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Schweizerisches Bundesblatt.

45. Jahrgang. I.

Nr. 12.

22. März 1893.

Einrückungsgebühr per Zeile 15 Rp. -- Inserate sind franko an die Expedition einzusenden.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): B Franken.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Karl Stämpfli & de. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im ,'Jahve

1892

G, Geschäftskreis des Finanz- und Zolldepartements.

A. Finanzverwaltung.

1. Finanzbureau Gesetzgebung und Postulate.

Gegen das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1891, betreffend Errichtung einer eidgenössischen Titelvervvaltung, wurde innert der gesetzlichen Frist kein Einspruch erhoben; dasselbe trat daher am 1. April 1892 in Kraft. Zur Unterbringung dieses Geschäftszweiges mußten die bisherigen Lokale der Banknotenkontrolle in Anspruch genommen werden, nicht bloß, weil sie in unmittelbarer Nähe des Departements sich befinden, sondern auch, weil daselbst mit verhältnismäßig geringen Kosten feuerfeste und gegen Einbruch sichere Räumlichkeiten hergestellt werden konnten.

Da aber vorher für anderweitige Unterkunft der Banknotenkontrolle gesorgt werden mußte, was schließlich im neuen Bundesrathaus gelang, so konnte die Wertschriftenverwaltung erst am 1. September in Funktion treten.

Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. I.

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Für alles Nähere verweisen wir auf den erstmaligen Bericht dieser Geschäftsabteilung, über welche nach Vorschrift des obgenannten Gesetzes noch eine Vollziehungsverordnung erlassen werden wird.

Nachdem wir mit Botschaft vom 17. Juni 1892 der Bundesversammlung darüber Bericht erstattet hatten, wie der Bundesrat dem Postulat betreffend Vereinheitlichung des Wappenschildes auf den schweizerischen Münzen Folge zu geben gedenke, hat sich die Bundesversammlung mit unserem Vorgehen -- Beschränkung des einheitlichen Wappenschildes auf das Fünf- und das Zwanzigfrankenstück -- Annahme der einfachen spanischen Schildform -- einverstanden erklärt. Es geschah dies allerdings nicht, ohne daß die vom Bundesrat den Mitgliedern der Bundesversammlung in photographischer Vervielfältigung zugestellte Münzzeichnung nach verschiedenen Richtungen einer mehr oder weniger scharfen Kritik unterworfen worden wäre.

Der Bundesrat beeilte sich, unter möglichster Berücksichtigung der geäußerton Wünsche, ein definitives Programm aufzustellen, um, gestützt auf dasselbe, eine größere Anzahl renommierter Graveure zur Eingabe von Konkurrenzentwürfen einzuladen. Dieses Programm wurde aber auch noch unsern frühem fachmännischen Experten und Beratern zugestellt, und dabei traten nun Meinungsverschiedenheiten und Abweichungen von früher eingenommenen Standpunkten ein, welche, zusammengehalten mit dem schon in der Bundesversammlung sich kundgegebenen Widerstreben, es dem Bundesrat für angemessener erscheinen ließen, die ganze Angelegenheit noch einmal von neuem anzupacken und dabei in ernstliche Erwägung zu ziehen, ob nicht, in Abweichung von dem engen Wortlaute des ursprünglichen Postulates, ein neues, den Anforderungen der Heraldik uud einer künstlerischen Ausstattung entsprechendes Münzbild überhaupt anzustreben, und ob nicht, trotz der im Jahre 1887 gemachten wenig ermutigenden Erfahrungen, zu einer nochmaligen Konkurrenzausschreibung zu schreiten sei.

Wir halten dieses Verfahren trotz der grundsätzlichen Zustimmung der Bundesversammlung zu unserer Botschaft vom 17. Juni 1892 für zulässig.

Dem Postulat vom 23. Dezember 1891, lautend: ,,Der Bundesrat wird eingeladen, den zur Prüfung des Budgets aufgestellten Kommissionen jeweilen zur Verfügung zu stellen: ein Verzeichnis sämtlicher Beamten und Angestellten der Centralverwaltung,
mit Angabe des in dem jeweiligen Voranschlag in Aussicht genommenen Besoldungsansatzes und der im Gesetze vorgesehenen Besoldungsgrenzen, insofern solche bestehenu,

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wurde durch rechtzeitige Übergabe des verlangten Verzeichnisses an die Budgetkommissionen nachgelebt.

Bei Anlaß der Budgetberatung pro 1893 wurde der Bundesrat eingeladen, dieses Verzeichnis künftig drucken und sämtlichen Mitgliedern der Räte zustellen zu lassen. Wir werden nicht ermangeln, anläßlich der Vorlage des Budgets pro 1894 diesem erweiterten Postulate mit allem gewünschten Detail nachzukommen.

Ein weiteres Postulat vom Dezember 1892, betreffend die Untersuchung der Finanzlage des Bundes und allfällige Anträge zur Wiederherstellung des gestörten finanziellen Gleichgewichts, bedarf naturgemäß eingehender Untersuchungen und Erhebungen, zu denen die Einleitungen sofort getroffen wurden, und wird seiner Zeit den Gegenstand einer Specialvorlage an die Bundesversammlung bilden.

Verschiedenartige Auslegungen der in Kraft bestehenden Bestimmungen über Ausrichtung der Taggelder und Reiseentschädigungen an Kommissionen der Bundesversammlung gaben im Verlauf der Jahre öfters zu Reklamationen Anlaß und führten zu einer schwankenden Praxis, was uns veranlaßte, hierüber eine interpretierende Schlußnahme zu fassen.

Bezüglich der Kommissionen der Bundesversammlung steht fest, daß dieselben für die zwischen die Sessionen hineinfallenden Sitzungen die reglemeutarische Reiseentschädigung und für jeden Sitzungstag ein Taggeld von Fr. 20 aus der Bundeskasse erhalten. Für Kommissionssitzungen während der Sessionen werden nach Art. 4 des Bundesbeschlusses vom 22. Dezember 1869 keine Taggelder ausgerichtet.

Tritt eine Kommission unmittelbar vor einer Session in Bern zusammen, und liegen zwischen dem Schlüsse der Kommissionssitzung und dem Beginn der Session nicht mehr als zwei Tage, so wird die Reiseentschädigung nur einmal, für jeden Zwischentag aber das Taggeld von Fr. 20 ausbezahlt.

Diese Bestimmung, soweit sie nationalrätliche Kommissionen betrifft, ist vollkommen klar. Weniger einfach gestaltete sieh die Sache in diesem Falle beim Zusammentritt ständerätlicher Kommissionen, weil hier Tagg.elder und Reiseentschädigung zur Session der Bundesversammlung den betreffenden Kantonen auffallen.

In Würdigung aller in Betracht fallender Verhältnisse beschlossen wir, es sollen in solchen Fällen die Sitzungen der ständerätlichen Kommissionen gleich behandelt werden, wie die zwischen zwei Sessionen fallenden Sitzungen, uad jedes weitere Abrechnungsverhältnis sei zwischen den Kantonen und ihren Abgeordneten zu ordnen.

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Wir haben den Kantonen von dieser Interpretation Kenntnis gegeben.

In analoger Weise soll künftighin die Entschädigung geregelt werden, wenn vom Bundesrat gewählte Kommissionen, in welchen Mitglieder der Bundesversammlung sitzen, unmittelbar vor der Session in Bern zusammentreten.

Ein anderes, zu einer Beschlußfassung Anlaß gebendes Verhältnis bestand hinsichtlich der Entschädigung eidgenössischer Beamter, welche als Experten, Protokollführer etc. zu Kommissionssitzungen in der Bundesstadt oder außerhalb derselben beordert werden. Die daherige Entschädigung wurde in manchen Fällen verschiedenartig ausgerichtet, und wir beschlossen daher, behufs Vermeidung fernerer Ungleichheiten, folgendes : Haben eidgenössische Beamte und Angestellte im Auftrage des Bundesrates oder des Departementsvorstehers an Kommissionssitzungen außerhalb ihres Wohnsitzes teilzunehmen, so beziehen sie neben den nachgewiesenen Transportauslagen das gleiche Taggeld wie die Kommissionsmitglieder.

Bei Sitzungen am Wohnorte selbst dürfen nur solche Barauslagen verrechnet werden, welche den Beamten durch ihre Teilnahme an der Konferenz in außerordentlicher Weise erwachsen sind.

Eisenbahnrente-Anleihen und Eisenbahnfonds.

Die Eisenbahnfondsrechnung von 1891 zeigte in ihren Aktiven noch einen Posten unverkaufter 3 °/o Rentenanleihe im Nominalbetrage von Fr. 5,266,000 und eingesetzt zum Kurse von 90 % mit Fr. 4,739,400.

Wie wir schon in unserem letztjährigen Geschäftsberichte mitgeteilt haben, ist der Ankauf von Jura-Simplon-Prioritäten bis auf weiteres gänzlich sistiert worden; wir glaubten deshalb, die steigenden Kurse -- bis über 94 °/o -- der schweizerischen Eisenbahnrente zur Liquidation dieses Postens benützen zu sollen. Der daherige Netto-Kursgewinn von Fr. 195,750 wurde an dem Posten ,,Emiasionsverlust an dem Rentenanleihen"1, in der Bilanz von 1891 mit Fr. 7,593,000 aufgeführt, abgeschrieben und es figurieren deshalb die Emissionsverluste in der Bilanz von 1892 noch mit Fr. 7,397,250.

5 Millionen-Anleihen vom 31. Dezember 1892.

Durch den Bundesbeschluß vom 12. Januar 1892 (A. S. XII, 502), betreffend die Kriegsbereitschaft der schweizerischen Armee,

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erhielten wir die Ermächtigung, zur Bestreitung der daherigen Kosten den verfügbaren Überschuß des Anleihens von 1889 zu verwenden und im weitern ein Anleihen bis auf fünf Millionen Franken aufzunehmen.

Infolge dieser Ermächtigung schlössen wir mit der schweizerischen Kreditanstalt in Zürich und der Union financière in Genf ein 3^2 °/o Anleihen von genannter Summe ab, zum Kurse von lOl 1 /* 0 /«); dasselbe ist halbjährlich verzinslich und zehn Jahre unaufkü'ndbar; vom 11. Jahre (1903) an erfolgen regelmäßige Auslosungen, deren beliebige Verstärkung die Eidgenossenschaft sieh vorbehält. Bis längstens in 25 Jahren (1917) muß das ganze Anleihen getilgt sein. Die beiden vertragschließenden Banken hatten von dem Gesamtbeträge 3 Millionen an die übrigen schweizerischen Banken zu Originalbedingungen vertragsgemäß abzutreten.

Da das Anleihen das Datum des 31. Dezember 1892 trägt, wurde dasselbe noch in die letztjährige Staatsrechnung gestellt, in welcher auch der Kursgewinn im Betrage von Fr. 62,500 unter den eingenommenen Zinsen von Kapitalien erscheint.

Verifikation der Wertschriften.

Wie im Vorjahre'sämtliche unterpfändlich versicherten Kapitalien, so wurden im Berichtsjahr die Wertschriften, einschließlich derjenigen der Spécial fond s, einer Prüfung durch Experten unterworfen. Aus dem Gutachten derselben geht hervor: 1. daß. sämtliche Ânlagewerte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen; 2. daß einige namhaft gemachte Valoren in Berücksichtigung ihres hohen Kurses einerseits, die Möglichkeit einer Kündigung aber anderseits zum successiven Verkaufe um so eher sich empfehlen, als das Finanzdepartement noch längere Zeit in der Lage sein werde, für die Bedürfnisse des Militärdepartementes Wertschriften zu veräußern; 3. daß die Expertenkommission den bereits früher vom Bundesrat eingenomrrienen Standpunkt billige, es sei der allmähliche Verkauf einiger mit der Gottfried Keller-Stiftung erhaltenen ausländischen Valoren von schwankendem Kurse im Auge zu behalten.

Das Bundesgesetz vorn 10. April 1891 betreffend die Anlage eidgenössischer Staatsgelder und der Specialfonds bezeichnet in Art. 3, litt, e, als käufliche Valoren die Obligationen schweizerischer Eisenbahnen, deren Reinerträgnisse in den vorausgegangenen drei Jahren eine Verzinsung des Gesamtaktienkapitals zu mindestens

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3 °/o gestattete. Immerhin hat der Bundesrat die Eisenbahngesellschaften, deren Obligationen erworben werden dürfen, speciell zu bezeichnen.

In Ausführung dieser Vorschriften hat der Bundesrat das Finanzdepartement ermächtigt, Obligationen der Centralbahn, üotthardbahn und Nordostbahn zu erwerben.

Über die Mutationen in den Wertschriften, Specialfonds und dem Wechselportefeuille wurde uns vorschriftsgemäß monatlich Bericht erstattet.

Accreditierte Banken.

Zur Entgegennahme von verzinslichen Depotgeldern ans der Staatskasse wurden unter den üblichen Bedingungen -- gegenseitige Kündigung von wöchentlich Fr. 50,000 -- dreiunddreißig schweizerische Bankinstitute bezeichnet, welche gegenüber dem denselben eingeräumten Kredit von Fr. 12,800,000 zu Ende des Berichtsjahres einen Saldo von Fr. 4,095,972. 65 schuldeten.

MUnzwesen.

Im Monat November trat in Brüssel die von den Vereinigten Staaten von Nordamerika angeregte internationale Münzkonferenz zusammen. Dieselbe bezweckte, durch Feststellung eines internationalen Wertverhältnisses zwischen Gold und Silber, oder durch andere geeignete Mittel, eine vermehrte Verwendung des Silbers zu Münzzwecken herbeizuführen.^ r^pily ®$fii3 || |"^Wie alle übrigen Staaten, hatte auch die Schweiz ihre Teilnahme an der Konferenz zugesagt, wenngleich von Anfang wenig Hoffnung auf ein praktisches Resultat vorhanden war.

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p; R Auf die Anregung Italiens versammelten sich die Delegierten der Staaten der lateinischen Münzunion zwei Tage vor dem Zusammentritt der Konferenz zur Besprechung der einzunehmenden Haltung; eventuell sollten an dieser Vorkonferenz auch interne Verhältnisse der lateinischen Münzunion zur Sprache gebracht werden.

Die Konferenz hat sieh, ohne zu bestimmten Beschlüssen zu gelangen, auf unbestimmte Zeit vertagt. Nach Eingang des Schlußberichtes unserer Delegierten: Herren Minister Lardy, Nationalrat Cramer-Frey und Generalkonsul Rivier, werden wir nicht ermangeln, die Bundesversammlung in geeigneter Weise von der Angelegenheit weiter zu verständigen.

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879 Münzkommissariat.

Das Münzkommissariat kontrollierte im Berichtsjahre 59 Münzwerke, welche folgendes Resultat ergaben : M,,

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munisuriu.

Zwanzigfrankenstücke Fünffrankenstücke .

Fünfrappenstücke .

Einrappenstücke . .

Mittlerer Feingehalt.

. . 899,0 . . 898,0 . .

-- . .

--

Mittleres Gewicht,

999,274 1000,075 999,401 997,623

Abweichungen im Feingehalt im Gewicht mehr, weniger, mehr, weniger.

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-- -- -- --

1,00 2,00 --

-- 0,726 0,075 -- -- 0,599 -- 2,377

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Ein aus Fr. 10,000 bestehendes Münzwerk umgeprägter Fünffrankenstücke mußte wegen Übergewicht zur Revision gestellt werden.

Der größte Teil von den 190,000 transformierten Fünffrankenstileken befand sich in der Bank von Frankreich und deren Filialen, wo die noch umzuprägen verbleibenden cirka Fr. 4,000,000 in den Reservebeständen gehalten z.u werden scheinen.

Die Goldprägung, wozu das Metall jeweilen vom Finanzdepartoment beschafft wird, erzeigt sich als die billigste von den seit dem Jahr 1883 ausgeführten sieben Prägungen; das Zwanzigfrankenstilck kostete Fr. 20,109/io ; die kostspieligste war diejenige des Jahres 1888 mit Fr. 20,295/io.

Die Ausmilnzung in Gold beträgt nunmehr Fr. 18,588,000.

In einer an das Finanzdepartement gerichteten Eingabe beschwerte sich ein kaufmännisches Direktorium darüber, daß die eidgenössischen Zoll- und Postkassen entwertete und beschädigte, überhaupt obsolet gewordene Silber- und Nickelmünzen nicht einlösen und daß dann dieselben zum Schaden des Publikums im Verkehr bleiben.

Wir haben hierauf erwidert, daß die eidgenössischen Kassen keine Münzsorten zurückweisen, welche lediglich infolge langjähriger Cirkulation abgenutzt und zum Umlauf untauglich geworden seien.

In neuerer Zeit werden aber aus schweizerischem Silber-, Nickelund Kupfergeld Schmucksachen, wie Ketten, Broschen, Uhrenschlüssel u. dgl., verfertigt, wodurch sie nicht nur verunstaltet, sondern auch teilweise entwertet werden.

Gegen diese Verwendungsart unseres Kleingeldes wäre nichts «inzuwenden, wenn dasselbe, sobald es als Schmucksache außer Gebrauch gesetzt ist, nicht wieder in Cirkulation gesetzt und dieselbe dadurch diskreditiert würde. Um dem Mißbrauch mit gemünztem Metalle zu steuern, bleibt uns nichts anderes, als dessen Einlösung zu verweigern, was auch in andern Staaten geschieht.

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Winkelriedstiftung.

Nachdem der gegen das Testament des Dichters Gottfried Keller angehobene Prozeß durch den Abstand der Klägerschaft dahingefallen, ist aus dem Erlös des litterarischen Nachlasses des Testators durch die Finanzdirektion des Kantons Zürich eine erste Ablieferung im Betrage von Fr. 10,000. -- erfolgt. Über die Höhe der Vergabung ist zur Zeit noch nichts Näheres bekannt.

Weitere Vergabungen sind : Von Frau Tobler-Hünerwadel in Niederlenz . . ,, 10,000. -- Von der Subskription zur Deckung der Prozeßkosten des U. Dürrenmatt ,, 1,500. -- Von der Unfallversicherungsgesellschaft in Zürich ,, 1,000. -- Von verschiedenen Privaten ,, 668. -- Von verschiedenen Militärkursen _ 223.41 Fr. 23,391. 41 Eine weitere Vermehrung trat hinzu durch den Gewinn, welcher auf dem Verkauf von zwei Rebgeländen und einem Obstgarten aus dem Vermächtnis Claudon erzielt wurde, betragend. . .

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5,600. --

Fr. 28,991.41 Gottfried Keller-Stiftung.

Indem wir bezüglich des eigentlichen Rechnungsergebnisses auf unsern Bericht zur Staatsrechnung verweisen, beschränken wir uns darauf, an dieser Stelle mitzuteilen, daß die schon im vorjährigen Geschäftsbericht berührte Erbschaft (Nachlaß der Stiften» in- Genf) keine weitere Vermögensvermehrung dieser Stiftung zur Folge hat, da die Aktiven durch Legate der Testatorin an Drittpersonen und durch den mutmaßliehen Minderwert einer Villa, welche bis zur Stunde noch nicht liquidiert werden konnte, aufgewogen werden.

Mit der Verwaltung und Beaufsichtigung dieser Liegenschaft,, welche gegenwärtig mit kürzerer Kündigungsfrist vermietet ist,, haben wir einen Beamten der Zolldirektion Genf betraut.

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Waffenplätze.

Thun.

Das Betriebsjahr darf im allgemeinen als ein günstiges bezeichnet werden. Wenn auch nicht alle Kulturen großen Ertrag lieferten, so bestand der Ersatz dafür in der Qualität. Es gilt diese Bemerkung ganz besonders dem Futter, welches zu bedeutend höherem Preise abgesetzt werden konnte, als das vorjährige.

Ebenso war'der Ertrag des Getreides und der Knollengewächse, mit Ausnahme des Hafers, befriedigend, namentlich war dies der Fall beim Korn, Roggen und Weizen. Eine unerwartet reiche Ernte lieferten die Kartoffeln. Wie in frühern Berichten bemerkt, wird der Kartoffelbau jedoch nur der Wechselwirtsehaft wegen betrieben, da derselbe dem Boden nicht zuträglich ist, und wenn der erwachsene Nachteil nicht jeweilen durch künstliche Düngmittel ersetzt würde, so könnte der Kartoffelbau nicht empfehlenswert erscheinen.

Über den Allmendbesatz ist zu berichten, daß infolge der vorherrschend trockenen Witterung sich ziemlich früh Grasmangel bemerkbar machte, was einige Eigentümer veranlaßte, ihr Vieh wegzunehmen. Der Gesundheitszustand war ein ganz normaler; ein einziges Stück wurde vom Rauschbrand weggerafft.

Unter den Arbeitspferden der Mühlematt brach der Typhus aus, dem ein Pferd zum Opfer fiel ; ein anderes mußte wegen sonstiger Mängel vertauscht werden. Im Spätherbst trat dann die nämliche Krankheit in der Umgebung von Thun abermals auf und ergriff unsern sämtlichen Pferdebestand, doch war hierbei kein weiterer Material verlust zu beklagen 5 immerhin mußten viele Vorarbeiten für den Frühling unterbleiben.

Der Verebnung und Neuberasung kahler Stellen auf dem Manövrierfeld wird fortwährend besondere Aufmerksamkeit gewidmet, um dem so sehr in Anspruch genommenen Platze eine mögliehst gute und vollständige Grasnarbe zu erhalten.

Herisau-St. Gallen.

Die rauhe Witterung zu Anfang des Monats Mai, sowie die zu dieser Zeit stattgefundenen Schießübungen waren dem Graswuchs hinderlich, so daß der Allmendbesatz erst Mitte jenes Monats mit 72 Stück Groß- und Kleinvieh begonnen werden konnte, der dann später mit weitem 17 Stück vermehrt wurde. Nach einiger Zeit mußte aber wegen eingetretenem Grasmangel wieder eine Reduktion vorgenommen werden.

882 Immerhin hätte das Betriebsjahr ein sehr günstiges Resultat erhoffen lassen können, wenn nicht Mitte September die Maul- und Klauenseuche unter der Viehware ausgebrochen wäre, welche der Grasnutzung ein schnelles Ende bereitete. Der Seuche unterlagen 32 Stück Großvieh, welche in den Breitfeldstallungen verpflegt worden waren. Mit Bewilligung von kompetenter Seite durfte am Tage des Ausbruches der Krankheit die gesund gebliebene Ware weggenommen werden.

Ungeachtet dieser ungünstigen Wendung der Dinge überstiegen die Einnahmen aus der Grasnutzung dennoch dea Budgetansatz.

Infolge des Auslaufes einiger Pachtverträge wurden fünf Güter, zum Teil mit einer mäßigen Zinserhöhung, neu verpachtet; dagegen werden drei in gerader Richtung hinter der Schußlinie gelegene Grundstücke wegen deren Gefährdung durch die kleinkaliberigen Geschosse kaum noch Liebhaber finden und deshalb auch in Regie bearbeitet werden müssen.

Frauenfeld.

Von diesem Waffenplatz ist an dieser Stelle nur zu erwähnen, daß im Berichtsjahre einige die Verbesserung der Schußlinie bezweckende Grenzbereinigungen und kleine Terrainaustausche stattgefunden haben.

Über die behufs Erweiterung des Exerzierfeldes, teils auf gütlichem Wege, teils durch Expropriation, erworbenen Grundstücke ist im Berichte des Militärdepartementes Näheres angegeben.

Bière.

Das der Eidgenossenschaft angehörende Land haltet 32 ha.

30 a. Weidland, welches jedoch als Artilleriewaffenplatz nur zum Weidgang und zwar nur in einem sehr beschränkten Maße benutzt werden kann.

Personelles.

Der bisherige Adjunkt des Finanzbureaus, Herr Romieux, erhielt in allen Ehren die nachgesuchte Entlassung, und an seine Stelle wurde gewählt Herr Heinrich Imboden, Beamter des eidgenössischen statistischen Bureaus.

An Stelle des zum Revisoren der Finanzkontrolle beförderten ßuchhaltungsgehülfen, Herrn Ernst Kurz, trat Herr Arnold Kaufmann von Luzern.

Der im Monat August verstorbene provisorische Kanzleiangestellte, Herr Nef, wurde bis anhin nicht ersetzt.

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2. Finanzkontrolle.

Personelles.

Im Berichtsjahre sind folgende Änderungen im Personalbestand vorgekommen : der Chef der Finanzkontrolle sowie ein Revisor derselben wurden zur Wertschriftenver.valtung versetzt. An die Stelle des Chefs wählte der Bundesrat sodann den bisherigen Adjunkten, Herrn F. Siegwart, und an diejenige des Adjunkten den Herrn Revisor A. Frey. Die beiden zur Erledigung gekommenen Revisorenstellen wurden besetzt durch die Herren E. Kurz, Beamter der Buchhaltung des eidgenössischen Finanzdepartements, und J. Iff, Rechnungsführer beim eidgenössischen Kriegskommissariat in Thun.

Kontrollierung der Budgetkredite.

Die Visierung der Zahlungsmandate auf die Staatskasse ergab im Laufe des Jahres durchwegs Übereinstimmung mit den seitens der Bundesversammlung bewilligten Budget- und Nachtragskrediten.

Wo seit der Dezembersession 1892 der eidgenössischen Räte Überschreitungen der einzelnen Budgetansätze konstatiert wurden, geschah die Visierung der Zahlungsmandate nur nach Bewilligung des Bundesrates. -- Begründung der Ausgabe und Gesuch um nachträgliche Indemnitätserteilung für dieselbe sind im Rechnungsbericht zur Staatsrechnung jeweilen bei der Rubnk, welche dieselbe betrifft, enthalten. Wir nehmen daher von einer nochmaligen Specifikation derselben an diesem Orte Umgang.

Das Fiiianzdepartement hat im Berichtsjahre die Methode der Kontrollierung der Budgetkredite im Sinne einer erheblichen Verschärfung und einer größern Ausdehnung auf die Unterrubriken einer Revision unterzogen; immerhin wird sich die Wirkung dieser Verfügungen vornehmlich erst im neuen Jahre zeigen.

Kontrollierung des Geschäftsverkehrs der eidgenössischen Staatskasse.

Die tägliche Verifikation der Eintragungen in das Kassabuch der eidgenössischen Staatskasse geschah an Hand von Zahlungsavisen für die Einnahmen und von Zahlungsmandaten für die Ausgaben. Die Buchungen sind jederzeit in Ordnung befunden worden.

Nachdem bereits anfangs August die Alkoholverwaltung angewiesen worden war, der Finanzkontrolle täglich in einem Posten die von der Alkoholkasse zu vereinnehmenden Summen zu avisieren, wurde später behufs genauerer Überwachung auch der Militärkasse verfügt :

884 1. Die Militärkasse erstellt über ihre Einnahmen täglich eine beglaubigte Abschrift zu Händen des Oberkriegskommissariats, welches bei den einzelnen Posten die Einnahme- resp. Rückvergütungsrubrik angiebt.

2. Die so bereinigte und vom Oberkriegskommissariat unterschriebene liassaabsehrift geht ohne Verzug, an die Finanzkontrolle und dient derselben als Grundlage zur Kontrollierung der Militärkasse.

Revision der Rechnungen.

Im Berichtsjahre gelangten zur Prüfung : 1. Die Rechnungen über die allgemeinen Verwaltungskosten und Departementalauslagen, vom Monat Dezember 1891 bis zum Monat November 1892 inklusive; 2. die Rechnungen des Bundesgerichtes, vom Monat Dezember 1891 bis zum Mouat November 1892 inklusive; 3. die Rechnungen der polytechnischen Schule, vom Monat Dezember 1891 bis zum Monat November 1892 inklusive; 4. die Rechnungen des forstlichen Versuchswesens, vom Monat Oktober 1891 bis zum Monat September 1892 inklusive; 5. die Rechnungen der Sameukontvollstation, vom Monat Oktober 1891 bis zum Monat September 1892 inklusive; 6. die Rechnungen der Festigkeitsprül'ungsanstalt, vom Monat Oktober 1891 bis zum Monat September 1892 inklusive; 7. die Rechnungen der agrikuUur-chemischenUntersuchuugsstation, vom Monat Januar 1891 bis zum Monat März 1892 inklusive; 8. die Rechnungen der meteorologischen Centralanstalt, vom Monat Oktober 1891 bis zum Monat September 1892 inklusive; 9. die Rechnungen über die Konstruktionswerkstälte, vom Monat Dezember 1891 bis zum Monat November 1892 inklusive; 10. die Rechnungen der Munitionsfabrik, vom Monat November 1891 bis zum Monat Oktober 1892 inklusive; 11. die Rechnungen der Waffenfabrik, vom Monat Dezember 1891 bis zum Monat November 1892 inklusive; 12. die Rechnungen des Munitionsdepots, vom Monat Dezember 1891 bis zum Monat Oktober 1892 inklusive; 13. die Rechnungen der Pulververwaltung, vom (Monat Dezember J891 bis zum Monat Oktober 1892 inklusive; 14. die Rechnungen der Liegenschaftsverwaltung in Thun, vom Monat Oktober 1891 bis zum Monat September 1892 inklusive^

885 15. die Rechnungen der Liegenschaftsverwaltung in Herisau, vom Monat Oktober 1891 bis zum Monat September 1892 inklusive; 16. die Rechnungen der Münzverwaltung, vorn Monat Dezember 1891 bis zum Monat November 1892 inklusive; 17. die Rechnungen des Patentamtes, vom Monat Oktober 1891 bis zum Monat Oktober 1892 inklusive; 18. die Rechnungen des internationalen Postbureaus, vom Monat Dezember 1891 bis zum Monat November 1892 inklusive; 19. die Rechnungen des internationalen Telegraphenbureaus, vom Monat Dezemberl891 bis zum Monat November 1892 inklusive; 20. die Rechnungen des internationalen Gewerbebureaus, vom Monat Dezember 1891 bis zum Monat November 1892 inklusive; 21. die Rechnungen der Militärverwaltung, vom Monat November1891 bis zum Monat September 1892 inklusive; 22. die Milifärkomptabilitäten, vom Monat August 1891 bis cirka zum Monat September 1892 inklusive; 23. die Rechnungen der Pferderegieanstalt, vom Monat Oktober 1891 bis zum Monat Juni 1892 inklusive; 24. die Rechnungen der Alkoholverwaltung, vom Monat Dezember 1890 bis zum Monat Februar 1892 inklusive; 25. die Rechnungen der Zollverwaltung, vom Monat Oktober 1891 bis zum Monat August 1892 inklusive; 26. die Rechnungen der Postverwaltung, vom Monat Oktober 1891 bis zum Monat Juni 1892 inklusive; 27. die Rechnungen der Telegraphenverwaltung, vom Monat Juni 1891 bis zum Monat April 1892 inklusive.

Wenn die Revision bei dieser oder jener Verwaltungsabteilung im Rückstande geblieben ist, so erklärt sich dies durch die stete Zunahme der 'Arbeiten auf der Finanzkontrolle, durch längere Erkrankungen, welche beim Revisionspersonal vorkamen, und durch den Umstand, daß zwei vakant gewordene Revisorenstellen erst l beziehungsweise l Va Monat nach ihrer Erledigung wieder besetzt wurden.

Seitens der Verwaltungen ist der Ablieferungstermin der Rechnungen im allgemeinen eingehalten werden.

Die unter Ziffer l bis 20 angeführten Rechnungen werden erstund letztinstanzlich einzig von der Finanzkontrolle geprüft, während die unter Ziffer 21 bis 27 genannten eine erste Revision bei den betreffenden Revisionsorganen der Verwaltungen selbst zu passieren haben und erst nachher zur Oberrevision gelangen.

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Bezüglich der Revisionsresultate verweisen wir auf die besonderen Protokolle, welche über die einzelnen Rechnungen und die Erledigung der Bemerkungen, zu denen dieselben Veranlassung gegeben haben, aufgenommen worden sind.

Der größte Teil der Revisionsbemerkungen konnte auf dem Wege des geschäftlichen Verkehrs zwischen der Finanzkontrolle und den betreffenden Verwaltungsabteilungen erledigt werden. In einzelnen Fällen mußte die Entscheidung des Vorstehers des Finanzdépartements eintreten, und wieder andere Fälle kamen zur endgültigen Erledigung vor den Bundesrat.

Kassenuntersuchungen.

Kassenuntersuchungen wurden vorgenommen : a. 13 bei der eidgenössischen Staatskasse; je eine am Ende jeden Monats und eine unvermutet, letztere im Beisein von 2 Mitgliedern der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission im Monat Mai. Die Vergleichung zwischen Kassabestand und Kassabuch ergab jedesmal Übereinstimmung; b. 3 beim Amt für Gold- und Silberwaren ; c. je 2 bei der Bundeskanzlei, Konstruktionswerkstätte, Munitionsfabrik, Waffenfabrik, beim Munitionsdepot und bei der Münzstätte ; d. je l beim Bundesgericht, beim Polytechnikum mit seinen Annexaastalten, bei der meteorologischen Centralanstalt, bei der Centralpulvervevwaltung und den Bezirksverwaltungen, bei den Liegenschaftsverwaltungen, bei den Alkoholdepots und bei sämtlichen Zollgebiets- und Kreispostkassen.

Die unter b--d angeführten Kassauntersuchungen geschahen alle ohne Avisieruog der betreffenden Kasse und beschränkten sich nicht nur auf Konstatierung von Richtigkeit oder Unrichtigkeit zwischen Kassenbestand und Kassabuch, sondern wurden auch auf die Buchführung ausgedehnt.

Der Zustand der Kassen war im allgemeinen ein befriedigender.

Im speciellen verweisen wir auf die Protokolle, welche bei der Finanzkontrolle in Aufbewahrung liegen, da über jede Verifikation ein besonderer Verbalprozeß aufgenommen worden ist.

Auf Grund dieser Untersuchungsberichte hat das Finanzdepartement unterm 8.'Juni 1892 verfügt: ,,Im Interesse eines einheitliehen Verfahrens sieht sieh das Finanzdepartement zu der Verfügung veranlaßt, daß von nun an alle Zahlungen :

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l.'der Konstruktionswerkstätte, 2. der Munitionsfabrik, 3. der Waffenfabrik, sofern dieselben (Arbeiterlöhnungen einzig ausgeschlossen) die Summe von Fr. 5000 übersteigen, direkte durch die eidgenössische Staatskasse geschehen sollen, zu weichern Zwecke benannte Etablissements derselben in ihren bezüglichen Vorschußbegehren jeweilen die genauen Adressen anzugeben haben."

Dienst der eidgenössischen Anleihen.

In Bezug auf die Kontrollierung des Dienstes der eidgenössischen Anleihen, umfassend: 1. die Überwachung der jährlichen Auslosungen, 2. die Prüfung der rückzahlbaren Obligationen und verfallenen Coupons, 3. die Nominativ- und auf den Inhaber-Stellung der Titel, die sonst zu keinen Bemerkungen Anlaß giebt, heben wir folgende vom Finanzdepartement verfügte Abänderung im VeriflkationsVerf'ahren hervor : Nachdem die eingelösten Obligationen und Coupons seit mehreren Jahren einzig von der Finanzkontrolle verifiziert worden und somit keiner zweiten Prüfung unterworfen waren, wurde unterm 5. September 1892 verfügt: ,,Die erste Verifikation, sowie die Annullierung der eingelösten Obligationen und Coupons der eidgenössischen Anleihen ist Sache der eidgenössischen Staatskasse. Sie liefert periodisch der Finanzkontrolle diese Obligationen und Coupons den Nummern und Anleihen nach geordnet und mit Bordereaux versehen ab, um das entsprechende Zahlungsmandat zu erwirken.

,,Die Finanzkontrolle verifiziert diese Ablieferungen namentlich auch mit Bezug auf allfällig eingelangte Coupons «ausgeloster Obligationen und besorgt die Aufbewahrung sowohl der Obligationen, als auch der Coupons."

Verifikation der Inventarbestände an Ort und Stelle.

Inventarrevisionen an Ort und Stelle wurden vorgenommen: 1. bei der Pferderegieanstalt, 2. bei der Munitionsfabrik, 3. bei der Münzstätte,

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4. beim iaspektorat der schweizerischen Emissionsbanken, 5. über die Arbeiten und Einrichtungen für die Fabrikation der Wertzeichen der Postverwaltung, sowie über die Vorräte an Markeapapier und fertigen Marken.

Gleichzeitig mit der Inventarrevision bei der Munitionsfabrik fand eine Neuschätzung der Maschinen und des Mobiliars statt.

Indem wir uns auf die Inventare selbst und die zudienenden Erläuterungen beziehen, konstatieren wir, daß dieselben zu Bemerkungen nicht Anlaß gegeben haben und daß im ganzen Ordnung herrscht.

Beaufsichtigung der Banknotenpapierbestände beim Inspektorat der .schweizerischen Emissionsbanken.

Die Kontrollierung der Bestände und Mutationen der unter der Verwaltung des Inspektorats der schweizerischen Emissionsbanken liegenden Banknoten, welche eine kontinuierliche ist, förderte im Berichtsjahre keine Mängel zu Tage.

Infolge Dislokation dieses Dienstzweiges vom alten Bundesratshaus in das neue Verwaltungsgebäude war das Finanzdepartement genötigt, um im Geschäftsbetriebe des Inspektorats nicht bedeutende Störungen und Unzukömmlichkeiten zu verursachen, den kontrollierenden .Beamten in dessen Bureaux zu detachieren. In der Zwischenzeit besorgt dieser Beamte Revisionsarbeiten für die Finanzkontrolle.

Wechsel, Wertschriften, Specialfonds, Depots und Kautionen.

Über die Kontrollierung des gesamten Verkehrs in Wechseln und Wertschriften aller Art ist nichts Besonderes zu sagen.

Die Zählung der Titel der Wertschriftenschränke beim Jahresschluß ergab Übereinstimmung mit den Buchern. Ein- und Ausgänge in den Titelbeständen werden jeweilen besonders verbalisiert.

Infolge Kreierung der Wertschriftenverwaltung erlitt, der Kontrollverkehr einige Abänderungen, jedoch bleibt die erste Prüfung und die Ausstellung der Wechsel- und Wertschriftenbordereaux nach wie vor Sache der Finanzkontrolle.

