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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrates.

(Vom 24. Januar 1893.)

Die eidgenössischen gesetzgebenden Räte haben bei Feststellung des Voranschlages der Eidgenossenschaft für das Jahr 1893 am 23. Dezember folgendes Postulat beschlossen : Der Bundesrat ist ermächtigt, für das Jahr 1893 die Zahlung der bisher von den Truppen entrichteten Prämie für die Versicherung gegen Unfälle zu Lasten der Bundeskasse zu übernehmen, und erhält hierfür einen Kredit von Fr. 70,000. -- Im fernem wird der Bundesrat eingeladen, zu untersuchen und zu berichten: a. in welcher Weise die schweizerischen Wehrmänner gegen Unfälle und Krankheiten während des Militärdienstes auf Kosten des Bundes zu versichern seien; b. ob und wie das Pensionsgesetz vom 13. November 1874 im Sinne einer billigen Erhöhung der Militärpensionen und Entschädigungen zu revidieren sei ; c. ob und in welchem Maße der jährliche Zuschuß aus dem Ertrag des Militärpflichtersatzes an den Invaliden-Fonds zu erhöhen sei, und eventuelle Vorsehläge hierüber den gesetzgebenden Räten einzureichen.

Der Bundesrat hat nun, von der ihm erteilten Ermächtigung Gebrauch machend, sein Militärdepartement auf dessen Antrag ermächtigt, für die Versicherung der Truppen gegen Unfälle im Jahr 1893 mit der Unfallversicherungsgesellschaft ,,Zürich" im wesentlichen auf Grundlage der im letzten Jahre vom Militärdepartement genehmigten Versicherungsbedingungen einen Vertrag abzuschließen.

Das Militärdepartement wird dem Bundesrat über das künftige Verhältnis von Versicherung und Pensionsgesetz Bericht erstatten.

Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister von Großbritannien bei der Eidgenossenschaft, Mr. Frederik Robert St. J o h n , hat unterm 18. dies dem Herrn Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben überreicht.

231 Mit Note vom 31. Dezember abbin macht das Ministerium des Äußern, im Haag, dem schweizerischen Bundesrat die Mitteilung, daß die Regierung der Niederlande, welche seiner Zeit den Vereinbarungen der internationalen Berner Konferenz vom Mai 1886, über technische Einheit im Eisenbahnwesen, beigetreten ist, nunmehr auch den von der nämlichen Konferenz getroffenen Vereinbarungen über zollsichere Einrichtung der Güterwagen im internationalen Verkehr beizutreten wünsche. -- Den Ministerien des Äußern der beteiligten Staaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich - Ungarn, Rumänien und Serbien) wird von diesem Wunsche Kenntnis gegeben.

(Vom 27. Januar 1893.)

Den Kantonen, welche pro 1892 Auslagen zur Förderung der Hagelversicherung gemacht haben, wird das Maximum des in Ziffer 5 des Bundesratsbeschlusses vom 8. April 1890 vorgesehenen Bundesbeitrages verabfolgt, nämlich die Hälfte der von denselben für Beiträge an die Prämienzahlung der Versicherten, sowie für Deckung der Policekosten verausgabten Beträge. Es beziehen demnach: 1. Zürich Fr. 9,687. 76 2. Bern ,, 16,795. 08 3. Luzern , 7,301. 49 4. Obwalden 1,000. -- v 5. Nidwaiden ,, 485. 21 6. Zug ,, 115. 62 7. Freiburg ,, 3,061. -- 8. Solothurn ,, 3,530. 59 9. Basel-Stadt 197. 96 n 10. Basel-Landschaft . . .

l, 2,646. 5 8 11. Schaffhausen l, l,889., 15 12. Appenzell A.-Rh ,',, 13. 68 13. St. Gallen ,, 2,596. 94 14. Aargau 6,121. 76 r 15. Thurgau ,, ' 5,064. 50 16. Waadt ,, 1,142. 70 17. Neuenburg ,, 2,825. 77 Zusammen

Fr. 64,475. 79

Der Zoll für frisch geschlachtetes, gesalzenes und geräuchertes Fleisch, ferner für Fleischkonserven und gedörrten Speck französischer Herkunft (Position 235 und 236 des Generaltarifs) wird auf Fr. 35 per q. erhöht und diese Erhöhung tritt sofort in Kraft.

232 Herr Person C. C h e n e y übergab am 26. dies dem Herrn Bundespräsidenten sein Beglaubigungsschreiben als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Vereinigten Staaten Amerikas; zugleich überreichte derselbe das Abberufungsschreiben seines Vorgängers, Herrn John D. W a s h b u r n .

Herr Ernst H i i n e r W a d e l , Architekt der Direktion der eidgenössischen Bauten, erhält die nachgesuchte Entlassung unter Verdankung der geleisteten Dienste.

Die Regierungen der drei Kantone Freiburg, Waadt und Neuenburg haben mit Sehreiben vom 21. Oktober 1892 das Gesuch gestellt, der schweizerische Bundesrat möchte das Departement des Innern beauftragen, eine vollständige Studie betreffend die Juragewässerkorrektion vornehmen zu lassen, und zwar sowohl in Hinsicht auf die bereits nach Plan La Nicca-Bridel ausgeführten Werke als bezüglich solcher, welche noch zum weiteren Ausbau derselben, insbesondere auch auf der Strecke Büren-Attisholz, noch notwendig werden könnten.

Der Bundesrat hat dem Departement des Innern für die Vornahme einer erschöpfenden Studie den nötigen Kredit bewilligt.

