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Specialberich des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung eines Getreideschuppens und von Fouragemagazinen auf dem sogenannten Galgenfeld bei Bern, als Ergänzung der Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 1893.

(Vom 14. November 1893.)

Tit.

Die nationalrätliche Kommission für Vorberatung des Bundesbeschlusses, betreffend die Bewilligung eines Kredites für Landerwerbungen auf dem sogenannten Galgenfeld bei Bern und Erstellung von Getreide- und Fouragemagazinen daselbst, hat unserem Militärdepartement den Wunsch geäußert, über die gesamten Maßnahmen der Militärverwaltung in Bezug auf Anlage von ArmeeProviantmagazinen eine einläßliche Darstellung, sowohl in Bezug auf die bereits getroffenen Vorkehren, sowie namentlich auch im Hinblick auf zukünftige Gestaltung des Armeemagazinwesens und dessen finanzielle Tragweite zu erhalten, und wir beehren uns hiermit, dem diesbezüglichen Wunsche vermittelst einer allgemeinen Berichtgabe über die einschlägigen Verhältnisse nachzukommen.

Mittelst Bundesbeschluß vom 29. Januar 1892, betreffend die Kriegsbereitschaft der schweizerischen Armee, ermächtigten Sie uns die für die Verpflegung der Armee unentbehrlichen Vorräte an Konserven, Weizen und Hafer zu beschaffen. Über die Art un

99 Weise, wie sich der Bundesrat dieses Auftrages entledigte, giebt der Bericht des eidgenössischen Militärdepartements über seine Geschäftsführung im Jahre 1892 unter der Rubrik ,,Kriegsbereitschaft14 einläßlichen Aufschluß. Auch die Frage des Magazinwesens wurde in diesem Berichte berührt, und es erübrigt uns daher noch, die diesfalls niedergelegten Gedanken näher zu erörtern und zu begründen.

Es ist wohl einleuchtend, daß von dem Augenblick an, wo die Militärverwaltung größere Vorräte an Getreide, Hafer und Konserven einzumagazinieren verpflichtet wird, sie auch zunächst darauf Bedacht nehmen muß, möglichst über geeignete Magazine zu verfügen. Die Militärverwaltung besitzt nun zur Zeit keine Armeemagazine, außer etwa in Thun für den Bedarf des dortigen Waffenplatzes. Wir befinden uns daher überall mit unsern Vorräten zur Miete, was nicht nur sehr kostspielig ist, sondern auch mit Rücksicht auf den Magazinverkehr vielerlei Schwierigkeiten mit sieh bringt.

Zudem gesellt sich hierzu noch der Umstand, daß der größte Teil der verfügbaren Lagerräumlichkeiten an der Landesgrenze liegt und daher, vom militärischen Standpunkte aus betrachtet, zur Lagerung von Kriegsvorräten nicht geeignet erscheint. Wir verweisen diesfalls auf ein Memorial unseres Oberkriegskomrnissariates vom 30. April 1893, welches diesen Gegenstand einläßlich behandelt und bei den Akten liegt.

Die Militärverwaltung mußte sich daher bei dem in Aussicht stehenden unvermeidlichen Bau von Armeemagazinen die .Frage nahe legen, in welcher Lage die Armeemagazine am besten ihrem Zwecke, sowohl vom militärischen Standpunkte aus, als auch mit Rücksicht auf die Liquidation der Vorräte des Bundes, entsprechend erstellt werden sollten. Aus den Beratungen des Generalstabsbureaus mit dem Oberkriegskommissariat ging nun der Entwurf eines Magazinsysteins hervor, welches wir mit Bundesratsbeschluß vom 27. Januar 1893 gutzuheißen im Falle waren. In der Absicht, die Kriegsvorräte des Bundes in gesicherter Stellung im Innern der Schweiz einzulagern, wurden dabei nachfolgende Magazinanlagen in Aussicht genommen.