Am Schlüsse unseres Berichtes geben wir eine Darstellung der im Jahre 1892 vorgekommenen Mutationen.

889

Réglemente.

An Rechnungsvorschriften wurden aufgestellt: 1. ein Regulativ betreffend das Kassa- und Rechnungswesen der eidgenössischen polytechnischen Schule, ihrer Annexanstalten und der meteorologischen Centralanstalt; 2. eine Instruktion betreffend das Kassa- und Rechnungswesen des eidgenössischen Amtes für Gold- und Silberwaren.

Mit ersterem wurde bezweckt, das gesamte Kassa- und Rechnungswesen der polytechnischen Schule, ihrer Annexanstalten und der meteorologischen Centralanstalt in der Hand des Kassiers des Polytechnikums zu vereinigen und einheitlich zu ordnen. Das Regulativ, vom Bundesrat unterm 8. Dezember genehmigt, ist in die amtliche Sammlung aufgenommen.

Die Aufstellung der letztern war eine Folge des Bundesratsbeschlusses betreffend die Organisation und die Befugnisse des eidgenössischen Amtes für Gold- und Silberwaren, vom 25. November 1892.

Sie wurde im gemeinsamen Einverständnis zwischen dem Departement des Auswärtigen und demjenigen der Finanzen vereinbart und ist nicht gedruckt.

Organisation der Finanzkontrolle.

Wir haben in unserm letzten Geschäftsberichte die Wünschbarkeit der Revision des Finanzreglementes und einer Neuordnung der Befugnisse und Pflichten der oberinstanzlichen Rechnungsprüfung betont.

Aus den vorhergehenden Kapiteln ergiebt sich, daß eine Reihe von vorläufigen Verfügungen des Departements in diesem Sinne erlassen worden sind, so betreffend Verschärfung der Kontrolle über die Budgetkredite und größere Ausdehnung derselben auf die Unterrubriken, genauere Überwachung der Hülfskassen -- Alkoholkasse und Militärkasse --, direkte Zahlungen der Staatskasse für Rechnung sämtlicher Regieanstalten des Bundes in Beträgen von über Fr. 5000, doppelte Kontrollierung der eingelösten Obligationen und Coupons etc.

Mit diesen getroffenen Änderungen halten wir selbstverständlich die angeregte gründliche Revision der einschlägigen Verhältnisse keineswegs für abgeschlossen ; wohl aber hielten wir es für angezeigt, deren Wirkungen etwas abzuwarten und dein erst im letzten Qnartal des Jahres io sein Amt eingetretenen neuen Chef der Finanzkontrolle die nötige Zeit zu lassen, um dem Departemente seine Vorschläge auf Grund eigener Erfahrung zu unterbreiten.

Buudesblatt, 45. Jahrg. Bd. 1.

60

890

Mutationen in den Titelbeständen.

"Wertsohriften.

1. Ankäufe und Konversionen, a. Inländische Titel.

Ankäufe.

Zu 3 x /2 °/o.

Fr.

Kassascheine der bernischeu Hypothekarkasse 300,000. -- Eidgenössische Obligationen . . . 269,000. --

Fr.

569,000. -- Konversionen.

Zu 38/4 °/o.

St. Galler Staatsobligationen (von 4 °/o) . . . .

15,000. --

Total Ankäufe und Konversionen . . . . . .

Hierzu: Vermehrung auf den Titeln aus der Liquidation d e r Walliserbank . . . . . . . .

584,000. --

Summa inländische Titel

586,300. --

2,300. --

b. Ausländische Titel.

Hier sind weder Ankäufe noch Konversionen zu verzeichnen.

Total der eingegangenen kontrollierten Wertschriften 586,300. -- 2. Zuweisungen an Specialfouds, Verkäufe, Konversionen und Rückzahlungen.

a. Inländische Titel.

Zuweisungen an Specialfonds.

Zu 33/4 °/o.

Obligationen der Luzerner Kantonalbank Luzerner Staatsobligationen . .

Aargauer Staatsobligationen . .

Neuenburger Staatsobligationen .

Obligationen der Neuenburger Kantonalbank

Fr.

150,000.

120,000.

106,000.

50,000.

Fr.

-- -- -- --

250,000. -- 676,000. -- Übertrag

676,000. --

891 Fr.

676,000. --

Fr.

Übertrag Zu 3 Va °/o.

Kassascheine der bernischen Hypothekarkasse Luzerner Staatsobligationen Solothurner Staatsobligationen.

Baselstadt Staatsobligationen . .

Obligationen derNeuenburger Kan.toualbank

300,000.

204,000.

787,000.

48,000.

-- -- -- --

640,000. --

1,979,000. -- Total Zuweisungen an Specialfonds

2,655,000.

Verkäufe.

Zu 4 %.

.Fr.

Zürcher Staatsobligationen . . .

572,000. -- Neuenburger Staatsobligationen .

552,000. --

Fr.

1,124,000. -- Zu 33/4 °/o.

Obligationen der Solothurner Kantonalbank Aargauer Staatsobligationen . .

Obligationen der Basellandschaftlichen Kantonalbank . . . .

50,000. -- 25,000. -- 140,000. -- 215,000. --

Zu 3 V« °/o.

Eidgenössische Obligationen Luzerner Staatsobligationen Baselstadt Staatsobligationen Genfer Staatsobligationen .

.

.

.

.

.

.

.

.

769,000. -- 127,000. -- 525,000. -- 200,000. -- 1,621,000. --

Total Verkäufe

2,960,000. -- Konversionen.

Zu 4 »/o.

St. Gali er Staatsobligationen (in 38/4 °/o) . .

Fr.

15,000.

892 Rückzahlungen.

Zu 4V« °/o.

' Berner Staatsobligationen . . .

Neuenburger Staatsobligationen .

Fr.

8,500. -- 1,000. --

[Fr.

9,500. --

Zu 4 °/o.

Solothurner Staatsobligationen. .

Walliser Staatsobligationen. . .

Obligationen der Neuenburger Kantonalbank Krienser Gültbriefe

9,000. -- 70,000. -- 18,000. -- 2,000. -- 99,000. --

Zu 38/* °/o.

Luzerrier Staatsobligationen . .

Obligationen der Basellandschaftlichen Kantonalbank . . . .

2,000. -- 30,000. -- 32,000. --

Zu 3V2 °/o.

Luzerner Staatsobligationen . .

Baselstadt Staatsobligationen . .

4,000. -- 10,000. -- 14,000. -

Ruckzahlungen auf den Titeln aus der Liquidation . der Walliserbank Total Rückzahlungen

4,600. -- 159,100. --

Summa inländische Titel

5,789,100. --

b.] Ausländische Titel.

Z u w e i s u n g e n an Specialfonds.

Zu 3 Va °/o.

Schwedische Staatsanleihe M. 226,000 Hamburger Staatsanleihe M. 150,000 Württembergisehe Staatsanleihe M. 196,000 Dänische Rente Kronen 200,000 . .

Belgische Rente

Fr.

279,110. -- 185,250. --

Fr.

242,060. -- 280,000. -- 200,000. -- 1,186,420. -- Übertrag 1,186,420..--

893 Fr.

Übertrag

Fr.

1,186,420. --

Zu 3%.

Preußische Consola M. 400,000 . . 494,000. Hamburger Staatsanleihe M. 226,000 279,110. -- Sehwedische Rente M. 130,000 . . 160,550. --

933,660. Total Zuweisungen an Specialfonds

2,120,080. --

Verkäufe.

Zu 5 °/o.

Italienische Rente

Fr.

620,000. --

Zu 4Va %.

Französische Rente

294,444. 45

Zu 4 °/o.

United States Bonds $ 7,000 . ." .

Deutsche Reichsanleihe M. 610,000 .

Preußische Consola M. 354,000 . .

Badisches Eisenbahnanleihen M.l 61,000 Bayrisches Staatsanleihen M. 262,000 Hessisches Staatsanleihen M. 35,000 .

Fr.

36,260. -- 753,350. -- 437,190. -- 198,835. -- 323,570. -- 43,225. --

1,792,430. -- Zu 3»/2 °/o.

Preußische Consols M. 150,000 . . 185,250. -- Württembergisches Staatsanleihen M. 304,000 375,440. -- Niederländisches Staatsanleihen fl 178,000 373,800. -- Norwegische Staatsanleihe £ 9,000 . 226,980. -- Belgische Rente 350,000. --

1,511,470. -- Zu 3 °/o.

Preußische Consols M. 168,000 . . 207,480. -- Sächsische Rente M. 200,000 . . . 247,000. -- Norwegische Staatsanleihe M. 196,656 242,928. --

697,408. -- Total Verkäufe

4,915,752. 45

Summa ausländische Titel

7,035,832. 45

894

Rekapitulation.

Fr.

Inländische Titel Ausländische Titel

5,789,100. -- 7,035;832. 45 12,824,932. 45

Der Gesamteingang an Wertschriften betrug . .

586,300. -- Der Gesamtausgang an Wertschriften betrug . . 12,824,932. 45 Die Verminderung des Wertschriftenbestandes gegenüber dem Vorjahre beträgt somit nominal 12,238,632. 45 "Wechsel.

Es wurden diskontiert und passierten die hierseitige Kontrolle: 1 135,216. 95 . .

ZU l /* °/o ' Fr.

1 75,627. 25 . .

l 5/« ·n f) ·n 1,622,721.

30 . .

! /8 n Ï) ·n !8/4 ·n f) ·n 4,842,971. 24 . .

7 115,000.

-- .

.

!

/8 ·fi ·fl ·n 2 f) n ·n 1,220,629. 75 . .

Der durchschnittliche n 2»/4 ·n ·n 3,417,463. 60 . .

Diskonto beträgt somit 103,000.

-- .

.

23/8 ft n ·n 2,28 o/o".

n ·n 1,240,059. -- . .

f) 2*/B 23/4 ·n 735,000. -- . .

T) ·n 1,070,000.

-- .

.

27/8 ·n ·n 7) 3 ·n 1,951,419.

15 .

.

"W ·n 864,236. 60 . .

3 V* ·n 7) ·n 100,000. -- . .

3V« n T) ·n 500,000. -- . .

3 /4 n T) T) 8

Fr. 17,993,344. 84 Total der im Berichtsjahre angekauften Wechsel.

Eisenbahnfonds.

Bestand auf 31. Dezember 1891 : Fr.

Aktien der Jura - Simplon - Bahn : 72,302 à Fr. 600 . . . . . 43,381,200.-- 4,78» à Fr. 5Ï3 2,V4a,4lU.-- Übertrag

Fr.

46,124,610. -- 46.124,610. --

895 Fr.

Übertrag 46,124,610. -- 3 % Eisenbahnrente Fr. 5,266,000 à 90 °/o . . 4,739,400. -- Diverse andere Wertschriften (Kurswert inkl. Marchzinse) 7,227,882.25 Emissionsverlust 7,593,000. -- Dividenden-Vorschußconto 1,734,525. -- Guthaben bei der Bundeskasse 2,207,128. 87

69,626,546.12 Verminderung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) : 3 °/o Eisenbahnrente . . . Fr. 4,739,400. -- 3 Vz °/o Eidgenossen 1888 . ,, 253,000.-- Kursabschreibung ,, 7,650. -- Emissionsverlustauf dem Rentenanleihen ,, 195,750.-- Dividenden-Vorschußconto . . ,, 963,625. -- Guthaben bei der Bundeskasse ,, 166,194.93

6,325,619.93 63,300,926.19

Vermehrung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) : 4 °/o Obligationen WinterthurSingenbahn Fr. 204,790.-- 3J/2 °/o Eidgenossen 1892 . ,, 5,000,000. -- Marchzinse ,, 4,732. -- 5,209,522. -- Bestand auf 31. Dezember 1892: Aktien der Jura-Simplon-Bahn Fr. 46,124,610. -- Andere Wertschriften (Kurswert) ,, 12,153,685. -- Emissionsverlust ,, 7,397,250.-- Dividenden-Vorschußconto . ,, 770,900.-- Marchzinse ,, 23,069.25 Guthaben bei der Bundeskasse - 2,040,933. 94 68,510,448.19

896 Specialfonds.

i. Invaliden fonds.

Stand auf 31. Dezember 1891: Wertschriften (Kurswert) Fr. 5,754,973. 27 Marchzinse . . . . . ,, 77,648. -- Barsaldo ,,.

3,748.75 Fr. 5,836,370. 02 Verminderung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) .

,,

1,424,888. 46

Fr. 4,411,481. 56 Vermehrung im Jahre 1892 : Wertschriften (Kurswert) : 38/* % St. Galler Staatsobligationen Fr. 10,000 Fr. 10,000.-- 3V2 °/o Obligationen der Neuenburger Kantonalbank Fr. 624,000 . . ,, 599,040. -- 3 Va % Belgische Rente Fr. 200,000 . . . . ,, 202,000. 31/2 °/o Hamburger Staatsanleihe M. 150,000 . ,, 177,840. -- 1 3 /2°/o SchwedischeStaatsanleihe M. 226,000 . ,, 260,967. 85 3 °/o Hamburger Staatsanleihe M. 226,000 . ,, 234,452.40 3 °/o Schwedische Reute.

M. 130,000 . . . . ,,. 134,862.-- Marchzinse ,, 2,210.55 Barsaldo ,, 17,956.55

,, 1,639,329. 35 Stand auf 31. Dezember 1892: Wertschriften (Kurswert) Fr. 5,949,247. 06 Marchzinse ,, 79,858. 55 Barsaldo _ 21,705.30 Fr. 6,050,810. 91

897 |2.

Grenus-Invalïdenfonds.

Stand auf 31. Dezember 1891: Wertschriften (Kurswert) Fr. 5,213,797. 74 Marchzinse ,, 70,432.60 Barsaldo ,, 2,306.56 Fr. 5,286,536. 90 Verminderung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) Fr. 1,460,788. 45 Kursabschreibung . . . _ 500. --

,, 1,461,288. 45 Fr. 3j825,248. 45 Vermehrung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) : 38/4.°/o Obligationen der Neuenburger Kantonalbank Fr. 15,000 . .

3Vs °/o Luzerner Staatsobligationen Fr.104,000 3 Va °/o Solothurner StaatsobligationenFr.650,000 3 Va °/o Dänische Rente Kr. 200,000 . . .

3V2°/o Württembergische Staatsanleihen.!96,000 3 % Preußische Cousols M. 400,000. . . .

Marchzinse fl Barsaldo

Fr. 15,000.-- fl

99,840. --

,,

611,000. --

,, 268,800. -- ,,

238,429.10

,, 417,430.-- 17,303.90 ,, 14,452.20 ,, 1,682,255. 20

Stand auf 3l. Dezember 1892: Wertschriften (Kurswert) Fr. 5,403,008. 39 Marchzinse ,, 87,736. 50 Barsaldo 16,758.76 n Fr. 5,507,503. 65

898 3.

Winkelriedstiftung.

Stand auf 31. Dezember 1891: Wertschriften (Kurswert) . Fr. 703,040. -- Marchzinse 2,479. 10 2,955. 75 Anlage bei einer Bank T) 1,994.10 Barsaldo Fr.

Verminderung im Jahre 1892 Wertschriften (Kurswert) . Fr.

Marchzinse Anlage bei einer Bank ·n Barsaldo 7) Kursabscbreibung . . . ·n

Vermehrung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) : 38M °/o Aargauer Staatsobligationen Er. 70,000 Fr.

Anlage bei einer Bank . ,,

710,468. 95

14,880. -- 174.20 3,000. -- 1,483. 19 210.-- 19,747. 39 Fr.

690,721. 56

,,

70,103. 40

70,000.-- 103.40

Stand auf 31. Dezember 1892: Wertschriften (Kurswert). Fr. 757,950. -- Marchzinse ,, 2,304.90 Anlage bei einer Bank . T 59.15 Barsaldo « 510.91

4.

Fr.

760,824. 96

Fr.

652,081. 19

,,

284,800. --

Fr.

367,281. 19

Schulfonds.

Stand auf 31. Dezember 1891 : Wertschriften (Kurswert) . Fr. 647,361. -- Marchzinse ,, 3,389.60 Barsaldo ,, 1,330.59 Verminderung im Jahre 1892 : Wertschriften (Kurswert) Übertrag

899 Übertrag Fr.

Vermehrung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) : 38/* % St. Galler Staatsobligationen Fr. 104,000 33/4 °/o Obligationen der Neuenburger Kantonalbank Fr. 170,000 .

Marchzinse Barsaldo

367,281. 19

Fr. 104,000.-- ,, 170,000.-- ,, 4,944. 70 ,, 3,111.58 ,,

282,056. 28

Fr.

649,337. 47

Stand auf 31. Dezember 1892: Wertschriften (Kurswert). Fr. 636,561.-- Marchzinse ,, 8,334. 30 Barsaldo ,, 4,442.17

5. Chatelainfonds.

(Für Stipendien an Polytechniker.)

Stand auf 31. Dezember 1891; Wertschriften (Kurswert) . Fr. 207,327. 90 Marchzinse ,, I,357.j70 Barsaldo ,, 203.58 · Verminderung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert)

Fr.

208,889. 18

,,

71,118. 20

Fr.

137,770. 98

Fr.

137,770, 98

Vermehrung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) : Hypothekartitel J. Humm Fr. 8100 . . . . Fr. 8,100.-- Hypothekartitel Ad. Knoblauch Fr. 658. 20 . ,, 658.20 38/4% Obligationen der Neuenburger Kantonalbank Fr. "65,000 . . ,, 65,000.-- Übertrag Fr.

73,758. 20

900

Übertrag Marchzinse Barsaldo

Fr.

,, ,,

73,758.20 390.30 3,829.65

Fr.

137,770. 98

,,

77,978. 15

Fr.

215,749. 13

Stand auf 31. Dezember 1892: Wertschriften (Kurswert) . Fr. 209,967. 90 Marehziose ,, 1,748.-- Barsaldo ,, 4,033.23

6. Schoch'scher

Schulfonds.

(Für Beiziehung ausgezeichneter Lehrkräfte.)

Stand auf 31. Dezember 1891: Wertschriften (Kurswert). Fr.

Marchzinse ,, Barsaldo ,,

80,630.-- 272.20 1,350.99

Verminderung im Jahre 1892 : Wertschriften (Kurswert) Vermehrung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) : 38/4 °/o Aargauer Staatsobligationen Fr. 36,000 Fr.

Marchzinse ,, Barsaldo ,,

36,000.-- 397. -- 1,233.90 =

Fr.

82,253. 19

,,

33,600. --

Fr.

48,653. 19

,,

37,630. 90

Fr.

86,284. 09

Stand auf 31. Dezember 1892: Wertschriften (Kurswert) . Fr. 83,030. -- Marchzinse ,, 669.20 Barsaldo _ 2,584.89

901

7. Culmannfonds.

(Zu gunsten der polytechnischen Schule.)

Stand auf 31. Dezember 1891 Wertschriften (Kurswert) .

Marchzinse Anlage bei einer Bank .

: Fr.

,, ,,

Verminderung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) . Fr.

Marchzinse ,,

Vermehrung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) : 4 °/o Obligationen der Gotthard bahn Fr. 5000 Fr.

Anlage bei einer Bank .

fl Stand auf 31. Dezember 1892: Wertschriften (Kumwert) . Fr.

Anlage bei eiuer Bank . ,,

9,000. -- 63. -- 2,704,65 Fr.

11,767. 65

,,

5,063. -

Fr.

6,704. 65

,,

5,662. 95

5,000. -- 63. --

5,000.-- 662.95

9,000.-- 3,367.60 Fr.

12,367. 60

8. Brunner'sches Legat für die meteorologische Centralanstalt.

Stand auf 31. Dezember 1891 : Wertschriften (Kurswert) . Fr. 64,000. -- Barsaldo

,,

2,S95. 64 rT?»r.

fiQ 1Q1

fia.

D*

Verminderung im Jahre 1892: D

Fr.

Vermehrung im Jahre 1892 : Barsaldo Stand auf 31. Dezember 1892: Wertschriften (Kurswert) . Fr. 63,360. -- Marchzinse ,, 2,196. -- Barsaldo ,, 5,395 64

15

ffr.

640.

68,551. 64 2,400.

7n Q«-i

«i

902

9.

Wildstiftung.

(Zu gunsten der Ingenieurschule.)

Stand auf 31. Dezember 1891 : Wertschriften (Kurswert) . Fr.

Anlage bei einer Bank . . ,,

9,600.-- 818.70 Fr.

Verminderung im Jahre 1892: Anlage bei einer Bank

,, Fr.

Vermehrung im Jahre 1892 : Anlage bei einer Bank Stand auf 31. Dezember 1892: Wertschriften (Kurswert) . Fr.

Anlage bei einer Bank . . ,,

,,

10,418. 70 300. -- 10,118. 70 381. --

9,600. -- 899.70 Fr.

10,499. 70

iO. Edlibachstiftung.

(Unterstützungsfonds für Artillerie-Unterinstruktoren.")

Stand auf 31. Dezember 1891: Wertschriften (Kurswert) . Fr.

Marchziose ,, Anlage bei eiaer Bank . . ,,

960.-- 11.60 624. 05 TÌY

Verminderung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) . Fr.

Marehzinse ,,

960.-- 11.60 ·n Fr.

Vermehrung im Jahre 1892: Anlage bei einer Bank Stand auf 31. Dezember 1892 : Anlage bei einer Bank

1 ^Q^ CK

Q7I

ßfi

624. 05 1,045. 65

Fr.

1,669. 70

903 U. Allgemeiner Schutzbautenfonds.

Stand auf 31. Dezember 1892: Wertschriften (Kurswert) . Fr. 50,000. Marchzinse ,, 87. 20 ,, 168,390. 65 Anlage bei Banken . .

1,805. 02 Barsaldo . . . . . . ,, Pi,.

l'I.

Verminderung im Jahre 1892 Wertschriften (Kurswert) .

40,000. --

Fr.

Vermehrung im Jahre 1892: Werlschriften (Kurswert) : 38/4°/o NeuenburgerStaatsobligationen Fr. 20,000 Marchzinse Anlage bei Banken Barsaldo

Fr.

12. 50

,, ,,

4,084. 80 1,494.18

Fr. 30,000. -- ,, 99. 70 ,, 172,475. 45 ,, - 3,299. 20

12. Schweize rischer Stand auf 31. Dezember 1891 Wertschriften (Kurswert) . Fr.

Marchzinse ,, Barsaldo .,, Verminderung im Jahre 1892 Wertschriften (Kurswert) . Fr.

Barsaldo ,,

180,282. 87

20,000. --

,,

D

Stand auf 31. Dezember 1892 Wertschriften (Kurswert) .

Marchzinse Anlage bei Banken . . .

Barsaldo

220,282. 87

r?« l'i.

25,591. 48

205,874. 35

Kunstfonds.

51,640. -- 394. 50 85,134. 34 T?..

I'r.

137,168. 84

·n

118,767. 68

Fr.

18,401. 61

35,640. -- 83,127. 68 Übertrag

9«U

Übertrag Fr.

Vermehrung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) : 38/4 % Luzerner StaaisobligationenFr.120,000 Fr. 120,000.-- Marchzinse ,, 730. 50 ,,

18,401. 61

120,730. 50

Stand auf 31. Dezember 1892: Wertschriften (Kurswert) . Fr. 136,000. Marehzinse ,, 1,125.-- Barsaldo ,, 2,006.66

Fr.

139,131. 66

Ì3. Gottfried Keller - Stiftung.

(Für Ankauf von Werken der bildenden Kunst.)

Stand auf 31. Dezember 1891 Wertschriften (Kurswert) Marchzinse Anlage bei einer Bank .

Barsaldo

: Pr. 2,636,293. 33 ,, 16,724.50 ,, 11,263.10 41,839.65 Fr. 2,706,125. 58

Verminderung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) Fr.

Anlage bei einer Bank . ,, Kui-sabsehreibung . . . ,,

432,670. -- 11,263.10 30,700.-- ,,

474,633. 10

Fr. 2,231,492. 48 Vermehrung im Jahre 1892 : Wertschriften (Kurswert"): 3*/2 % Kassascheine der bernischen Hypothekarkasse Fr. 300,000 Fr.

SVz'/o Solothurner Staatsobligationen Fr.137,000 ,, Liegenschaft in Champel ,, Marchzinse ,, Barsaldo ,,

300,000. -- 128,780. -- 70,000. -- 9,581.10 27,338.45 :

,,

535,699. 55

905

Stand auf 31. Dezember 1892: Wertschriften (Kurswert) Fr. 2,601,708. 33 Marchzinse ,, 26,305.60 Liegenschaften . . . . ,, 70,000. -- Bftrsaldo ,, 69,178. 10 Fr. 2,767,192. 03 14. Merian'scher Museumsfonds.

Stand auf 31. Dezember 1891: Wertschriften (Kurswert) . Fr. 103,749. 50 Marchzinse ,, 1,171.30 Barsaldo ,, 516.70 Fr.

Verminderung im Jahre 1892 : Wertschriften (Kurswert) . Fr. 30,259.50 Marchzinse ,, 2ü3.60 -- -- ,, ~Pr.

Vermehrung im Jahre 1892 : Barsaldo Stand auf 31. Dezember 1892: Wertschriften (Kurswert). Fr.

Marchzinse ,, Barsaldo ,,

,,

30,463. 10 74,974. 40 162. 05

73,490.-- 967. 70 678. 75 Fr.

45. Legat Dr. A. Binet-Fendt.

Stand auf 31. Dezember 1891 : Wertschriften (Kurswert) . Fr. 9,600.--- Marchzinse ,, 175.50 Anlage bei einer Baok . . ,, 356.25 Fr.

Vermehrung im Jahre 1892: Anlage bei einer Bank fl Stand auf 31. Dezember 1892: Wertschriften (Kurswert) . Fr. 9,600. -- Marcbzinse 175.50 n Anlage bei einer Bank . . . ,, 726. 25 Fr.

Bimdesblatt. 45. Jahrg. Bd. 1.

105,437. 50

75,136. 45

10,131. 75 370. --

10,501. 75 61

906 Ì6.

Schutzbautenfonds.

(Für Schutzbauten und Aufforstungen in den Kantonen UriT St. Gallen, Graubünden, Tessin und Wallis.)

Stand auf 31. Dezember 1891 : Anlage bei Banken . . . Fr. 100,000. -- Bavsaldo ,, 1,443.41 Fr.

101,443. 41

,,

20,323. 53

Fr.

81,119. 88

Verminderung im Jahre 1892: Anlage bei Banken . . . Fr. 20,000.-- Barsaldo ,, 323.53 Stand auf 31. Dezember 1892 : Anlage bei Banken . . . Fr. 80,000.-- Baarsaldo ',, 1,119.88

11. Hilfsfonds

für schweizerische Wehrmänner.

Stand auf 31. Dezember 1891 : Wertschriften Fr. 28,000. -- Anlage bei einer 'Bank . . ,, 3,782. 35 Fr.

31,782. 35

,,

29,840. 10

Fr.

1,942. 25

,,

30,111. 10

Fr.

32,053. 35

Verminderung im Jahre 1892: Wertschriften Fr. 28,000. -- Anlage bei einer Bank . . ,, 1,840.10

Vermehrung im Jahre 1892: Wertschriften Fr. 30,000.-- Anlage bei einer Bank . . ,, 111.10 Stand auf 31. Dezember 1892: Wertschriften Fr. 30,000.-- Anlage bei einer Bank . . ,, 2,053. 35 ;

907 i8. Unterstützungsfonds für Beamte des internationalen Postbureaus.

Stand auf 31. Dezember 1891: Wertschriften Fr. 36,000. -- Anlage bei einer Bank . . ,, 4,442. 30 Fr.

40,442. 30 Verminderung im Jahre 1892: Wertschriften Fr. 3,000. -- Anlage bei einer Bank . . ,, 5,167. 50 ,, 8,167. 50 ~Fr.

32,274. 80

Vermehrung im Jahre 1892 : 3 J/a % Obligationen der Neuenburger Kantonalbank . . Fr. 9,000. -- Anlage bei einer Bank . . ,, 768.60 ,,

9,768. 60

Fr.

42,043. 40

Stand auf 31. Dezember 1892 : Wertschriften Fr. 42,000.-- Anlage bei einer Bank . . ,, 43.40 Ì9. Unterstützungsfonds für Beamte des internationalen Telegraphenbureaus.

Stand auf 31. Dezember 1891 : Wertschriften Fr. 37,000. -- Anlage bei einer Bank . . ,, 3,585. 30 Fr.

40,585.

Verminderung im Jahre 1892 : Wertschriften Fr. 2,000.-- Anlage bei einer Bank . . ,, 4,195. -- -- 6,195.

Fr.

34,390.

Vermehrung im Jahre 1892: Wertschriften Fr. 7,000.-- Anlage bei einer Bank . . ,, 762.80 ,, 7,762.

Stand auf 31. Dezember 1892: ~~ Wertscbriften Fr. 42,000. -- Anlage bei einer Bank . . _ 153.10 Fr.

42,153.

30

30

80

10

908 20. Fonds der liquidierten Sold- und Pensionsrückstände der alten Schweizerregimenter in Spanien.

Stand auf 31. Dezember 1891 : Wertschriften (Kurswert) . Fr. 413,240. -- Marchzinse ,, 1,089.40 Barsaldo ,, 5,230.-- Fr.

425,559. 40

,,

358,519. 40

Fr.

67,040. --

,,

106,348. 86

Fr.

173,388. 86

Fr.

229,685. 59

,,

181,236. 65

Fr.

48,448. 94

Verminderung im Jahre 1892 : Wertschriften (Kurswert). Fr. 352,360.-- Marchzinse ,, 6,159.40

Vermehrung im Jahre 1892: Wertschriften (Kurswert) : 31/« °/o Luzerner Staatsobligationen Fr.100,000 Fr.

Barsaldo . . . . . . ,, Stand auf 31. Dezember 1892 Wertschriften (Kurswert).

Marchzinse Barsaldo

96,000.-- 10,348.86

: Fr. 156,880. -- ,, 930. -- ,, 15,578.86

24. Viehseuchenfonds.

Stand auf 31. Dezember 1891 : Wertschriften Fr. 184,000. -- Barsaldo . . . . . . ,, 45,685.59 Verminderung im Jahre 1892: Wertschriften Fr. 141,000.-- Barsaldo ,, 40,236.65 Übertrag

909 Übertrag Vermehrung im Jahre 1892: Wertschriften

Fr.

48,448. 94

,,

198,000. --

Fr.

246,448. 94

Stand auf 31. Dezember 1892 : Wertschriften Fr. 241,000. -- Barsaldo ,, 5,448. 94

3. Banknotenkontrolle.

Der vorliegende B e r i c h t ü b e r das J a h r 1892 beschlägt das zehnte Kalenderjahr und schließt somit das erste Jahrzehnt, seitdem das Banknotengesetz vom 8. März 1881 und mit ihm die Bundeskontrolle über die schweizerischen Emissions- oder Notenbanken in Wirksamkeit getreten ist. Die Amtsstelle, welcher die Kontrolle und die Ausführung aller andern durch das Gesetz vorgesehenen Bestimmungen über die Emissionsbanken und die Banknoten unmittelbar obliegen, ist das Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken.

Wie in den frühern Jahren behandelt der Bericht die Ergebnisse des verflossenen Jahres und stellt dieselben in Vergleich mit denjenigen des unmittelbar vorhergehenden Jahres. Außerdem zieht derselbe in allen wichtigen Positionen den Vergleich mit den Ergebnissen der abgelaufenen zehn Jahre 1883 bis 1892 und bringt dadurch den Gang und die in diesem Zeitraum erfolgte Entwicklung des schweizerischen Banknotenwesens in Zahlen zur Anschauung.

Die Zusammenstellungen bieten zugleich einen Überblick auf das Arbeitsfeld der eidgenössischen Kontrollstelle in deren zehnjähriger Wirksamkeit.

( Banken mit hinfälliger Emission.

Die nachstehend verzeichneten 7 Banken haben vor Inkrafttreten des Banknotengesetzes auf ihr Emissionsrecht verzichtet und die Verpflichtung übernommen, ihre in Cirkulation befindlichen Noten zurückzuziehen. Nach den erhaltenen Ausweisen belaufen sich die auf Schluß des Vorjahres und auf Schluß des Berichtsjahres noch ausstehenden Noten dieser Banken auf folgende Beträge :

910 Noten in (îirkulation am 31. Dez. am 31. Dez.

1891.

1892.

Fr. ' Fr.

Banken.

. 67,310 58.000 . 29,820 2,720 . 8,540 850 . 2,960

66,370 57,450 29,820 2,720 8,270 850 2,960

Total 170,200

168,440

Ancienne banque cantonale neuchâteloise .

Eidgenössische Bank Bank in Glarus .

Leihkasse Glarus Bank für Graubünden . . . . .

Banque populaire de la Broyé Caisse hypothécaire du canton de Fribourg

Nach dem Ausweise vom 31. Dezember 1882 bezifferte sich die Notencirkulation dieser Banken folgendermaßen : Ancienne banque cantonale neuchâteloise . . . Fr. 5,640,000 Eidgenössische Bank ,, 1,154,200 Bank in Glarus ,, 1,127,330 Leihkasse Glarus ,, 260,000 Bank für Graubünden ,, 38,460 Banque populaire de la Broyé 3,850 fl Caisse hypothécaire du canton de Fribourg . . . ,, 6,470 Total

Fr. 8,230,310

Von den 7 Banken zusammen wurden in den zehn Jahren · 1883 bis 1892 zurückgezogen: Im Jahr 1883 für Fr. 2,917,190 ,, * 1084 ,, ,, 4,934,100 ,, ,, 1885 ,, ,, 153,700 ,, ,, 1886 ,, ,, 23,300 ,, ,, 1887 ,, ,, 11,900 ,, » 1888 , ,, 4,720 ,, r, 1889 ,, ,, 2,380 ,, ,, 1890 ,, ,, 6,140 ,, , 1891 * ,, 6,680 ,, 1892 ,, 1,760 fl im ganzen für Fr. 8,061,870 Die zurückgezogenen Noten sind successive teils dem Inspektorat zur amtlichen Vernichtung eingeliefert, teils unter Einsendung der Verbalprossesse an das Inspektorat, von den Banken selbst vernichtet

911 worden, bis auf einen zur Zeit noch bei einer Bank vorhandenen Betrag von Fr. 8630.

In den Wochen- und Monatsausweisen, welche vom Inspektorat der Emissionsbanken regelmäßig veröffentlicht werden und dieser Berichterstattung zu Grunde liegen, ist die Notencirkulation der Banken mit hinfälliger Emission nicht berücksichtigt.

Die nachfolgende Berichterstattung handelt denn auch ausschließlich von den gesetzlich autorisierten und der Bundeskontrolle unterstellten Emissionsbänken.

Stand der Emissionsbanken.

Am Schluß des Vorjahres, 31. Dezember 1891, bestanden 36 Emissionsbanken mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 142,600,000 uud einer effektiven Notenemission von Fr. 188,201,200.

"Im Laufe des Berichtsjahres ist, im Gegensatz zu der bisherigen Bewegung, sowohl die Anzahl der Banken, als das eingezahlte Kapital und hauptsächlich die Notenemission zurückgegangen.

Zwei Banken: der Crédit gruyérien und die Banque populaire de la Gruyère, beide in Bulle, welche im Jahre 1890 auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, sind, nachdem mit 31. Dezember 1891 die Rüekzugsfrist ihrer Noten abgelaufen und der Gegenwert der noch ausstehenden Noten in den ersten Tagen des Berichtsjahres an die eidgenössische Staatskasse eingezahlt war, aus der Zahl der Emissionsbanken ausgeschieden.

Um den Betrag des Kapitals dieser beiden Banken von je Fr. 500,000 hat sich der Gesamtbetrag des eingezahlten Kapitals der Emissionsbanken vermindert.

Der Rückgang der effektiven Notenemission wurde hauptsächlich durch den Rückzug der Noten der Bank in Zürich veranlaßt, welche, nachdem sie noch im Jahre 1890 ihr Kapital und ihre Notenemission, letztere von 12 auf 20 Millionen Franken vermehrt hatte, im Laufe des Berichtsjahres auf ihr Emissionsrecht gänzlich verzichtete und durch raschen Rückzug die effektive Notenemission auf weniger als den fünften Teil verminderte. Die bewilligte Emissionssumme wird dadurch formell nicht beeinflußt. Einen teilweisen Verzicht auf seine Notenemission hat der Crédit agricole et industriel de la Broyé in Estavayer erklärt, in zwei Malen um je Fr. 50,000, jeweilen nachdem eine entsprechende Notenmenge zurückgezogen und zur Vernichtung eingeliefert worden war, wodurch sowohl die effektive als die bewilligte Emissionssumme vermindert wurde.

912 Die Ermächtigung zu einer Erhöhung der Notenemission wurde im Berichtsjahre nur von einer Bank verlangt und derselben erteilt, nämlich am 4. November an die Banque cantonale neuchâteloise für Fr. 3,000,000.

Die betreffenden Noten gelangten noch im Laufe des Jahres zur Ausgabe. Von den im Jahre 1891 bewilligten Emissionserhöhungen brachte die Banque du Commerce weitere Fr. l ,500,000und die Luzerner Kantonalbank Fr. 1,000,000 zur Ausgabe. Jede dieser beiden Banken hat nun noch das Recht auf eine MehrEmission von l Millionen Franken.

Die Luzerner Kantonalbank, vordem Kantonal-Spar- und Leihkasse Luzern, führt die neue Firma seit Ende April 1892.

Die Banque commerciale neuchâteloise, welche zu einer Notenemission von Fr. 4,200,000 ermächtigt ist, hat die effektive Emission im Berichtsjahr wieder von Fr. 3,200,000 auf Fr. 3,500,000 gebracht.

Die beigefügte Tabelle I erzeigt den Stand der Emissionsbanken auf Jahresschluß 1892, mit Angabe der im Sinne des Banknotengesetzes bestehenden Zweiganstalten, des eingezahlten Kapitals, der bewilligten und der effektiven Notenemission, sowie der Form der Garantie für den nicht durch Barschaft gedeckten Teil der Notenemission. Im ganzen weist die Tabelle 34 Emissionsbanken mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 141,600,000, einer bewilligten Notenemission von Fr. 196,400,000 und einer effektiven Notenemission von Fr. 177,120,000 auf, somit seit Schluß des Vorjahres eine Verminderung von 2 Banken, von Fr. 1,000,000 eingezahlten Kapitals und von Fr. 11,081,200 effektiver Notenemission.

