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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung eines Kredites für Länderwertungen auf dem sogenannten Galgenfeld bei Bern und Erstellung von Getreide- und Fouragemagazinen daselbst.

(Vom 19. Juni 1893.)

Tit.

Nachdem Sie unterm 29. Januar 1892 unsern Vorschlag, cirka 1000 Waggons Weizen anzuschaffen, genehmigt hatten, hat das Oberkriegskommissariat infolge erhaltenen Auftrages im September 1892 978 Wagenladungen südrussischen Weizens angekauft. Die Einmagazinierung dieser erheblichen Vorräte bereitete nicht unbedeutende Schwierigkeiten, da der Bund über keine eigenen Getreidespeicher verfügt. Indessen gelang es dem Oberkriegskommissariat, die Ware in mehreren gemieteten Lagerhäusern in Genf, Morges, Bern, Ölten, Luzern und Brunnen unterzubringen.

Es liegt aber auf der Hand, daß die Magazine in Genf und Morges, vom militärischen Gesichtspunkt aus betrachtet, durchaus ungünstig gelegen sind. Deshalb wird darauf Bedacht genommen werden müssen, die in jenen Magazinen lagernden Weizenvorräte in das Landesinnere zu verbringen, wie auch danach getrachtet werden sollte, die großen in Romanshorn, Ölten, Aarau lagernden Hafervorräte sobald wie möglich in das Innere des Landes zu dislozieren.

Um dieses zu ermöglichen, ist in erster Linie die Erstellung eigener entsprechender Magazine erforderlich. Nach langer und gründlicher Untersuchung durch die betreffenden Organe unseres Militärdepartements und durch besondere Fachmänner ist im Prinzip festgestellt worden, daß in Luzern ein Centralgetreidedepot für

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Bei den großen Vorräten an Weizen und Hafer, welche die Militärverwaltung auf Lager zu halten hat, ist die möglichst beförderliche Erstellung eines großen Schuppenmagazins zunächst bei Bern (Galgenfeld) ein dringendes Bedürfnis, damit die Vorräte in Genf und Morges möglichst bald in das Innere des Landes überführt werden können.

Auf dem Galgenfeld bei Bern ist zur Zeit das zur Erstellung von Getreideschuppen notwendige Terrain erhältlich, indem der Burgergemeinderat der Stadt Bern dieses Terrain von cirka 40,000 m 2 Flächeninhalt zum Preise von Fr. 2 per Quadratmeter abzutreten erbötig ist. 18,000m2 können schon auf Ende Juni 1893 erworben werden und fernere 22,000 m 2 auf Ende dieses Jahres oder im Laufe des nächsten. Der Kaufpreis des gesamten Terrains käme demnach auf Fr. 80,000 zu stehen. Wir halten diesen Preis für annehmbar und empfehlen deshalb den Ankauf des ganzen Terrains von 40,000 m 2 .

Für die nachgewiesenermaßen notwendige Magazinierung der Getreidevorräte ist ein auf dem 18,000 m 2 haltenden Teilstücke zu erstellender größerer Schuppen vorgesehen, und für die Unterbringung der Hafervorräte sind acht kleinere Schuppen, welche auf das andere, 22,000 m 3 haltende Stück Terrain zu stehen kämen, in Aussicht genommen. Vorläufig würde indessen die Erstellung von zwei dieser kleinern Schuppen genügen, und es könnte die Erstellung der sechs ferneren Schuppen später nur successive erfolgen.

Der Getreideschuppen ist längs der Schweizerischen Centralbahn in nordwestlicher Richtung von der Station Ostermundigen gegen die Militäranstalten auf dem Beundenfeld projektiert und mit der Station Ostermundigen durch ein Normalgeleise für Lokomotivenbetrieb verbunden gedacht. Die mittlere Entfernung zwischen dem Schuppen und der Station Ostermundigen beträgt 400 Meter. Die bequeme Zufahrt zu den Getreidelagern und deren zweckmäßige Anordnung erheischt eine längs des Zufahrtsgeleises und einer Zufahrtsstraße hingestreckte schmale Anlage mit vielen Zugängen und einer größern Anzahl von Ventilationsöffnungen. Das Gebäude erhält eine Länge von 160 m. bei einer Breite von 20,40 m. und wird bei Annahme von Lagerung des Weizens in Säcken ungefähr
400 Wagenladungen zu 10 t. oder zusammen 4000 t. Ware fassen.