I. L u z e r n . Erste Gruppe als Centralreservernagazin für Getreide, Hafer und Konserven, im Hinblick auf den Umstand, daß voraussichtlich bei eintretender Kriegslage der Waffenplatz Luzern befestigt werde und als Réduit der Armee vor deren
eventuellem Rückzug in das Gotthardgebiet zu betrachten sei. Bei der Magazinanlage in Luzern muß selbstverständlich eine Verbindung mit der neuen Bahnhofanlage und gleichzeitig mit der Wasserlinie gesucht werden. Es wurde dabei auch geplant, daselbst ein größeres Magazin für Weizenvorräte anzulegen, welches, mit maschineller Einrichtung

100 versehen, die längere Lagerung eines größern Quantums Weizen sichern würde, wozu ein Hochbau mit sogenannten Schütteböden in Aussicht genommen wurde. In diesem Magazin würden dann auch die Hafer- und Konservenvorrät.e Aufnahme finden können.

Über den Typus dieses Magazins werden wir uns an anderer Stelle einläßlicher aussprecheu. Es mußte mit den Studien für diese Anlage notwendigerweise zugewartet werden, bis die Frage des Bahnhofumbaues in Luzern spruchreif war. Nunmehr ist diese Frage gelöst und es wird sich voraussichtlich ohne allzu große Schwierigkeiten ein Terrain finden lassen, welches einerseits mit dem See und anderseits mit dem Bahnkörper in Verbindung gebracht werden kann.

Infolgedessen muß auch die Erstellung dieses Magazins demnächst in Erwägung gezogen werden, was vermittelst Specialvorlage geschehen wird. Die Lage dieses Magazines wird es ermöglichen, dasselbe nicht nur als Reservemagazin für die Feldarmee, sondern auch als Hauptmagazin für die Territorialtruppen zu benutzen, und namentlich aus letzterem Grunde scheint uns der Waffenplatz Luzern zu einer derartigen Anlage besonders geeignet zu sein.

II. B r u n n e n - F l ü e l e n - A l t d o r f . Zweite Gruppe. Vermöge seiner centralen Lage und seiner Bahnverbindung mit der Gotthardlinie eignet sich Brunnen vorzüglich zur Anlage eines Armeemagazins, in welchem ebenfalls Getreide, Hafer und Konserven einzulagern sind. Brunnen wird zunächst ebenfalls als Reservemagazin für die Feldarmee und namentlich auch für das Gotthardgebiet zu betrachten sein. In Brunnen wird es aber dermalen nicht notwendig sein, für Rechnung des Bundes einen Neubau in Angriff zu nehmen, da unser Militärdepartement daselbst bereits ein Magazin von der Gotthardbahnverwaltung für die Dauer von zehn Jahren gemietet hat und eine Erneuerung des Vertragsverhältnisses kaum auf Schwierigkeiten stoßen wird.

Dieses Magazin ist ein Schuppenmagazin, in welchem Getreide und Hafer vorzugsweise in Säcken gelagert wird. Zur Zeit ist dasselbe mit 400 Waggons Weizen und 206,000 Rationen Fleischkonserven belegt. Außerdem lagern in Brunnen weitere 19 Waggons Weizen, welche unter, den üblichen Lagerbedingungen in einem der verfügbaren Magazinschuppen der Gotthardbahn eingelegt bleiben.

Die Erstellung und Einmietung dieses Magazins war dringend notwendig, um unsere im
letzten Winter in Genua zum Auslad gelangten Weizenvorräte unterbringen zu können. In Flüelen und Altdorf uehinen wir nur kleinere Magazine in Aussicht, um unter Umständen Brunnen zu eutlasten. Es sind hierbei zur Zeit keine Neubauten vorgesehen und wir würden uns darauf beschränken, bereits bestehende Gebäulichkeiten zu verwenden, sobald diesfalls

101 die Notwendigkeit an die Militärverwaltung herantreten sollte.

Wir haben unter ändern) die Absicht, die in diesem Winter zu erstellenden 500,000 Rationen Fleisehkonserven in einem neben dem Urnerhof bei Flüelen umgebauten Magazin unterzubringen, wodurch im übrigen der Militärverwaltung keinerlei Kosten erwachsen werden.

Altdorf kommt vorläufig noch nicht in Betracht und wird voraussichtlich nur bei einer allfälligen Armeeaufstellung gegen die Südfront zur Einlagerung von Proviantvorräten benützt werden.