Auf Jahresschluß 1892 betrug die effektive Notenemission nur noch bei: 1 Bank weniger als l Million, bei 15 Banken l bis 2 Millionen, 10 ,, über 2 bis 5 Millionen, 3 ,, über 5 bis 10 Millionen, 3 ,, über 10 bis 20 Millionen und bei 2 ,, mehr als 20 Millionen.

Die kleinste effektive Notenemission einer Bank betrug Franken 700,000, die größte Fr. 24,000,000, gleich wie im Vorjahre. Bei 9 Banken erreicht die effektive und bei 10 Banken die bewilligte Notenemission die Maximalgrenze, d. h. den doppelten Betrag des eingezahlten Kapitals.

Tabelle I.

Banknotenkontrolle.

Stand

Zu Seite 912.

der

Ordnungs- j nummer. ,1

schweizerischen Emissionsbanken auf 31. Dezember 1892.

1

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 21 23 24 25 26 27 28 30 31 32 33 34 35 36 37

Deckungsart.

Eingezahltes Kapital auf Jahresschluß.

Bewilligte Emissionssumme auf Jahresschluß.

Effektive Emission auf Jahresschluß.

Fr.

Fr.

Fr.

St. Gallische Kantonalbank .

. S t Gallen Basellandschaftliche Kantonalbank Liestal Kantonalbank v o n Bern .

. . .

. . .

. Bern Zweiganstalten: Thun, Burgdorf, Langenthal, Biel, St. Immer, Pruntvut.

Banca cantonale ticinese .

Bellinzona Zweiganstalten : Locamo, Lugano, Mendrisio.

Bank in St. Gallen St. Gallen Crédit agricole e t industriel d e l a Broyé . . .

. . . Estavayer Thurgauische Kantonalbank Weinfelden Aargauische Bank .

. Aarau Toggenburger Bank Lichtenstei01 Zweiganstalten: Rorschach, St. Gallen, Wattwyl.

Banca della Svizzera italiana . Lugano Zweiganstalten : Locamo, Mendrisio.

Thurgauische Hypothekenbank . . . . Frauenfeld Zweiganstalt: Romanshorn.

Graubündner Kantonalbank Chur Luzerner Kantonalbank Luzern Zweiganstalt: Willisau.

Banque du Commerce .

Genf Appenzell A.-Rh. Kantonalbank Herisau Bank in Zürich .

.

Zürich Bank i n Basel . . . .

Basel Bank in Luzern .

.

Luzern Banque d e Genève . . .

Genf Zürcher Kantonalbank Zürich Zweiganstalten : Winterthur, Affoltern a./A., Rüti, Uster, Andelfingen, Bulach, Horgen, Bauma, Meilen, Dielsdorf.

Bank in Schaffhausen Schaffhausen Banque cantonale fribourgeoise . . . .

. . . . Freiburg Caisse d'amortissement Freiburg Banque cantonale vaudoise Lausanne Erspanaiskasse des Kantons Uri Altorf Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden . . . . Stans Banque cantonale neuchâteloise . .

. Neuenburg Zweiganstalten: La Chaux-de-Fonds, .Locle.

Banque commerciale neuchâteloise Neuenburg Zweiganstalt: La Chaux-de-Fonds.

Schaffhauser Kantonalbank . .

.

.

. . . Schaffhausen Glarner Kantonalbank . . . . .

.

Glarus Solothurner Kantonalbank Solothurn Zweiganstalten : Ölten, Balsthal.

Obwaldner Kantonalbank Samen Kantonalbank Schwyz . Schwyz Credito Ticinese . . . Locamo Zweiganstalt : Lugano.

6,000,000 3,000,000 10,000,000

10,000,000 1,500,000 15,000,000

10,000,000 1,500,000 15,000,000

2,000,000

2,000,000

2,000,000

6,750,000 700,000 3,000,000 6,000,000 3,000,000

11,500,000 700,000 1,500,000 4,000,000 1,000,000

11,500,000 700,000 1,500,000 4,000,000 1,000,000

1,000,000

2,000,000

2,000,000

idem,

5,000,000

1,000,000

1,000,000

idem.

2,000,000 2,000,000

4,000,000 4,000,000

4,000,000 3,000,000

12,000,000 2,000,000 10,000,000 12,000,000 4,000,000 2,500,000 12,000,000

24,000,000 3,000,000 20,000,000 20,000,000 4,000,000 5,000,000 24,000,000

23,000,000 3,000,000 3,420,000 20,000,000 4,000,000 5,000,000 24,000,000

Wechsel-Portefeuille.

Kantonsgarantie.

Wertschriften. *) Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften.

Wechsel-Portefeuille.

Kantonsgarantie.

2,500,000 2,400,000 750,000 12,000,000 500,000 500,000 4,000,000

2,500,000 1,000,000 1,500.000 10,OOOJOOO 1,000,000 1,000,000 6,000,000

2,500,000 1,000,000 1,500,000 10.000,000 1^000,000 1,000,000 6,000,000

Wertschriften.

idem.

Kantousgarantie.

idem, idem, idem.

Kantonsgarantie.

4,000,000

4,200,000

3,500,000

Wechsel-Portefeuille.

1,000,000 1,000,000 5,000,000

1,500,000 1,500,000 4,000,000

1,500,000 1,500,000 4,000,000

Kantonegarantie, idem, idem.

500,000 1,000,000 1,500,000

1,000,000 2,000,000 1,000,000

1,000,000 2,000,000 1,000,000

idem, idem.

Wertschriften.

Total

141,600,000

196,400,000

177,120,000

Firma.

*) Bank 16 hat an Stelle von "Wertschriften Barschaft hinterlegt.

(Art. 12 des Banknotengesetzes.)

Kantonsgarantie, idem, idem.

Wertschriften.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften.

Kantonsgarantie, idem.

Wertschriften.

Kantonsgarantie, idem.

913 Ausgeschieden nach den drei Kategorien der Deckungsart für den nicht durch Barschaft gedeckten Teil der Notenemission ergaben die 34 bestehenden Emissionsbanken auf Jahresschluß 1892 folgende Aufstellung: 1. Deckung durch Kantonalgarantie: 19 Banken mit einem eingezahlten Kapital von zusammen Fr. 72,250,000 und einer Notenemission von Fr. 95,500,500, gleich 51 °/o, resp. 54 °/o des Gesamtbetrages; 2. Deckung durch Hinterlage von Wertschriften : 10 Banken mit einem eingezahlten Kapital von zusammen Fr. 32,100,000 und einer Notenemission von Fr. 18,620,000, gleich 23%, resp. 11 °/o des Gesamtbetrages; 3. Deckung durch Verpfändung des Wechselportefeuilles: 5 Banken, die Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb, mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 37,250,000 und einer Notenemission von Fr. 63,000,000, gleich 26 °/o, resp. 35 °/o des Gesamtbetrages.

Der prozentuale Anteil der drei Kategorien bezifferte sich der Reihenfolge nach im Vorjahre mit: 51 %, resp. 16 % und 33 % an dem eingezahlten Kapital, 49 °/o, resp. 8 % und 43 °/o an der effektiven Notenemission und die Anzahl der Banken mit 19, 11 und 6.

Die Verschiebung, welche zwischen den Kategorien 2 und 3 stattgefunden hat, wurde durch den Übertritt der Bank in Zürich verursacht, welche, nachdem sie im April auf ihr Emissionsrecht verzichtet hatte, auf Ende November die Deckung ihrer noch ausstehenden Noten durch Hinterlage von Barschaft an Stelle von Wertschriften leistete und dadurch den Beschränkungen ihres Geschäftsbetriebes enthoben wurde.

Im abgelaufenen Jahrzehnt 1883/92 bat die Zahl der Emissionsbanken, das eingezahlte Kapital, die bewilligte und die effektive Notenemission jeweilen auf Jahresschluß betragen :

914 Anzahl der Banken.

1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892

Eingezahltes Kapital.

Fr.

115,840,000

Bewilligte und effektive Notenemission.

Fr.

Fr.

123,918,540 32 131,600,000 134,272,830 33 117,040,000 135,100,000 138,083,755 33 117,674,000 138,100,000 33 139,950,000 121,774,000 140,300,000 34 122,274,000 148,800,000 148,800,000 34 153,100,000 122,584,000 153,100,000 34 156,650,000 159,100,000 122,850,000 35 174,160,000 181,600,000 133,850,000 188,201,200 36 142,600,000 194,100,000 177,120,000 34 196,400,000 141,600,000 Mit Beginn des Jahres 1883 bestanden 29 Banken mit einem eingezahlten Kapital von Fr. 107,125,206, einer bewilligten Emission von Fr. 120,600,000 und einer effektiven von Fr. 103,584,800.

Im Laufe der zehn Jahre 1883/92 hat sich demnach die Anzahl der Banken um 5, das eingezahlte Kapital um Fr. 34,474,794, die bewilligte Notenemission um Fr. 75,800,000 und die effektive um Fr. 73,535,200 vermehrt. Das Maximum in der Zahl der Emissionsbanken, im eingezahlten Kapital und in der effektiven Notenemission wurde im Jahr 1891 erreicht.

Notenemission.

Nach den Notengattungen oder Abschnitten ausgeschieden, stellt sich die Notenemission für alle Banken zusammengenommen auf Jahresschluß 1892 wie folgt: 13,705 Noten à Fr. 1000 = Fr. 13,705,000 oder 7,7 °/o 46,587 ,, 500 = = ,, 23,293,500 ,, 13,2 % 975,275 ,, ,, ,, 100 = ,, 97,527,500 ,, 55,1 °/o 851,880 ,, ,, ,, 50 = ,, 42,594,000 ,, 24,0 °/o 1,887,447 Noten

= Fr. 177,120,000

Übereinstimmend mit dem Gesamtbetrag der Notenemission haben gegen das Vorjahr abgenommen: die Noten von Fr. 1000 um 607 Stück 500 ,, 1,262 fl ·n ·n 100 l 77,019 ·n T) T) 50 ,, 48,826 ·n ·n ·n Gesamtabnahme

127,714 Stück

915 In den abgelaufenen zehn Jahren stellte sieh dem Betrage nach der prozentuale Anteil der großen Abschnitte, d. h. der Noten von 1000 und 500 Franken, und derjenige der kleinen Abschnitte, d. h.

der Noten von 100 und 50 Franken, an der gesamten effektiven Notenemission auf Jahresschluß folgendermaßen,: Noten zu 1000 und 500 Fr.

1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892

Noten zu ^00 und 50 Fr.

:

14,7 % 23,7% 23,5% 22,2% 20,0 % 19,6% 20,0% 20,2% 20,3% 20,9'%

. 85,3 °/o 76,3 °/o | 76,5% ' 77,8% 80,0 % i 80,4% ! 80,0% ; 79,8% l 79,7% ; 79,1%

Die anormale Position von 1883 erklärt! such dadurch, daß damals noch große Beträge Noten alten Typus :der früheren Emissionen in Cirkulation waren. Vom darauffolgeodsn Jahre an ging der Anteil der großen Abschnitte bis 1888 rasch zurück, um von da an wieder langsam zu steigen und sich einer den Bedürfnissen des Verkehrs angemesseneren Einteilung zu nähern.

Zurückgerufene Noten.

Am 1. Februar 1886, dem Tage, an welcnem die Emissionsbanken den Gegenwert der zurückgerufenen, bis dahin nicht eingelösten N o t e n n a c h a l t e m T y p u s ani die eidgenössische Staatskasse einzuzahlen hatten, waren an solchen Noten im ganzen ausstehend für ' . Fr. 1,738,990 Im Jahre 1889 wurde infolge Revision des betreffenden Skontro von einer Bank nachträglich eingezahlt ,, 500 so daß der Staatskasse hierfür im ganzen eingegangen sind.

.

.' . Fr. 1,739,490

Nach Maßgabe von Art. 52, Abs. 3, des Batiknotengesetzes hat die eidgenössische Staatskasse die nachträgliche Einlösung dieser Noten noch während eines Zeitraumes von dreißig Jahren, vom Datum des oben genannten Termines an gerechnet, also bis zum 31. Januar 1916, an Stelle der Banken zu übernehmen. Nach Ablauf

916 dieser Frist verfällt der Gegenwert der dannzumal nooh nicht zur Einlösung vorgewiesenen Noten dem schweizerischen Invalidenfonds.

Von der eidgenössischen Staatskasse sind bis Ende des Vorjahres 1891 für Fr. 836,058 solcher Noten eingelöst worden und im Berichtsjahre 1892 für Fr. 29,225, somit zusammen in den 7 Jahren 1886/92 für Fr. 865,283 oder cirka 50 °/o des eingezahlten Betrages.

Mit Jahresschluß 1892 blieben demnach noch für Fr. 874,207 Noten nach altem Typus ausstehend.

Den einzelnen Jahren nach verteilen sich die bis Jahresschluß 1892 durch die Staatskasse eingelösten Noten alten Typus wie folgt: 1886: Fr. 406,140 1890: Fr. 45,935 1887: ,, 184,270 1891: ,, 22,385*) 1888: ,, 112,580 1892: ,, 29,225 1889 : v 64,749 Während sich von 1886 bis 1891 Jahr für Jahr eine starke Ahnahme der eingelösten Beträge zeigt, bringt das Jahr 1892 unerwarteterweise wieder eine Zunahme und bestärkt damit die Voraussicht, daß solche Noten noch während einer langen Reihe von Jahren zur Vorweisung gelangen werden.

Für die zurückgerufenen N o t e n n a c h n e u e m T y p u s deiin Liquidation getretenen Solothurnischen Bank wurde am Schlußtermin, den 1. Juli 1888, der Gegenwert der dannzutnal noch ausstehenden Noteo mit Fr. 250,000 an die eidgenössische Staatskasse eingezahlt.

Mit Anfang des Berichtsjahres wurden von dem Crédit gruyérien in Bulle ,, 48,800 und von der Banque populaire de la Gruyère in Bulle ,, 52,400 an die Staatskasse eingezahlt.

Zusammen für zurück"S1 gerufene Noten neuen Typus

Fr. 351,200

Die beiden letztgenannten Banken hatten freiwillig auf ihr Emissionsrecht verzichtet und es war der Schlußtermin zur Einlösung ihrer Noten auf den 31. Dezember 1891 anberaumt worden.

*) Im letztjährigen Berichte wurden die von der Bundeskasse im Jahr 1891 eingelösten Noten alten Typns irrtümlicherweise mit Pr. 22,485, d. h.

mit Fr. 100 zu viel, die eingelösten Noten neuen Typus dagegen mit Fr. 100 zn wenig angegeben.

917

Von der eidgenössischen Staatskasse sind von den Noten der Solothuruischen Bank im Berichtsjahr 1892 für! . . Fr.

6,950 von den Noten des Crédit gruyérien für . . ' . . ,, 28,400 und von den Noten der Banque, populaire d|e la Gruyère für ! . . ... 31,250 zusammen im Jahr 1892 für Fr. 66,600 eingelöst worden. Bis Schluß des Jahres 1891| sind von den Noten der Solothurnischen Bank für . ' . . ,, 222,850 also bis Schluß des Berichtsjahres im ganzen für . Fr. 289,450 Noten neuen Typus durch die Staatskasse eingelöst worden und es bleiben noch ausstehend für Fr. 61,750.

Die dreißigjährige Frist, nach deren A-blauf^ der Gegenwert der nicht zur Einlösung vorgewiesenen Noten deim schweizerischen Invalidenfonds verfällt, geht für die Noten der Solothurnischen Bank am 31. Dezember 1915, und für die Noten der beiden genannten Banken in Bulle am 15. August 1920; zu Ende.

Zurückgerufene Noten alten und neuen Typus zusammengenommen, waren auf Jahresschluß 1892 noch fftr Fr. 935,957 ausstehend.

Von dem Tage der Einzahlung des Gegenwertes an die eidgenössische Staatskasse erscheinen die zurückgerufenen Noten nicht mehr in den Ausweisen über die Notencirkulation der Emissionsbanken.

Bisherigem Verfahren entsprechend wurdefa die im Vorjahre von der Staatskasse eingelösten zurückgerufenen Noten im Laufe des Berichtsjahres vorschriftsgemäß durch Feuer vernichtet.

Nach Maßgabe des Regulativs vom 15. Novtjmber 1883 wurden die Noten der Bank in Zürich, welche auf ihr jBinissionsrecht freiwillig verzichtet hat, mit Publikation vom 29. April 1892 zurückgerufen und die Rückzugsfrist auf den 30. Juijii 1894 anberaumt.

Mit Ablauf dieser Frist ist der Gegenwert der noch ausstehenden Noten an die eidgenössische Staatskasse abzuliefern, welche von da ab die Einlösung an Stelle der Bank während 30 Jahren vom Datum des Rückrufes, also bis zum 30. April 1922, übernimmt.

Mit Beginn des Berichtsjahres betrug die Notenemission dieser Bank Fr. 20,000,000. Im Laufe des Jahres sind von derselben : 74,700 Stück à Fr.

50 126,180 ,, ,, ,, 100 266 ,, ,, ,, 500 und ?i ,, ,, ,, 1000 zusammen 201.240 Stück Noten im Betrage von Franken

918 16,580,000 zurückgezogen und zur Vernichtung eingeliefert worden, so daß sich deren Emission auf Jahresschluß noch auf Fr. 3,420,000 belief. Die zurückgezogenen Noten werden als eingelieferte defekte Noten behandelt mit dem Unterschiede, daß keine neuen Notenformulare dagegen ausgefolgt werden, und sind in der ausgewiesenen Anzahl der vernichteten defekten Noten (Seite 275) Inbegriffen.

Anfertigung von Banknoten.

Von frühern Bestellungen der Banken waren auf Jahresschluß 1891 noch auszuführen: 5000 Notenformulai-e à Fr. 50 300 ,, ,, ,, 500 Im Laufe des Berichtsjahres wurden von den Banken weitere Bestellungen erteilt über: 184,000 Stück Notenformulare à Fr.

50 175,000 ,, ,, ,, r 100 8,200 ,, ,, ,, ,, 500 3,750 ,, ,, ,, ,, 1000 Zwei von diesen Bestellungen waren erst gegen Ende des Jahres erteilt worden, nämlich: 2,000 Stück à Fr.

50 21,500 ,, ,, ,, 100 200 ,, ,, ,, 500 100 ,, ,, ,, 1000 und mußten auf das folgende Jahr vorgetragen'werden. Die Übrigen bestellten Notenformulare wurden angefertigt.

Von den letztes Jahr in Auftrag gegebenen Notendruckarbeiten wurden im Berichtsjahre ausgeführt und dem Inspektorat abgeliefert: von Herren Max Girardet in Bern der Kupferdruck von 13,552 Stück Notenblanketten à Fr. 500 und von Herren Karl Stämpfli & Cie. in Bern der typographische Druck von 114,744 Stück Notenblanketten à Fr. 50 und 100,400 ,, ,, ,, ,, 100 Den Herren Karl Stämpfli & Cie. in Bern wurde ferner im Laufe des Jahres in Arbeit gegeben und von denselben ausgeführt der typographische Druck von 13,090 Stück NotenbJanketten à Fr. 500

919 Für alle diese Blankette ist noch das von früher vorhandene dünnere Notenpapier verwendet worden, das infolge Durchschlagens des Druckes vielen Ausschuß verursachte, nun aber bis auf einen Rest ' von Papier für 500-Franken-Noten aufgebraucht ist.

Im Monat November wurde schließlich den Herren Benziger & Cie. in Einsiedeln der Kupferdruck zu 250,000 Stück Notenblanketten à Fr. 50 in Auftrag gegeben, wozu das neue dickere Papier verwendet wird. Ein Teil dieses Auftrages wurde noch im Berichtsjahr abgeliefert ; die Übernahme und Verrechnung fällt jedoch ganz in das Jahr 1893.

Der Textdruck und die Numerierung der N o t e n f o r m u l a re, welche, wie vou Anfang an, von der Druckerei der Herren Karl Stämpfli & Cie. in Bern ausgeführt wurden, bes^hlugen im Berichtsjahre : 187,000 Stück Noten à Fr.

50 153,500 ,, ,, ,, ,, 106 8,300 ,, ,, ,, ,, 500 and 3,650 ,, ,, ,, ,, 1000 352,450 Stück Notenformulare im ganzen, gegen 389,500 im Vorjahre.

Der Vorrat an verifizierten und angenommenen, zum Textdruck fertigen Notenblanketten bestand auf Jahresschluß 1892 aus: 50 41,608 Stück zu Noten von Fr.

197,772 ,, ,, ,, ,, ,, 100 4,622 ,, ,, ,, ,, ,, . 500 und 5,022 ,, ,, ,, ,, ,, 1000 249,024 Stück im ganzen, gegen 387,908 Stück im Vorjahr.

Die Notenformular-Reserve der Banken bestand auf Jahresschluß 1892 aus: 129.387 Stück Formularen à Fr.

50 109,456 ,, ,, ,, 100 10,687 ,, ,, ,, ,, 500 und 4,499 ,, ,, w 1000 254,029 Stück im ganzen, gegen 253,333 Stück im Vorjahre.

N o t e n f o r m u l a re oder Formulare, auf welchen nur noch die Unterschriften der Baukeu fehlen, um dieselben zu ausgabefähigen Banknoten zu gestalten, wurden während der zehn Jahre 1883/92 für Rechnung der Banken im ganzen Angefertigt:

920 Stücke

à Fr. 50

à Fr. 100

à Fr. 500

à Fr. 1000

Total

1,575,600

1,585,500

87,900

28,800

3,277,800

Davon wurden als obsolet wieder vernichtet: Stücke

à Fr. 50

à Fr. 100

à Fr. 500

à Fr. 1000

Total

18,596

3,305

627

99

22,627

Den Banken wurden ausgefolgt: a. zur Erstellung oder Erhöhung der Notenemission : à Fr. 50 à Fr. 100 à Fr. 500 à Fr. 1000 Total Stucke 916,302 1,091,059 53,562 17,149 2,078,072 b. im Austausch gegen defekte Noten : à Fr. 50

à Fr. 100

à Fr. 500

à Fr. 1000

Total

Stücke 511,315 381,680 23,024 7,053 923,072 und es verblieben auf Jahresschluß 1892 die obstehend specifizierten 254,029 Stück in Reserve.

Bis ein Notenformular fertig erstellt ist, muß zunächst das Notenpapier auf Qualität und Format, der Kupferdruck auf Druck und Farbe, die drei typographischen Blankettdrucke, d. h. der Unterdruck der Vorder- und der Ruckseite und die Vignette der Rückseite, ebenfalls auf Druck und Farbe, sodann der Textdruck auf genaues Einpassen, alles Stück für Stück geprüft und endlich die Serien und Nummern verifiziert werden. Nach jedem Empfang und jeder Prüfung und vor jeder Aushingabe muß ferner die Stuckanzahl festgestellt und kontrolliert werden, so daß eine Note, bis sie an die Banken gelangt, acht- bis zehn mal die Hand des Kontrollpersonals zu passieren hat. Die Anfertigung und der Kontrolldienst der Banknoten bildet so die arbeitsreichste und zugleich die verantwortlichste Aufgabe des Inspektorates.

Falsche Banknoten.

Über Fälschungen von schweizerischen Banknoten ist der Behörde auch im Berichtsjahre nichts zur Kenntnis gelangt. In den zehn Jahren 1883/1892 ist der Fall überhaupt unti glücklicherweise nur zwei mal vorgekommen. Das erste Mal im Jahre 1866 mit einer beim bloßen Versuch gebliebenen lithographischen Nachahmung der FüufzigfVankennotun der Bank in Basel und der Banque du Commerce in Genf; das zweite Mal im Jahre 1889 mit einer schwachen und sofort erkannten photographischen Nachahmung einer Fünfzigfrankennote der Kantonalbank von Bern. In beiden Fällen konnten die Fälscher rechtzeitig ermittelt werden, so daß außer diesen selbst, welche die verdiente Strafe ereilte, niemandem ein Schaden aus den Fälschungen erwachsen ist.

921

Defekte Noten.

Defekte Noten zum Austausch gegen neue Ncjtenformulare und Noten zur Verminderung der Emission sind denj Inspektorat von den Banken im Laufe des Berichtsjahres in 461 einzelnen Partien im ganzen zur Vernichtung eingesandt worden : i Noten à Fr. 50 Fr. 100 Fr. 500 Fr. 1000 Total Stücke 200,093 250,541 7,838 3,307 461,779 im Nominalwert von Fr. 42,284,750.

Im Vorjahre waren zu gleichem Zwecke zusamnhen 234,965 Stück Noten im Nominalwert von Fr. 21,875,700 in 396 j einzelnen Partien dem Inspektorat eingesandt worden. Die Anzahl tìejr isur Vernichtung gesandten Noten und deren Nominalwert hat sich'also in dem einen Jahre annähernd auf das Doppelte des vorhergehenden Jahres vermehrt, wozu hauptsächlich die von der Bank in Zürich zurückgezogenen und eingesandten 201,240 Stück Noten beigetragen haben.

Jede einzelne dergestalt eingehende Note muß mit den Begleitbordereaux auf Serien und Nummern vergliche^ und die Stückanzahl kontrolliert werden, was jeweilen die Arbeiit von drei Beamten in Anspruch nimmt. Ferner sind die eingehenden Noten nach Banken, Sendungen, Abschnitten und Serien in den Notenskontri zu buchen, beziehungsweise auszufragen ynd abzurechneu; was beispielsweise für die zurückgezogenen Notier, der Bank in Zürich allein in dem einen Berichtsjahr 16,408 einzelne Skripturen erforderte. Die Verminderung der bestehenden |Emissionen, mit andern Worten der Rückzug der emittierten Noten bedeutet daher einen namhaften Zuwachs nicht nur an Arbeit, sondern auch an Kosten, welche beide im Verhältnis der fortschreitenden und zunehmenden Notenrückzüge weiter anwachsen und bis zur Liquidation des gegenwärtigen Bestandes andauern werden.

In den dem Berichtsjahre vorhergehenden Jähren und bis Ende des Jahres 1892 sind dem Inspektorat an Noten n-auen Typus im Austausch gegen neue Notenformulare und in Verminderung der Emission von den Banken zur Vernichtung im ganzen abgeliefert worden : Noten à Fr. 50 Fr. 100 Fr. 500 Fr. 100 D Total Stücke 572,461 495,665 29,986 10,496 1,108,608 im Gesamtnominalweite von Fr. 103,678,550.

Die Noten erster Emission neuen Typus, d. d. 1. Juli 1883, welche damals an die Banken in neuen Formularen ausgefolgt wurden, bestanden aus: BnndesHatt. 45. Jahrg. Bd. I.

62

922 Noten à

Fr. 50

Fr. 100

Fr. 500

Fr. 1000

Stücke 633,900 722,650 38,240 13,520 und einem Gesamtnominalwerte von Fr. 136,600,000.

Total

1,408,310

In den zehn Jahren 1883 bis 1892 sind vom Inspektorat an die Banken sowohl filr ihre ursprüngliche Emission, als für Emissionserhöhungen und im Austausch gegen defekte Noten an neuen Notenformularen im ganzen ausgefolgt worden : Noten à

Fr. 50

Fr. 100

Fr. 500

Fr. 1000

Stücke 1,427,617 1,472,739 76,586 24,202 im Gesamtnomiaalwerte von Fr. 281,149,750.

Total

3,001,144

Die bisher von den Banken eingelieferten defekten und zurückgezogenen cirka 1,100,000 Noten neuen Typus repräsentieren somit, der Stückanzahl nach, cirka 4/5 der ihnen vor nunmehr zehn Jahren ausgefolgten cirka 1,400,000 Noten erster Emission, aber nur cirka 8/s der den Banken im Laufe der zehn Jahre ausgefolgten cirka 3,000,000 Noten. Bis zum gänzlichen Rückzug liegt daher noch ein großes Stück Arbeit vor, für die Banken und für das Inspektorat.

Damit erklärt sich auch der schlechte Zustand, in welchem sich ein großer Teil der umlaufenden Noten, vor allem derjenigen erster Emission, befindet. Es rührt das hauptsächlich daher, daß die Banken, allerdings mit rühmlichen Ausnahmen, in der Regel, und einzelne ganz besonders, sehr haushälterisch mit dem Austausch gegen neue Noten vorgehen, obwohl ein guter Zustand der umlaufenden Noten zunächst im Interesse der Banken seihst liegt.

Anderseits können die Banken nur für den Zustand der Noten, welche an ihre Kassen zurückkehren, verantwortlich sein. Für die große Zahl Noten, welche im Umlauf verbleiben und trotz Schmutz und Rissen nicht zur Einlösung vorgewiesen werden, ist das Publikum selbst verantwortlich.

Die eidgenössische Staatskasse und die Hauptzoll- und Kreispostkassen haben die ihnen eingehenden defekten Noten auch im Berichtsjahre, wie vordem, den Emissionsbanken zum Austausch gegen neue Noten oder in Ermanglung gegen Barschaft vorgewiesen und den Banken damit Gelegenheit gegeben, ihre Notenemission zu erneuern. Der Gesamtbetrag der solchermaßen vorgewiesenen defekten Noten stellt sich auf Fr. 20,276,450 gegen Fr. 15,872,450 im Vorjahr, somit also ganz erheblich höher. Bis Ende 1892 sind von den eidgenössischen Hauptkassen im ganzen für Fr. 59,670,450 defekte Noten bei den Emissionsbanken vorgewiesen worden.

*SC Den gesetzlichen und réglera en tarischen Vorschriften gemäß wurden vom Inspektorat, unter Aufsicht der Finanzkontrolle und

923 im Beisein eines beeidigten Notars, im Laufe des Berichtsjahres in vier Malen an Noten neuen Typus d u r c h F e u e r v e r n i c h t e t : Noten à

Fr. 50

Fr. 100

Fr. 500

Fr. 1000

Total

Stücke 199,843 250,366 7,838 ä,3()7 461,354 im Nominalwerte von Fr. 42,254,750, und darüber 460 Einzelprotokolle aufgenommen, gegen 234,965 Stück ; irn Nominalwerte von Fr. 21,675,700 und 396 Protokolle im Vorjahre.

Inbegriffen die in den frühern Jahren vorgenommenen Vernichtungen sind bis Schluß des Berichtsjahres an Noten neuen Typus für einen Gesamtnominalwert von Fr. 103,648,550 durch Feuer vernichtet worden, so daß mit Ende 1892 noch, für Fr. 30,000 in 250 Noten à Fr. 50 und 175 Noten à Fr. 100 irti Verwahrsam des Inspektorates verblieben sind.

i Rechnungsausweise der Banken.

Die Ausweise, welche die Emissionsbanked dem Inspektorat regelmäßig einzureichen haben, sind folgende: a. Die Wochensituationen, welche den Ausweis über die Notendrkulation und die Kassabestände enthalten und (freuen eine. Specifikation über den Bestand der Noten anderer Banken beigefügt ist.

Die Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb haben außerdem wöchentlich einen Speeialausweis über den Bestand des Wechselportefeuilles und denjenigen der kurzfälligen Schulden und Guthaben einzureichen.

i o. Die detaillierten Monatsbilanzen, nebst einer Specifikation des Notenaustausches mit den andern Emissionsbanken während des Monats.

c. Die Jahresschlußbilanzen und die Gew;inn- und Verlustrechnungen samt Speeialausvveisea über die Noteiacirkulation, die kurzfälligen Schulden, den Wertschriftenbestand, die eventuellen Verbindlichkeiten und die Verteilung des Reingewinns.

Die Ausweise der Banken werden vom Inspektorat geprüft, zusammengestellt, statistisch verarbeitet und periodisch im schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Eîanken erhallen Separatabzüge von allen auf das Banknotenwesen bezüglichen Veröffentlichungen.

Dem luspektorat werden ferner die Ausweise de:r eidgenössischen Hauptkassen über die von denselben bei den Emissionsbanken vorgewieseneu defekten Noten regelmäßig übermittelt und von ihm zusammengestellt. Desgleichen erhält das Inspectorat die Wochen-*.

924

bilanzen*einer Anzahl für die Schweiz besonderes Interesse bietender größerer Notenbanken des Auslandes und veröffentlicht im Handelsamtsblatt Auszüge aus denselben.

Die im Anhange folgende Tabelle II bringt, bisheriger Übung gemäß, die Generalsituation, d. h. den Gesamtbetrag der in den Wocbenausweisen der 34 Emissionsbanken enthaltenen hauptsächlichen Positionen auf Ende jeder Woche des Berichtsjahres, mit Angabe des jeweiligen Bardeckungsverhältnisses und des Mittels des offiziellen Diskontosatzes der schweizerischen Hauptbankplätze (Basel, Genf und Zürich). Den Generaldurchschnitts-, den Maximal- und den Minimalpositionen sind die entsprechenden Positionen des Vorjahres zum Vergleich angereiht.

Eine neue Tabelle III bringt die Generaldurchschnitts-, Maximalund Minimalpositionen der Wochensituationen für jedes der abgelaufenen zehn Jahre 1883 bis 1892, sowie für die zehn Jahre zusammengenommen. Beiläufig gesagt, ist jede Zahl der zehojährigen Durchschnittspositionen das Ergebnis von mindestens 17,000 Eiozelpositionen.

Alle auf die Banknoten bezüglichen Positionen des Berichtsjahres zeigen gegen das Vorjahr einen Rückgang oder zum mindesten einen Stillstand, während seit 1883 bis und mit 1891 eine stetige Zunahme zu verzeichnen war. Nur die auf die Barschaft bezüglichen Positionen haben auch im Berichtsjahre eine Zunahme aufzuweisen und verbessern dadurch die Generalsituation der Banken, welche bis dahin fast Jahr um Jahr eine Abschwächung erlitten hatte.

Die Notenemission ist im Laufe des Berichtsjahres von cirka 188 auf cirka 171 Millionen zurückgegangen, gegen Jahresschluß wieder auf cirka 177 Millionen Pranken gestiegen, und hat im Durchschnitt cirka 177*/4 Millionen, somit cirka 41/* Millionen Franken weniger als im Vorjahr betragen. Jedes der vorhergehenden Jahre weist gegen sein Vorjahr eine bald größere, bald kleinere Zunahme auf; die größte mit cirka 20 Millionen zeigen 1884 gegen 1883 und 1891 gegen 1890, die kleinste mit cirka 2 Millionen 1886 gegen 1885. Der Abstand zwischen der Minimalposition im ersten und der Maximalposition im letzten der zehn Jahre beträgt nahezu 88 Millionen Pranken oder ein Anwachsen von 88 °/o und kennzeichnet für sich allein die starke Entwicklung, welche das Banknotenwesen in diesem Zeitraum genommen hat.

Tabelle II.

Banknotenkontrolle.

General-Situation

Zu Seite 924.

der

schweizerischen Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des Jahres 1892.

1893.

Emission.

Aus* gewiesene Cirkulation.

NotenReserve.

Effektive Cirkulation.

Gesetzliche Ungedeckte Bardeckung. Verfügbare Cirkulation. (40% der Barschaft.

Cirkulation.)

Total Barvorrat.

Noten anderer Emissionsbanken.

Verhältnis des BarÜbrige vorrats zu Kassabestände. der effektiven Cirkulation.

1

h - i.

28. ,, 4. Juni 11- n 18. ,, 25- v, 2. Juli 9. ,, 16- r, 23- » 30. ,, 6. August L 13. .,,.._.

[20.

,, 27 *> 3.' September

10.

17.

24.

1. Oktober 8» 15.

,, 22.

,, 29.

,, 1

o. November

12.

,, 19.

,, 26.

1 3. Dezember 10.

h

7

24 31

»

r, ,,

1 Durchschnitt .

1 Maxima . . .

1 Minima . . .

1 1891.

1 Durchschnitt .

1 Maxima . - .

1 Minima . . .

86,508 87,353 87,527 87,213 87,770 88,105 89,011 88,722 88,862 88,905 89,327 88,385 88,274 87,899 87,979 87,603 87,325 87,313 87,818 87,675 87,077 86,893 87,838 89,506 90,427 90,844 90,945 91,963 89,949 90,932 91,590 91,982 91,681 89,963

11,969 15,325 16,293 18,000 14,490 16,693 17,348 16,529 14,718 15,737 16,134 15,527 14,355 13,383 11,968 14;946 12,008 10,944 15,411 12,315 14,757 13,123 14,132 14,822 16,674 13,278 11,114 10,885 13,602 11,699 11,606 14,601 15,591 16,642 15,363 13,493 13,534 15,319 14,729 12,627 11,102 9,842 10,282 7,537 7,754 7,686 13,436 17,472 17,069 17,824 16,580 13,987 7,969

2819 1840 1723 1459 2251 1593 1912 2034 2264 1889 1754 1807 1773 2107 1750 2444 2205 2873 1520 1(526 1548 2045 2707 2557 1647 1894 2524 2559 2294 1820 2368 1957 2061 2087 2554 2268 2422 2219 1911 2522 2054 2457 2130 2416 2144 2135 2249 2734 2204 2040 2082 2087 2391

53.8 57.1 58.6 61.0 59.3 60.1 61.9 63.7 62.2 62.3 62.3 62.6 62.0 58.7 59.6 60.3 59.4 56.2 57.9 58.2' 60.0 59.8 59.2 60.4 62.0 61.2 58.2 58.8 60.2 61.1 59.1 60.2 60.6 62.0 62.1 60.9 61.0 61.4 60.3 57.1 57.0 57.0 58.0 56.4 56.2 55.6 58.6 59.3 59.9 61.2 61.3 58.8 54.2

4.50 4.17 4.00 3.83 3.50 3.50 3.50 3.50 3.17 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 3.00 2.83 2.83 2.83 2.83 2.83 2.67 2.67 2.67 2.67 2.50 2.50 2.50 2.50 2.50 2.50 2.50 2.50 2.67 2.67 2.83 3.17 3.50 3.67 3.67 3.50 3.50 3.50 3.17 3.17 3.17 3.17

2. Januar 9. ,, 16. ,, 23. ,, 30. ,, 6. Februar 13.

,, 20.

,, 27.