Die Lagerfläche ist auf Rampenhöhe, d. h. 1,15 m. über GeleiseOberkante angeordnet, damit die Säcke sowohl beim Ausladen als beim Verladen auf gleicher Ebene mit der Ladefläche der Wagen

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transportiert werden können. Da der Zweck des Schuppens eine sehr starke Belastung bedingt, so ist die Substruktion aus starkem Mauerwerk, auf welches kräftige Balkenlagen zu liegen kommen, hergestellt, während die oberhalb des Fußbodens befindlichen Umfangswände aus Riegelwerk, welches auswendig mit Brettern verschalt wird, bestehen. Das Ganze ist mit einem Holzcementdach eingedeckt, das auf beiden Langseiten als Vorscherm 4 m. Vorsprung hat. Unter den Vorschermen führen beidseitig auf Höhe des Lagerbodens l m. breite, hölzerne Rampen durch, welche auf der einen jSeite für die Verbindung mit den Eisenbahnwagen; auf der ändern Seite aber für eventuellen Fuhrwerkverkehr nach der nahe vorbeiführenden Bern-Bolligenstraße eingerichtet sind.

Die Fouragemagazine werden durch eine Fortsetzung des Getreideschuppengeleises ebenfalls mit der Station Ostermundigen verbunden. Der Baulpatz bildet einen stumpfen Winkel mit dem Getreideschuppenpla,tz und hängt mit letzterm zusammen. Auf einer Längsseite wird er von der Bern-Bolligenstraße flankiert, währenddem eine Schmalseite an den sogenannten Pulverweg, welcher die BernBolligenstraße mit der Bern-Ostermundigenstraße verbindet, und die andere an den Platz des Getreideschuppens anstößt. Die südöstliche Marchlinie grenzt an das offene sogenannte Galgenfeld.

Die Magazine sind in Form von einfachen Scheunen in einer Länge von 40 m. und einer Breite von 15 m. angelegt. In jedem derselben können 150 t. Heu oder Stroh in gewöhnlichem, ungepreßtem Zustande versorgt werden. Die Gebäude sollen mit Ausnahme der Fundamente ganz aus Holz konstruiert und mit Ziegeln gedeckt werden.

Es ist bereits erwähnt worden, daß der Boden für alle Bauten von der bürgerlichen Feld- und Forstkommission zum Preise von Fr. 2 für den Quadratmeter offeriert worden ist. Für den Getreideschuppen sind 18,000 m 2 und für die beiden Fourageschuppen 7000 m 2 erforderlich, so daß wir auf ein Quadratbetreffnis von 25,000 m 2 kommen. Nun knüpft aber die genannte Kommission an den Kauf die Bedingung, daß der ganze durch die Eisenbahn, sowie durch Straßen und Wege abgegrenzte Komplex von 40,000 m 2 erworben werde, in der Meinung, daß der Abschluß für 18,000 m 2 bis Ende 'Juni dieses Jahres erfolge, währenddem der Rest von 22,000 m 2 bis Ende dieses oder im Laufe des nächsten Jahres zu dem bereits
erwähnten Einheitspreise von Fr. 2 proni 2 anzukaufen wäre.

Wir glauben, daß es zweckmäßig sei, auf dieses Angebot einzugehen, weil dadurch die Möglichkeit geschaffen wird, die Anzahl der Fouragemagazine innerhalb eines abgeschlossenen und über-

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sichtlichen Systems successive bis auf acht zu erhöhen, sofern sich, was wahrscheinlich ist, das Bedürfnis nach einer solchen Vermehrung des Raumes zeigen wurde.

Für die Kosten ergiebt sich folgendes: 1. Getreidemagazin, 1. Bauplatz 18,000 m 2 zu Fr. 2 . Fr. 36,000 2. Baukosten ,, 145,000 3. Planie des Areals, Verbindungsgeleise, Straßenanlagen und Umgebungsarbeiten ,, 23,000 Zusammen Fr. 204,000 II. Fourageschuppen.

1. Bauplatz 7000 m a zu Fr. 2 . . Fr. 14.000 2. Baukosten für 2 Magazine. . . ,, 54,600 3. Planie des Areals, Verbindungsgeleise, Straßeuanlagen und Umgebungsarbeiten ,, 15,000 Zusammen

,,

83,600

III. Disponibler Bauplatz für weitere Fourageschuppen, 15,000 rn 2 zu Fr. 2 .

,,

30,000

Totalsumme Fr. 317,000 oder rund Fr. 320,000.

Wir verweisen im übrigen auf die Pläne und die Kostenberechnungen, aus welchen alle weitern Einzelheiten des Projekts ersichtlich sind.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 19. Juni 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Eingier.

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(Entwurf.)

Bnndesbescliliiß betreffend

die Bewilligung eines Kredites fUr Landerwerbungen auf dem sogenannten Galgenfeld bei Bern und fUr Erstellung von Getreide- und Fouragemagazinen daselbst, Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 1893, beschließt: Art. 1. Dem Bundesrat wird zum- Zwecke der Erwerbung von Grundeigentum auf dem sogenannten Galgenfeld bei Bern und zum Zwecke der Erstellung von Getreideund Fouragemagazinen daselbst ein Kredit von Fr. 320,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluß wird als dringlich erklärt und der Bundesrat mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung eines Kredites für Länderwertungen auf dem sogenannten Galgenfeld bei Bern und Erstellung von Getreide- und Fouragemagazinen daselbst. (Vom 19. Juni 1893.)

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1893

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21.06.1893

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539-543

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