III. G o s c h e ne n - A n d e r m a t t . Dritte Gruppe. Göschenen bildet die Verpflegsbasis der Gotthardverteidigung. Das dort zu erstellende Magazin geht seiner Vollendung entgegen und wird demnächst bezogen werden können. Dieses Magwzin ist auf der TunnelDeponie erstellt, steht mit den Bahngeleisen der Gotthardbahn in Verbindung und wird genügenden Baum bieten, um die Gotthardtruppen für 80 bis 100 Tage mit allen notwendigen Lebensmitteln zu versehen. Nebst diesem Magazin wird noch ein kleineres Depot in Andermatt zu errichten sein, urn die Ersatz-Verpflegungsvorräte für die Forts aufzunehmen. Wir hoffen hierfür in der zu erstellenden Kasernenanlage Raum zu gewinnen. Wie bereits im letztjährigen Geschäftsberichte unseres Militärdepartementes betont wurde, sind die Festungswerke in Airolo, Bätzberg, Bühl und Furka für 2--3 Monate verproviantiert. Das Gleiche wird später auch für St. Maurice und Luziensteig geschehen müssen.

IV. Zug. Vierte Gruppe. Ein weiteres, größeres Proviantmagazin soll in Zug oder Umgegend erstellt werden, speciali für den Fall einer Aufstellung gegen die Ost- und Nordfront. Dieses Magazin wird ebenfalls alle zur Verpflegung der Armee notwendigen Vorräte enthalten müssen. Wir nehmen hier ein Schuppenmagazin in Aussicht, in gleicher Konstruktion wie dasjenige von Brunnen und der in Bern vorgesehene Neubau. Zug befindet sich für den Beginn der Operationen in strategisch gesicherter Lage und wird bei einer voraussichtlich erheblichen Truppenaufstellung seine Vorräte ungesäumt an die Feldarmee abgeben können. Allfällig noch verbleibende Vorräte müssen rückwärts disloziert werden. Bei der Anlage dieses Magazines muß zunächst auch die Lösung der Bahnhoffrage in Zug abgewartet werden. Da diese Angelegenheit noch des Abschlusses harrt, so wird das Magazin bei Zug zu allerletzt
an die Reihe kommen. Das zu verwendende Terrain ist noch nicht ausgemittelt und es wird sich dabei noch fragen, ob nicht allfällig Rothkreuz, welches an einem Eisenbahnknotenpunkt liegt, der Vorzug eingeräumt werden soll. Diese Frage ist zur Zeit noch in keiner Weise präjudiziert.

102 V. B e r n - T h u n . Fünfte Gruppe. Diese Magazine sollen die Verpflegsbasis bilden bei einer Armeeaufstellung gegen die Westfront und im Jura. Thun wird als rückwärts liegendes Reservemagazin für diese Gruppe betrachtet und soll als solches alle Verpfleguogsvorräte zur Sicherstellung der Feldarmee und auch der Territorialarmee enthalten. Weizen würde dort in der Regel nicht gelagert, dagegen müssen Mehl, Konserven und Hafervorräte daselbst aufgespeichert werden. Überdies können in Thun nicht unbedeutende Heu- und Strohvorräte angehäuft werden.

Ein größerer Neubau wird in Thun nicht in Aussicht genommen, da wir daselbst über eine Anzahl Lokalitäten verfügen, welche nach dem Aufmarsch der Feldarmee noch wesentlich vermehrt werden können. So wird das neue Zeughaus und noch andere Räumlichkeiten zur Unterbringung von Vorräten verwendet werden können. Allerdings sind diese Gebäude nicht mit dem Bahnkörper verbunden, indessen kann nötigen Falls eine Verbindung in kurzer Zeit erstellt werden.

Unter Umständen dürfte es sich empfehlen, in Thun ein zweites Magazin gleich demjenigen, welches jüngsthin hinter den Stallungen erbaut wurde, in Aussicht zu nehmen, was mit einem Kostenaufwand von höchstens Fr. 30,000 geschehen könnte.

Wir kommen nun zur Beleuchtung der Frage betreffend das Magazin bei Bern, welches den Gegenstand der Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 1893 bildet. Auch hier haben wir den Bau eines Schuppenmagazins vorgesehen zur Lagerung von Weizen, Hafer und Konserven. Hierbei waren wir bestrebt, das Magazin in eine Lage zu bringen, um dasselbe auch für den Waffenplatz Bern und das Central-Remontendepot verwendbar zu machen. In dieser Richtung schien uns die Station Ostermundingen die günstigste Lösung zu bieten, indem daselbst eine Verbindung mit den Geleisen der Centralbahn am leichtesten bewerkstelligt werden könnte. Die Pläne zu diesem Magazine liegen bei den Akten und wir halten es für überflüssig, in eine technische Erörterung des Baues des weiteren einzutreten. Das benötigte Terrain von 40,000 m 2 wäre von der Burgerschaft der Stadt Bern zum Preise von Fr. 2 per Quadratmeter erhältlich und es eignet sich dasselbe vermöge seiner Lage vorzüglich zu einer derartigen Maga/inanlage.