,, 5. März 12. ,, 19. , 26. ,, 2. April 9. ,, 16. ,, 23. ,, 30. ,, 7. Mai 14. ,, 21. ,, 28. ,, 4. Juni 11. ,, 18. ,, 25. ,, 2. Juli 9. ,, 16. ,, 23. ,, 30. ,, 6. August 13.

,, 20.

,,' 27.

,, 3. September 10.

17.

24.

1. Oktober 8, 15.

,, 22.

^ 29.

,, 5. November 12.

,, 19.

l 26.

,, 3. Dezember 10.

17.

,, 24.

,, 31.

,

* 88,933 92,297 86,426

13,778 18,000 7,537

2127 2873 Ie59

59.5 63.7 53.8

3.09 4.50 2.50

Durchschnitt .

Maxima . . .

Minima . . ·

77,832 69,404 64,868 58,798 62,240 60,086 55,536 51,415 54,332 53,668 53,434 52,912 54,165 61,245 58,885 57,000 59,253 67,621 62,939 62,225 58,290 58,896 60,041 57,590 54,082 56,454 63,751 62,362 58,782 56,968 61,216 58,299 57,167 53,815 53,541 56,032 55,854 55,184 57,697 65,446 65,665 66,412 64,842 69,895 70,859 72,718 64,927 61,757 60,771 58,082 58,007 64,232 76,065

72,200 70,810 69,245 67,561 66,980 66,886 65,200 63,253 63,348 63,236 63,206 62,778 62,732 64,724 63,049 63,427 63,186 66,152 65,910 64,419 64,160 63,819 64,554 64,073 63,544 63,497 65,435 64,844 64,516 63.197 64^483 64,469 64,262 63,374 62,603 62,740 62,680 63,329 64,040 66,060 65,464 65,637 65,852 67,144 67,783 68,540 68,130 67,671 67,509 66,999 66,628 67,960 69,599

18,499 21,487 22,706 24,545 23,740 23,550 24,916 26,936 25,973 25,449 25,242 25,728 25,577 22,459 23,721 23,195 23,519 20,663 20,516 22,089 23,193 23,708 22,659 23,697 24,561 25,514 23,287 24,018 24,389 26,130 23,902 23,805 23,637 24,605 25,000 24,585 24,633 24,489 23,635 21,017 21,429 22,201 23,654 23,283 23,061 22,405 23,833 22,278 23,423 24,591 25,354 23,721 20,364

90,699 92.297 91,951 92,106 90,720 90,436 90,116 90,189 89,321 88,685 88,448 88,506 88,309 87,183 86,770 86,622 86,705 86,815

143,357 143,167 143,002 145,372 152,523 152,558 154,250 154,348 160,322 161,703 163,663 156.890 151,706 151,703 149,672 149,989 155,913 166,028

19,569 26,399 30,781 36,577 33,750 36,156 40,411 43,561 40,224 41,354 40,933 40,312 38,839 32,657 35,030 36,664 33,768 24,165 28,775 27,680 29,886 28,696 27,276 28,290 30,961 27,411 22,997 23,961 26,898 27,905 23,754 26,597 27,784 30,846 31,000 28,663 28,703 28,603 25,643 18,502 18,352 17,010 17,162 11,874 11,387 10,818 17,461 22,742 23,477 ' 26,500 26,501 20,225 11,092

149,566 168,531 141,144

27,671 43,561 10,818

60,633 77,832 51,415

65,338 72,200 62,603

23,595 26,936 18,e99

188,100 188,100 187,600 187,481 186,710 186,678 186,063 185,165 183,877 183,707 182,815 181,730 181,313 181,085 180,685 180,286 179.726 178^601 178,140 176,413 175,529 175,119 174,530 173,650 173,148 172,876 175,470 175,185 174,585 174,200 173,355 173,170 172,850 172,640 172,144 172,020 171,870 171,605 171,015 171,025 170,910 171,260 171,510 172,196 173,090 174,481 174,351 174,448 175,180 176,172 176,490 176,138 177,120

180,500 177,026 173,112 168,904 167,450 167,215 163,000 158,133 158,371 158,090 158,016 156,945 156,829 161,811 157,623 158,568 157,966 165,380 164,776 161,048 160,400 159,546 161,386 160,182 158,861 158,743 163,587 162,109 161,289 157,994 161,207 161,174 160,657 158,436 156,507 156,850 156,701 158,321 160,101 165,150 163,660 164,092 164,630 167,859 169,457 171,349 170,326 169,178 168,772 167,496 166,569 169,900 173,997

168,531 161,701 156,819 150,904 152,960 150,522 145,652 141,604 143,653 142,353 141,882 141,418 142,474 148,428 145,655 143,622 145,958 154,436 149,365 148,733 145,643 146,423 147,254 145,360 142,187 145,465 152,473 151,224 147,687 146,295 149,601 146,573 145,066 141,794

177,238 188,100 170,910

163,344 180,500 156,507

141,144:

86,4:26

1891.

181,522 187,136 174,100

163,487 178,218 153,651

148,642 166,952 137,971

32,880 41,563 12,399

63,750 78,809 51,778

65,395 71,287 61,461

19,497 22,758 15,e73

1 84,892 92,156 80,025

le,845 20,730 9,508

1753 3167 1092

1 1

1893.

Prozente.

Zahlen in Tausenden Franken.

2. Januar 9. ,, 16. ,, 23. ,, 30. ,, 6. Februar 13.

,, 20.

,, 27.

,, 5. März 12. ,, 19. ,, 26. ,, 2. April 9. ,, 16. ,, 23. ,, ! 30. ,, 7. Mai 14- «

Mittel des Diskontosatzes von Basel, Genf und ZUrich.

* 1892 Gold Fr. 66,592 = 74.9 °/o. Silber Er. 22,341 = 25.1 °/o.

f 1891 Gold Fr. 62,730 = 73.9 °/o. Silber Fr. 22,162 = 26.1 %.

57.1 62.5 51.9

3.92 4.67 3.50

Durchschnitt .

Maxima . . .

Minima . . .

Tabelle HI.

Banknotenkontrolle.

Durchschnitts-, Maximal- und Mininial-Positionen

Zu Seite 924.

der

General-Wochensituationen der schweizerischen Emissionsbanken in den zehn Jahren 1883--1892.

Notenemission.

i

Ausgewiesene Cirkulation.

Effektive Cirkulation.

Gesetzliche Bardeckung.

Notenreserve.

Verfügbare Barschaft.

1

Durchschnitt

Ì

Minima.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

Dnrchschnitt.

Maxima.

Durchschnitt.

Minima.

Maxima.

Minima.

1

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1883

108,019

96,864 114,017 123,431 127,064 134,835 139,637 145,461 152,444 163,487 163,344

87,308

128,522 135,902 137,886 142,019 150,320 153,494 161,342 181,522 177,238

100,471 1 23,185 134,290 137,250 140,000 148,793 152,350 156,630 174,100 170,910

117,551

188* 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892

123,394 133,922 138,084 139,950 148,800 153,100 156,380 173,100 187,135 188,100

129,328 135,068 138,969 147,786 150,224 153,957 168,397 178,218 180,500

10 Jahre, 1883-1892

147,626

188,100

100,471

136,058

180,500

1 | i l i i

Maxima.

Total Barvorrat.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

113,388 123,842 129,014 133,836 141,495 143,793 148,570 160,933 166,952 168,531

82,185 95,359 106,335 107.066 114,085 116,771 122,677 129,925 137,971 141,144

16,694 22,582 21,451 21,376 19,233 24,014 20,319 20,745 32,880 27,671

21,445

38,746 45,607 49,373 50,826 53,934 55,855 58,185 60,978 65,395 65,338

54,027 55,588 59,114 60,090 61,583 67,359 71,287 72,200

34,923 41,503 46,289 47,054 51,380 53,015 55,105 57,656 61,461 62,603

18,661

29,836 29,769 30,234 26,915 32,029 30,404 27,419 41,563 43,561

9,542 8,135 8,570 6,114 6,901 9,307 6,980 8,747 12,399 10,818

47,020

103,758 115,721 117,636 128,451 132,537 137,762 144,141 153,651 156,507

91,325 105,940 114,451 116,510 122,786 126,304 133,175 140,597 148,642 149,566

16,138 15,897 21,732 18,306 18,070 19,965 19,497 23,595

23,719 25,172 20,644 20,061 28,382 21,781 22,543 25,581 22,758 26,936

12,162 11,203 11,406 10,423 14,485 14,057 14,837 15,757 15,473 18,499

87,308

124,930

168,531

82,185

22,696

43,561

6,114

54,424

. 72,200

34,923

18,983

28,382

10,423

Fr.

Ungedeckte Cirkulation.

17,971

Mittlerer Diskontosatz

Bardeckungsverhältnis.

Andere Kassabestände.

Noten anderer Banken.

51,731

(Basel, Genf, Zürich).

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

57,407 63,578 65,511

64,032

5,539 8,077 8,980 10,554 12,049 13,331 12,286 11,847 14,845 13,778

9,432 10,542 14,175 14,266 16,394 18,125 18,602 17,207 20,730 18,000

2133

62.9

2.50

60.0

59.5

2.86 3.04 2.97 2.91 3.13 3.70 3.88 3.92 3.09

3.83 4.00 3.67 4.00 4.05

2040 1997 1753 2127

1481 1112 1394 1604 1647 1275 1347 1092 1459

52.2 52.4 52.7 51.2 53.2 52.1 51.8 51.3 51.9 53.8

4.00

2103 2196 2409 2187 2464

71.3 69.9 61.7 63.9 69.6 63.7 61.6 64.6 62.5 63.7

3.01

4272 5976 5133 5300 6179 4847 6112 9508 7537

4428 3168 3622 4325 3776 4511 3362 3114 3167 2873

1274

54,965 60,516 63,559 65,393 67,946 71?670 78?358 78,809 77^832

23,543 28,684 42,798 38,727 34,986 42,453 47,125 45,950 51,778 51,415

3057

66,723 75,666 74,161 76,255 80,943 84,892 88,933

33,918 42,362 48,940 49,787 47,120 52,145 56,920 59,654 63,750 60,633

53,488

73,535 71,265 72,451 81,184 77,222 84,110 85,773 92,156 92,297

54,116 57,701 59,501 61,133 67,104 70,079 72,035 77,240 80,025 86,426

4.83 5.00 4.67 4.50

2.50 2.50 2.50 2.50 2.50 3.00 3.33 3.50 2.50

lOJaftre, 1883-1892 * 73,407

92,297

54,116

51,523

78J809

23,543

11,129

20,730

3057

2141

4511

1092

58.8

71.3

51.2

3.25

5.00

2.50

1883 188* 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892

* Gold Fr. 52,913 = 72.1 °/o, Silber Fr. 20,494 = 27.9 °/o.

,

.

57.2 57.3 61.6 58.7 57.3 57.6 57.1

0

[

Anzahl der Banken: 29 am 1. Januar 1883; 30 seit 8. September und 32 seit 15. September 1883; 33 seit 5. Januar 1884; 34 seit 8. Januar 1887; 35 seit 22. März 1890; 36 seit 11. Juli 1891 und 34 seit 2. Januar 1892.

925 i Die effektive Notencirkulation d . h . die Noten, welche sich außerhalb der Banken in Händen des Publikums befinden, ist i m Berichtsjahr m i t cirka 1 4 9 1 / 2 Millionen durchschnittlich n u r durchschnitt der vorhergehenden neun Jahre von: 91 Vs a u 1 4 8 2/3/s Millionen im Mittel um cirka 7 Millionen Franken jährlieh, von 1883 auf 1884 sogar um 14 Millionen gestiegen ist. Das Maximum des Berichtsjahres und zugleich der zehn Jahre beziffert sich mit cirka 168Va Millionen. Das Minimum d l e t z t e n t e b der zehn Jahre steht mit cirka 141 Millionen 27 3/478M Millionen Franken über dem Maximum des ersten Jahres.

' Die N o t e u r e s er ve, d. h. die in den Kasten verbleibenden eigenen und die Noten anderer Banken, welche im Jahr 1891 noch cirka 328/* Millionen im Durchschnitt und nicht unter 12 1/8 Millionen Franken betrug, ist im Jahr 1892, entsprechenderer Verminderung d e r Notenemission a u f durchschnittlic27 2/3/s u n d i m Minimum Zahltagen hie und da wiederum Klagen üNotenmangelngel laut, obschon von einem besonders lebhaften Geschäftsgang nicht gesprochen werden konnte. · Es zeigt dieses, daß dem einmal an das bequeme Zahlungsmittel der Banknoten gewöhnten Verkehr dieselben nicht o S t ö r u n g r u o g entzogen werden können. Im Durchschnitt der zehn Jahre hat die Notenreserve c i 2 2 2/322/s Millionen betragen.

Der größte Abstand zwischen dem Jahresmaxim um und dem Jahresminimum fällt in das Berichtsjahr mit cirka 328/4 Billionen Franken.

Der G e s a m t b a r v o r r a t war im Berichtsjahr im Durchschnitt um cirka 4 Millionen im Minimum um cirka 6 1/3 Millionen und im Maximuni um cirka 150,000 Frankegrössersr als im Vorjahre und in allen drei Positionen zugleich größer als in allen vorhergehenden neun Jahren. Der Jahresdurchschnitt von 1892 steht um cirka 31 Va Millionen über demjenigen v J a h r $ h r 1883, und der niedrigste Stand von 1892 ist noch eirka 22'Millionennen Franken höher als der höchste von 1883. Die Schwankungen des Gesamtbarvorrates zwischen dem niedrigsten und déni höchsten Stand betrugen im Jahre 1892 weniger als 6 Millionen, gegen cirka 12 Millionen im Vorjahr und beispielsweinahezuezu 16 Millionen Franken im Jahr 1884.

Die Ausscheidung des Barvorrates nach dein M ü n z m e t a l l zeigt, daß die Gesamtvermehrung von cirka 4 Millionen fast ausschließlich
im Goldbestande erfolgt ist, welcher sich im Berichtsjahr durchschnittlich auf Fr. 66,592,000 gegen Fr. 62,730,000 im Vorjahr stellte, während der durchschnittliche Silberbestand gleichzeitig Fr. 22,341,000 gegen Fr. 22,162,000 betragen hat. Das prozentuale

926

Verhältnis von Gold zu Silber (1891 73,9 °/o zu 26,1%, 1892 74,9 °/o zu 25,1 °/o) ist damit wieder um ein ganze» Prozent gestiegen. -- In den abgelaufenen zehn Jahren stellte sich der Goldbestand zum Silberbestand, in Prozenten ausgedrückt, wie folgt: 1883 . .

1884 . .

1885 . .

1886 . .

1887 . .

1888 . .

1889 . .

1890 . .

1891 . .

1892 . .

1883/1892

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Gold.

Silber.

61,6°/o 68,9 ,, 72,6 ,, 75,4 ,, 70,5 ,, 72,3 ,, 72,9 ,, 74,5 ,, 73,9 ,, 74,9 ,, 72,1 ,,

38,4 °/o 31,1 ,, 27,4 ,, 24,6 ,, 29,5 ,, 27,7 ,, 27,1 ,, 25,5 ,, 26,1 ,, 25,1 ,, 27,9 ,,

. Der erste Wochenausweis des Jahres 1883 erzeigte eioen Goldbestand von Fr. 33,345,000 und einen Silberbestand von Fr. 22,863,000; der letzte Wochenausweis des Jahres 1892 einen Goldbestand von Fr. 67,213,000 und einen Silberbestand von Fr. 22,750,000. Im Laufe der zehn Jahre hat der Silberbestand zwischen cirka 12 Millionen als niedrigstem und 27 Millionen als höchstem Stand auf und ab geschwankt, um schließlich auf den Ausgangspunkt zurückzukommen. Der Goldbestand dagegen ist fast ohne Unterbrechungen von Anfang bis Ende der zehn Jahre um cirka 34 Millionen Franken, d. h. auf mehr als das Doppelte des anfänglichen Betrages, gestiegen.

Von dem Gesamtbarvorrat ist ein Betrag, welcher 40 °/o der von jeder Bank ausgewiesenen Notencirkulation mindestens gleichkommt, als obligatorische Bardeckung gesetzlich gebunden. Derjenige Teil, welcher diese Quote übersteigt, bildet die v e r f ü g b a r e B a r s c h a f t der Banken. Nachdem die ausgewiesene Cirkulation im Berichtsjahre ungefähr gleichgeblieben ist, wie im Vorjahre, ist die ganze Vermehrung des Gesamtbarvorrates dem verfügbaren Teile zugewachsen. Der Durchschnitt von 1892 ergiebt, mit cirka 23 Vz Millionen, eine Vermehrung von cirka 4, das Maximum ebenfalls von cirka 4 und das Minimum von cirka 3 Millionen Franken gegen 1891. Der durchschnittliche Stand der verfügbaren Barschaft im Jahre 1892 übersteigt mit annähernd 2 Millionen sogar den höchsten Durchschnittsstand aller vorhergehenden neun Jahre und steht um cirka 4Va Millionen Franken über dem zehnjährigen Durchschnitt. Der niedrigste Stand von 1892 bleibt mit cirka

.

927

18*/2 Millionen nur um etwa 1/2 Million Franken hinter dem Durchschnittsstand der zehn Jahre 1883/1892 zurück. Das Berichtsjahr kann daher in dieser Beziehung als ein relativ sehr günstiges bezeichnet werden.

j Verglichen mit dem Vorjahr hat sich auch. die durch Barschaft in Kassa nicht gedeckte, mit andern Worten die u n g e d e c k t e N o t e n c i r k u l a t i o n günstiger gestellt. Sie Betrug im Berichtsjahre im Durchschnitt cirka 3 Millionen, im Maximum cirka l Million und im Minimum cirka 1/3 Million Franken weniger als die entsprechenden Positionen des Vorjahres. Verglichen mit den frühern Jahren dagegen weist die ungedeckte Notencirkulation auch im ·Berichtsjahre erheblich höhere Ziffern auf, durchschnittlich sogar cirka 9 Millionen mehr als der zehnjährige Durchschnitt, welcher sich mit cirka 51 1/2 Millionen Franken bezifferte. Seit1883J ist die ungedeckte Cirkulation im Jahresdurchschnitt bis 1891 um Volle 30 Millionen, bis 1892 um 27 Millionen Franken gestiegen. Bekanntlich hat diese Position als die wirtschaftlich bedeutsamstedesa Banknotenwesens zu gelten, indem durch sie die Menge der umlaufenden Zahlungsmittel effektiv vermehrt wird, während die gedeckten Noten nur an Stelle der in den Bankkassen liegenden Barschaft treten. Der trotz zeitweiliger Unterbrechung beharrlichsteigendee Betrag der durch Barschaft nicht gedecktenNotencirkulationi bildet denn auch eine der schwächsten Seiten unseresBanknotenwesens.

Was endlich das Bar d eck ungs V e r h ä l t n i s anbelangt, d. h. das prozentuale Verhältnis zwischen den Totalbetrag der vorhandenen Barschaft und der effektiven Notencirkulation, so stellt sich der Durchschnitt im Berichtsjahr infolge der relativ starken Zunahme des Barvorrats und schwachen der Zirkulation auf den relativ hohen Satz von 59,5 % und damit um 2,4 % höher als der Durchschnittsatz vom Vorjahr. Der Maximalsatz steht um 1,2 °/o und der Minimalsatz, welcher bei der Beurteilung der Banksituationen hauptsächlich in Betracht kommt, um 1,9% höher als im Vorjahr.

Gegenüber dem Deckungsverhältnis der zehn Jahres 1883 bis 1892 steht der Minimalsatz von 1892 mit 53,8 °/o in den Minima obenan, und der Durchschnittssatz wird nur in den Jahren 1883, 1884 und 1887 überholt, übersteigt aber noch mit 0,7 °/o den zehnjährigen Durchschnitt, welcher nach Maßgabe der Wochensituationen,
für alle Banken durcheinander gerechnet, auf 58,8 °/o ermittelt ist.

Mit sich selbst und mit den vorhergehenden Jahren verglichen, haben somit die schweizerischen Emissionsbanken im Berichtsjahr ein günstiges Bardeckungsverhältni aufzuweisen.

*

*

i i

928

Die folgende Tabelle IV zeigt den J a h r e s d u r c h s c h n i t t d e r m o n a t l i c h e n G e n e r a l b i l a n z e n d e r Emissionsbanken von jedem der zehn Jahre 1883 bis 1892 und den zehnjährigen Durchschnitt.

Während die Wochensituationen nur die Notenemission und Cirkulation und die Kassabestände ausweisen, geben die Monatsbilanzen Rechenschaft über sämtliche Passiven und Aktiven der Banken und damit, soweit das durch nackte Zahlen möglich ist, ein ziemlich vollständiges Bild der Banksituatiouen, sowie deren Entwicklung in deïn zehnjährigen Zeitabschnitt. Der Darstellung als Ganzes entsprechend, sind die Rechnungen der Banken unter sich und mit ihren Zweiganstalten kompensiert worden, desgleichen die Gesellschafts-Conti als Schulden, beziehungsweise Guthaben, der Banken an sich selbst. Die BilanEen repräsentieren demnach ausschließlich die eigenen Gelder der Banken, die Schulden und die Forderungen an Dritte und die effektiven Bestände.

Die B i l a n z s u m m e , welche im zehnjährigen Durchschnitt annähernd 866 Millionen beträgt, ist von 1883 bis 1892 von 730 Millionen um 266 Millionen oder 36Va°/o dui-chschnittlich, also um 29Vz Millionen Franken jährlich gestiegen und erreicht mit 996 Millionen im Berichtsjahr nahezu die Milliarde.

Die e i g e n e n G e l d e r der Banken (eingezahltes Kapital, Reserven etc.) sind in derselben Zeit von 127 Vs auf 169 Millionen Franken oder um 33 °/o gestiegen, also um einige Prozente weniger als die Bilanzsumme. Gleichwohl betragen die eigenen Gelder im Jahr 1892 nahezu 211/2°/o der fremden Gelder oder Schulden an Dritte von insgesamt 791 Millionen Franken. Im Durchschnitt der zehn Jahre haben die fremden Gelder 684 Millionen, die eigenen 147 */2 Millionen Franken oder ebenfalls 211/2°/o der ersteren betragen, was als ein für die Gläubiger günstiges Verhältnis angesehen werden darf. Von dem 1883 ausstehenden Kapital von 17 Va Millionen sind bis 1892 6 Millionen Franken eingezahlt worden.

Die S c h u l d e n auf Z e i t , Wechselschulden Inbegriffen, welche sich im ersten Jahr 1883 auf 392^2 Millionen, im Durchschnitt der zehn Jahre auf 459 Millionen und im letzten Jahr 1892 auf 540 Millionen Franken summierten, haben mit 147 Vz Millionen die stärkste Steigerung der Passivposten aufzuweisen. Daran participieren die Sparkassaeinlagen mit 62
Millionen und die Obligationen und Anleihen mit 70 Millionen Franken, so daß auf ersteren eine jährliche Zunahme von cirka 7 Millionen und auf die letzteren von cirka 8 Millionen kommt. Die Wechselschulden, allein gerechnet, sind von 1883 bis 1891 von 7 Millionen auf IBVs Millionen angewachsen, im Jahre 1892 aber wieder auf 121/« Millionen zurückgegangen.

Banknotenkontrolle.

Tabelle IV.

Zu Seite 928.

Schweizerisch Emissionsbanken.

Jahresdurchschnitte der General-Monats-Bilanzen von 1883 bis und mit 1892 und Durchschnitt der zehn Jahre 1883--1892.

Ermittelt und zusammengestellt vom Inspektorat der Emissionsbanken, nach den Publikationen Im Handelsamtsblatt, 1883: 32 Banken. 1884, 1885 und 1886: 33 Banken. 1887, 1888 und 1889: 34 Banken. 1890: 35 Banken. 1891: 36 Banken. 1892: 34 Banken.

1883.

IPassiven.

Notenemission.

1884.

Fr.

Fr.

93,079,602 15,550,398

108,598,332 20,428 668

1885.

1886.

1887.

1888."

1889.

1890.

1891.

1892.

Durchschnitt 1883-1892.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

116,966768 19,076,232

118,956,720 19,021,280

125 258,199 17 047 801

129,123,796 21,423,246

136,131,305 17,492,141

143,838,505 18,263,603

151,599,600 30,679,638

152,328,542 24,526,667

127,588,137 20 350 967

.

108,630,000 129,027,000 136,043,000 137,978000 142,306,000 150,547,042 153,623,446 162,102,108 182,279,238 176,855,209 147,939,104 Kurzfällige Schulden.

Giro- und Check-Konti Contocorrent-Kreditoren

21,500,460 4 631 912 6,817,523 71,877,471 621,731

21,353,230 3,994,u05 8,217,505 66,604,472 526,166

22,278,741 3,322,7U8 9,028,5 1 7 66,395,867 472,883

19,844,196 3691,760 5,444,467 69,048,577 487,286

20 793416 4 821 073 9,133 367 61,953,686 528621

108,020,244. 105,449,097

100,695,378

101,498,806

98,516,286

97.230,163

1,356 782 9,750,454

2,125,496 9,613,333

2,290,408 9,881,720

4,465,482 11,899,837

2,320,794 10,237,970

2 094,527 8 843 409

11,362,831

11,107,236

11,738,829

12,172,128

16,365,319

12,558,764

10,937,936

18 593 765 142944 584 265 561 434 12,959*493 1,008,087

22,179,166 147,382,615 266 897 200 9,377,786 914,995

23,821,379 154,693,264 270,551 088 8,949,792 853,772

25,708,143 156,635,848 284,673 408 7,131,709 861,202

29,858,516 163,450,368 301 120,494 5,737,667 898,534

30,044,903 169,631,132 321 315 618 5,671,333 783,550

22,975,114 144,296,365 270 966 323 8',910',453 934,837

20,025 892 6 530 135 9,890 023 46,714,448 616,227

21,018613 5 900 815 12,527 853 51,279 084 484 618

21,256 731 5 934 439 15,529,027 51,521 216 528,398

19,286,508 5 073 U76 10,438,091 57,058,185 549,558

20 435 235

83,776,725

91,210,983

94,769,811

92,405,418

95,958,873

1 570 136 5,579 763

1,895 349 6,449 778

1,829837 6,541 082

7,149,899

8,345,127

8,370,919

10,208,314

20 358 262 107 288 393

19,436 536 133,904 803 240 564 975 7,986,825 1,170,840

19 574 114 140 917 607

815 449

20176356 126115036 249 504 991 8329 167 933103

385,432,523

405,068,653

403,063,979 437,064,916 441,067,363 446,751,762 458,869,295 475,010,310 501,065,579 527,446,536 448,083,092

1 253 736 16,932^339 109 120904

1,124,567 362 396 18,008,448. 18,882,647 116 948 602 117,558,042

127,306,979 17 562 772 729,848,898

4 645 109 s'949'206 64 387,701 541,562

20,934,551 4 486 618 7,491,460 74,649,838 457,777

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert) . . .

Wechselschulden.

Eigen- Wechsel

.

.

.

. . .

Andere Schulden auf Zeit.

Contocorreût-Kreditoren Sparkasaa- Einlagen ,

.

248 655 702 8 314717

Gesellschafts-Konti und eigene Gelder.

Gesellschafts-Konti (kompensiert) Ordentlicher und außerordent lieber Reservefonds . . . .

Ausstehendes Kapital -A^lrtivon.

Kassa.

Gesetzliche Burdeckung der Notencirkulauon Verfügbare Barschaft , Eigene Noten Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken

. . .

. . . .

Kurzfällige Guthaben.

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert) . .. .

Korrespondenten-Debitoren Diverse

Wechselforderungen.

Diskonto-Schweizer-Wechsel (inkl. Wechsel zum Inkasso) .

Wechsel aufs Auslaud .

.· .

. . . .

Wechsel mit Faustpfand, Warrants und Gantrödel . . .

Contooorrent- Debitoren . . .

. . . ' . . . . . .

Schuldscheine ohne Wechselverbindlichkeit Hypothekaranlagen aller Art Effekten (öffentliche Wertpapiere) Liquidationen. Restanzen und Diverse

Feste Anlagen und Gesellschafts-Konti.

Mobilieu und Immobilien

Ausstehendes Kapital

8 756 041

260 818 320 14,646,042 1,108,833

1 638 718 9724.113

3,522,866 25,805,726 128,759,620

2,827,238 25,260,830 138,633,421

1,981,204 25,598,814 141,600,000

1,574,263 21,936,698 123,953,822

135,319,446 16 701 398

137,665,256 140,830,033 144,725,447 145,789,992 149,120,968 158,088,212 16,091,958 15 292 667 13 876 000 13,845,367 13,418,333 12,098,714

166,721,489 11,616,679

169,180,018 11,650,000

147,464,783 14,194,379

785,662,607

796,904,923 833,779,348 849,296,514 876,061,643 892,219,968 920,166,850 979,447,010 996,106,813 865,849,457

1 054,722 ' 1 059 995 21,391,452 20,167.978 119,607,333 122 274,000

755,608 22,729,751 122,304,633

1,800 303 24,588,998 122,731,667

Fr. · Fr.

39,450,993 46,539,797 18448152 17 423 182 10,002,518 12,677 507 5,547,880 · 7,751,161 2,221,297 2,073 624

Fr.

50,155,903 15,341,167 10,653,242 8,422,990 2,087,747

Fr.

51,225,384 15438,414 9,914,540 9,106,740 2,014,428

Fr.

54,540,585 21,486,236 5,954,538 11,093,263 1,953,418

Fr.

56,553,152 18,066,183 9,164,163 12,259,083 2,131,828

Fr.

58,708,387 17,880,222 6,852,479 10.639,662 1,843,476

Fr. .

61,833,950 19,480,244 7,517,233 10,746,370 1,762,088

Fr.

66,464,167 19,052,708 16,118,821 14,560,817 1,390,234

Fr.

65,947,277 22,890,646 11,987,017 12,539,650 1,775,231

Fr.

55,141,959 18,550,715 10,084,206 10,266,762 1,925,337

76,670,840

86,465,271

86,661,049

87,699,506

95,028,040

98,174,409

95,924,226 101,339,885 117,686,747

115,139,821

95,968,979

927,7.35 24,338,280 1,396,587

1,481,971 26 606 377 2' 156 882

1,008,335 29,282,469 1,943,155

1,551,241 24,466 898 1,813940

3,398,112 20,685,729 2,023,684

3,594,792 19,627,767 2,114,833

2,698,687 23,653,017 2,062,421

2,677,507 22,846,991 1,985,475

2,979,621 24,686,181 2,401,228

3,386,832 25,009,261 2,311,024

2,370,483 24,120,297 2,020,923

26,662,602

30,245,230

32,233,959

27,832,079

26,107,525

25,337,392

28,414,125

27,509,973

30,067,030

30,707,117

28,511,703

155,638,232 20,772,180 35,928,954

158,724,743 25 233 620 30,213,820

149,828,041 30,368,684 31,342,291

150,053,014 37,647 330 35,160,857

148,308,499 33 484,393 36,813,354

145,526,301 26,985,841 39,664,235

143,350,386 21,957 999 43,327,158

141,171,024 17,366,503 44,197,085

149,548,761 14,667,101 48,669,324

141,789,788 16,913,887 47,759,408

148,393,879 24,559,754 39,307,649

212,339,366 214,172,183 211,539,016 223,061,201 218,606,246 212,176,377 208,635,543 202,734,612 212,885,186 206,463,083 212,261,282

Andere Forderungen auf Zeit.

Gesellschafts-Konti (kompensiert)

1 452 273

65,239,783 61,615,908 236,756,725 74,993,431 249,090

73,606,682 63,062,384 263,325,682 111,519,678 4,023,528

388,701,648.

428,359,242 438,854,937 468,055,434 483,762,660 515,537,954 534,576,814 563,357,531 593,638,120 619,503,583 503,434,792

82,489,731 67,593,151 270,414,818 112,359.255 1,719,859

91,530,649 74,014,986 279,315,947 116,240,174 2,255,775

93,648,110 81,162,337 297,672,476 119,267,689 1,887,508

78,079,200 66,052,42l 262,195,362 95,010,557 2,097,252

71,406837 62,333,831 228,512,329 65,725 595 380,650

68,060,366 60,507,210 253,101,377 83,583,557 2,802,924

71,037,892 59,772,857 257,753,368 92,219,801 2,978,742

96,666,341 81,660,938 315,991,449 122,595,758 2,589,097

67,105,606 48,800,612 219,109,453 51,600,629 2,085,348

8,235,470' 686,200

8,485,658 1,233,625

8,977,665 1,546,339

10,101,876 1,736,585

10,180,347 1,735,696

9,592,807 1,397,337

9,287,786 1,963,141

8,886,453 4,239,682

8,855,066 4,898,282

8,601,939 4,141,270

9,120,506 2,357,816

8,921,670 17,652,772

« 9,719,283 16,701 398

10,524,004 16 091 958

11,838,461 15 292 667

11,916,043 13 876 000

10,990,144 13 845,367

11,250,927 13,418,333

13,126,135 12,098 714

13,753,348 11.616,579

12,743,209 11,550,000

11,478,822 14,194,379

. .

729,848,898 785,662,607 795,904,923 833,779,348 849,296,514 876,061,643 892,219,968 920,166,850 979,447,010 996,106,813 865,849,457

929 Die k u r z f ä l l i g e n S c h u l d e n , ohne die Noten in Cirkulation, sind zusammen im Berichtsjahre mit cirka 3 Millionen weniger als. im Vorjahr ausgewiesen. Von 1883 bis 1888 sind dieselben von 838/4 Millionen successive auf 108 Millionen angestiegen und von da bis 1892 wieder auf 981k Millionen gesunken. Nach Maßgabe der bei Aufstellung der Jahresschlußbilanzen vorgenommenen Ausscheidung ist von den unter ,,Schulden auf Zeit" eingestellten Sparkassa-Einlagen eine Quote von 25 bis 30 % als kurzfällig zu betrachten. · Danach würden sich die kurzfälligen Schulden im Monatsdurchschnitt 1892, ohne die umlaufenden Noten in Händen Dritter, auf 145 Millionen und mit den Noten in Händen .Dritter im Betrage von 152 Millionen auf 297 oder rund 300 Millionen Franken stellen. Die gleiche Rechnung ergiebt für das Jahr 1883 einen Totalbetrag der kurzfälligen Schulden von 206 Millionen und für den zehnjährigen Durchschnitt von 1883/1892 einen Totalbetrag von 264 Millionen Franken. Von 1883 auf 1892 sind die kurzfälligen Schulden, Sparkassa-Einlagen inbegrifien, um rund 90 Millionen, oder 10 Millionen jährlich, angewachsen.

Diesen nach dem Maße ihrer Fälligkeit in aufsteigender Reihenfolge behandelten P a s s i v e n stellen sich die nach Maßgabe der Verfügbarkeit in absteigender Reihenfolge zu behandelnden A k t i v e n gegenüber.

Die K a s s a b e s t ä n d e , die eigenen und anderen Noten der Banken, als Forderungen resp. Schulden der Banken an sich selbst nicht in Anschlag gebracht, haben im Berichtsjahr durchschnittlich etwas zu 90 Millionen betragen und repräsentieren damit cirka 30% der gesamten kurzfälligen Schulden; ungefähr ebenso niedrig war das Verhältnis zwischen Kassa und kurzfälligen Schulden im Jahr 1883 mit 60 Millionen gegen 206 Millionen Franken; noch niedriger stellte sich dasselbe im Durchschnitt der zehn Jahre, mit 75 Millionen gegen 264 Millionen Pranken, nämlich auf cirka 281/2°/o.

Die gesetzliche Bardeckung von 40% der ausgewiesenen Notencirkulation ist den Noteninhabern verpfändet und kann nur zur Einlösung der Noten, mit je 40 für vorgewiesene Fr. 100, verwendet werden. Für die Leistung der übrigen Fr. 60 oder 60 % und für die Bezahlung der andern kurzfälligen Schulden können daher nur die ^verfügbare Barschaft" und bei beidseitiger Konvenienz die andern Kassabestände
verwendet werden. Im Berichtsjahr betrug der Überschuß der Noten in Händen Dritter über die gesetzliehe Bardeckung SoVa Millionen, was mit den 98*/2 Millionen ausgewiesener anderer kurzfälligen Schulden und dem kurzfälligen Teil der Sparkassa-Einlageu im Betrage von cirka 46 Millionen zusammen

930

ungefähr 230 Millionen Franken ausmacht. Diesem Betrage standen an verfügbarer Barschaft und anderà Kaasabeständen durchschnittlich nur 242/s Millionen Franken oder, in Prozenten ausgedrückt, 10,7 °/o verfügbare Kassabestände gegenüber. Dieses schwache Verhältnis ist trotzdem noch annähernd um den zehnten Teil stärker als dasjenige für die zehn Jahre 1883/1892, welches, nach der gleichen Formel im Durchschnitt berechnet, bloß 9,8 °/o ergiebt.

Es waren nämlich zur Bezahlung von 210 Millionen kurzfälliger Schulden, Sparkassa-Einlagen Inbegriffen, durchschnittlich nicht mehr als 18V2 Millionen Barschaft und 2 Millionen andere Kassabestände verfügbar. Das Jahr 1883 ergab noch ein Verhältnis von 12,4 °/o.

Als das schwächste der zehn Jahre erscheint das Jahr 1886 mit nur 8,4 °/o.

Als weitere Deckung gegenüber den kurzfälligen Schulden kommen nächst den verfügbaren Kassabeständen die k u r z f ä l l i g e n G u t h a b e n in Betracht. Dieselben sind von 2(jz/a Millionen im Jahr 1883, mit Schwankungen von einigen Millionen auf oder ab, bis 1892 auf 302/a Millionen gestiegen und haben im Durchschnitt der zehn Jahre 28^2 Millionen Franken betragen, oder cirka 8 Millionen mehr als die verfügbaren Kassabestände.

