bundesgerichte ein Tag-

geld von Fr. 16,

für Arbeiten hei Haufe ein Taggeld von Fr. 8, Reiseentschädigung für den Tag von Fr. 10.

Ueberdieß wird das Postgeld vergütet.

Diejenigen, welche fich auf diese Stelle zu melden gedenken, werden eingeladen , ihre dießfälligen schriftlichen Eingaben bis Ende des künftigen Monats August dem schweizerifchen Departement der Justiz und Polizei einzusenden.

Bern, den 31. Juli 1849.

Aus Auftrag des Bundesrathes.

Die Bundeskanzlei,

Für dieselbe, Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Schieß.

Gene^ralpostdirektion der

Schweizerischen Eidgenossenschast.

Anzeige.

[4] Nach einer Bekanntmachung der französischen Postverwaltung findet, vom 1. August an, die seit dem 1. Jauuar 1849 eingeführte französische Brieftaxe auch auf die Schweizerkorrefpondenz ihre Anwendung, und es wird daher in Frankreich die Taxe eines einfachen Briefes aus der Schweiz

52 oder aber die Frankatur eines solchen nach der Schweiz nach folgendem Tarif erhoben: aus und nach den Kantonen Bafel-Stadt, ^Bafel-Landfchaft und Genf 30 Centimes Zürich, Bern, Waadt und Neuenburg 40 " ....uzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus , Freiburg , Solothurn , Schaffhaustn , Appenzell, Aargau, Thurgau, St. Gallen , Tesfin , Graubünden und

Wallis

50

wovon hiennt das schweizerische Publikum in Kenntniß gefetzt wird.

Bern, den 30. Juli 1849.

Der Generalpostdirektor : LaRoche-Stehelin.

Druck nnd Erpedition der .^tämpfli scheu Buchdrucker^ in Bern.

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Jahr

1849

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.08.1849

Date Data Seite

332-332

Page Pagina Ref. No

10 000 141

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