Wir haben nun von der Bürgerschaft der Stadt Bern eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 1893 in
Bezug auf Übernahme des Baugrundes von 18,000 m 2 ausgewirkt und es liegt nun noch in der Hand der hohen Bundesversammlung, dieses nach unserer Ansicht günstige Abkommen zu genehmigen.

103 Das Magazin für Bern wurde in erster Linie in Aussicht genommen, weil die Terrainfrage spruchreif war, während dies bei den ändern Projekten noch nicht der Fall ist.

Nebst dem Baugrund für das Proviantmagazin haben wir den Ankauf eines weitern Komplexes von 22,000 m 2 in Aussicht genommen für Erstellung von sogenannten Fourageschuppen zur Unterbringung von Heu und Stroh für das Central-Remontendepot und die Schulen und Kurse berittener Waffen des Waffenplatzes Bern. Bei dem Pferdebestand des Remontendepots (durchschnittlich 600 Pferde) und den Kavallerieschulen, welche in Bern abgehalten werden, ist es notwendig, über eine Anzahl Fouragemagazine zu verfügen, welche es der Militärverwaltung gestatten, bei günstigen Konjunkturen gute und billige Fourage einzukaufen und im Vorrat zu halten. Die diesjährigen Erfahrungen infolge des eingetretenen Futtermangels rechtfertigen in hohem Maße unsere Auffassung und wir bemerken beinebens noch, daß ohne die erheblichen, im Vorjahre in Thun aufgestapelten Vorräte an Heu und Stroh die diesjährige Abhaltung der Herbstmanöver im Jura auf schwer zu beseitigende Schwierigkeiten gestoßen wäre. Es wird sich daher empfehlen, stetsfort größere Vorräte an Heu und Stroh auf Lager zu halten, wozu die Militärverwaltung selbstredend der nötigen Magazine bedarf, zumal gegenwärtig in Bern keinerlei Fouragemagazine bestehen und das Central-Remontendepot infolgedessen gezwungen ist, seinen Bedarf sozusagen Tag für Tag sicher zu stellen. Ein weiterer Umstand, der für unsere Militärverwaltung bestimmend -war, auf die beförderliche Inangriffnahme des Baues eines Magazines in gesicherter Lage zu dringen, liegt darin, daß zur Zeit 250 Waggons Weizen in Genf und Morges gelagert werden müssen, was vom militärischen Standpunkt aus bedenklich erscheint.

Eine Dislozierung dieser Vorräte in ein central gelegenes Magazin, das jedoch mietweise nicht erhältlich ist, gestaltet sich daher zu einem dringenden Bedürfnis, welches in nächster Zeit nur durch den projektierten Neubau auf dem sogenannten Galgenfeld befriedigt werden kann. Endlieh ist es nicht ausgeschlossen, daß das Kornhaus in Bern, welches als Hafermagazin für cirka 100 Wagenladungen Verwendung findet, zu städtischen Zwecken in Aussicht genommen wird und unserer Militärverwaltung infolgedessen gekündet würde, wodurch eine
nicht geringe Verlegenheit entstehen könnte.

Wir glauben daher aus den verschiedenen, oben entwickelten Gründen das Eintreten in den vorliegenden Beschlußentwurf der hohen Bundesversammlung in erster Linie aufs angelegentlichste im

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Interesse der Entwicklung unserer militärischen Institution empfehlen zu sollen.

In Umfassung des Vorstehenden wird es sich demnach darum handeln, folgende Magazinbauten auszuführen: 1. Auf dem Galgenfeld, zunächst der Station Ostermundingen bei Bern, ein Armee-Proviantmagazin, nebst einer Anzahl Fourageschuppen.