Eine charakteristische Erscheinung in unserm Banknotenwesen bietet, wie schon in frühern Berichten hervorgehoben, der Stand der W e c h s e l f o r d e r u n g e n sowohl im Gesamtbetrag als in dessen Zusammensetzung. Im Berichtsjahr, dem letzten der zehn Jahre 1883/1892, haben die Wechselforderungen mit 206 Millionen um cirka 6 Millionen weniger als im Vorjahr und um ebensoviel weniger als im ersten Jahr 1883 und im Durchschnitt der zehn Jahre betragen; während gleichzeitig die Notencirkulation allein von 93 auf 152 Millionen und die Bilanzsumme von 729 auf 996 Millionen gestiegen ist. Die Diskontowechsel, welche den vornehmsten Teil der nutzbringenden Anlagen aus der Notencirkulation und den übrigen kurzfälligea Schulden bilden sollten, hiiben seit 1883 bis 1892 um 14 Millionen abgenommen und betragen im letzten Jahr 7 Millionen weniger als im Durchschnitt der zehn Jahre.

Die Wechsel aufs Ausland, welche das geeignetste Mittel zu Barbezügen von außen bilden, haben 1892 cirka 4 Millionen weniger als im Jahr 1883 und 8 Millionen weniger als der zehnjährige Durchschnitt betragen. Einzig die
notorisch weniger liquiden, in der Regel der Erneuerung unterworfenen Wechsel mit Faustpfand haben zugenommen, um 12 Millionen gegen 1883 und um 8 Millionen gegen den zehnjährigen Durchschnitt. Im Jahre 1883 bildeten die Wechselforderungen noch cirka 29°/o sämtlicher Aktiven, im Jahre 1892 nur noch 21 °/o.

931 Den größten Zuwachs unter den Aktiven haben die a n d e r n B ' o r d e r u n g e n auf Z e i t erfahren. Mit insgesamt 619 Millionen stehen sie im Berichtsjahr um 26 Millionen höher als im Vorjahr, um 116 Millionen höher als der zehnjährige Durchschnitt 0 und um ganze 231 Millionen Franken höher als im Jahre 1883. Mit Ausnahme der Liquidationen und Diversen participieren alle einzelnen Kategorien an dem starken Zuwachs. In der Zeit von 1883 bis 1892 haben die Kontokorrent-Forderungen um 29 Millionen oder 44%, die Schuldscheine um 32 Millionen oder 67°/o, die Hypothekarforderungen um 96 Millionen oder 44% und die Anlagen in öffentlichen Wertpapieren gar um 135% oder 70 Millionen Franken, zugenommen -- im grellen Gegensatz zu den Wechselforderungen, den kurzfälligen Guthaben und den verfügbaren Kassabeständen.

Die Position f e s t e A n l a g e n hat in den zehn Jahren um 4 Millionen zugenommen, steht aber im Berichtsjahr nur um l Million Franken über dem zehnjährigen Durchschnitt und fällt überhaupt ihres relativ geringen Betrages halber nicht ins Gewicht.

Die Verfügbarkeit oder Liquidität der Aktiven aller Banken zusammengenommen hat somit im Laufe der zehn Jahre eine fast stetige und im ganzen bedeutende Schwächung erlitten.

Nach Maßgabe der Wochensituationen stellt sich der Disk o n t o s a t z , d.h. der publizierte Diskontosatz im Mittel der drei schweizerischen Hauptbankplätze Basel, Genf und Zürich, im Berichtsjahr auf den durchschnittlichen Satz von 3,09 °/o. Seit 1887 bis zum Vorjahr war derselbe allmählich von 2,91 °/o auf 3,92 °/o gestiegen, um im Jahr 1892 sprunghaft um 0,83 °/o zu fallen. Die Steigerung des vorhergehenden Jahres 1891 hatte nur noch 0,04 °/o betragen, kam also einem Stillstand ungefähr gleich und konnte auf die kommende rückläufige Bewegung vorbereiten. Ein so plötzlicher Sprung aber, wie dieses eine letzte Jahr machte, war kaum vorauszusehen. Die Diskontosätze des begonnenen Jahres 1893 lassen zudem annehmen, daß sieh der Geldmietwert überhaupt, als dessen sichtbarer Maßstab der Diskontosatz gelten kann, noch weiter reduzieren werde. Den niedrigsten durchschnittlichen Diskontosatz der abgelaufenen zehn Jahre 1883/1892 brachte das Jahr 1884 mit 2,86 °/o, den höchsten das Jahr 1891 mit 3,92 °/o. Der zehnjährige Durchschnitt stellte sich auf 3,25 °/o. Die Schwankung innerhalb der zehn Jahre zwischen dem höchsten Satz von 5 °/o und dem niedrigsten von 2,5% betrug 2,5% und kam damit dem niedrigsten Satze gleich.

*

932 Wie aus nachfolgender, über die letzten sechs Jahre ausgedehnten vergleichenden Zusammenstellung der für unsere Geldverhältnisse hauptsächlich in Betracht kommenden Länder, Frankreich, TXeutschland, Belgien und England, hervorgeht, war der Diskontosatz im Jahre 1892 überall beträchtlich niedriger als im Vorjahr, wenn auch die Bewegung nach abwärts, mit Ausnahme von England, nirgends so bedeutend war wie in der Schweiz. Es mag das teilweise dadurch bedingt gewesen sein, daß der durchschnittliche Diskontosatz im Vorjahr in der Schweiz erheblich höher stand als in den übrigen Ländern. Die von den maßgebenden schweizerischen Emissionsbanken hierin befolgte Diskontopolitik hat ohne Zweifel mitgewirkt, den Barvorrat, besonders den verfügbaren Teil desselben, im Berichtsjahr zu vermehren und anderseits die ungedeckte Notencirkulation zu vermindern. Angesichts der Allgemeinheit derselben Erscheinung darf jedoch geschlossen werden, daß die eigentliche Ursache in der durch das Darniederliegen des Handels und Einschränkung der Produktion hervorgerufenen allgemeinen Geldabundanz liege, und diese hinwiederum den Diskontosatz herabgedriickt habe, eia Umstand, der sich auch in allen übrigen wandelbaren Zinsverhältnissen fühlbar gemacht haben wird.

Jahresdurchschnitt der Diskontosätze.

Im Jahr

Schweiz.

1887 1888 1889

Frankreich. Deutschland.

2.9l % 3 o/o 3.i3 °/o 3.10 % 3.7o °/o · 3.10 °/o

Belgien.

England.

3.4o °/o 3.88 °/o 3.es °/o

3.oe °/o 8.37 °/o 3.64 °/o

B.as °/o 3.so °/o 3.56 °/o 4.55 °/0

1890

3.88 °/0

3 °/0

4.52 °/0

3.20 °/0

1891 1892

3.92 °/o 3.09 °/o

3 °/o 2.69 °/o

3.76 °/o 3.20 °/o

3 °/o 3.83 °/o 2.70 °/o 2.5a %

Hieran anschließend folgt, dem letztjährigen Bericht entsprechend, eine Aufstellung der Geldkurse für kurzfällige Wechsel auf Frankreich, London, Deutschland und Italien, an den Börsen von Basel Genf und Zürich zusammengenommen und ausgedehnt auf die vier Jahre 1889, 1890, 1891 und 1892.

Geldkurs für kurzfällige Wechsel.

Auf f-l

ì

.

i

Frankreich.

.

Im Jahr 1889 iQûn l AUL/W . < Vervi lOaj.

1892

Durchschnitt.

100.1* -inA.-IV/V/.lö .«TM 1UU.22

Minimum.

99.90 -mn AW ..1UU TM

Maximum.

lOO.sa -mn..,.

1U\J.OZ ir>r> .

JUU.45

lOO.io

99.85

100.81

933 Auf

Im Im Jahr Jahr

1

1889 j I 1890 ÌOCJU T London . . . . < 4 0 r > 1 1891 1892 1889 1890 rv i i i , 1OOU Deutschland . .

^ QQ1 1891 1891 1892 1889 xow 1890 T. ,.

JLtaut?LI · · · · ^ o A-i 1891 1892

Durchschnitt.

Durchschnitt.

25.25 25.27 4U.Z7

n?

25.29

25.18 123.59 123.93 JL^O.93

10.

124.25 124.25

123.54 99.26

Minimum. Maximum.

Minimum.

. 25.17 Z.O.l 4 25.14 «^ 25.19 25.10 123.12 123.40 J.4O.40 ...Oo 12ö.80 123.80 123.80 97.50

008» 98 89 no 98.49

98 ao rȣ?

96

96.35

94.60

25.89

ot ,_ £ii).ÏZ

OK ._

44J.4S 25.27

124.37 H O .1 _ _

±^1.70

10/1

124.65

124.06 99.97 nn ,, _ öa.86 i"\r\

Ö0.5U

97.60

Die Aufstellung ergiebt übereinstimmend für die drei Hauptdevisen Frankreich, London und Deutschland eine successive Kurssteigerung in den drei Jahren 1889, 1890 und 1891, einen Kursrückgang dagegen im Jahr 1892, noch unter den Stand von 1889.

Gegen 1891 ist die Devise Frankreich um 1/s % zurückgegangen'; in den letzten vier Monaten des Jahres 1892 stand dieselbe sogar durchwegs unter pari, was für die Schweiz zu den seltenen Erscheinungen gehört. London ist gegen das Vorjahr um mehr als 2 /5 %, Deutschland um nahezu 8/B % zurückgegangen; bei diesen beiden Devisen hat sich, wie bei Frankreich, der Kursrückgang in den letzten Monaten des Jahres verschärft. Was Frankreich und London anbelangt, so liegt die Erklärung nahe, daß der erheblich höhere Diskontosatz der Schweiz das Kursniveau dieser Devisen heruntergedrückt habe, obschon letztes Jahr trotz dem höhern schweizerischen Diskonto hohe Devisenkurse zu verzeichnen waren. Was Deutschland anbelangt, das den stärksten Kursrückgang zeigt, ist diese Erklärung weniger überzeugend, da der deutsche Diskonto im Jahr 1892 über dem schweizerischen stand. Es darf demnach angenommen werden, im Berichtsjahre habe eine günstige Handelsbilanz in Waren und Valoren, im Verein mit dem hohem Diskontosatz der Schweiz die Kurse der Devisen oder fremden Wechsel herabgedrückt, mit andern Worten die schweizerische Währung gehoben.

Die Devise- Italien hat ihren eigenen, durch die ungünstigen Valutaverhältnisse Italiens bedingten Weg verfolgt. Trotz einem über 2 °/o höhern durchschnittlichen Diskontosatz ist der Kurs durchschnittlich um mehr als 2 % gegen das Vorjahr gefallen, das schon gegen 1890 und 1889 einen Rückgang aufwies. Der niedrigste ìturs im Jahre 1892 war mit 94.60, d. h. mit 5 Va °/o Verlust erreicht worden.

934

Silbergeldenquete vom Juli 1892.

Im Laufe des Berichtsjahres hat das Finanzdepartement Erh e b u n g e n über das U r s p r u n g s l a n d der in der Schweiz u m l a u f e n d e n Silber-Co u r a n t und S c h e i d e - M ü n z e n angeordnet und das Inspektorat der Emissionsbanken mit der Ausführung beauftragt. Nach dem vom Finanzdepartement aufgestellten Programm hatten die Erhebungen resp. Ausscheidungen sowohl betreffend die K a s s a b e s t ä n d e auf einen bestimmten Tag, nämlich Samstag den 23. Juli 1892, als betreifend die Kassaeingänge während einer bestimmten kurzen Frist, nämlich Donnerstag, Freitag und Samstag den 28., 29. und 30. Juli 1892, zu geschehen.

Zu solchen Erhebungen wurden durch Girkular eingeladen: die eidgenössischen Hauptkassen (Bundeskasse, Kreispost- und Hauptzollkassen), die kantonalen Staatskassen, die schweizerischen Emissionsbanken, eine größere Zahl anderer namhafter Geldinstitute in den verschiedenen Landesgegenden und endlich die Hauptkassen der größern Verkehrsanstalten (Eisenbahnen und Dampfschiffgesellschaften), und jeder Kasse 'die nötliigen Bordereaux oder Formularien zugestellt.

Infolgedessen sind dem Finanzdepartement 139 Bordereaux über die Kassabestäude vom 23. Juli 1892 und 136 Bordereaux über die Kassaeingänge vom 28./30. Juli 1892 eingegangen, wobei die Bereitwilligkeit und Raschheit, mit denen die Erhebungen gemacht und mitgeteilt worden sind, anerkennende Erwähnung verdienen. Die eingegangenen Bordereaux oder Einzelangaben der angefragten Kassen wurden nach Kassabeständen und Kassaeiugängen in Öilber-Courant-Geld und Silberscheidemünzen ausgeschieden, nach den Provenienzen oder Ursprungsländern in Beträgen und Prozenten ermittelt und nach den Kassenkategorien und nach den Landesgegenden tabellarisch zusammengestellt und über das Ergebnis dem Finanzdepartement Bericht erstattet.

Die gemachten Erhebungen belaufen sich auf einen Gesamtbetrag : a. für die Kassabestände in Funffrankeuthalern (oder SilberCourant-Geld) von Fr. 21,294,225 b. für die Kassabestände in Silberscheidemünze von ,, 1,242,848 c. für die Kassaeingänge in Fünffrankenthalern von ,, 1,742,610 d. für die Kassaeingänge in SilberscheidemUnzen von ,, 376,903 Zusammen voii

Fr. 24,656,586

935 Von diesem Gesamtbetrag der Kassabestände und -Eingänge in Silber-Courant- und Seheide-Münzen entfallen : 1. Nach den Kassakategorien : a. auf die eidgenössischen Hauptkassen . Fr. 1,658,048 b. ,, ,, kantonalen Staatskassen . . ,, 307,650 c. ,, ,, schweizerischen Emissionsbanken ,, 19,685,313 d. ,, ,, andern Schweiz. Geldinstitute . ,, 2,258,350 e. v ,, schweizerischen Verkehrsanstalten ,,.

747,225 Zusammen

Fr. 24,656,586

2. Nach den Landesgegenden : a. auf 6 Kantone der Westschweiz und Tessin Fr. 3,691,691 b. ,, 9 ,, ,, Centralschweiz . . . ,, 9,514,581 c. ,, 7 ,, ,, Ostschweiz . . . . ,, 11,450,314 Fr. 24,656,586 3. Nach den Provenienzen (Silber-Courant- und Scheide-Münzen zusammengenommen) : a auf italienische .

. Fr. 14 143 733 57 O/o b. TI französische = . . .

6,790,709 27 .6 ·n TI q TI c belgische ~n 2 247 005 d. T) schweizerische 1,241,218 = 5.0 ·n T.

1o u e griechische . . . .

233,921 d

Total

Fr. 24,656,586 = 100 °/o

Der Bericht sagt hierzu: ,,Den vorgenommenen Erhebungen kann eigentlich nur der Wert von Stichproben beigemessen werden.

Die kontrollierten Kassen mögen .zwar als die hauptsächlichsten der Schweiz gelten, ihrer Anzahl nach aber repräsentieren sie nur einen sehr kleinen Teil aller Silbergeldinhaber: Kassen und Personen. Einen direkten Schluß auf den Gesamtumlauf des Landes an Silbergeld läßt somit das Enquete-Ergebnis dem Betrage nach nicht zu, wohl aber läßt es mit einiger Sicherheit auf die Zusammensetzung nach Provenienzen schließen, wenn auch nicht nach dem vorstehend angeführten Verhältnis, weil in demselben Courant- und Scheidemünzen (die wesentlich verschiedenen Umlaufsbedingungen unterliegen) zusammengefaßt sind."

Der prozentuale Anteil der Provenienzen variert, je nachdem derselbe auf den Kassabeständen oder den Kassaeingängen, auf dem Gesamtbetrag oder durchschnittlich nach den Einzelbeträgen ermittelt wird.

936

Ineinander gerechnet und abgerundet ergiebt die Enquete, daß bei dem Silber-Courant-Geld, zu dessen Annahme in jedem Betrag jedermann pflichtig ist, die italienischen Provenienzen mit . 63 °/o ,, französischen ,, ,, . 24 ^ ,, belgischen ,, ,, . 9 ,, ,, ,, . 3 ^ T) schweizerischen a griechischen ,, ,, . l ,, an den kontrollierten Beträgen participieren. Bei der Silber-Scheidemünze dagegen, deren Annahme für einheimisches Gepräge nur für einen beschränkten Betrag obligatorisch, für ausländisches Gepräge dagegen fakultativ ist, participieren nach Maßgabe der Enquete die italienischen Provenienzen mit . 49 °/o ^ schweizerischen ,, ,, . 34 ,, ,, französischen ,, . 13 ,, fl ·n belgischen ,, ,, . 3,, ,, griechischen ,, ,, . l ,, Als G e s a m t e r g e b n i s der Silbergeld enquête vom Juli 1892 stellt der Bericht folgendes fest : 1. Bezüglich des S i l b e r - C o u r a n t - G e l d e s , daß von dem Gesamtumlauf der Schweiz an Fünffrankeothalern nur ein sehr kleiner Teil schweizerischen, der erdrückend größte Teil dagegen ausländischen Ursprungs ist. Damit wird allerdings nur längst Bekanntes bestätigt, wenn auch frühere Erhebungen oder Schätzungen den schweizerischen Provenienzen einen etwas größern, als den jetzt ermittelten, Anteil zugewiesen haben mögen. Er stellt ferner fest, und das entgegen frühern Erhebungen, daß der weitaus größte Teil der in der Schweiz umlaufenden Fünffrankenthaler italienischen Ursprungs ist, während früher der Hauptanteil den französischen Provenienzen zukam.

Einige Bruchteile auf oder ab, um welche die vorgenommenen Stichproben mit dem wirklichen Gesamtumlauf differieren mögen, darf angenommen werden, daß gegenwärtig annähernd zwei Dritteile des Gesamtumlaufes italienischen, annähernd ein Viertteil französischen und der Rest andern Ursprungs ist, wozu die Schweiz, nächst dem fernen Griechenland, den kleinsten Anteil liefert.

2. Bezüglich der S i l b e r - S c h e i d e m ü n z e steht ebenfalls fest, daß gegenwärtig die Münzen schweizerischen Ursprungs nur den kleinern, die ausländischen Scheidemünzen dagegen den größern Teil des Gesamtumlaufes bilden, an welch letzterem

937 wiederum die Münzen italienischen Ursprungs den Hauptanteil haben, der früher ebenfalls den französischen Scheidemünzen zukam.

Die Möglichkeit einer Differenz um Bruchteile zwischen den durch die Stichproben ermittelten Anteilsquoten gegenüber der wirklichen Zusammensetzung des Gesamtumlaufes vorbehalten, darf angenommen werden, daß gegenwärtig annähernd die Hälfte der in der Schweiz umlaufenden Silberscheidemünzen italienischen und nur etwa ein Dritteil schweizerischen, ungefähr ein Achtteil französischen und der Weine Rest belgischen und griechischen Ursprungs ist.

In Anbetracht der eingetretenen starken Entwertung des Silbers auf dem Weltmarkt (von etwa 37 ^"/o gegenüber der gesetzlichen Parität von 15 J /2 Silber zu l Gewichtseinheit Gold) und den herrschenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen über das ausländische Silbergeld hat somit die Enquete ein für die Schweiz u n g ü n s t i g e s E r g e b n i s geliefert, insofern als damit die über die schweizerischen Miinxverhältnisse gehegten und geäußerten Befürchtungen, wenn auch nicht in vollem Maße, so doch nahezu bestätigt worden sind.

Das Finanzdepartement gedenkt die Frage, ob und welche vorsorgliche Maßregeln die Schweiz gegenüber diesen Verhältnissen ergreifen könne, im Zusammenhang mit den Fragen zu behandeln, welche sich aus dem Schlußbericht der schweizerischen Delegierten an die Brüsseler Münzkonferenz ergeben, und zu diesem Behufe eine Kommission von Fachmännern einzuberufen.

Gesetzgebung über das Banknotenwesen.

Es liegt auf der Hand, daß das zur Ausführung des neuen Artikels 39 der Bundesverfassung zu erlassende Bundesgesetz in seiner ganzen Anlage und Gestaltung davon abhängig ist, ob das Bauknotenmonopol durch eine reine Staatsbank oder durch eine mit dem Monopol auszurüstende Privatbank ausgeübt werden solle.

Um nun die fatale Eventualität auszuschließen, einen dem Bundesrate unterbreiteten Entwurf deshalb zurückgewiesen zu sehen, weil die Mehrheit dieser Behörde die vorgeschlagene Grundlage vielleicht nicht zu der ihrigen machen könnte, beabsichtigte das Finanzdepartement, über diese Hauptfrage vorerst eine prinzipielle Entscheidung des Bundesrates herbeizufahren.

Dabei war eine Vervollständigung des bereits vorhandenen Akten materiale angezeigt. Das Finanzdepartement gab deshalb schon im Frühjahr sowohl Vertretern und Freunden einer reinen Staatsßundesblatt. 45. Jahrg. Bd. I.

63

938 bank, als den nach ihren Grundlagen in drei Gruppen, nämlich derjenigen der reinen Staatsbanken, derjenigen mit gemischtem System und derjenigen der reinen Privatbanken, ausgeschiedeoen Emissionsbanken Gelegenheit, ihre auf Erfahrung und Sachkenntnis fußenden Ansichten und Vorschläge über die Aufgaben, beziehungsweise den Geschäftskreis, die Organisation nach innen und außen, die Grundlagen und die Fundierung der zu schaffenden, mit dem Notenmonopol auszustattenden Bank durch Einreichung von Gutachten zur Kenntnis der Behörde zu bringen und für die kompetenten Kreise nutzbar zu machen. Ein ferneres specielles Gutachten wurde eingeholt betreffend das Risiko im Kriegsfalle.

Der Umstand, daß einige dieser Gutachten erst gegen Ende des Berichtsjahres eingingen, die durch die Verschiedenheit der Interessen bedingte und durch die großen Meinungsdifferenzen in der Bundesversammlung genügend dokumentierte Schwierigkeit der Lösung und eine im Berichtsjahre durch die Präsidialgeschäfte und die langwierigen und schwierigen Handelsvertragsunterhandlungen gesteigerte Arbeitsüberlastung des Vorstehers des Finanzdepartemeuts haben zusammengewirkt, daß die grundsätzliche Entscheidung des Bundesrates im Berichtsjahre nicht mehr erfolgen konnte.

Bis das Ausfuhrungsgesetz über Art. 39 der Bundesverfassung in Wirksamkeit getreten ist, bleibt das Gesetz über die Ausgabe und die Einlösung von Banknoten, vom 8. März 1881, unverändert in Kraft.

Inspektionen. · Beziehungen zu den Banken. Grundsätzliche Entscheide.

Die am Schlüsse folgende Tabelle V bringt die übliche Übersicht über die im Laufe des Berichtsjahres bei den Emissionsbanken und den Depositenärntern vorgenommenen Inspektionen und deren Ergebnisse.

Die Inspektionen der Depositenämter, beziehungsweise die bei denselben hinterlegte Notendeckung in Wertpapieren hat zu keiner Ausstellung Anlaß gegeben. Dagegen kann hier erinnert werden, daß die häufigen Mutationen der Hinterlagen, namentlich von seite einzelner Banken, die Arbeit und Aufmerksamkeit, der Kontrollstelle nachhaltig in Anspruch nehmen. Behufs leichterer Übersichtlichkeit der Hinterlagen wurde ein neues Kontrollbuchsystem angelegt: -- mit einem Journal, in welchem in chronologischer Reihenfolge auf Grundlage der Verbalprozesse alle Eingänge und Ausgänge und Taxationsänderungen nach Banken und Titel, -- mit einem Titelregister, in welchem jede einzelne Titelgattung in Anzahl, Beträgen

Banknotenkontrolle.

Tabelle V.

Zu Seite 938.

Resultat der Inspektionen bei den Emissionsbanken und den kantonalen Depositenämtern im Jahre 1892, Deckung von 60 °/o der Emission. (Art. 12 des Gesetzes.)

Bardeckung : 40 °/o der Cirkulation.

Datum der Inspektion.

Banken.

Emission.

Fr.

St. Gallische Kantonalbank Toggenburger Bank Bank in St Gallen Appenzell A.-Rh. Kantonalbank Banque cantonale friboui'geoise Crédit agricole et industriel de la Broyé Bank in Schaffhausen Thurgauische Kantonalbank Thurgauische Hypothekenbank Banca cantonale ticinese Credito ticinese Banca della Svizzera italiana

. .

3.

5.

6./7.

9.

13.

14.

17.

18.

19.

24./2S.

Mai ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

25. ,, 27. ,, 1. Juni

Kantonale Spar- und Leihkasse von Obwaldner Kantonalbank Bank i n Zürich .

. . .

Zürcher Kantonalbank Banque de Genève Banque du commerce Caisse d'amortissement de la dette Banque cantonale vaudoise .

Aargauische Bank Schaffhauser Kantonalbank Bank in Basel Basellandschaftliche Kantonalbank Solothurner Kantonalbank Glarner Kantonalbank Grrau bündner Kantonalbank . .

Banca cantonale ticinese Credito ticinese Banque cantonale neuchâteloise .

Banque commerciale neuchâteloise Bank in Luzern .

Kantonalbank Schwyz Bank in Zürich

.

Kantonalbank von Bern

Nidwaiden . .

publique .

. . . .

2- ,, 3. ,, 8./9. ,, 9./10. ..

21./22. ,, 2S./24. ,, 10. August

19 it.

17.

18.

23 ./24.

25.

26.

,, ,, ,, ,, ,, ,,

20. September

21.

. . . .

2S./24.

26.

. . .

. . . .

6

,, r

,,

5. Oktober

iT S :"

14.

,, 2G./27.

..

28.

,, 19. Dezember

(Art. 10 des Gesetzes.)

Cirkulation.

Fr.

10,000,000 9,864,100 1,000,000 991,750 11,500,000 11,291,100 3,000,000 2,994,700 985,000 1,000,000 750,000 729,000 2,472,700 2,500,000 1,489,700 1,500,000 1,000,000 991,150 2,000,000 1,991,000 1,000,000 950,200 1,992,650 2,000,000 2,000,000 1,932,250 995,750 1,000,000 1,000,000 997,350 9,500,000 9,440,950 21,600,000 21,052,400 4,800,000 4,172,800 20,OOOjOOO 17,386,200 1,500,000 1,466,050 10,000,000 9,699,000 4,000,000 3,799,450 1,500,000 1,468,300 20,000,000 16,466,000 1,500,000 1,498,350 4,000,000 3,971,350 1,500,000 1,491,450 4,000,000 3,962,000 2,000,000 2,000,000 1,000,000 978,600 3,000,000 2,989,750 3,100,900 3,200,000 3,852,750 3,867,000 1,996,600 2,000,000 995,850 1,000,000 4,550,450 4,610,000 2,485,750 2,500,000 15,000,000 14,394,750

Gold.

Silber.

CentralstelleJ

Total.

DiskontoSchweizerWechsel.

Wechsel auf das Ausland.

Wechsel mit Faustpfand.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

3,100,000 400,000 3,490,000 950,000 400,000 300,000 700,000 450.000 400^000 800,000 195,000 800,000 800,000 270,000 300,000 3,000,000 9,600,000 1,840,000 6,900,000 600,000 4,000,000 1,600,000 ·580,000 7,000,000 600,000 1,250,000 600,000 1,600,000 800,000 260,000 1,200.000 1,250,000 1,430,000 320,000 400,000 2,500,000 700,000 4,500,000

WertschrifteiihiDterliige.

Weehselporiefeuille.

4,000,000 400,000 4,610,000 1,200,000 400,000 300,000 1,000,057 600,000 400,000 800,000 400,000 800,000 800,000 400,000 400,000 4,000,000 9,600,000 1,850,000 7,000,000 600,000 4,000,000 1,600,000 600.000 7,000^000 600,000 1,600,000 600,000 1,600,000 800,000 400,000 1,200,000 1,250,000 1,600,000 . 800,000 400,000 2,500,000 1,008,301 6,000.000

900,000 1,120,000 250,000 300,057 150,000 205,000 130,000 100,000 1,000,000 10,000 100,000

20,000 350,000

140,000 170,000 480,000 308,301 1,500,000

6,798,297

185,397

3,301,817

Total

Fr.

7,807

8,170,729

11,344,161

7,587,816 8,742,162

83,794 331,319

1,256,775 5,227,800

8,928,385 14,301,281

8,335,147

740,566

6,087,853

15,163,566

2,017,338

34,066

168,026

518,180

7,804,551

Bundesrätl.

Schätzungswert.

Fr.

Fr.

644,000

60], 120

791,000 517,000 1,779,300

677,960 456,600 1,504,055

651,000 1,547,000 763,200 1.813,000

600,860 1,200,320 605,345 1,200,520

1,547,000 763,200

1,200,320 605,345

2,810,500

2,401,850

lj,779,300

1,504,055

10,285,511

3,165,625

4,776,488

Nominalwert.

5,328,734

9,989,915

Kantonsgarantic.

Kantonsgarantie.

Wertschriften.

Wechselportefeuille.

Kantonsgarantie.

Wertschriften, idem, idem.

Kantonsgarantie.

Wertschriften, idem, idem, idem.

Kantonsgarantie, idem, idem.

Wechselportefeuille.

Kantonsgarantie.

Wechselportefeuil 1 e.

idem.

Kantonsgarantie.

idem, idem, idem.

Wechselportefeuille.

Kantonsgarantie.

idem, idem, idem.

Wertschriften, idem.

Kantonsgarantie.

Wechselportefeuille.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

idem.

Wechselportefeuille.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

Ì Bemerkung. Die obigen Zahlen enthalten nur die Bestände der Hauptl ank ohne Herb eiziehuug derjeiLigen der Zwe ganstalten.

Kaiitonale De positenämtf ÌP.

Die Untersuchungen wurden vorgenomme;n: Am 7. Mai bei c em st. gallisc hen Depositorlamt, am 1Ç '. Mai bei d 3m thurgauis eben, ara 2£ >. Mai und Ì !7. Septembe r bei dem t essinischen, a m 11. Augu st bei dem i reiburgischen, am 19. August bei dem schaffhausischen und am 12. Oktober bei deni luzernischen . Die Verifit:ation des T itelbestandes die Prüfung; der Anlag«s und die Fiihvung der I[ontrollen ga ben zu keineii [Aussetzung en Veranlas sung.

Centrais teile der \(onkordats!)anken.

Die am 9. Juni vorgenommene Inspektio n ergab die genaue t bereinstimmu Qg der Buchs lidi mit dem Effektivbest and.

Der E ffektivbestan d war zusanim engesetzt aus: Fr. 2,2 00,000 in Gol d i 1 Total Fr. 4,150,0 30.

,, 1,9 50,000 in Sili3er> /

939 und Nummern nach den deponierenden Banken, -- und mit einem Bankenregister, in welchem für jede Bank die einzelnen Titelgattungen und deren Schatzungswert in der Weise eingetragen werden, daß sowohl die vorhandenen Titel jeder Gattung als die von jeder Bank geleistete Hinterlage und deren Schatzungswert jeweilen sofort ersichtlich sind.

Die Inspektionen bei den Banken haben irn ganzen ebenfalls ein befriedigendes Ergebnis gehabt. Abgesehen von forrnellen Differenzen zwischen den Wochenausweisen und den effektiven Kassabeständen bei einer Bank, irrtümliche Klassierung von Bilanzposten bei einer andern, und Additionsfehler in einer Monatsbilanz; bei einer dritten, mußten keine Ausstellungen gemacht werden.

Doch ist bezüglich der letztern Bank, wie das schon im Vorjahre geschehen mußte, zu erwähnen, daß deren Buchführung neuerdings im Rückstände betroffen wurde.

Die Beziehungen zu den Banken waren auch im Berichtsjahre normale, und sind die Wochenausweise und die Monatsbilanzen im allgemeinen rechtzeitig eingegangen. Was die Jahresrechnungen anbelangt, so mu(S jedoch erwähnt werden, daß trctz, der eindringlichen Mahnung, welche den Banken auf Ende des Vorjahres erteilt wurde, sich bei Aufstellung der Rechnungen genau an die in den bezüglichen Publikationen im Handelsamtsblatt und in den reglementarischea Schemata beobachtete Form zu halten, bei der Mehrzahl der Banken wiederum teils kleinere, teils größere Abweichungen berichtigt werden mußten.

An den Bundesrat sind auch im Berichtsjahre keine Rekurse, Beschwerden oder Reklamationen von oder gegen Emissionsbanken gelangt. Dagegen hat der Bundesrat anläßlich eines Spezialfalles folgende g r u n d s ä t z l i c h e E n t s c h e i d e gefaßt: 1. Der Übergang von der einen auf eine andere der in Art. 12 des Banknotengesetzes vorgesehenen Deckungsarten von 60 °/o der Notenemission .ist, unter Beobachtung der einschlägigen gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften, gestattet.

2. Durch den vollzogenen Übergang von der Deckung durch den Bestand des Wechselportefeuilles auf die Deckung durch Werthinterlage oder durch Kantonsgarantie wird die Bans den in Art. 16 des Banknotengesetzes erwähnten Beschränkungen des Geschäftsbetriebes enthoben.

3. Die Hinterlage von gesetzlicher Barschaft für den vollen Betrag von 60 °/o der Notenemission an Stelle der in Art. 12, litt, a, des Banknotengesetzes vorgesehenen Wertschriften ist zulässig.

940 4. Bei Banken, welche auf ihr Emissionsrecht verzichtet haben, ist die Notendeckung von 60°/o nach dem jeweiligen effektiven Bestand der Notenemission, wie sie sich nach den Kontrollen des Inspektorates ergiebt, zu bemessen.

Bei den Punkten l, 2 und 3 hat es selbstverständlich die Meinung, daß der Bundesrat in jedem vorkommenden Falle, auf gestelltes Begehren hin, über die Anwendung zu beschließen und die Fristen festzusetzen hat.

Personelles.

Im Laufe des Berichtsjahres ist Herr Dr. jur.^Albert HablUtzel von Eglisau von der seit 1890 provisorisch innegehabten Stelle eines .

Kanzlisten zurückgetreten. Die Stelle konnte einstweilen vakant gelassen werden, doch ist dieselbe später wieder zu besetzen.

Die bisher aushilfsweise besetzte Stelle eines dritten Kanzlisten, dessen speciell zugewiesene Arbeit in stetiger Zunahme begriffen ist, muß nunmehr definitiv besetzt werden.

Im übrigen Personalbestand des Inspektorats der Emissionsbanken ist keine Veränderung eingetreten.

4. Staatskasse.

Der Gesamtumsatz der eidgenössischen Staatskasse betrug im Berichtsjahre : An Einnahmen Fr. 257,736,234. 39 ^ Ausgaben ,, 254,763,480. 05 Fr. 512,499,714. 44 was einen monatlichen Durchschnitt von . Fr.

und einen täglichen (das Jahr zu 300 Tagen gerechnet) ergiebt von ,,

42,708,309. 50 1,708,332. 40

Nach Abzug der bloßen Skripturen betrug der effektive Umsatz Fr. 410,916,186. 74 im Jahr 1891 ,, 354,230,723. 75 Vermehrung

Fr.

56,685,462. 99

Diese bedeutende Vermehrung, welche nicht etwa einem durch ein Anleihen verursachten Geldumsätze zuzuschreiben ist, betrifft lediglich den ordentlichen Kassaverkehr, der eben auch in gleichem Maße zunimmt, wie das Budget.

941 Zwei aus dem Kassaverkehr herausgegriffene Zahlen sind wohl geeignet, von dem Umfange dieses Dienstes eine richtige Idee zu geben. Die Vorschüsse an die Postverwaltung beliefen sich im Berichtsjahre auf Fr. 36,277,600 (im Jahre 1891 bloß auf Fr. 31,679,600) und die Zahl der von der Kasse erhaltenen und abgesandten Postmandate betrug im verflossenen Jahre 42,503 (gegen 35,434 im Jahre 18913.

Wir sind denn auch, wie wir es schon in der Budgetbotschaft voraussahen, genötigt gewesen, eine neue Gehülfenstelle auszuschreiben, für welche wir einen Nachtragskredit verlangen werden.

Hypothekartitel.

Über diesen an die Verwaltung der Wertschriften übergegangenen Administrationszweig wird an dortiger Stelle berichtet werden.

Wechsel.

Der Stand des Portefeuilles Am 1. Februar 1892 ,, 1. März ,, ,, 1. April ,, 1. Mai ,, ,, 1. Juni ,, ,, 1. Juli ,, ,, 1. August ,, v 1. September ,, ,, 1. Oktober ,, ,, 1. November ,, ,, 1. Dezember ,, ,,31.

,, ,,

war . .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

. .

folgender: . Fr. 4,356,020. 10 . ,, 2,469,750. -- .

3,121,766. 96 . ,, 4,942,398. 51 ' .

3,557,499. 25 .

5,072,784. 06 . ,, 5,164,165. 66 .

5,033,616. 55 * . ,, 4,128,925. 92 . ,, 3,381,052. 67 .

3,840,311. -- . ,, 4,240,731. 40

RUckzug und Auswechslung von Münzen.

Von Nickelmünzen alter Prägung liefen folgende Beträge ein: 20,000 Zwanzigrappenstücke im Nennwert 20,000 Zehnrappenstücke ,, ,, 20,000 Fünfrappenstücke ,, ,,

im Berichtsjahre nur von ,, ,,

Fr. 4,000. -- ,, 2,000. -- n 1,000. --

Total

Fr. 7,000. --

942

Die Auswechslung von Silber- und Billonmünzen erzeigt im Eingang und Ausgang einen Umsatz von Fr. 1,914,530. 20 in 2016 Posten, nicht eingerechnet diejenigen, welche täglich am Schalter der Kasse stattfinden.

Die Abschiebung der in der Schweiz cirkulierenden überflüssigen Silberscheidemünzen erzeigt folgende Ziffern : 1891.

Französische Münzen Italienische ,,

1892.

. . . Fr. 780,000 . . . n 2,400,000

Fr. 853,000 ,, 2,450,000

Zu Ende des Jahres waren im Gewölbe verblieben : Fr. 230,000 von erstem und ,, 225,000 von letztern.

Ungeachtet dieses beträchtlichen Rückzuges scheint der übermäßige Zufluß italienischer Münzen nicht abnehmen zu wollen und giebt zu häufigen Klagen Anlaß ; manche Finanzinstitute senden, um ihren Vorrat von Scheidemünzen zu reduzieren, der Staatskasse die unsern eigenen zurück und setzen die fremden in Cirkulation.

Kassastand auf Ende des Jahres.