In den Schul-, und Kursberichten sind Klagen darüber laut geword.cn, daß das von den Kantonen gelieferte Lederzeug zu wünschen übrig lasse.

Nach Antrag des Militärdepartements wird den eidgenössischen Organen ausdrücklich gestattet und aufgetragen, die sämtlichen von den kantonalen Verwaltungen beschafften Ausrüstungsgegenstände (Tornister, Brotsack, Feldflasche, Kochgeschirr und Putzsack) in den kantonalen Magazinen zu kontrollieren.

Die Kontrolle der vorgenannten Ausrüstungsgegenstände durch die Organe der Abteilung Bekleidungswesen des Oberkriegskommissariates wird für künftige Anschaffungen obligatorisch erklärt.

(Vom 31. Januar 1893.)

Der Bundesrat hat Kenntnis erhalten, daß in der Ostschweiz und namentlich in den Kantonen Appenzell, St. Gallen und Thurgau neuerdings deutsche Silbermünzen in Menge eingeführt und zu ihrem Nennwerte an Zahlung gegeben werden.

233 Um der abusiven Verbreitung dieser Münzen entgegenzutreten und das Publikum vor Schaden zu wahren, sieht sich der Bundesrat veranlaßt, bekannt zu machen, daß die Silbermark in der Schweiz nicht als gesetzliche Münze anerkannt ist, und daß somit eia allfälliger Verlust vom jeweiligen Inhaber getragen werden müßte. Bei diesem Anlaß wird ferner daran erinnert, daß nach Art. 10 des Fabrikgesetzes CA. S. n. F. III, 241) kein Arbeiter gehalten ist, andere als gesetzliche Münzsorten anzunehmen.

Der französischen Unfallversicherungsgesellschaft ,,Le SoleilSécurité Générale et Responsabilité civile Réunies" in Paris wird, unter Vorbehalt der nach Art. 34bis der Bundesverfassung zu erlassenden Bundesgesetze, eine neue Konzession auf die Dauer von f> Jahren erteilt.

Den patentierten Ärzten, welche nie Dienst geleistet haben, dem Landsturm aber als Truppenärzte zugeteilt werden, ist kein Grad zu verleihen. Dieselben sind mit dem Säbel, der Offiziers mutze ohne Gradabzeichen, dem garnierten Soldatenkaput und der internationalen und nationalen Armbinde auszurüsten.

Dem Departement des Auswärtigen sind für die notleidenden Schweizer in Hamburg vom 29. Dezember 1892 bis 28. Januar 1893 folgende weitere Liebesgaben zugegangen: "Von der Redaktion des ,,Geschaflsblattes" in Thun, Kollekte . .'

Fr. 15.-- Von Herrn Dubois, Pfarrer in Neuenburg . . . . ,, 35. -- a Von der Redaktion des ,,Christlichen Volksfreuodes in Basel (erste Sendung) ,, 5. -- Von Gebrüder Weber, Bierbrauerei Wädensvveil . . . ,, 50. -- Von der Redaktion des ,,Olteuer Tagblattes" in Ölten ,, 14. --· Von der Redaktion des ^Landschäftler" in Liestal ,, 6. -- Von der Redaktion des ,,Christlichen Volksfreundes1'1 in Basel (zweite Sendung) ,, 10. -- Von der Redaktion des ,,Intelligenzblattes a in Bern, Kollekte !

,, 17. -- Zusammen

Fr. 152. --

234 "Wahlen.

(Vom 27. Januar 1893.)

Militärdepartement.

Adjunkt des Fortverwalters in Andermatt: Herr Infanteriehauptmann A. Schädler, Kaufmann in St. Gallen.

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphist in Lausanne : Herr Louis Nieati, von Moudon (Waadt).

(Vom 31. Januar 1893.)

Militär département.

Gotthardbefestigung.

Unteroffizier des Materiellen für Airolo : Herr Feldweibel Adolf Schuhmacher, von Schwamendingen (Zürich).

Erster Unteroffizier des Materiellen für Andermatt : ,, Feldweibel Robert Weiß, von Mettmenstetten (Zürich).

Zweiter Unteroffizier des Materiellen für Andermatt: ,, Wachtmeister Max Äschlimann, von Burgdorf.

Fortobermechaniker für Airolo : ,, Wachtmeister Jakob Ehrensperger, von Winterthur.

Unteroffizier des Materiellen für Beobachtungscorpsmaterial, für 1893 zugleich auch Unteroffizier des Materiellen des Maschinengewehrcorpsmaterials : ,, Feldweibel Heinrich Egli, von Dürnten (Zürich).

Post- und Eisenbahndepartement.

Posthalter und Briefträger in Courtepin (Freiburg): Frau Witwe Marie Uldry, geb. Jemmely, von Châtelard (Freiburg), prov.

Posthalterin in Courtepin.

235 Posthalter in St. Ursanne (Bern):

Herr Gilbert Feune, von St. Ursanne, Civilstandsbeamter in St. Ursanne.

Telegraphist undTelephonist in Avenches (Waadt): Frl. Elisa Chuard, von und in Avenches.

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Bekanntmachungen von

Departementen und andern Verwaltungsstellen des Mes, Kreisschreiben des

eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements an sämtliche Kantonsregierungen, betreffend die Lotterien.

(Vorn 24. Januar 1893.)

Hochgeehrte Herren!

Durch Art. 35, Abs. 3, der Bundesverfassung ist der Bund ermächtigt, in Beziehung auf die Lotterien geeignete Maßnahmen zu treffen.

Von dieser Kompetenz ist bis jetzt kein Gebrauch gemacht worden. In der Meinung, daß Maßnahmen der Eidgenossenschaft

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01.02.1893

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