2. In Luzern in unmittelbarer Verbindung mit der neuen Bahnhofanlage und der Wasserstraße ein "größeres Reservemagazin^ über dessen Bauart das Nähere noch zu bestimmen wäre.

3. In der Nähe von Zug oder Rothkreuz ein weiteres ArmeeProviantmagazin nach dem gleichen Typus wie das für Bern vorgesehene.

Die finanzielle Tragweite dieser Vorschläge läßt sich folgendermaßen darstellen : 1. Für das Armee-Proviantmagazin bei Bern laut Botschaft vom 19. Juni 1893 Fr. 204,000 2. Für das Armeemagazin in Luzern: a. Erwerbung des Baugrundes in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes, cirka 18,000 m 2 à Fr. 8 Fr. 144,000 Dieser Posten kann möglicherweise noch reduziert werden.

b. Eventueller Bau eines Schütlespeichers mit maschineller Einrichtung, cirka ,, 600,000 Über diese Anlagen bestehen noch keine definitiven Pläne und es kann' dieser Ansatz daher nur approximativ berechnet werden.

Zusammen

,,

744,000

3. Bau eines Magazins bei Zug oder -Rothkreuz, mit dem gleichen Kostenaufwand wie für das Magazin Bern

,,

204,000

Zusammen für Armeemagazine Fr. 1,152,000

105 Übertrag Hierzu kommen noch die projektierten zwei Fourageschuppen auf dem Galgenfeld nebst disponiblem Bauplatz für fernere 6 Magazine

Fr. 1,152,000

Total oder rund Fr. 1,270,000.

Wird in Luzern ein einfacher Schuppenmagazinbau ausgeführt, so reduziert sich die Gesamtauslage um cirka

Fr. 1,265,600

,,

,,

113,600

400,000

In diesem Falle erhalten wir eine Totalberechnung von Fr. 865,600 oder rund Fr. 870,000.

Bemerkt muß noch werden, daß für das Magazin in Brunnen, über das wir für zehn Jahre als Mieter verfügen, jährlich Fr. 7250 bezahlt werden, entsprechend einer 4 °/o Kapitalanlage von Fr.181,500.

Diese günstigere Gestaltung der Kapitalanlage in Brunnen ist zunächst dem geringem Kostenpreise des Baugrundes zuzuschreiben, da in der Nähe von Städten Bauterrain einen erheblich größern Wert besitzt. Es kann daher die Anlage bei Zug oder Rothkreuz möglicherweise wesentlich unter der vorgesehenen Devissumme ausgeführt werden. Bei Luzern glauben wir den Baugrund mit Fr. 8 per m 2 hoch genug bemessen zu haben; auch hier scheint uns daher eine Reduktion dieses Ansatzes nicht ausgeschlossen.

Der vorstehende Kostenvoranschlag ist jedenfalls so hoch bemessen, daß allfällige Einfriedung der Anlagen und Wasserversorgung mit Inbegriffen sein dürften.

Im Gegensatz zum vorstehenden Projekte dürfte es nicht uninteressant sein, über uosere derzeitigen Magazineinrichtungen einen Einblick zu gewinnen. Die Militärvorräte sind zur Zeit in nachfolgender Weise eingelagert: 1. Rorschach (Kornhaus): 24 Waggons Hafer, in Jahresmiete und teilweise in monatlicher Lagermiete.

2. Romanshorn (Lagerhaus) : 179 Waggons Hafer, in monatlicher Lagermiete.

3. Frauenfeld (Kaserne): 4 Waggons Hafer, in eigenem Magazin, zum Bedarf des Watfenplatzes.

4. Winlerthur (Lagerhaus) : 15 Waggons Hafer, in Jahresmiete.

238,000 Rationen Konserven in monatlicher Lagermiete.

139.500 ,, Zwieback 5. Aar au: 150 Waggons Hafer, wovon 120 in Jahresmiete und der Rest in monatlicher Lagermiete.

103,000 Rationen Konserven, in Monatmiete.

6. Ölten (Lagerhaus): 3 Waggons Hafer, in Jahresmiete.

50 ,, Weizen, in monatlicher Lagermiete.

7. Brunnen (Lagerhäuser) : 479 Waggons Weizen, wovon 400 in fester Jahresmiete während 10 Jahren und 79 in monatlicher Lagermiete.

206,000 Rationen Konserven, in Jahresmiete.