LaufendeKasse Reservekasse: 1. Gold 2. Schweizerische, zur Uraprägung bestimmte Fünffrankenslücke . . . . ' 3. Umgeprägte Fünffrankenstücke 4. Silberscheidemünzen .

5. Nickel- und Kupfermünzen Depotkasse

Fr. 2,890,593. 76 Fr. 1,150,000 ,,

55,000

,, ,,

220,000 610,000

,,

140,000 ,, ,,

2,175,000. -- 9,000,000. --

Fr. 14,065,593. 76

943 5. Münzverwaltung.

Im Berichtsjahre wurden geprägt: 100,000 Zwanzigfrankenstücke, 1,000,000 Fünfrappenstücke, 1,000,000 Einrappenstücke.

Dazu kommen noch 190,000 umgeprägte Fünffrankenstücke; bis jetzt sind 895,000 Stück mit dem neuen Stempel und mit Randschrift umgearbeitet.

Das zur Goldprägung erforderliche Metall wurde, wie gewohnt, durch das Finanzdepartement angekauft und die Anfertigung der Plättchen abermals der Goldscheideanstalt in Genf übertragen, da der Münzstätte wegen Mangel an Platz die erforderlichen Einrichtungen, um die daherige Arbeit in möglichst kurzer Zeit zu bewältigen, nicht zu Gebote stehen.

Der Preis der Plättchen, wozu das Metall unter dem budgetierten Ansatz eingekauft werden konnte, stellte sich auf Fr. 20.109/io per Stück, gegenüber Fr. 20. 128/io im Vorjahr. Von allen seit dem Jahr 1883 ausgeführten Goldprägungen ist diejenige von 1892 die billigste.

Auch für die Anfertigung der Fünfrappenstücke konnte das Metall in oberwähnter Form vorgearbeitet zum Preise von Fr. 4. 50 per Kilo franko Bern und verzollt beschafft werden, gegenüber Fr. 5 im Vorjahre.

Zur Rappenprägung dagegen wurden die Plättchen selbst angefertigt.

Der Fabrikationsausweis über die Metalle stellt sich wie folgt: Zw anzigfrankenstücke.

Ankauf von Gold à 9/io fein Vorrat von 1891

kg. 645.0632 ,, l.sses kg. 646.9195

Gewicht der abgelieferten Stücke Vorrat laut Inventar Abgang, zu Proben etc., 4/io %o

kg. 644.7320 ,, 1.985l ,, 0.2524 kg. 646.9196

944 Fünfrappenstücke.

Vorrat an Füufrappenplättchen Ankauf von Plättchen

kg.

85.oo9 ^ 2000.ooo kg. 2085.009

Gewicht der abgelieferten Stücke Vorrat an Plättchen

kg. 1998.803 ,, 86.206 kg. 2085.009

Einrappenstücke.

Kupfer, eingeschmolzen Zinn, ,, Zink, ,, Rappenmetall

fl fl

kg. 1363.280 ,, 57.400 14.350 263.aso kg. 1698.330

Abgelieferte Einrappenstücke Fahrikationsabgang 2.T % Vorrat an Rappenmetall

kg. 1496.484 ,, 46.480 ,, 155.aie kg. 1698.280

Wertzeichenfabrikation.

In dieser seit dem Jahr 1883 in der Müozstätte eingeführten Fabrikation, umfassend bekanntlich das Gummieren, Schneiden und Perforieren der Postmarken, trat auch im Berichtsjahre wieder eine erhebliche Zunahme ein, um den stets sich steigernden Anforderungen der Postverwaltung Genüge leisten zu können. Es \vurden derselben 144 Millionen Marken abgeliefert, gegenüber 135 Millionen im Vorjahre.

Im Jahre 1883 betrug die Ablieferung 92 Millionen Marken, es hat also der Bedarf seit jenem Zeitpunkte um ca. 56 °/o zugenommen.

Die Fabrikation der Wertzeichen hat nun durch diese stetige jährliche Zunahme eine Höhe erreicht, die es zur unbedingten Notwendigkeit macht, die Erstellung der erforderlichen Lokalien ohne Verzug an die Hand zu nehmen, wenn nicht in der Folge eine fatale Störung in der Lieferung von Marken eintreten, oder dieselbe ganz oder zum Teil in anderer Weise geordnet werden soll.

945

Über die Papier Vorräte fanden seitens der Post- und der Finanzkontrolle mehrmalige Verifikationen statt, welche zu keinen Bemerkungen Anlaß gaben.

Nebenarbeiten.

Im Berichtsjahre kamen verschiedene größere Nebenarbeiten zur Ausführung, und zwar für die Stadt Zürich 250 Stück silberne Prämienmedaillen für das dortige Knabenschießen; 20 große silberne Verdienstmedaillen für die Polizeidirektion des Kantons Bern ; ferner größere Prägungen von Kontrollmarken in Kupfer und Messing für die Konsumgenossenschaften in Basel und Bern, sowie für Private.

Daneben erstellte die Anstalt eine bedeutende Anzahl von Siegeln und Farbstempeln für die Bundeskanzlei und die Zollverwaltung, sowie auch von Taxwertstempeln für die Postverwaltung.

Falsche Münzen.

Es gelangten einzelne Fälle von Münzfälschung zur Kenntnis der Direktion; dieselben betrafen ausschließlich gegossene Stücke, deren nur vereinzeltem Auftreten keine besondere Wichtigkeit beizulegen ist.

Personelles.

Das Ai'beiterpersonal der Münzstätte wurde um eine Arbeiterin bei der Wertzeichenfabrikation vermehrt. Dasselbe bestand auf Ende Dezember aus 17 Personen, wovon 13 männliche und 4 weibliche. Bei der Münzfabrikation sind 8 Arbeiter, bei der Wertzeichenfabrikation 5 Arbeiter und 4 Arbeiterinnen beschäftigt.

6. Wertschriftenverwaltnng.

Wie bereits im Eingang dieses Berichtes unter Abschnitt ,,Gesetzgebung" erwähnt, war der Amtsantritt der [Beamten dieser neugeschaffenen Verwaltung auf den 1. September festgesetzt. Als solche wurden vom Bundesrate unterm 22. Juli gewählt : Chef: Herr Gustav Pilliehody, bisher Chef der Finanzkontrolle; Gehulfe: Herr Heinrich Huber, bisher Revisor der nämlichen Abteilung.

Der Stand der baulichen Arbeiten für ein feuersicheres Archiv machte den Bezug desselben vor Mitte September unmöglich und die Übersiedelung der Titelschräoke konnte erst am 26. genannten Monats stattfinden. Mit der gleichzeitig erfolgten Übernahme der

946 Wertschriften, Specialfonds, Kautioaen und Depots begann auch die eigentliche Thätigkeit der Wertschriftenvevwaltung.

Wir hätten demnach an dieser Stelle über einen Zeitraum von kaum mehr als drei Monaten zu berichten, welcher zudem von einer Reihe vorbereitender und organisatorischer Arbeiten in Anspruch genommen wurde.

Wie aus unserer Botschaft an die Bundesversammlung vom 20. November 1891 hervorgeht, besteht die Aufgabe der Wertschriftenverwaltung in der Vollziehung von Funktionen, welche bisher teils von der Finanzkontrolle, teils von der Staatskasse ausgeübt wurden. Nun erschien es nicht wohl thunlich, die Berichterstattung über die nämliche Materie und dasselbe Jahr verschiedenen Dienstabteilungen zu übertragen, indem dabei die Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit der Darstellung nicht wohl herzustellen gewesen wäre. Aus diesem Grunde glaubten wir, für dieses Jahr auf einen einläßlichen Bericht über die Wertschriftenverwaltung verzichten und auf diejenigen der Finanzkontrolle und der Staatskasse verweisen zu dürfen.

Immerhin erachten wir es hier am Platze, über die Arbeiten der Wertschriftenverwaltung während dem Zeitraum ihrer Wirksamkeit, d. h. den letzten drei Monaten des Berichtsjahres, einiges anzuführen.

Nachdem der Inhalt der Wertschriftenschränke an der Hand eines summarischen Verzeichnisses von der Staatskasse übernommen worden war, mußte vorerst eine genaue Verifikation der Titel nach Gattung, Nummern und Beträgen vorgenommen werden.

Diese Arbeit wurde gleichzeitig mit dem Ablösen der sämtlichen im Jahre 1893 verfallenen Coupons vorgenommen und war auf Ende des Jahres annähernd beendigt. Die Verifikation gab zu keinerlei Bemerkungen Anlaß, indem durchgehends die vollständige Übereinstimmung mit den Büchern der Finanzkontrolle konstatiert wurde.

Während die Obsorge für rechtzeitige Einlösung der Coupons noch bis Jahresschluß bei der Staatskasse und das Rechnungswesen bei der Finanzkontrolle verblieben, übernahm die Wertschriftenverwaltung mit dem Beginn ibrer Thätigkeit : die Überwachung der Titel hinsichtlich Auslosungen, Aufkündigungen und Konversionen ; die Empfangnahme und Herausgabe von Wertschrif'ten, nebst deren Kontrollierung und Eintragung in die resp.

Register.

In hohem Maße war die Wertschriftenverwaltung durch die Liquidation von Titeln zum Zwecke der Geldbeschaffung in An-

947 Spruch genommen. Die bezüglichen Transaktionen im Jahre 1892 übersteigen den Betrag von sechszehn Millionen Franken, worüber an anderer Stelle näher berichtet wird.

Die sämtlichen Hypothekartitel wurden einer Durchsicht unterworfen und, wo nötig, Vorkehren zur bessern Sicherstellung der Forderungen getroffen und säumige Schuldner zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten angehalten.

Als zeitgemäß erschien auch eine gründliche Prüfung der Bürgschafteakten der eidgenössischen Beamten, soweit dieselben beim Finanzdepartement hinterlegt sind. Hierbei handelte es sieh namentlich darum, Informationen über die Habhaftigkeit von Bürgen einzuholen und frühere bezügliche Bescheinigungen erneuern zu lassen. Das Resultat dieser Prüfung veranlaßt keine besondern Bemerkungen.

Auf Jahresschluß wurde ferner mit der Neuanlage der gesamten Register- und Buchführung begonnen. Diese Arbeit ist indessen so umfangreich, daß sie bei Abfassung dieses Berichts noch nicht zum Abschluß gelangt ist.

B. Zollverwaltung.

Ergebnisse im allgemeinen.

Die G e s a m t r o h e i n n a h m e n der Zollverwaltung beziffern sieh im Jahre 1892 auf die seit dem Bestehen des eidgenössischen Zollwesens noch nie erreichte Höhe von . . Fr. 36,032,733.18 Diese Einnahme übersteigt um das Neunfache diejenige des Jahres 1850 mit rund 4,000,000, um mehr als das Dreifache das Resultat des Jahres 1870. Vergleichungsweise mögen noch die nachstehenden Zahlen dienen : Zolleinnahmen pro 1880 rund Fr. 17,200,000 ,,1884 ,, ,, 21,500,000 ,, 1888 ,, ,, 26,100,000 » 1890 ,, ,, 31,260,000 Die Gesamteinnahme des Jahres 1892 Posten :

zerfällt in folgende

948

a. Ertrag der Ein- und Ausfuhrzölle, Niederlagsgebühren etc Fr. 35,863,154. 43 b. Statistische Gebühren ,, 119,578. 75 c. Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten des Zolldienstes ,, 50,000. -- Total wie oben Fr. 36,032,733.18 Im Jahre 1891 erreichten die Einnahmen der Zollverwaltung den Betrag von . . . .

,, 31,543,323. 42 Es ergiebtMch somit pro 1892 eine M e h r e i n n î a h m e von Fr. 4,489,401». 76 gegenüber dem Vorjahre.

Den Roheinnahmen der Zollverwaltung pro 1892 stehen im Berichtsjahr eine G e s a m t a u s g a b e von . . Fr. 3,036,063.03 entgegen. Im Voranschlag waren hierfür, inklusivef Nachtragskredite, vorgesehen . . . . ,, 3,152,000. -- A u s g a b e n e r s p a r n i s Fr. 115,936.97 Hierzu die Roheinnahmen mit ,, 36,032,733. 18 Gesamterträgnis der Zolleinnahmen plus Ausgabenersparnis Fr. 36,148,670.15 Im Budget waren die Zolleinnahmen pro 1892 veranschlagt worden auf ,, 30,500,000. -- Das Rechnungsresultat übersteigt somit um Fr. 5,648,670. 15 den Budgetvoranschlag.

Fürf'nähere Einzelheiten verweisen wir auf den nachfolgenden Abschnitt ,,II. Zolleinnahmen", sowie auf unsere Botschaft zur Staatsrechnung, Abteilung Zollverwaltung.

I. Gesetze, Réglemente, Verträge, Postulate.

A. Zollwesen.

Durch Beschluß vom 18. Januar 1892 haben wir das Bundesg e s e t z b e t r e f f e n d d e n s c h w e i z e r i s c h e n Zolltarif v o m 10. A p r i l 1891, durch welches die Tarifgesetze vom 26. Juni 18S4 und 17. Dezember 1887 aufgehoben werden, auf 1. Februar 1892 in Kraft erklärt. Mit dem nämlichen Tage traten auch die am 10. Dezember 1891 abgeschlossenen H a n d e l s v e r t r ä g e mit D e u t s c h l a n d u n d Ö s t e r r e i c h - U n g a r n i n Kraft, nachdem der Austausch der Ratifikationen am 30. Januar erfolgt war.

949

Mit 31. Januar gingen zu Ende die Tarifverträge mit Frankreich, vom 23. Februar 1882, Spanien, vom 14. März 1883, Deutschland, vom 23. Mai 1881/11. November 1888, Österreich-Ungarn, vom 23. November 1888.

Der Vertrag mit I t a l i e n vorn 23. Januar 1889 dauerte dagegen noch bis zum 12. Februar, so daß bis zu diesem Tage der schweizerisch-italienische Vertragstarif noch gegenüber allen Ländern zur Geltung kam.

Mit S p a n i e n hatten wir unterm 25. Januar 1892 eine Vertragsverlängerung bis zum 30. Juni 1892 vereinbart, mit Ausschließung einer Reihe von Warenartikeln, die im bisherigen Vertragstarif für die Einfuhr nach der Schweiz enthalten waren und für welche dann unsererseits die Behandlung auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation eingeräumt worden ist.

Vom 1. Juli an wurde Spanien in Gewärtigung des Zustandekommens eines Handelsvertrages auf dem Fuße der Meistbegünstigung behandelt.

Da P o r t u g a l eine Verlängerung des mit 31. Januar abgelaufenen Vertrages abgelehnt hatte, beschlossen wir, daß vom 1. Februar an für Waren portugiesischer Herkunft der Generaltarif in Anwendung zu bringen sei.

F r a n k r e i c h genoß vom 1. Februar bis Ende Dezember 1892 die Meistbegünstigung gegen das einstweilige Zugeständnis seines Minimaltarit's, sowie die Erleichterungen, welche in Beilage F zum frühern Handelsvertrage der Landschaft Gex eingeräumt waren.

Wir verweisen diesfalls auf Abschnitt Auswärtiges, Handel, sowie auf unsere Botschaften vom 23. Januar und 21. Juni 1892. Nach der von der französischen Deputiertenkammer unterm 24. Dezember votierten Ablehnung der Zollermäßigungen, welche die französische Regierung im Handelsübereinkommen vom 23. Juli 1892 der Schweiz zugestanden hatte, beschloß dann der Bundesrat, in Ausführung des ßundesbeschlusses vom 22. Dezember, unterm 27./2S. gleichen Monats, daß vom 1. Januar 1893 an für Waren französischen Ursprungs der Generaltarif mit den gemäß Art. 34 des Zollgesetzes festgesetzten Erhöhungen in Anwendung zu kommen habe. Die weitere Vollziehung dieses Beschlusses fällt nicht mehr ins Berichtsjahr. Die Begründung desselben ist in einer besondern Botschaft des Bundesrates vom Jahre 1893 enthalten.

"vi :·" Infolge Abbruches der im Jahre 1891 begonnenen Unterhandlungen mit I t a l i e n über den Abschluß eines neuen Handelsvertrages, an Stelle des mit dem 12. Februar 1892 zu Ende gehen-

950 den, sah sich der Bundesrat, wie bereits im Berichte über das Departement des Auswärtigen, Handel, ausgeführt worden, veranlaßt, mit dem 13. Februar den schweizerischen Generaltarif für Waren italienischer Herkunft in Anwendung zu bringen.

Dieser Zustand dauerte bis zum Inkrafttreten des unterm 19. April 1892 abgeschlossenen neuen \7ertrages, d. h. bis 19. Juli, von welchem Tage an die italienischen Waren zu den Ansätzen der Konventionaltarife zugelassen waren.

Die Verwaltung hatte ihrerseits die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um der Umgehung des Geueraltarifs durch Instradierung italienischer Waren im Transit durch österreichisches oder deutsches Gebiet und nachherige Anmeldung als Waren deutschen oder österreichischen Ursprungs zu begegnen.

Durch die internationalen Eisenbahnverträge ist mit Bezug auf die meisten Ansehlußpunkte der schweizerisch-deutschen und schweizerisch-österreichischen Grenze vereinbart, daß die beiderseitigen Zollämter sich gegenseitig ihre Wahrnehmungen über Vorgänge, welche eine Verletzung der gegenseitigen Zollinteressen besorgen lassen, in kürzestem Wege mitteilen und im allgemeinen zusammenwirken, um Unterschleife beim zollpflichtigen Verkehr, sowie Vergehen gegen die Zollvorschriften des andern Staates zu verhindern oder zur Entdeckung zu bringen, so wie auch die Einsichtnahme der Register und Skripturen gegenseitig für die Oberbeamten der betreffenden Zollämter zugesichert ist.

Gestützt auf diese Bestimmungen hatte sich unsere Zollverwaltung mit den benachbarten Zollbehörden ins Einvernehmen gesetzt, um deren Mitwirkung in dem Sinne zu beanspruchen, daß den schweizerischen Zollämtern jeweilen mitgeteilt werden möchte, ob eine zur Einfuhr in die Schweiz angemeldete Warensendung aus dem freien Verkehr stamme oder das Gebiet des betreffenden Staates bloß transitiert habe.

Bei denjenigen Waren, welche im gebundenen Verkehr an der schweizerischen Grenze anlangten, konnte sich dann das schweizerische Zollamt beim korrespondierenden ausländischen Zollamte über das Ursprungsland näher erkundigen und eventuell den höhern Zoll sicherstellen.

Mit Bezug auf die aus dem freien Verkehr kommenden Waren hatte man sich dagegen vorzusehen, daß nicht durch vorherige Nationalisierung in einem Nachbarlande die Einfuhr italienischer Erzeugnisse zum Konventionaltarif bewerkstelligt werden konnte.

Dieses Verfahren war für solche Warenartikel zu gewärtigen, bei welchen der Nationalisierungszoll zusammen mit den Mehrtrans-

951

portspesen und dem schweizerischen Vertragszoll weniger ausmacht als die Verzollung nach Generaltarif. Dies war nur bezüglich der Eier, Südfrüchte und gesponnenen Pferdehaare der Fall, für welche Artikel dann die Vorweisung von Ursprungszeugnissen vorgeschrieben wurde.

Am meisten Schwierigkeiten verursachte die Verzollung der italienischen Weine, indem nach dem Generaltarif der Monopolund Zollzuschlag für Übergrädigkeit schon für Weine mit mehr als 12 Volumprozenten Alkohol in Anwendung zu kommen hat. Daß die italienischen Weinlieferanlen es mit der Angabe des Alkoholgehaltes nicht besonders genau nahmen, beweist die unverhältnismäßige Zahl von Straffällen wegen Zoll- und Monopolübertretung, welche zur Anzeige gelangten und welche die Zollverwaltung behufs genauer Untersuchung jeder einzelnen Sendung veranlaßten, der Zolldirektion in Lugano einen Chemiker beizugeben, da die Hauptzollämter in Chiasso und Luino diese Untersuchungen mit dem bei der Zollverwaltung gebräuchlichen Salleronschen Destillierapparat nicht mehr zu bewältigen vermochten.

In Anbetracht der außerordentlichen Umstände hat das Zolldepartement übrigens, wo immer es gerechtfertigt erschien, möglichste Nachsicht walten lassen, anstatt die Strafbestimmungen in voller Schärfe zur Anwendung zu bringen. Es hat aber^ dabei gleichzeitig auch die Erfahrung gemacht, daß die Alkohofgrenze von 12° für die Weinverzollung nur mit den größten Schwierigkeiten durchzuführen wäre, da die meisten Weine gerade in dieser ungefähren Alkoholstärke nach der Schweiz eingeführt werden.

Für die Zollverwaltung haben die vielen Tarifänderungen im Laufe des Berichtsjahres mannigfache Komplikationen mit sich gebracht : Vom Ï. bis 31. Januar galt der alte Tarif; am 1. Februar trat der neue Tarif in Kraft, nebst den Vertragstarifen mit Deutschland und Österreich-Ungarn; der schweizerisch-italienische Konventionaltarif blieb bis 12. Februar bestehen, eine Anzahl von Zollermäßigungen aus dem früheren Vertrage mit Spanien bis 30. Juni ; für Portugal kam vom 1. Februar hinweg der Generaltarif in Anwendung, desgleichen für Italien vom 13. Februar bis 19. Juli, mit welchem Tage die im schweizerisch-italienischen Vertrag stipulierten Zollermäßigungen vollziehbar wurden, fürwahr der Änderungen mehr als genug, wenn man bedenkt, welche Mühe es kostet, bis dieselben ihren
Weg durch die ganze Administration hindurch und hinein in die Zollregister, Formulare etc. gefunden haben.

D i e V o l l z i e h u n g d e r n e u e n H a n d e l s v e r t r ä g e giebt uns, soweit die schweizerischen Zoll Verhältnisse betreffend, zu keinen besondern Bemerkungen Anlaß. Einzelne Kontroversen in betreff

952 der Anwendung der Vertragstarife haben auf diplomatischem Wege ihre Erledigung gefunden oder waren zu Ende des Berichtsjahres noch schwebend.

Um d i e B e h a n d l u n g v o n z o l l p f l i c h t i g e n H a n d e l s m u s t e r n und R e i s e l a g e r n nach Maßgabe der neuen Handelsverträge durchzuführen, wurde eine neue Instruktion an das Zollpersonal, sowie zu Händen der reisenden Geschäftswelt erlassen, durch welche nunmehr die Ausübung einer genauen Identitätakontrolle mittelst Kennzeichnung oder genauer Beschreibung der einzelnen Gegenstände gesichert ist.

G e b r a u c h s a u s g a b e des n e u e n Z o l l t a r i f s , Art. 8 des neuen Zolltarifgesetzes enthält die Bestimmung, daß der Bundcsrat, außer den erforderlichen Vollziehungsverordnuugen zu diesem Gesetze, einen G e b r a u c h s t a r i f m i t s e l b s t ä n d i g e r N u m e r i e r u n g aufzustellen habe.

Dieser Gebrauchstarif erschien in den drei Landessprachen auf 1. Februar 1892, vorerst in provisorischer Ausgabe, einerseits mit Rücksicht auf die damals obschvvebenden Vertragsverhandlungen mit Italien, anderseits um eine Revision der dem Tariftexte beigegebeneu Entscheidungen und Erläuterungen an Hand der durch die Zollpraxis gewonnenen Erfahrungen z>u ermöglichen im Sinne einer technisch korrekten Anpassung an die Bestimmungen des Zolltai-ifgesetzes.

Der Gebrauchstarif erhielt folgende Einteilung : 1. Einleitung, umfassend u. a.: allgemeine und specielle Bestimmungen über den Tarif, den Freipaß- und Grenzverkehr, die Durchführung des Alkoholmonopols, etc. ; ferner die Verordnung betreffend die Statistik des Warenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande, vom 12. Januar 1892, nebst bezüglicher Vollziehungsinstruktion, die Art. l--10 des Bundesgesetzes vom 10. April 1891, betreffend den schweizerischen Zolltarif, etc.

2. Zolltarif für Ein- und Ausfuhr (Gebrauchstarif). Der mit specieller Numerierung versehene Einfuhrtarif enthält 721 Positionen gegenüber 476 des Gesetzes und dient gleichzeitig als statistisches Warenverzeichnis für die Ein-, Aus- und Durchfuhr. Erläuterungen und Specialentscheide sind jeweilen den betreffenden Tarifpoaitionen beigegeben.

3. Anhang: a. Generaltarif vom 10. April 1891. Zur Erleichterung von vergleichenden Arbeiten sind in diesem Teile die Nummern des Gebrauchstarifs denjenigen des G onerai tarifs gegenübergestellt.

953 b. Handelsverträge. Der ersten provisorischen Ausgabe waren die Handelsverträge mit Deutsehland und Österreich beigegeben, eine spätere Auflage enthielt ferner den Text des Handelsvertrages mit Italien.

Die Erstellung der definitiven Tarifausgabe mit Reproduktion allfällig weiterer Handelsabkommen und mit dem noch auszuarbeitenden alphabetischen Inhaltsregister wird in das Jahr 1893 fallen.

Die A n w e n d u n g des n e u e n Z o l l t a r i f s hat im Laufe des Berichtsjahres eine Unmasse von Reklamationen und Zollanständen zur Folge gehabt. Es kostete z. B. unsägliche Mühe und Arbeit, um schließlich eine fachmäßige Ausscheidung der verschiedenen Ledersorten nach den beiden Lederpositionen des Tarifs durchzuführen ; die Verzollung der Schuh waren, der Seifen, der Farbwaren, Eisenwaren u. a. hat die Behörden das ganze Jahr hindurch in außerordentlichem Maße in Anspruch genommen. Es ist indessen zu hoffen, daß die größten Schwierigkeiten durch entsprechende Tarifentscheide sich allmählich werden beseitigen lassen, und eine wesentliche Erleichterung sowohl für den Zolldienst wie für das Publikum wird eintreten, sobald einmal ein alphabetisches Warenverzeichnis besteht, dessen Fertigstellung bisher der Geschäftsüberhäufung wegen, sowie auch, weil noch nicht alle abgeschlossenen Verträge vollziehbar geworden sind, unmöglich gewesen ist.

Nach Art. 2, zweiter Satz, des neuen Zolltarifgesetzes sind bei Abfertigung zollpflichtiger Waren die Bruchteile eines Kilogrammes als ganzes Kilogramm zu zählen.

Diese Bestimmung ist nicht neu. Der Grundsatz, daß Bruchteile von Gewichtseinheiten mit Aufrundung auf die Einheit zollpflichtig sind, findet sich bereits im Bundesgesetz über das Zollwesen von 1851 ausgesprochen, dessen Art. 12 lautet: ,,Jeder Bruchteil eines Pfundes wird für ein ganzes Pfund gerechnet." Mit Einfuhrung des metrischen Systems für Maß und Gewicht trat an die Stelle des Pfundes das Kilogramm (Bundesratsbeschluß vom 20. September 1876).

Sei es nun, daß das neue Tarifgesetz einzelne Grenzzollämter zu größerer Strenge veranlaßte, oder daß die höhern Zölle die früher weniger empfundene Wirkung dieser Bestimmung stärker hervortreten ließen: von verschiedenen Grenzpunkten, namentlich an der Nordgrenze, wurden Klagen über die Gewichtsaufrundung laut, welche namentlich für den kleinen Grenzverkehr belästigend und mit den Erleichterungen, die sonst den Grenzanwohnern zu teil werden, nicht vereinbar sei.

Bnndesblatt. 45. Jahrg. Bd. I.

64

954 Solche Kundgebungen langten bei unserer Zollbehörde von diesseits und jenseits der Grenze ein, u. a. auch von Seiten der großherzoglich badischen Zolldirektioa, welche in der Gewichtsaufrundung nicht nur eine mit einzelnen schweizerischen Zollbestimmungen kaum zu vereinbarende Erschwerung des Grenzverkehrs glaubte signalisieren zu sollen, sondern auch eine Widerhandlung gegen Anlage B zum schweizerisch-deutschen Handelsvertrag, indem durch das beanstandete Verfahren fiktive Gewichtsmengen zur Zollpflicht herangezogen werden, während die konventionellen Ansätze per 100 Kilogramm und deren Teilbeträge festgesetzt seien.

In betreff der Unvereinbarkeit mit den schweizerischen Zollbestimmungen wurde aber von unserer Zollverwaltung nachgewiesen, daß dieser Einwand hinfällig sei; desgleichen hinsichtlich der vertraglichen Verpflichtungen. In letzterer Beziehung wurde folgendes geltend gemacht: Die Vertragszölle in Anlage B zum schweizerisch-deutschen Handelsvertrage seien für die nach dem Gewichte zollpflichtigen Waren per 100 Kilogramm festgesetzt; somit habe die Verzollung nach der Anzahl von Kilogrammen zu geschehen, und da der Vertrag über die Behandlung von Bruchteilen keine besondern Bestimmungen enthalte, so bleibe in dieser Hinsicht die autonome Gesetzgebung maßgebend, zufolge welcher, mit Vorbehalt der Specialbestimmungen über die Zollbehandlung der Postsendungen (Art. 2, litt, f, des Zollgesetzes), Bruchteile eines Kilogramms als ganzes Kilogramm zählen.

Im übrigen hat es nie in der Absicht unserer Zollbehörden gelegen, den Verkehr zwischen den Grenzzonen durch rigorose Anwendung der gesetzliehen Bestimmungen, welche namentlich mit Bezug auf die Gewichtsaufrundung zu Unbilligkeiten führen kann, »u erschweren; vielmehr sind dieselben nach wie vor bestrebt, diesem Verkehr, soweit immer möglich, alle mit den allgemeinen Vorschriften vereinbarlichea Erleichterungen zu gewähren, solange dieselben nicht zu Mißbräuchen führen.

Die Zollämter haben denn auch Weisung erhalten, auf Kleinigkeiten, die im Grenzverkehr eingebracht werden, die Bestimmungen über die Gewichtsaufrundung nicht anzuwenden, beziehungsweise von deren Verzollung überhaupt Umgang zu nehmen. In der That wäre es nicht billig, wenn der Grenzbewohner, der ohnehin durch die Zollformalitäten diesseits und jenseits der Grenze am meisten belästigt wird, jedesmal den Zoll für l Kilo entrichten müßte, wenn die zollpflichtige Ware bloß einen geringen Bruchteil eines Kilogrammes ausmacht.

955 In gleicher Angelegenheit hatten sich auch die thurgauische Kegierung an den Bundesrat und der Stadtrat von Konstanz an die Oberzolldirektion gewendet. Der erstem wurde im Sinne vorstehender Ausführungen geantwortet; bei der Konstanzer Petition stellte sich heraus, daß die in derselben behaupteten Thatsachen nicht alle ganz zutreffend waren. Bei der bezüglichen Untersuchung wurde vielmehr konstatiert, daß einzelne Konslanzer Handelsgeschäfte die gewährten Erleichterungen im Grenzverkehr mißbrauchen, indem sie häufig kleine Warenmengen in großer Zahl über die nächstgelegenen schweizerischen Zollämter unverzollt einbringen, solche dann auf schweizerischem Gebiet lagern, bis eine Sendung zur Verpackung und Weiterbeförderung an schweizerische Abnehmer komplett ist.

Derartige Manipulationen fallen nun freilich nicht mehr unter den Begriff des Grenzverkehrs, sondern unter denjenigen der Zollhintergehung, und es wurde daher dem Stadtrat von Konstanz, unter Darlegung dieser Thatsachen, geantwortet, daß es nur gebilligt werden müsse, wenn unsere Zollstellen gegenüber solchen Firmen, welche die gebotenen Erleichterungen im Grenzverkehr dazu mißbrauchen, um ihre Waren unter dieser Flagge unverzollt einzubringen, eine etwas schärfere Zollkontrolle handhaben.

Im gleichen Sinne wurde auch eine zweite Eingabe der thurgauischen Regierung beschieden, bei welcher Stadtrat und Handelsgenossenschaft Konstanz über die gleichen Punkte wie nach Bern vorstellig geworden waren.

Trotz dei- erhöhten Zölle läßt unsere Zollverwaltung dem P e r s o n e n - und G e p ä c k v e r k e h r über die schweizerische Grenze im Interesse unserer Fremdenindustrie jede zu rechtfertigende Erleichterung angedeihen. Freilich hat sich gezeigt, daß da und dort die Überwachung dieses Verkehrs eine zu laxe ist, indem sowohl hinsichtlich des eingeschriebenen wie auch des Handgepäcks der Beisenden häufig unterlassen wird, vom Eigentümer die bestimmte Erklärung abzuverlangen, ob er zollpflichtige Waren zu deklarieren habe oder nicht. Der Reisende, der über den Inhalt seiner Gepäckstücke befragt wird, während andere unbehindert passieren, ist dann nicht selten ungehalten, mancher in der irrtümlichen Meinung, daß man sich in der Schweiz dergleichen vermeintlichen Zollchicanen überhaupt nicht zu unterziehen brauche.

Unsere Zollverwaltung ist
nun weit entfernt, übertriebene Fiskalität seitens ihrer Grenzbeamten in Schutz zu nehmen, auch darf sie an dieser Stelle konstatieren, daß diesbezügliche, begründete Klagen äußerst selten bei ihr angebracht werden; dagegen fühlt sie sich immerhin verpflichtet, in Anbetracht der erhöhten Zölle

956 dieser Dienstbranche besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Zollämter für Personenverkehr sollen dazu gebracht und die Umschlagszeiten derart bemessen werden, daß sämtliches Reisegepäck, und zwar eingeschriebenes wie Handgepäck, kontrolliert werden kann, indem der Eigentümer zu erklären hat, ob er zollpflichtige Waren mit sich führe oder nicht. Hernach soll es dann freilich dem abfertigenden Beamten anheimgestellt bleiben, diejenigen Stücke zu revidieren, über deren Inhalt er sich näher zu informieren wünscht.

Obschon sowohl durch die Fahrtenpläne als durch das Bahnpersonal auf die schweizerische Zollabfertigung aufmerksam gemacht wird, giebt es doch immer Reisende, welche davon keine Notiz nehmen. Es kann dies für dieselben zur unliebsamen Folge haben, daß ihr eingeschriebenes Gepäck zurückbleibt und erst mit einem spätem Zuge nachfolgt. Soweit es in ihrer Macht lag, hat die Zollverwaltung getrachtet, dieser Eventualität vorzubeugen, indem, wie wir im letztjährigen Geschäftsberichte hervorgehoben haben, für direkt aus dem Auslande nach Luzern kartiertes Gepäck eine Zollabfertigungsstelle im Bahnhofe Luzern geschaffen w.urde.

Die im neuen Zollgesetzentwurfe beantragte Errichtung interner Zollämter wird übrigens bewirken, daß ein großer Teil des nach schweizerischen Hauptplätzen eingehenden eingeschriebenen Reisegepäcks am Bestimmungsorte abgefertigt werden kann. Es wird dies namentlich für solche Reisende Annehmlichkeit haben, die nicht mit ihrem Gepäck reisen, sondern dasselbe voraus- oder nachsenden.

V e r z o l l u n g von P o s t s e n d u n g e n . Das Zolltarifgesetz vom 10. April 1891 enthält in Art. 2 die Bestimmung, daß Bruchteile eines Kilogramms für ein ganzes Kilogramm zählen, stipuliert ferner in Art. 5, daß Zollbeträge von weniger als 10 Rappen nicht erhoben werden sollen, und erklärt in Art. 9, litt, c, u. a. als aufgehoben: ,,alle andern Bestimmungen früherer Gesetze, welche mit dem gegenwärtigen Gesetze sich im Widerspruch befinden".

Es ist nun in erster Linie die Frage entstanden, ob zu den aufgehobenen Bestimmungen -- und zwar im Hinblick auf den citierten Art. 5 des neuen Tarifgesetzes -- auch die Zollbefreiung für Postsendungen, welche 500 Gramm nicht übersteigen (Art. 2, litt, f, des Zollgesetzes vom 27. August 1851, A. S. II, 535), gezählt werden soll oder nicht.
Würde fragliche Bestimmung als aufgehoben- betrachtet, so hätte dies zur Folge, daß auch das kleinste Fabrpoststück, einige Gramm Waren enthaltend, zur Verzollung herangezogen und mit dem Zollbetrage für ein ganzes Kilogramm belastet werden müßte.

957

Unsere Interpretation lautete dahin, daß Art. 2 des Zullgesetzes von 1851, welcher die allgemeinen Zollbefreiungen umfaßt, durch das neue Zolltarifgesetz eine Veränderung nicht erfahren habe, daß vielmehr die hier stipulierten Zollbefreiungen fortbestehen, indem in Art. l des Tarifgesetzes ausdrücklich gesagt ist, daß die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Zollwesen vorbehalten bleiben.

Infolge der Einführung des neuen Maß- und Gewichtssystems wurde im Jahre 1876 bei Aufstellung von Special Vorschriften «ber die Zollbehandlung der Poststucke im Hinblick auf den oben citierten Art. 2, litt, f, des Zollgesetzes von 1851, zufolge welchem ,,Pakete mit zollpflichtigen Waren, welche durch die Post spediert werden und das Gewicht von einem Pfunde nicht übersteigen", von der Zollpflicht ausgenommen sind, bestimmt, daß Bruchteile bis auf 500 Gramm unberücksichtigt bleiben, dagegen solche über 500 Gramm aufgerundet werden sollen.

Infolgedessen ergab sich nach Inkrafttreten des neuen Tarifgesetzes und dessen Bestimmung betreffend die Aufrundung von Kilogrammbruchteilen auf ein ganzes Kilogramm die weitere Frage, ob das bisherige Verfahren beibehalten werden könne oder ob diese Aufrundung bedingungslos auch auf die Postsendungen Anwendung zu finden habe.

Der Bundesrat entschied sich für das erstere, von der Erwägung ausgehend, daß es jedenfalls nicht im Willen des Gesetzgebers gelegen habe, Bestimmungen aufzustellen, welche bei kleinen Warenbezügen eine unverhältnismäßige Zollbelastung bewirken würden, daß die bisherige Praxis nun schon jahrelang bestanden, eine Änderung daher nur Unwillen hervorrufen würde, und endlich daß von einer Benachteiligung des Fiskus nicht die Bede sein k a n n , da die nicht berechneten Bruchteile bis .auf 500 Gramm durch die berechneten, beziehungsweise aufgerundeten Bruchteile über 500 Gramm aufgewogen werden.

Von der zollvormerklichen Behandlung mittelst F r e i p a ß a b f e r t i g u n g waren bisher die Postsendungen ausgeschlossen, da im Postverkehr dergleichen, eine genaue Identitätskontrolle bedingende Operationen unzulässig erschienen und ein wirkliches Bedürfnis hierfür sich auch nicht geltend machte.

Diese Beschränkung wurde von der kaiserlich deutschen Regierung beanstandet, als im Widerspruch stehend mit Art. 6 des Handels- und Zollvertrages, welcher--bezüglich
der zollfreien Behandlung des Veredlungs- und Reparaturverkehrs keine Ausnahme für Postkolli gestatte. Wir fanden den Einwand begründet und trafen Anordnung, daß im Verkehr mit Deutschland -- gegenüber

958

andern Ländern läßt sich eine solche Verpflichtung aus den Verträgen nicht herleiten -- auf Verlangen Freipässe für Postsendungen ausgestellt werden sollen, jedoch mit Beschränkung auf die Postauswechslungsbureaux, beziehungsweise die damit korrespondierenden Zollabfertigungsstellen Basel, badischer Bahnhof und eidgenössisches Niederlagshaus, Schaffhausen, Roraanshorn, Zürich, St. Gallen und Rorschach. Im Berichtsjahre ist indessen von dieser Erweiterung der Abfertigungsbefugnisse der Postzollstellen nicht sehr stark Gebrauch gemacht worden.

R e v i s i o n des Z o l l g e s e t z e s . Mit Botschaft vom 30. Mai wurde Ihnen der Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über d«s Zollwesen an Stelle desjenigen vom 27. August 1851 zugestellt.

Von der nationalrätlichen Kommission ist derselbe vorberaten und es sind deren Abänderungsanträge, datiert vom 9. November 1892, Ihnen bereits in der Dezembersession des Berichtsjahres zugegangen.

Auf Ansuchen des Gemeindevorstandes der T h a l s c h a f t S a m n a u n , unterstützt vom kleinen Rat des Kantons Graubtinden, haben wir diese Thalschaft, in Anwendung von Art. 4 des Zongesetzes, durch Schlußnahme vom 29. April 1892, nebst dem nur von einigen Hirten bewohnten Val Sampuoir und dem zu letzterm gehörenden, hart an die österreichische Grenze stoßenden Fanshof, aus der schweizerischen Zolllinie ausgeschlossen.

Das bekanntlich im nordöstlichen Winkel des Kimtons Graubünden gelegene Samnaun, durch hohe Gebirgsziige von der übrigen Schweiz abgeschlossen, zählt etwa 320 Einwohner, die wegen ihrer patriotischen Gesinnung bekannt sind, obschon sie bisher weder vom Kanton Graubünden, noch vom Bunde besondere Erleichterungen genossen haben.

Von Martinsbruck her, auf der Bündner Seite des Inn, führt ein zur Winterszeit und bei sohlechtem Wetter nicht gangbarer Fußsteig in fünf Stunden nach dem 1700 Meter hoch gelegenen Gebirgsthal, und von der nächstgelegenen österreichischen Ortschaft Pfunds her führt ebenfalls ein an vielen Stellen sehr steiler und rauher Weg von vier starken Stunden dahin, der außer für Fußgänger nur für Schlitten praktikabel ist.

Eine andere Verbindung mit Samnaun besteht nicht, so duß sich leicht beurteilen läßt, in welch schwieriger Lage sich die Bevölkerung befindet, die ihre Bedürfnisse eine Tagereise mühsamen Weges weit herholen muß.
Die aus der Schweiz nach Samnaun gehenden Waren müssen zumeist über Buchs im Transit über österreichisches Gebiet (Arlbergbahn bis Station Landeck) bezogen und von der Bahn weg

959 die weite Strecke per Achse transportiert werden, da der Fußweg von Martinsbruck her während der größern Hälfte des Jahres nicht gangbar ist. Thatsächlich ist aber die Thalschaft meist auf den Verkehr mit Österreich angewiesen, da die Frachtspesen für die Warentransporte aus der Schweiz zu beträchtlich sind..

Das durchschnittliche Zollerträgnis der Jahre 1888--1891 beziffert sich auf Fr. 1440 jährlich, die Ausgabe für das Zollamt Cômpatsch auf cirka Fr. 1300, also annähernd so viel, als die durchschnittliche Jahreseinnahme.

Übereinkunft betreffend die Kontrollierung des Verkehrs mit G e t r ä n k e n zwischen der Schweiz und F r a n k r e i c h (vom 10. August 1877). Infolge der Verlegung der Nebenzollämter Troinex und Corsier, Kanton Genf, nach PierreGrand und Anières ist durch Dekret der französischen Regierung vom 4. September und Beschluß des Bundesrates vom 23. gleichen Monats das durch Erklärung vom 11. September 1883 (A. S. n. F.

VII, 325) festgestellte Verzeichnis der zur Abfertigung des Getränkeverkehrs zwischen der Schweiz und Frankreich autorisierten Bureaux entsprechend modifiziert worden.

Unterm 10. April 1891 haben Sie folgendes P o s t u l a t -angenommen : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, die reglementarischen Bestimmungen betreffend die Taraberechnung im Verkehr der Freilager (Entrepôts) im Sinne einer billigern Ausgleichung nach Maßgabe der wirklichen Taraverhältnisse zu unterwerfen, die getroffenen Maßnahmen spätestens auf \. Januar 1892 in Ausführung zu bringen und dieselben rechtzeitig zu veröffentlichen."1 Aus verschiedenen Gründen, namentlich aber, weil die Untersuchungen über die Durchsohnittstaren sich in die Länge zogen, war der Erlaß einer bezüglichen Verordnung erst im Jahre 1892 möglich. Dieselbe, vom 28. Juni datiert, trat" mit dem 1. Juli in Kraft. Das Nähere über diesen Gegenstand ergiebt sich aus der Verordnung selbst, auf welche wir hiermit verweisen (A. S. n. F.

XII, 919). Es erübrigt uns bloß, beizufügen, daß eine Revision dieser Verordnung vorbehalten ist, um die bei deren Vollziehung gesammelten Erfahrungen zur Geltung bringen zu können.

B. Alkoholgesetz.

Im Besitze einer Bewilligung zur relativen Denaturierung von Sprit befanden sich am Ende des Geschäftsjahres 115 Firmen (17 für Essigfabrikation, 51 für Lackfabrikation, 20 für Farben, 27 für verschiedene chemische Produkte).

960 Das Gesamtquantum des im Jahre 1892 relativ denaturierten Sprits belief sich auf annähernd 6500 Hektoliter, wovon ungefähr 1000 Hektoliter bei der Alkoholverwaltung, der Rest bei Privatgeschäften bezogen wurde.

Die von den Zollorganen erhobenen Monopolgebühren auf Qualitätsspirituosen und andern mit Alkohol hergestellten Produkten oder zur Gewinnung von Alkohol bestimmten Rohstoffen beziffern sich 1892 auf Fr. 904,558. 12 gegenüber Fr. 818,953. 92 im Vorjahre.

Bezüglich der zollamtlich angezeigten Straffälle wegen Übertretung des Alkoholgesetzes wird auf Abschnitt IX hiernach verwiesen.

Anläßlich des Inkrafttretens des neuen Zolltarifs wurde grundsätzlich festgesetzt und dieser Beschluß in der Gebrauchsausgabe des Tarifs bei den betreffenden Positionen zum Ausdruck gebracht, daß für importierte alkoholhaltige Produkte, zu deren Herstellung im Inlande denaturierte gebrannte Wasser verwendet werden, die Monopolgebühr wegzufallen habe, und daß auf alkoholhaltigen Fabrikaten, die sich nicht als Getränke qualifizieren, eine Monopolgebühr von 80 Rappen per Grad Alkoholgehalt und q. brutto, nebst einer vom Bundesrat noch festzusetzenden, zur Ausgleichung der Mehrkosten des Steuersystems bestimmten fAusgleichungs-) Gebühr, zu erheben sei. Die Festsetzung der letzterwähnten Gebühr fällt jedoch nicht mehr in das Berichtsjahr.

Am 23. September wurde die Erhebung einer Monopolgebühr von Fr. 4. 20 per q. brutto auf Trockenbeeren zur Weinbereitung beschlossen, in der Meinung, daß diese Gebühr zurückzuerstatten sei gegen den amtlich beglaubigten Nachweis, daß die aus den Trockenbeeren gewonnenen Trester 'nicht zur Herstellung gebrannter Wasser Verwendung gefunden haben.

C. Viehseuchenpolizei, Jagd und Vogelschutz, Fischerei, Reblaus, Maß und Gewicht etc.

Die Vollziehung der Bundesgesetzgebung über diese Materien, soweit der Zolldienst daran beteiligt ist, giebt zu besondern Bemerkungen nicht Anlaß.

Die von den Zoll bureaux erhobenen Gebühren für Viehuntersuchungen belaufen sich 1892 auf Fr. 143,858. 60 gegenüber Fr. 170,082. 90 im Vorjahre.

961

Dem Landwirtschaftsdepartement wurden 32 (1891: 48) vom Zollpersonal aufgenommene Strafprotokolle wegen Übertretung der Vorschriften über Viehseuchen zu Händen der zuständigen kantonalen Amtsstellen überwiesen.

Im Kanton Tessin haben die Grenzwächter auch im Berichtsjahre wieder eine Anzahl von Straffällen wegen Verletzung der Gesetzesbestimmungen betreffend Jagd und Vogelschutz und Fischerei zur Anzeige gebracht, welche von ' den kantonalen Behörden mit mehr oder weniger Eifer erledigt wurden. Die Zustände sind im allgemeinen noch immer nicht befriedigend. ' Mit ungesetzlichen Eichzeichen versehene Glaswaren wurden im Berichtsjahre bei 4 Sendungen konstatiert.

U. Zolleiimahmen.

A. Verteilung der Zolleinnahmen nach Budgetrubriken.

1892.

1891.

Fr.

Fr.

35,089,857. 96 31,114,058. 85 Einfuhrzölle Ausfuhrzölle 115,220.95 111,233.95 Statistische Gebühren . .

119,578. 75 12(i,008.78 34,901.78 31,511. 90 Niederlags- u. Waggebühren Bußenanteile und Ordnungsbußen 16,568.19 13,451.42 Untermieten 25,897.21 25,464. 65 Verschiedenes : 1. Erlös aus dem Verkauf von Imprimaten, Vergütungen etc 70,486.73 80,708.34 2. Beitrag der Alkoholverwaltune an die Kosten des Zolldienstes . . .

51,107.14 50,000. --

Gesamttotal 36,032,733.18

31,543,323.42

Differenz 1892.

Pr.

+ 4,475,799.11 + 3,987. -- -- 6,430.03 + 3,389.88 + -f-

3,116.77 432.56

+

10,221.61

--

1,107.14

+4,489,409.76

962

B. Verteilung der Einnahmen nach den einzelnen Zollgebieten.

Differenz In Prozenten

J. Zollgebiet, mit Direktionssitz in Basel (wichtigste Verkehrspunkte: Basel, Pruntrut Waldshut) . .

II. Zollgebiet, mit Direitionssitz in Schaffbausen(Romaushorn,Singen, Konstanz, Schaffhausen, Zürich).

IH. Zollgebiet, mit Direktionssitz in Chuv (Buchs, St.

Margrethen, Rorschach,St.Gallen) IV. Zollgebiet , mit Direktionssitz in.".

Lugano (Chiasso, I/uino) . . . .

V. Zollgebiet, mit Direktionssitz in Lausanne (Verrières, Vallorbes, Locle) . . . .

VI. Zollgebiet, mit Direktionssitz in Genf (Genf, Moillesulaz) . . .

1892.

Fr.

1891.

Er.

1892.

Fr.

-^

13,522,238.27 11,079,416.63 +2,442,821.64 +22.o»

6,478,131.34

5,562,727.08 +

915,404.26

+16.«

3,091,078.60

3,203,957.65 -- 172,879.05 -- 5.ua

3,748,042.26

3,453,939.81 + 294,102.45 + 8.«

3,189,864.67

2,989,794.59 +

200,070.08 + 6.70

5,833,799.29

5,016,371.74 +

817,427.55 + 16.so

Total 35,863,154.43 31,366,207.50 +4,496,946.93 +14.8* Hierzu kommen noch die bei der Oberzolldirektion verrechneten Einnahmen für statistische Gebühren und Beitrag der Alkoholverwaltung 169,578.75 177,115.92 -- 7,537.17 -- 4.» Total wie bei A 36,032,733.18 31,543,323.42 +4,489,409.76 +14.88

963 Aus der vorstehenden Tabelle B ist ersichtlich, daß mit einziger Ausnahme des III. Zollgebietes (umfassend die Grenzen der Kantone St. Gallen und Graubünden) sämtliche Zollgebiete zum Teile sehr beträchtliche Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahre zu verzeichnen hatten. Diese Vermehrung rührt (siehe Tabelle A) fast ausschließlich vom Mehrerträgnis der Einfuhrzölle um rund Fr. 4,476,000 her, und ist zurückzuführen einerseits auf die im Januar 1892, vor Inkrafttreten des neuen Zolltarifs, enorm gesteigerten Zufuhren großer Konsum-Artikel, anderseits auf die mit Rücksicht auf die Möglichkeit des Nichtzustandekommens einer Handelsübereinkunft mit Frankreich anticipierten Warenbezüge in den letzten Monaten und namentlich im Dezember des Berichtsjahres.

Die hauptsächlichsten M e h r e i n n a h m e n wurden pro 1892 bei den nachstehend verzeichneten Tarifpositionen gegenüber dem Vorjahre erzielt: Tarif-Nr.

Bezeichnung der Ware.

Z

°"°^9 einrahme 1891.

1892.

Fr.

Fr.

Fr.

1,534,100 786,000 748,100 4,850,400 4,513,400 337,000 566,900 306,800 260,100 646,100 420,000 226,100 232,800 63,600 169,200 641,000 482,400 158,600 1,184,600 1,034,200 150,400 281,700 141,100 140,600 1,723,500 1,601,000 122,500 191,700 95,800 95,900 110,400 21,800 88,600 288,200 202,400 85,800 825,400 741,700 83,700 258,900 176,800 82,100 128,100 56,900 71,200 77,500 6,500 71,000 136,100 65,400 70,700 167,100 98,800 68,300 998,600 936,400 62,200 337,000 282,700 54,300 139,400 85,700 53,700 1892.

596/597.

455/456.

630.

449.

263/264.

290/292.

Wollgewebe, gefärbt, etc. . . .

Wein in Fässern Konfektion aus Wolle . . . .

Zucker, geschnitten Güter-, Gepäck- und Rollwagen .

Eisenwaren, gemeine 441.

Tabakblätter 396/398 c. Südfrüchte 460/461. Sprit etc., in Pässern . . . .

635.

Wollene Wirkwaren 251.

Lokomotiven 190/192. Leder aller Art . . . . . .

414/4166. Mehl, Graupe, Grütze etc. . . .

714.

Kurzwaren, gemeine 474.

Seifen, gewöhnliche 592.

Wollgarne in Detailpackung . .

485.

Buchbinder- u. Cartonnagearbeiten 660/661. Jungvieh 448.

Zucker in Hüten, Platten . . .

109.

Fensterglas, gewöhnliches . . .

198/199. Schuhwaren aus Leder, feine. .

163/165. Möhel, poliert, geschnitzt, gepolstert

158,000

109,300

48,700

964 Mehreinnahmen von über Fr. 30,000 gegenüber 1891 weisen ferner auf: Velocipede, musikalische Instrumente, frisches Fleisch, rohe Dachziegel und Sprengrnaterialien. Die vorstehend genannten 48 Positionen des Gebrauchstarifs erzeigen eine Gesamtmehreinnahme von rund Fr. 3,419,000 gegenüber 1891 ; dagegen erzeigen u. a.

die nachfolgend verzeichneten Positionen eine M i n d e r e i n n a h m e im Jahr 1892: Tarit-Nr.

Bezeichnung der Ware.

Zollertrag 1892.

2.

1891.

Pr.

656/659. Ochsen. Zuchtstiere, Kühe und ,100 Kinder 699,100 404/413. Cerealien 1,293,900 ,900 391/392. Weintrauben aller A r t . . . .

,800 447.

Eoh- und Krystallzncker . . . 2 ,600 499/501. Kohe ßaumwollgewebe . . . .

,600

Fr.

862,400 1,395,700 341,900 2,331,300 205,700

Mindereinnahme 1892.

Pr.

163,300 101,800 70,100 63,700 41,100

Mindererträgnisse von über Fr. 20,000 kommen ferner vor bei den Positionen: Schweine, feine Eisenwaren, Bau- und Nutzholz,, gesägt, und Steinkohlen ; im ganzen auf 30 Tarifpositionen rund Fr. 560,000 w e n i g e r als 1891.

Gruppiert man die Tarifpositionen nach der Reihenfolge der Einnahmen, so erhält man pro 1892 für 33 der wichtigsten Rubriken die nachfolgenden Zahlen, welche 67.6 °/o der Gesamteinnahmen ausmachen.

965 Einfuhrzollbetrag 1892.

Fr.

4,850,400 455/456. Wein in Fässern 477.

Roh- und Krystallzncker . . . 2,267,600 1,723,500 460/461. Sprit etc. in Fässern 596/597. Wollgewebe, gefärbt, etc. . . . 1,534,100 1,293,900 404/413. Cerealien 1,184,600 441 Tabakblätter 448.

Zucker in Hüten, Platten . . .

998,600 825,400 414/4166. Mühlenfabrikate 65(J/659. Ochsen, Zuchtstiere, Kühe und 699,100 365/366 Petroleum . . .

. . .

691,900 449.

Zucker, geschnitten 64«,100 641,000 290/292 Eisenwaren gemeine 630.

Konfektion aus Wolle . . . .

566,900

Prozentsatz der Gesamteinnahme 1892.

1891.

Diese Positionen ergeben eine Einnahme von 17,923,100 502/510. Baumwollgewebe, bunt, gefärbt, etc.

460,700 239/250. Maschinen aller Art 448,600 279.

Schmiedeisen, große Dimensionen .

432,800 362,900 663/664. Schweine 109.

Fensterglas, gewöhnliches . . .

337,000 316,800 423.

Kaffee roher .

.

. . . .

313,600 282/283. Eisenblech unter 3mm. Dicke 311,500 450.

Bier und Malzextrakt in Pässern 139/141. Bau- und Nutzholz, gesägt . . .

311,200 710/711. Porzellan, feines Steingut, etc.

301,600 190/192. Leder aller Art 288,200 281,700 396/398c. Südfruchte 280.

Schmiedeisen, kleine Dimensionen 280,800 271,800 391/392. Weintrauben aller Art ....

429.

Malz .

261,000 258,900 263/264. Güter-, Gepäck- und Rollwagen .

232,800 359/362. Steinkohlen 229,200 480/482. Etiketten, Formulare etc. . . .

221,800 «23/625. Konfektion ans Baumwolle . . . 212,700

50.se

Tarlf-Nr.

Bezeichnung der Ware.

Totalertrag der vorstehenden wichtigsten Tarit'positionen 24,058,700

·/o

13.63

6.37

%

14.61

7.49

4.81

5.14

4.32

2.63

3.63

4.48

3.3S

3.32

2.82

3.02

2.32

2.38

1.88

2.T7

1.94

2.02

1.8t

1.35

1.8

1.55

1.59

0.99 51.55

1.29

1.«

1.26

1.36

1.21

1.4

1.08

1.28

0.95

0.92

0.89

1.09

0.89

0.99

0.87

1.02

0.87

1.08

0.85

1.02

0.82

0.65

0.79

0.45

0.79

0.93

0.78

1.10

0.74

0.86

0.73

0.57

0.65

0.20

0.64

0.89

0.62

0.65

0.6

0.7

67.6

70.0

Die Einnahmen an E i n f u h r z ö l l e n in den Jahren 1891 und 1892 verteilen sieh wie folgt auf die einzelnen Kategorien des .Zolltarifes :

1.

% der EinfuhrzollTotalBeträge 1892. Einnahme.

o

S Z

I II

Kategorien.

1892: Abfälle und Düngstoffe Chemikalien : A. Apotheker- u. Droguerie-

B. Chemikalien für'gewerb- 3.22% lichen Gebrauch . . .

C. Farbwaren Glas IV Holz V Landwirtschaftliche Erzeugnisse , .

III

VI VII Litterarische , wissenschaftliche und

Vili Mechanische Gegenstände :

A. Uhren 1 B. Maschinen u. Fahrzeuge · 2.98 °/o IX Metalle: A. Aluminium B. Blei .

. . .

C. Eisen D. Kupfer E. Nickel 7.87 % F. Zink Gr. Zinn H. Edle Metalle . . . .

J. Erze nnd Metalle, verschiedene Übertrag

EinfuhrzollBeträge 1891.

% der TotalEinnahme.

Fr.

54,621. 10

0.15

Fr.

33,268. 48

0.1

198,553. 39

0.56

186,352. 90

0.6

741,596.

207,608.

809.H17.

1,069,412.

34,335.

733,851.

21 22 22 02 12 66

2.08 0.58 2.27 3 0.09 2.06

414,898.

187,572.

704,819.

977,530.

42,676.

553,017.

52 83 37 67 52 20

1.33 0.60 2.26 3.14 0.14 1.78

181,725. 04

0.51

119,264. 23

0.38

84,672. 05 977,535. 46

0.24 2.74

58,842. 12 674,772. 75

0.19 2.17

2,559. 08 31,943. 51 2,372,786. 47 256,574. 57 15,094. 34 1 37,970. 13 25,295. 31 56,253. 62.4

914. 09 7,892,618. 61

0.007 0.09 6.67 0./2 0.04 0.11 0.07 0.16 0.003

22.15

Einfuhrzoll-Differenz 1892.

1891:

Fr.

°/<>

-t- 21,352. 62 4- 12,200. 49

l 3.2

H-

-\- 62,460. 81

l 2.36

- 25,829. 93

1- 302,762. 71 h

31,130.

2,246,900.

179,339.

13,170.

37,640.

21,396.

35,904.

66 60 72 63 59 43 66

1,259. 14 6,519,758. 02

0.1 7.22 0.58 0.04 0.12 0.07 0.11

0.004 20.94

326,697. 69 20,035. 39 104,497. 85 91,881. 35 8,341. 40 180,834. 46

8.24

-

2,559. 08 812. 85 125,885. 87 77,234. 85 1,923. 71 329. 54 3,898. 88 20,348. 96

345. 05 +1,372,860. 59 ;

CO 9 9

Nummer.

EinfuhrzollBeträge 1892.

Kategorien.

1892: Übertrag

X XI XII XIII XIV

XV XVI XVII

Fr.

7,892,618.

1,369,928.

Nahrungs- u n d Genaßmittel . . . . 17,171,934.

Öle und Fette 307,558.

604,236.

Spinnstoffe: 1,312,534.

B. Flachs, Hanf, Jute etc.

416,248.

C. Seide 287,674.

D. Wolle, rein oder ge2,009,312.

mischt E. Kautschuk und Gutta- 15.94% 27,188.

percha 64,428.

JP. Stroh, Rohiyliast etc. .

G. Konfektions- und Mode1,554,917.

Tiere und tierische Stoffe: A. Tiere . . . .

1 1,332,196.

B. Tierische Stoffe . . .j 3.91 °/o 66,981.

Thorwaren 598,525.

Verschiedene Waren 573,574.

Total

% dern TotalEinnahme.

EinfuhrzollBeträge 1891.

% der TotalEinnahme.

1891:

Fi.

02 25 58 10 70

20.94 4.06 52.23 0.62 1.68

3.69 1.17 0.81

1,214,855. 73 357,944. 54 172,876. 45

3.90 1.15 0.56

38

5.64

1,102,000. 70

3.54

74 68

0.08 0.18

31,796. 60 52,515. 26

0.10 0.17

72

4.37

1,016,263. 40

3.27

30 77 64 16

3.74 0.17 1.68 1.61 100

1,445,319.

56,357.

543,491.

367,774.

60 26 70 96

4.64 0.18 1.75 1.18

31,114,058. 85

100

61 21 60 30 51

22.15 3.85 48.25 0.86 1.7

04 14 16

35,589,857. 96

6,519,758.

1,263,868.

16,250,275.

194,462.

524,498.

Einfuhrzoll-Differenz 1892.

°/o

Fr.

+ 1,372,860. 59 + 106,059. 96 + 921,659. 02 -j- 113,096. 20 -j- 79,737. 81

Î

97,678. 31 58,303. 60 114,797. 71

12.69 + 907,311. 68 -- 4,607. 86 + 11,913. 42 +

538,654. 32

-- 113,123. 30 } 4.82 + 10,624. 51 + 55,033. 94 + 205,799. 20 --

+ 4,475,799. 11 CD OS

-a

L

968 Zu den vorstehenden Zahlen ist zu bemerken, daß die Vergleichbarkeit der Einnahmen pro 1891 und 1892 auf der Grundlage der Kategorien durch die veränderte Anlage des neuen Zolltarifes wesentlich gestört wird. Beispielsweise waren im früheren Tarife die Strumpfwirkerwaren o h n e Näharbeit bei den Unterkategorien XIV. A./D. Baumwolle, Flachs, Seide, Wolle, solche mit Näharbeit bei den Konfektionswaren, je nach Material, verteilt, während im neuen Tarife für Strumpfwaren mit oder ohne Näharbeit specielle Positionen unter XIV. G. Konfektionswaren aufgestellt sind. Ferner wurden : Chirurgische Verbandmittel, früher bei II. A., zu VII. versetzt; Waschschwämme, früher bei II. A., zu XV. B. versetzt; Preßhefe, früher bei II. B., zu XL versetzt; Hopfen, früher bei V., zu XI. versetzt; Schiefertafeln, Kreide in Papier etc., früher bei X., zu XVII. versetzt ; Glas-, Rost- und Schmirgelpapier, früher bei XIII., zu X. versetzt; Ölleinwand, Wachstuch, Korkteppiche, früher bei XIV. B., zu XIV. A. versetzt; ungarnierte Pilzhüte, früher bei XIV. D., zu XIV. G. versetzt; Herrenhüte aus Stroh, Bast etc., früher bei XIV. F., zu XIV. G.

versetzt.

Der neue Zolltarif hat im weitern für Aluminium und Waren daraus eine besondere Unterabteilung IX. A. vorgesehen, die im frühern Tarif nicht vorhanden war; sodann giebt es im neuen Tarife eine ganze Anzahl neuer Positionen, beispielsweise diejenigen für Hohlglas in Holz-, Schilf- etc. Geflecht (Nr. 118/120), beziehungsweise mit Verschlußvorrichtung (Nr. 121), ferner die Positionen "für Bilder- und Spiegelrahmen (170/171), für Schuhwaren aller Art (Nr. 195/204) etc.

Es ist somit nicht möglich, aus der Vergleichung der kategorienweise angegebenen Zahlen auf die Zu- oder Abnahme des Verkehrs zutreffende Schlüsse zu ziehen, da der Inhalt dieser Kategorien, beziehungsweise der Unterabteilungen derselben, im Jahre 1891 zum Teil ein wesentlich anderer war, als nach dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifes.

III. Lagerverbehr.

Die Zusammenstellung der Zahlen über den Verkehr in den schweizerischen Niederlagshäusern und über den Verkehr mit zwölfmonatlichen Geleitscheinen und mit sogenannten Freilagern kann jeweilen erst gegen Ende Februar erfolgen. Da wir, um den wiederholten Reklamationen der eidgenössischen Räte nachzukommen, sämtliche Departements eingeladen haben, ihre Abteilungsberichte

969 uns sobald als möglich und bis spätestens 1. März gedruckt zur Genehmigung vorzulegen, muß in Zukunft das Kapitel ,,Lagerverkehr" unseres Geschäftsberichtes in Wegfall kommen.

Wir verweisen für Angaben über diesen Verkehr auf den -Jahresband der schweizerischen Handelsstatistik, welcher im Laufe des Jahres 1893 im Drucke erscheinen wird.

IV. Freipaßverkehr.

Der z o l l f r e i e V e r e d l u n g s v e r k e h r bildet nachgerade «einen Hauptabschnitt in der Thätigkeit unserer Zollverwaltung.

Schon in unserer Botschaft vom 31. Mai 1892 betrefiìend die Revision des Zollgesetzes ist auf die Ausdehnung hingewiesen worden, welche dieser Verkehr dank den modernen Transportmitteln zu verzeichnen hat, und zwar sowohl mit Bezug auf die Veredlung schweizerischer Waren im Auslande, als ausländischer Waren im Inlande. Das Anwachsen des aktiven Veredlungsverkehrs ist übrigens die unmittelbare Folge der Erhöhung der Einfuhrzölle, indem nun auch für solche Waren Freipaßabfertigung verlangt wird, deren Zollbelastung früher unbedeutend war und für welche sich daher die Unterziehung unter die Formalitäten der zollvormerklichen Behandlung kaum gelohnt haben würde.

Die Zollerhöhungen werden übrigens auch zur' weitern Folge haben, daß die längst angestrebten Erleichterungen für den Transitveredlungsverkehr bei Erlaß eines neuen Zollgesetzes zur Verwirklichung gelangen.

Besondere Erwähnung verdient der S t i c k e r e i v e r k e h r mit England.

Schon in ihrer Eingabe vom 15. Oktober 1889 an das Zolldepartement zu Händen der Zollkommissionen beider Räte haben die ostschweizerisehen Stickerei-Interessenten »uf die große Bedeutung der Wollgewebezölle für die Stickerei hingewiesen, mit der Erklärung, daß die Erhöhung der Zollansätze- für die zeitweise sehr erheblieh als Stickböden verwendeten Wollgewebe, wie Kaschmir und Flanell, durchaus die Erweiterung des beschränkten Veredlungsverkehrs zur unbeschränkten admission temporaire zur Folge haben müsse.

Unterm 11. Januar 1892, also noch geraume Zeit vor Inkrafttreten der neuen Zölle, langte denn auch ein Begehren des kaufmännischen Direktoriums in St. Gallen ein, es möchte für die als Stickböden eingehenden Kaschmir- und Flanellstoffe, unvorgreiflich der prinzipiellen Erledigung der Frage anläßlich der Revision des Zollgesetzes, ausnahmsweise die zollfreie Transitveredlung gestattet werden, wie dies auch für die englischen Damastgewebe geschehen Bandesblatt. 45. Jahrg. Bd. I.

65

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L

970 sei. Es handle sich hierbei teils bloß um sog. Façonarbeit, für welche die Stoffe von auswärtigen Geschäftshäusern zum Besticken, hergesandt werden, teils um Stoffe, die in der Schweiz überhaupt nicht oder doch nicht in den passenden Qualitäten und mit der erforderlichen Promptheit geliefert werden können.

In einer daraufhin eingelangten Gegenpetition machten dagegen die schweizerischen Woll- und Halbwollindustriellen ihrerseits geltend, daß ihre Industrie durch zollfreie Zulassung englischer Stickböden geschädigt werde, indem die einheimische Industrie jene Stoffe ebenfalls fabrizieren könne und thatsächlich auch fabriziere, so daß die St. Galler Stickereien in die Lage versetzt seien, ihren Bedarf an solchen Geweben im Inlande selbst zu decken.

Angesichts dieser Kontroverse trat das Zolldepartement in Unterhandlungen mit dem Vorort des schweizerischen Handelsund Industrievereins, welcher in seinem bezüglichen Gutachten die Gewährung der admission temporaire in der für die englischen, Baumwolldamaste bewilligten Form empfahl.

Das Zolldepartement bewilligte hierauf unter Berücksichtigung aller Verhältnisse die Zollbefreiung für solche Gewebe, die nach geschehener Veredlung nachweislich an den Aufgeber in England zurückkehren.

Angesichts des Art. 2, Schlußsatz, des Zollgesetzes und mit Rücksicht auf den Standpunkt, den sowohl das Zolldepartement, wie auch die schweizerische Handelskammer hinsichtlich der admission temporaire von jeher eingenommen, und da ferner die einheimische Wollindustrie, sofern sie sich geschädigt glaubt, mit aller Berechtigung die Beobachtung der noch in Kraft bestehenden Gesetzesbestimmung betreffend den Veredlun^sverkehr seitens der vollziehenden Behörden beanspruchen darf, hätte das Zolldepartement die Bewilligung einer unbeschränkten admission temporaire nicht verantworten dürfen.

Bei den englischen Damastgeweben ist die Sachlage eine andere, da sich die Weber als Gegeninteressenten der Färber und Drucker mit der erweiterten Interpretation des Veredlungsartikels zu gunsten jener in der Schweiz nicht produzierten Gewebe einverstanden erklärt hatten.

Wenn in der Folge dann die Freipaßbewilligung auch für solche Wollgewebe erteilt wurde, welche vom englischen Auftraggeber ab französischen Tuchfabriken an schweizerische Stickereifirmen beordert werden, um nach
erhaltener Veredlung an ebendenselben Auftraggeber nach England zurückzukehren, so kann dieser Verkehr immerhin als mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar angesehen werden, da Auftraggeber und Rückempfänger identisch sind.

971

In Übereinstimmung mit der seit Jahren befolgten Praxis sind Gesuche um Bewilligung des zollfreien Veredlungsverkehrs mit r o h e r S e i d e , welche von schweizerischen Firmen zum Zwirnen nach Italien gesandt und alsdann an den ursprünglichen Aufgeber zurückgeliefert wird, abgewiesen worden, weil vertraglich nicht zugestanden, und weil durch die Geringfügigkeit des schweizerischen Eingangszolles auf Seidenzwirn die Interessen der schweizerischen Weberei nicht beeinträchtigt werden, während die ohnehin gedrückte Seidenzwirnerei dadurch geschädigt würde.

V. Personalbestand der Zollverwaltung.

Bestand auf den 31. Dezember 1892.

1891.

Angestellte und Bedienstete.

Beamte,

Oberzolldirektion, I.--III. Abteilung 34 Bei 6 Gebietsdirektionen . . 51 Bei 257 Zollämtern . . . . 393 Bei 33 Zollbezugsposten (überdies 13 Grenzwächter und 7 Landjäger, siehe unten) .

-- Chefs des eidg. Grenzwachtcorps in den Kantonen Baselstadt, Baselland, Solothurn, Aaraau, Schaffhausen,Thurgau,Zürich, St. Gallen, Tessin, Neuen bürg, Waadt, Genf und Wallis 6 Chef der kantonalen Landjägermannschaft für den eidg.Grenzwachtdienstimbornischeo Jura l Eidg. Grenzwächter (von diesen verwendet : 32 gleichzeitig als Einnehmer und l3 gleichzeitig an Zollbezugsposteu) . . .

-- Kantonale Landjäger im eidgenössischen Dienst (von diesen verwendet : 28 gleichzeitig als Einnehmer und 7 an Zollbezugsposten, l als Bureauaushülfe) -- 485

Beamte.

und Bedienstete.

2 6 165

33 45 381

2 6 153

13

--

13

--

6

--

--·

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--

473

--

417

101 760

-- 466

83 674~

Ï 2 4 5 Ï Î 4 Ô

J

972 Vermehrung im Jahre 1892: 105 Mann, wovon 74 für den Grenzschutz.

Im Jahre 1892 sind 53 Mann ausgetreten und zwar: 16 infolge Todesfalls (worunter 4 Grenzwächter); 26 infolge Demission (worunter 12 Grenzwächter); 11 infolge Wegweisung (worunter 6 Grenzwächter).

Nachdem das von der national rätlich en Geschäftsprüfungskommission beantragte Postulat betreffend die Enthebung der Angestellten der Zollbureaux von der aktiven Wehrpflicht vom Nationalrate abgelehnt und vom Ständerate nicht wieder aufgenommen worden, ist eine entsprechende Personalvermehrung, um Störungen im Dienste zu verhüten, unvermeidlich.

VI. Oberzolldirektion.

Für die Oberzolldirektion war das abgelaufene Berichtsjahr ein außerordentlich arbeitsreiches. Die Geschäftskontrollen weisen cirka 21,000 registrierte Ein- und Ausgänge auf, cirka 5500 mehr als im Vorjahre.

Die durch das Bundesgesetz betreffend die Organisation und die Beamtungen der Oberzolldirektion, vom 19. Dezember 1890, bewirkte Geschäftseinteilung hat sich bis jetzt bewährt.

Tu. Zollgebietsdirektionen und Zollbnreaux.

Wie bei der Obeizolldirektion, so ist im Berichtsjahr auch bei sämtlichen Gebietsdirektionen wiederum eine starke Geschäftszunahme zu verzeichnen, so daß das vorhandene Personal kaum auszureichen vermochte, das zudem öfter durch Abkommandierung zur Aushülfe an Stelle von zum Militärdienst einberufenen Beamten länger andauernde Lücken aufwies.

I. Z o l l g e b i e t . Infolge der durch die starke Arbeitszunahme bedingten Vermehrung des Personals der Zolldirektion Basel wird der Mangel an genügenden Lokalitäten von Tag zu Tag fühlbarer. Die Erstellung eines neuen Direktionsgebäudes ist daher höchst dringlich geworden.

Beim Zollamt auf dem Bahnhofe Pruntrut sind die Bureaulokalitäten derart ungenügend, daß die Zollverwaltung gezwungen sein wird, die Abfertigungsbefugnisse dieser Zollstelle wesentlich zu beschränken, wenn nicht binnen kürzester Frist von selten der Direktion der Jura-Simplonbahn Wandel geschaffen wird. Die bisherigen Bemühungen bei derselben sind ohne Erfolg geblieben.

973

Die in Damvant und Eeclere erstellten Zollhäuser konnten im Berichtsjahre bezogen werden.

Nachdem von selten der deutschen Zollbehörde das auf deutschem Gebiet gelegene Teilstück der neu erstellten Straßenanlage Vendlincourt-Ottendorf (Courtavon) für den zollpflichtigen Verkehr geöffnet worden, haben wir das schweizerische Teilstück ebenfalls als zollamtlich erlaubte Straße bezeichnet und in Vendlincourt ein Nebenzollamt errichtet. Das neue Zollhaus, für welches im Budget pro 1892 der erforderliche Kredit ausgesetzt war, konnte auf 1. Januar 1893, den Zeitpunkt der Eröffnung des Nebenzollamtes, bezogen werden.

Auf Ansuchen des Gemeinderates von Montignez, bernischer Jura, wurde behufs Herstellung einer direkten Verbindung dieser Ortschaft mit Courcelles und andern benachbarten französischen Gemeinden auf 15. Juni 1892 ein Zollbezugsposten daselbst errichtet.

' I I . Z o l l g e b i e t . Im Bahnhofe Schaffhauseii sind die Einrichtungen zur Vornahme der Zollrevision des Reisendengepäcks die denkbar ungünstigsten, da ein Revisionslokal in unmittelbarer Nähe der Haltestelle der Züge, beziehungsweise der Gepäckwagen nicht vorhanden ist. Die bisherigen Bemühungen der Zollverwaltung, von der Bahnverwaltung die nötigen Installationen zu erwirken, waren erfolglos. Anläßlich der bevorstehenden Erweiterung der Bahnhofanlagen hat nun die Zollverwaltung neuerdings darauf gedrungen, daß den bestehenden Übelständen abgeholfen werden möchte, und es ist nunmehr zu hoffen, daß dem Begehren diesmal Rechnung getragen werde.

Infolge der neuerstellten Straßenanlage von Schaffhausen dem Rhein entlang nach Büsingen haben wir, nachdem für den Bau eines Zollhauses bereits pro 1891 der nötige Kredit bewilligt war, ein neues Nebenzollamt S c h a f f h ause n - R h e i n h al de errichtet, das auf 1. Oktober 1892 eröffnet worden ist.

In Anbetracht des sehr geringen Verkehrs haben wir das Nebenzollamt Uttweil auf 1. Februar eingehen lassen.

Die Erstellung eines Bodenseehafens in Arbon hatte die Errichtung von Dampf bootkursen nach diesem Platze zur Folge, was eine Verlegung des Nebenzollamtes in unmittelbare Nähe des Landungsplatzes, wo auch die nötigen Mietslokalitäten gefunden werden konnten, bedingte.

Das neue Zollhaus in Altnau wurde fertig erstellt, konnte aber im Berichtsjahre nicht mehr bezogen werden.

J

l

974

. '

Anfangs August wurde das Zollbureau Buchenloo ein Raub der Flammen. Von den Zollsehriften wurden nur die Zollhefte nebst Kassabuch gerettet, während die .zwar unbedeutenden Kassabestände nicht behändigt werden konnten.

III. Z o l l g e b i e t . Seit einigen Jahren sind die Bureaux der Zolldirektion in Chur im eidgenössischen Postgebäude daselbst mietweise untergebracht ; da aber die Postverwaltung genötigt ist, über diese Lokale für ihre eigenen Dienstzwecke zu verfügen, so hatten wir ein anderes Unterkommen zu suchen, was wegen Mangels an passenden Lokalitäten nur mit Mühe gelang. -- Nach Erledigung der schwebenden Frage des Direktionssitzes wird jedenfalls auch diejenige betreffend Erstellung eines Direktionsgebäudes in Erwägung gezogen werden müssen.

In Zernez wurde ein neues Zollhaus erstellt und im November 1892 bezogen. Das in Campocologno neuerstellte Gebäude für Grenzwächter ist anfangs Januar bezogen worden.

IV. Z o l l g e b i e t . In der Nacht vom 19. auf den 20. Februar 1892 ist der Eilgutschuppen in Chiasso mit sämtlichen darin befindlichen Waren total niedergebrannt. Die angebauten Zollbureaux wurden ebenfalls teilweise zerstört, so daß dieselben nach dem neuen Postgebäude im Bahuhof verlegt werden mußten. Kasse, Bücher, Register und Akten des schweizerischen Zollamts konnten sämtlich in Sicherheit gebracht werden.

Das im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnte Bauprojekt für die von der Gotthardbahn gemäß Artikel 4 des Staatsvertrages vom 23. Dezember 1873 zu erstellenden Zolllokale im Bahnhofe Chiasso ist nuu zur Aasführung gelangt, so daß diese Lokale im Juli 1892 bezogen werden konnten.

Bei Neuerstellung der abgebrannten Schuppen hat die Gotthardbahn auch in Aussicht genommen, den Wünschen 'der Zollverwaltung für praktisehere Einrichtung des Zolldienstes. Rechnung zu tragen.

Das Nebenzollamt in Scareglia (Tessin), von welchem aus das Grenzgebiet nur ungenügend überwacht werden konnte, wurde nach Maglio di Colla verlegt, wo die aus dem italienischen Cavargnathal auf schweizerisches Gebiet führenden Bergübergänge sämtlich übersehen werden können.

Das bisherige Hauptzollamt Fornasette hat durch den Wegfall der kantonalen Konsumgebühren seine Bedeutung verloren und- ist daher in ein Nebenzollamt umgewandelt worden.

975 V. Z o l l g e b i e t . Infolge seiner vom Großen Rat des Kantons Waadt getroffenen Wahl zum Direktor der waadtländischen Kantonalbank ist Herr E. Paccaud, seit 1873 Direktor des V. Zollgebietes, von dieser Stelle zurückgetreten. Herr Paceaud war ein ausgezeichneter, einsichtsvoller Beamter, dessen Rücktritt von der Verwaltung sehr bedauert wird.

Als Nachfolger wählten wir den Herrn A. Cornu von Mutrux, welcher, 1875 in die Verwaltung eingetreten, seit 1880 das Amt eines Sekretärs und Kassiers der Direktion des V. Zollgebietes, sowie auch die Stellvertretung des Direktors versehen hat.

. Bei Anlaß der Wiederbesetzung der Stelle eines Direktors des V. Zollgebiets haben wir uns überzeugen müssen, daß es infolge der in den letxten Jahren eingetretenen Geschäftszunahme nicht mehr anginge, die Funktionen eines Direktioiissekretärs und diejenigen eines Gebietskassiers bei dieser Direktion einem einzigen Beamten zu übertragen, wie es bisher der Fall war, sondern daß auf eine Greschäftsteiluug, wie sie bereits seit längerer Zeit bei den Zolldirektionen Basel und Genf durchgeführt ist, Bedacht zu nehmen sei. Demnach wurden zwei Beamte gewählt, der eine als Direktionssekretär, der andere als Gebietskassier.

Die Bureaulokale der Zolldirektion in Lausanne haben sich als unzureichend erwiesen und mußten durch Miete weiterer Räume erweitert werden.

/ Im letztjährigeu Geschäftsberichte wurde angedeutet, daß sich in Morges eine Gesellschaft zu dem Zwecke konstituiert habe, in der Nähe des Bahnhofes und durch Schienengeleise mit demselben verbunden, eine neue Gebäulichkeit zur Aufnahme des seit 1850 bestehenden eidgenössischen Zollt'reilagers am See, dessen Lage dem Handel seit Erstellung der Eisenbahn nicht mehr konveniert, errichten zu lassen.

Auf Grund eines zwischen dem Zolldepartement und der Oemeinde Morges abgeschlossenen Vertrages hat nun im Laufe des Berichtsjahres die Verlegung in das neue Gebäude stattgefunden, während mit der Abfertigung des Seeverkehrs der Grenzwachtposten daselbst betraut worden ist.

Infolge dieser Veränderung können nun fortan auch Transitsendungen in ganzen Wagenladungen unter zollamtlicher Verbleiung nach Morges instradiert werden, was bisher nicht statthaft war.

Nachdem bereits im Jahre 1888 Unterhandlungen betreffend die Errichtung eines eidgenössischen Niederlagshauses in Locle stattgefunden, die aber damals nicht zum Abschluß gelangten, hat

976

sich im Berichtsjahre der Gemeinderat von Locle neuerdings ait die Zollbehörden gewendet, um zunächst die Konzession für ein zollfreies Weinlager, eventuell für ein allgemeines Niederlagshaus, zu erwirken. Die Verhandlungen waren am Jahresschlüsse noch pendent.

Ebenso hat sich ein Aktionskomitee in La Chaux-de-Fonds beim Bundesrate um Errichtung eines eidgenössischen Niederlagshauses mit internem Zollamte beworben, und es haben sich diesem Gesuche in der Folge zwanzig benachbarte Ortschaften angeschlossen. Den Initianten wurde geantwortet, daß die weitere Prüfung des Projektes bis nach Inkrafttreten eines neuen Zollgesetzes verschoben werden müsse.

Auf dem Bahnhofe Vallorbes hat die Jura-Simplon-Bahn neue Zolllokale erstellen lassen, welche ihrem Zwecke entsprechen. Es wäre nun sehr zu wünschen, daß die gleiche Verwaltung auch die Erstellung neuer Zolllokale im Bahnhofe Verrières in Angriff nehmen würde, da die provisorischen Lokale, welche unserm Zolldienste daselbst seit 30 Jahren angewiesen sind, sich in einem kläglichen Zustande befinden.

Die im letztjährigen Geschäftsberichte angedeuteten Unterhandlungen betreffend Errichtung einer schweizerischen Zollabfertigungsstelle für Postsendungen im Bahnhof Pontarlier, in Verbindung, mit der schweizerischen Postagentur daselbst, fanden im Berichtsjahre ihren Abschluß. Das betreffende Bureau konnte auf 17. Dezember 1892 eröffnet werden.

Das neu erstellte Zollhaus an der äußersten Grenze bei Ecrenaz wurde am 1. Juli 1892 bezogen.

Das Nebenzollamt Vernex (Waadt) hat die Bezeichnung M o n t r e u x erhalten.

VI. Z o l l g e b i e t . Am 15. Januar 1892 starb nach mehrmonatlicher schmerzhafter Krankheit im Alter von 60 Jahren Herr Elie Vivien von Genf, Direktor des VI. eidgenössischen Zollgebietes seit 1884 und der Zollverwaltung seit 1855 angehörend.

Mit Herrn Vivien ist ein sehr gewissenhafter Beamter aus der Verwaltung geschieden. Als Nachfolger wählte der ßundesrat denHerrn Hippolyte Monnier von Choulex, Kantons Genf, welcher, im Jahre 1861 in den Zolldienst getreten, seit 1876 dem sehr wichtigen Hauptzollamt Genf Bahnhof Petite Vitesse als leitender Beamter vorgestanden hat.

Infolge grober Vergehen in seiner Amtsführung ist der Einnehmer beim Nebenzollamte Cara, Kantons Genf, seiner Beamtung enthoben und. zur weitern Untersuchung und Beurteilung der ihm

977

zur Last fallenden Veruntreuungen gegenüber der Zollverwaltung den kantonalen Gerichten überwiesen worden.

Um das in Troinex (Genf) bestehende Nebenzollamt näher an die Grenze vorzuschieben, wurde in Pierre-Grand, an der Straße von Collonges nach Troinex, ein neues Zollhaus errichtet, welches auf 1. Mai 1892 bezogen werden konnte. Dieses Zollamt hat auch den neuen Zollbezugsposten zu bedienen, welcher an der Straßenkreuzung Collonges-Veyrier und Bossey-Troinex aufgestellt worden ist.

Infolge Erstellung einer" Schmalspurbahn von Genf nach Douvaine hat, wie wir in der Botschaft zum Budget pro 1891 dargethan haben, das zu weit rückwärts der Grenze gelegene Nebenzollamt von Corsier nach Anières verlegt werden müssen, wo die .

Zollverwaltung am Kreuzungspunkt der Straße Genf-Thonon und des Kommunalweges Anières-Veigy ein neues Zollgebäude hat erstellen lassen. Diese Verlegung wurde auf 1. Mai des Berichtsjahres vollzogen.

VIII. Grenzschutz.

Effektivbestand des Grenzwachtcorps.

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Vermehrung oder Verminderung.

Bestand 1. Januar 1892.

I. Zollgebiet

Kantonale Landjäger.

Vermehrung oder Verminderung.

Bestand 1. Januar 1892.

Eidgen. Grenzwächter.

65 + 14 -- -- 36 -f 4 -- -- -- --

-- --

101 + 18

978 Infolge der Zollverhältnisse gegenüber Frankreich waren wir genötigt, das eidgenössische Grenzwachtpersonal erheblich zu verstärken, und zwar: Im VI. Zollgebiet (Genf) um 63 Mann, ,, V .

,, (Waadt und Neuenburg) um 31 Mann, ,, I .

,, (Berner Jura) um 26 Mann und 12 Mann kantonale Landjäger.

Hiervon sind 76 Mann erst im Jahre 1893 in Dienst getreten und figurieren daher noch nicht auf dem Effektivetat auf Ende des Berichtsjahres.

Im V. Gebiet wurde aus 9 gedienten Grenzwächtern und l Unteroffizier eine mobile Brigade, ähnlich derjenigen im VI. Gebiet, organisiert und dem Grenzwachtchef der waadtländischen Grenze zur direkten Verfügung gestellt.

Die 26 Mann Verstärkung im Berner Jura bestehen ausschließlich aus eidgenössischer Mannschaft, während der bisherige, im Laufe des Jahres auf 53 Mann gebrachte Bestand nebst der erstmaligen Verstärkung von 12 Mann dem bernischen Landjägercorps angehört.

Beide sind einstweilen, abgesehen von der Administration, zu einem einheitlichen Ganzen organisiert und dem Befehl des vom Buudesrate als Grenzwachtchef gewählten bernischen Gendarmerieoffiziers unterstellt.

Die ordonnanzmäßige Bewaffnung der Grenzwächter bestand bisher aus Repetierkarabiner mit Aufstecksäbel, letzterer als Seitengewehr dienend. Auf nächtlichen Streiftouren mußte der Karabiner mitgenommen werden. Langjährige Erfahrungen haben nun erwiesen, daß es zweckmäßig wäre, die Nachtpatrouillen mit dem Revolver anstatt mit dem Karabiner ausrücken zu lassen, da letzterer namentlich im waldigen und coupierten Terrain die Beweglichkeit der Grenzwächter beeinträchtigt.

Bei Anlaß der jüngsten Verstärkung des Grenzwachtcorps wurde -- vorerst im V. und VI. Zollgebiet -- der Versuch gemacht, anstatt der p e r s ö n l i c h e n B e w a f f n u n g mit der Handfeuerwaffe die P o s t e n b e w a f f n u n g einzuführen, d. h. jedem Posten als Posteumaterial die nötige Zahl von Karabinern und Ordonnanzrevolvern kleines Kaliber zuzuteilen. Falls sich, wie vorauszusehen, dieses Bewaffnungssystem in der Folge bewährt, wird dasselbe auch in den übrigen Zollgebieten durchgeführt werden.

Die Bewaffnung mit dem Karabiner hat auch militärischen Wert, da unsere Grenzwächter der Landesverteidigung im Kriegsfalle wegen ihrer genauen Kenntnis der Grenzgebiete nicht unwesentliche Dienste leisten können.

979 Ein Landjäger-Grenzwächter im bernischen Jura hat auf der Verfolgung einer Sehmugglerbande ein Individuum derselben durch einen Revolverschuß verwundet, wurde aber von der Anklagekammer des bernischen Obergerichts freigesprochen.

An der Grenze des Kantons Aargau ist die eidgenössische Grenzwachtmannschaft um 3 Mann verstärkt worden, um einige Punkte besser besetzen und eine rationellere Diensteinteilung durchführen zu können.

Die Vermehrung des Grenzwachtcorps des U. Zollgebiets um 4 Mann (wovon 2 Mann erst 1893 eingetreten) dürfte für einstweilen den durch den neuen Zolltarif erhöhten Anforderungen genügen, sofern nicht die komplizierten Grenzverhältnisse bei Kreuzungen, beziehungsweise das unmittelbar an die Schweizergrenze stoßende Häuserquartier von Konstanz weitere Maßnahmen erfordern.

Infolge der Eröffnung der neuen sogenannten Wiesenstraße von Konstanz nach Kreuzungen wurde die Stärke des Kreuzlinger Grenzwachtpostens auf 13 Mann gebracht. Alle Eingänge von Konstanz her haben nun stetige Tag und Nacht dauernde Überwachung.

Im Kanton Graubünden, wo der Grenzschutz durch kantonale Landjäger besorgt wird, ist die Errichtung von 3 neuen und Verstärkung eines bestehenden Postens angeordnet worden.

Mit dem \. Mai wurde in Klosters-Dörfli ein Grenzwacht- und zugleich Zollbezugsposten errichtet, da sich die Notwendigkeit herausgestellt hat, das Schlappinerjoch, sowie überhaupt alle Zugänge bei Klosters, besonders während der Sommermonate, genauer zu überwachen.

Da die Bergübergänge bei Campocologno wegen des Viehschmuggels schärferer Überwachung bedürfen, mußte der dortige Posten von 3 auf 5 Mann verstärkt werden.

Zur bessern Bewachung des Verkehrs aus dem italienischen Livignothal nach dem Engadin wurde ein neuer Grenzwachtposten in Unter-Bernina errichtet, von wo aus namentlich auch der Verkehr mit Vieh über den Strettapaß durch das Heuthal (Val de Fâin) kontrolliert werden kann.

Obschon bis jetzt keine Thatsachen vorliegen, die auf einen gewerbsmäßigen Warenschmuggel aus Italien nach dem Tessin schließen lassen, so halten wir doch eine Verstärkung des Grenzwachtcorps an der Tessiner Grenze, das gegenwärtig ein Effektiv von bloß 56 Mann aufweist, für absolut notwendig, um die verdächtigen Punkte besser besetzen zu können. Die näheren Untersuchungen hierüber sind im Gange.

980 Der in Gerra, Tessin, stationierte Unteroffizier Giovanni Antonietti war am 16. Oktober 1892 das Opfer eines Meuchelmordes.

Verschiedene Verhaftungen wurden vorgenommen ; am Schlüsse des Berichtsjahres war der Thäter noch nicht ermittelt.

Auch im Berichtsjahre sind Grenzverletzungen seitens italienischer Grenzwächter vorgekommen. Wir verweisen diesfalls auf den Bericht über das Departement des Auswärtigen.

Im letztjährigen Geschäftsberichte haben wir mitgeteilt, daß wegen des Grenzschutzvertrages mit dem Kanton Waadt ein Prozeß vor Bundesgericht anhängig sei. Auf Anregung der Gegenpartei ist dann im Laufe des Berichtsjahres ein gütlicher Vergleich zu Stande gekommen, laut welchem der Bund dem Kanton Waadt statt der Entschädigungsquote pro III. Quartal 1890 (im IV. Quartal wurde der Grenzwachtdienst bereits durch eidgenössische Mannschaft besorgt), im Betrage von Fr. 11,750, dem Kanton eine Summe von Fr. 5000 auszurichten hatte.

Die bisher dem VI. Zollgebiet unterstellte genferische Enclave Céligny wurde dem V. Zollgebiet zugeteilt.

Aus administrativen Gründen hat sich die Notwendigkeit herausgestellt, die Grenzbewachung des V. Zollgebietes in zwei Abteilungen zu trennen und jeder einen besondern Chef überzuordnen.

Die erste Abteilung besteht nun aus den Posten an der Grenze des Kantons Waadt, ausgenommen TAuberson und les Rochettes, die zweite aus den letztern und den neuenburgischen Posten.

In der Organisation des Grenzwachtcorps des VI. Zollgebietes haben wesentliche Veränderungen stattgefundem, indem die sektionsweise Einteilung des Corps wie in den meisten übrigen Zollgebieten durchgeführt und dem Grenzwachtchef ein höherer Unteroffizier als Adlatus für die Grenzinspektionen zugeteilt wurde. In Anbetracht der schwierigen Bewachung der Genfergrenze wird dem Grenzwachtdienst daselbst ganz besondere Aufmerksamkeit zugewendet.

IX. Straffälle.

Zollllbertretungen.

Auf Ende Jahr 1891 waren unerledigt geblieben neu hinzugekommen sind

27 Strafi&lle 1164 fl

Total 1892 im Vorjahr 1891

1191 Straffälle 1121 ,,

somit ergiebt sich pro 1892 eine V e r m e h r u n g um

70 Fälle.

981 Diese Zoll Übertretungen fanden ihre Erledigung wie folgt: pro 1892

a. durch Verzicht auf die Verfolgung 30 b. durch erfolgte freiwillige und unbedingte Unterziehung seitens der Straffälligen 1106 c. durch gerichtlichen Spruch : 1 . z u gunsten d e r Verwaltung .

6 2. zu ungunsten der Verwaltung 2 Total 1144 Am Schlüsse- des Jahres waren noch unerledigt: 1. vor Gericht anhängig . . . .

10 2. bei der Verwaltung pendent. .

37 Total wie oben

1191

pro 1891

,28 1065 3

Differenz

+ 2 +41

--

-j- 3 -f- 2

1096

+48

6 19 1121

-j-I- 4 -j- 18 + 70

Die nachstehende Tabelle giebt Aufschluß über die Verteilung der Straffälle auf die einzelnen Zollgebiete, den Betrag der umgangenen Gebühren, die eingegangenen Bußbeträge und die Anteile der Zollverwaltung und der Kantone.

6

Zusammenstellung der Straffälle wegen Zollübertretung.

Bußenanteil der

Zahl der Straffälle 1892.

Zollgebiete.

Pendent Neu hinzugekommen vom Vorjahre.

1892.

Total

CD 2

Betrag des Eingegangene umgangenen Bußbeträge.

Zolles.

Fr.

Pr.

Zollverwaltung.

Fr.

Kantone.

Fr.

.

6

320

326

5,270. 71

8,906. 87

3,002.41

2,952. 23

11.

,, Schaffhausen .

4

296

300

2,583. 36

9,580. 48

3,193. 68

3,188. 82

III.

,,

Chur

2

76

78

. 776. 30

2,511. 64

.837 38

837.18

IV.

,,

Lugano

5

141

146

1,508.30

2,105. 34

709.35

600. 37

V.

,,

Lausanne .

1

101

102

702. 59

2,932. 26

938. 73

938. 65

VI.

,,

Genf. . .

9

230

239

2,680. 75 11,060. 78

3,687. 38

3,680. 89

Total 1892

27

1,164

1,191

13,522. 01 37,097. 37

1891

22

1,099

1,121

Differenz pro 1892

+ 5

+ 65

+ 70

I. Zollgeb. Basel .

,,

. .

9,212. 87 +4,309. 14

29,886. 74 r

12,368. 93 12,198. 14 j 10,030. 37

9,630. 87

7,2 10, 63 +2,338. 56 -1-2,507. 27 :

Straffälle wegen Übertretung des Alkoholgesetzes.

Bußenanteile der

Zahl der Straffälle 1892.

Beirag der umgangenen Pendenl Neu hinzuMonopolvom gekommen Total.

geblihren.

Vorjahr. 1892.

Zollgebiete.

Fr.

Eingegangene Bußen.

Fr.

Zollverwaltung.

Kantone.

Verleider.

Fr.

Fr.

Fr.

8

8

116.--

166.14

55.39

55. 37

55. 38

6

6

84.31

123.16

· 41.06

34.81

34.84

1

6

7

55.51

188 84

62.96

62.95

62.93

1

43

44

2280. 79

2013. 33

627. 16

614. 30

614. 52

--

1

1

6.40

25.60

8.53

8.53

8.54

. .

2

17

19

362. 16

860. 02

286. 71

286. 65

286. 66

Total 1892

4

81

85

2905.17

3377. 09

1081.81

1062. 61

1062. 87

1891

3

47

50

2158.40

1996. 71

665. 28

592. 75

593. 77

Differenz 1892 + 1

+34

+35

I.' Zollgebiet, Basel . .

II.

,,

Schaffhausen

III.

,,

Chur.

IV.

,,

Lugano .

V.

,,

Lausanne .

VI.

,,

Geof.

,,

. .

-- --

+ 746. 77-fl 380.38 -f 416.53 + 469.86 -j- 469. 10

CD 00 CO

984 Wie dringend notwendig es ist, daß auch die entferntesten und schwierigsten Bergpässe fortwährender Bewachung unterstellt werden, zeigen zwei Schmuggelfälle, welche vom Zollamt Campocologno zur Anzeige gelangt sind. Dasselbe hatte, auf verdächtige Wahrnehmungen hin, wiederholt Patrouillen nach dem drei Stunden von Campocologno entfernten Bergübergang Lughina gesandt.

Einmal trafen dieselben auf eine Schmugglerbande, bestehend aus drei Männern und einer Frau, welche bei Nachtzeit 4 Kühe und l Schwein von Italien her einzuschmuggeln im Begriffe waren ; das andere Mal waren es 8 Schweine, die ebenfalls bei Nachtzeit einzuschmuggeln versucht wurden. In beiden Fällen gelang es den Schmugglern, denen jeweilen Kundschafter vorangingen, zu entkommen, wogegen das Vieh ergriffen werden konnte. Da die Thäter nicht zu ermitteln waren, so hat die Zollverwaltung das beschlagnahmte Vieh nach gesetzlicher Vorschrift versteigern lassen.

Wir haben in unserem letzten Bericht einer Zollumgehung Erwähnung gethan, welcher ein in Ligornetto wohnhaftes Ehepaar sich schuldig gemacht hatte, indem es den Wert eines eingeführten Luxusfuhrwerkes zu niedrig angab. Wie dort ausgeführt wurde, hat die Zollverwaltung die Straffälligen den tessinischen Gerichten zur Beurteilung überwiesen und aut deren freisprechendes Urteil hin Kassationsklage beim Bundesgericht eingereicht, welche durch Urteil vom 19. September 1891 gutgeheißen wurde, unter Aufhebung des Urteils des tessinischen Appellationsgerichtes und Übertragung des Falles za nochmaliger Beurteilung an das Kantonsgericht des Kantons Graubünden.

Letzteres hat nun-durch Urteil vom 6. Mai 1892 die Beklagten in eine angemessene Buße verfällt und ihnen die sämtlichen ergangenen Prozeßkosten auferlegt, womit die seit fast drei Jahren pendente Angelegenheit in einer für die Zollverwaltung befriedigenden Weise ihre Erledigung gefunden hat.

Das Zollamt in Sauverny hat am 3. Dezember 1891 gegen einen Bewohner des Pays de Gex, der schon zweimal wegen Zollübertretung vorbestraft war, das Strafverfahren wegen Zollumgehung eingeleitet, weil derselbe das Gewicht einer Ladung Packkisten um 234 kg. zu niedrig deklariert und damit den Zoll für den Betrag von Fr. 3. 51 umgangen hatte. Die Zolldirektion in Genf belegte den Straffälligen mit einer Buße vom zwanzigfachen Botrag des umgangenen
Zolles mit Fr. 70. 20. Da der Straffällige sich indes diesem Strafentscheid nicht unterzog, wurde die Angelegenheit den genferischen Gerichten zur Aburteilung übertragen.

985 Diese bietet insoweit Interesse, ata das Gericht auf die Einrede des Beklagten, daß die Ladung vor der Einfuhr auf der öffentlichen Wage in Gex abgewogen und daß von ihm das dabei gefundene Gewicht deklariert worden sei, eine neue gerichtliche Abwiegung der Kisten vorzunehmen beschlossen hat, trotzdem seitens des Zollamtes anläßlich der Einfuhrabfertigung eine genaue Gewichtsermittlung stattgefunden hat und das Strafprotokoll sich auf das dabei konstatierte Gewicht stützte.

Gemäß Art. 7 des Fiskalstrafgesetzes ist aber ein in vorgeschriebener Form ausgefertigtes Strafprotokoll als volles Beweismittel zu betrachten, solange das Gegenfeil seines Inhalts nicht bewiesen ist. Die Zollverwaltung hielt es daher nicht für zulässig, der stattgehabten zollamtlichen Abwägung nachträglich eine gerichtliche entgegenzustellen, zumal vorauszusehen war, daß das seit der zollamtlichen Beschlagnahme während mehrerer Monate in einem trockenen Raum gelagerte Holz an Gewicht verloren haben mußte.

Die Abwiegung ergab anstatt der ursprünglichen Differenz von 234 eine solche von 183 kg., auf Grund welcher Gewichtsermiitlung das Gericht den umgangenen Zoll auf Fr. 2. 75 festsetzte und den Beklagten in eine Buße vom zehnfachen Betrage, sowie zu den Kosten verurteilte.

Wenn auch die Zollverwaltung gegen die oben angedeutele Verletzung gesetzlicher Vorschriften, gestützt auf Art. 18 des Fiskalstrafgesetzes, Kassationsklage hätte erheben können, so glaubte sie, nachdem das Urteil schließlich zu ihren Gunslen ausgefallen war, von einer Weiterziehung der Angelegenheit Umgang nehmen zu sollen.

Einen besonders lohnenden Fang haben zwei genferische Landjäger gemacht, welche in der Nacht vom 12./13. Juli bei einer Streiftour auf drei Schmuggler trafen, die sich mit Zurücklassung ihrer Waren flüchten konnten. Letztere bestand nus Baurnwollund Seidenspitzen und anderen Seidenwaren im Wert von annähernd Fr. 1000. Der umgangene Zoll betrug Fr. 85.

Da die Schmuggler nicht ermittelt werden konnten, wurde die Ware nach öffentlicher Bekanntmachung versteigert und ein.

Erlös von Fr. 937. 50 erzielt, der nach Abzug des umgangenen Zolles und der Kosten nach gesetzlicher Vorschrift verteilt wurde.

Mit welchen Schlichen der Schmuggel sich zu behelfen sucht, um die Aufmerksamkeit der Grenzwachorgane abzulenken, zeigt folgender Fall : Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. I.

66

986 Die Zolldirektion in Genf wurde unterui 29. Mai durch eine anonyme Zuschrift avisiert, daß auf den folgenden Abend eine größere Schmuggelunternehmuüg bei Perly zur Ausführung gelangen solle. Diese Mitteilung hatte offenbar den Zweck, die Aufmerksamkeit des Grenzwachtpersonals von einem andern Punkte abzulenken, indem in der That in der Nacht vom 29./30. Mai in der Nähe der Stadt Genf ein in Genf wohnhafter Fuhrhalter angetroffen wurde, welcher auf einem mit einem Pferd bespannten Wagen Konserven und andere Eßwaren, sowie ein Quantum kosmetischer Mittel, für welche Zoll- und Monopolgebühren Fr. 299. 08 betrugen, einzuschmuggeln versucht hatte. Wie sich in der Folge ergab, war der Eigentümer dieser Waren ein in Evian wohnhafter Spezereihändler, der die Waren zu Schitîe nach La Belotte hatte bringen und daselbst von dem Fuhrmann hatte abholen lassen, um sie bis zu weiterer Verfügung in dessen Magazin zu lagern.

Das Zolldepartemeut verfällte die Straffälligen in Anbetracht der Raffiniertheit, mit welcher dieser Schmuggel begangen worden war, solidarisch in eine Buße vom zwanzigfachen Betrug der umgangenen Gebühren mit zusammen Fr. 5981. 60. Da indes die Straffälligen sieh diesem Entscheide nicht unterzogen, wurde beim Polizeigericht in Genf gerichtliehe Klage erhoben. Dieses verurteilte den in Evian wohnhaften und somit für die schweizerische Zollverwaltung unerreichbaren Spezereihändler, sowie den Schiffer, welcher die Ware von Evian nach La Belotte gebracht hatte, zu der vom Zolldepartement ausgesprochenen Buße, sprach aber den Fuhrhalter von jeder Mitschuld frei. Das Zolldepartement hat gegen dieses Urteil Appellation ergriffen, indes fällt die Erledigung dieser Angelegenheit nicht mehr in das Berichtsjahr.

"Wie in unsern frühem Geschäftsberichten schon wiederholt bemerkt wurde, ist die Überwachung des Verkehrs bei Moillesulaz, Kanton Genf, mit besondern Schwierigkeiten verbunden, indem sich unmittelbar zu beiden Seiten des die Grenze bildenden Foroubaches Gebäulichkeiten zum Teil mit industriellem Betrieb befinden, welche durch Privatstege miteinander verbunden sind. Nun sind zwar die auf der schweizerischen Seite dieses Grenzgewässers liegenden Gebäude gemäß einem Dekret des Bundesrates vom 22. April 1872 (A. S. X, 769) aus der schweizerischen Zolllinie ausgeschlossen, so daß Waren, die von
daher kommen, als zollpflichtig behandelt werden ; doch zeigen die von Zeit zu Zeit konstatierten Schmuggelfälle, daß einzelne Anwohner die ausnahmsweise Lage sich gleichwohl zu Nutzen zu machen suchen.

So gelang es der Wachsamkeit eines Grenzwächters, am 1. April 2 Fässer Rum, welche aus einem der extcrritorialisievten

987 Gebäude eingeschmuggelt werden wollten, behufs Umgehung der darauf entfallenden Eiogangsgebühren von Fr. 113. 66, anzuhalten.

Das Zolldepartement verfügte, in Anbetracht der Schwierigkeit, diesem Schmuggel beizukommen, eine Buße vom fünfzehnfachen Betrag der umgangenen Gebühren, welche indes vom genferischen Polizeigericht, dem die Angelegenheit infolge der Weigerung des Beklagten, sich jenem Strafentseheide zu unterziehen, zur Beurteilung überwiesen worden war, auf den fünffachen Betrag reduziert wurde.

Bei diesem Anlasse können wir nicht umhin, zu erwähnen, daß die genannte genferische Gerichtsstelle fast in allen Fällen, die bei derselben zur gerichtlichen Aburteilung gelangt sind, die vom Zolldepartement festgesetzte Buße bis auf das Minimum des gesetzliehen Strafmaßes herabgesetzt hat, auch wenn, wie im vorliegenden Fall, die fraudulöse Absicht des Straffälligen noch so evident dargethan war. Obwohl wir keineswegs annehmen wollen, daß die Gerichtsstelle nicht in voller Gewissenhaftigkeit zu handeln glaubte, und obwohl es uns ferne liegt, deren Intentionen irgendwie verdächtigen zu wollen, so ist es doch begreiflich, daß dieses Verfahren die auf die Verhinderung des Schmuggels zielenden Anstrengungen der Zollverwaltung zu paralysieren und auch die Wachsamkeit des Grenzwachpersonals erlahmen zu lassen geeignet ist.

X. Zollabfertigungen.

Die Zahl der Abfertigungen beträgt: luieruyunyen

... ..

Einfuhr Geleitscheine . . . .

Durchfuhr Freipässe Niederlagsscheine .

Differenz pro 1892.

pro 1892.

pro 1891.

1,918.734 741,706 317.941 198,901 196,491 18,606

1,940,889 713,928 303,820 203,684 189,066 18,693

--

-- 22,155

4- 27,778 + 14,121 -- 4,783 4- 7,425

87

3,392,379

3,370,080

-f- 22,299

Hierzu noch statistische Coupons

431,093

418,123

4- 12,970

Gesamttotal

3,823,472

3,788,203

4- 35,269

988 Auf die einzelnen Zollgebiete verteilen sich die Abfertigungen wie folgt : Differenz pro 1892.

pro 1891.

pro 1892.

1,140,557 I. Zollgebiet Basel . . 1,189,150 + 48,593 602,870 15,370 Schaffhausen 618,240 n.

7) 337,620 349,058 11,438 Chur . .

III.

T) -- 332,402 318,461 Lugano IV.

ft + 13,941 252,083 271,043 18,960 V.

Lausanne .

·fl 662,884 688,091 VI.

Genf . .

-- 25,207 ·n Total

3,392,379

3,370,080

+ 22,299

Obige Zahlen geben zu keinen speciellen Bemerkungen Anlaß.

XT. Handelsstatistik.

Mit dem Erscheinen des Jahresbandes 1891 (am 20. August 1892) hat eine erste Periode der schweizerischen Handelsstatistik ihren Abschluß gefunden. Nach mehrjährigen probeweisen Vorbereitungen (siehe Geschäftsbericht 1888, 1889, 1890) wird seit dem 1. Februar 1892 das ursprüngliche Erzeugungsland der eingeführten und das endgültige Verbrauchsland der ausgeführten Waren ermittelt, während von 1885--1891 formell das Land des letzten, beziehungsweise nächsten Umsatzes als Herkunfts-, beziehungsweise Bestimmungsland gegolten hatte und daher ein mehr oder weniger beträchtlicher Teil des bloßen Zwischenhandels der europäischen Vermittlungsländer (hauptsächlich Grenzländer, nebst Belgien, Holland und England) als Specialhandel mit diesen Ländern verbucht worden war.

Für die handelspolitische und anderweitige Verwendung der schweizerischen Handelsstatistik waren deshalb jeweilen zeitraubende kritische Vorarbeiten nötig gewesen. Durch die erwähnte Neuerung wird dieser Mangel nach Möglichkeit beseitigt werden.

Insonderheit ist nunmehr die Anwendung von Differentialwerten auf die verschiedenwertige Einfuhr einer und derselben Ware aus verschiedenen Ländern (z. B. auf französische und ostasiatische Seide, auf ägyptische und indische Baumwolle, auf französischen und italienischen Wein) ermöglicht, wodurch unsere Länderziffern überhaupt erst unter sich und mit den fremden Statistiken vergleichbar werden.

Seit Ende 1891 ist ferner auf der handelsstatistischen Centralstelle eine wirksame Kontrolle der Statistik zbllbarer Waren an Hand dea Zollertrages organisiert.

989 Wesentliche Förderung verdankt die Handelsstatislik dem neuen Gebrauchstarif (in Kraft seit 1. Februar 1892), welcher -- mit wenigen durch seither abgeschlossene Handelsverträge bedingten Ausnahmen -- jeder statistischen Position ihre eigene Nummer giebt und die Tarifentscheide bestimmten statistischen Positionen zuweist.

Die aus obigen Neuerungen erwachsene Mehrarbeit hat alle handelsstatistischen Publikationen etwas verspätet. Ein I. Quartalheft konnte überhaupt nicht erseheinen. Auch die an dieser Stelle bisher üblichen Jahresübersichten sind zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Vorläufig muß auf das Vorwort zum II. Quartalheft 1892 verwiesen werden. Erschöpfende Auskunft wird der später erscheinende Jahresbericht auf Grund der fertigen Jahresresultate geben.

Über die Statistik des Warenverkehrs der Schweiz mit dem Auslande wurde unterm 12. Januar 1892 vom Bundesrate eine neue Verordnung und vom Zolldepartement am 31. Märzs eine Instruktion zu derselben zu Händen des Zollpersonals erlassen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1892.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1893

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.03.1893

Date Data Seite

873-989

Page Pagina Ref. No

10 016 083

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