8. Luzern (Busingers Lagerhaus): 100 Waggons Weizen, in monatlicher Lagermiete.

9. Herzogeribuchsee (altes Kornhaus) : Dieses Magazin steht gegenwärtig infolge Verschiebung der Hafervorräte leer, wird aber demnächst wieder gefüllt ; wir stehen dort für 40--50 Waggons Hafer in Jahresrollato

10. Bern: a. M a g a z i n Hirter bei W e y e r m a n n s h a u s : 30 Waggons Hafer in monatlicher Lagermiete.

76 Va ,, Weizen 166,000 Rationen Konserven b. K o r n h a u s : 73 Waggons Hafer 141,700 Rationen Konserven in Jahresmiete.

14,600 ,, Zwieback 11. Thun: a. M a g a z i n L a n z r e i n : 20 Waggons Hafer, in Jahresmiete.

584,000 Rationen Konserven, teils in Jahresmiete, teils in Kasernenräumlichkeiteni 277,700 Rationen Zwieback, in Jahresmiete.

107 b. E i g e n e M a g a z i n e : 18 Waggons Hafer, ohne Miete (Heu und Stroh in Schuppen ohne Miete).

12. Morges (Lagerhaus): 150 Waggons Weizen, in monatlicher Lagermiete.

13. Bière (Kasernenmagazin): 6 Waggons Hafer, ohne Miete, für den Bedarf des Waflenplatzes.

14. Genf (Lagerhäuser): 100 Waggons Weizen, in monatlicher Lagermiete.

Die sämtlichen Magazine der Kriegsverwaltung umfaßten auf anfangs Oktober 1893: 955 V2 Waggons Weizen à 10,000 kg. in Säcken, 522 ,, Hafer à 10,000 kg., zum Teil ausgeschüttet und zum Teil in Säcken, 1,438.700 Rationen Fleischkonserven, zu 250 g., 431^800 ,, Zwieback, zu 250 g.

23 Waggons Weizen sind für die Herbstmanöver des IL Arméecorps und für Militärkurse in Thun und Airolo zu Mehl vermählen worden.

Der Abgang an Hafer für die Militärkurse beläuft sich jährlich auf 220--230 Waggons, wobei das Central-Remontendepot und die Pferderegieanstalt als Hauptabnehmer erscheinen. Durch die neuen Ankäufe an Hafer werden unsere Vorräte wieder ergänzt werden.

Wir können nun allerdings mit keiner großen Befriedigung auf diese lange Reihenfolge von Magazinen blicken, deren Lage vom Standpunkte einer umsichtigen Kriegsbereitschaft sehr vieles zu wünschen übrig läßt. Vor allem liegen, mit Ausnahme von Brunnen, Luzern, Bern und Thun, alle diese Magazine in zu exponierter Lage, um auf die Bezeichnung strategisch richtig gelegener Armeemagazine Anspruch machen zu können. Endlich stehen wir, ausgenommen in Thun, Frauenfeld und Bière, wovon letztere zwei Magazine von geringer Bedeutung sind, überall zur Miete.

Namentlich exponiert und vom militärischen Staudpunkte aus zur Aufbewahrung größerer Vorräte unzulässig erscheinend sind die Magazine in Rorschach, Romanshorn, Winterthur, Morges und Genf. Diese Magazine müßten im Falle einer Mobilmachung der Armee sofort evakuiert werden. Bei dem Mangel an Lokalitäten im Innern der Schweiz dürfte sich jedoch diese Evakuation zu

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einer wahren Kalamität gestalten, abgesehen davon, daß auch^der Inhalt der Magazine Ölten, Aarau und Herzogenbuchsee rückwärts konzentriert werden sollte. Fällt diese notwendig werdende Evakuation auf einen Zeitpunkt, wo die Lagerhäuser in Brunnen angefüllt sind, so wird unserer Armeeverwaltung eine Aufgabe erwachsen, deren Schwierigkeiten nicht abzusehen sind. Auch schon aus diesem Grunde muß der Bau von Magazinen im Innern der Schweiz als ein nicht zu umgehendes Bedürfnis bezeichnet werden.

Die finanzielle Belastung, die dem Bunde aus der Einmietung dieser verschiedenen Magazine erwächst, ist eine bedeutende und kann folgendermaßen normiert werden : Im Durchschnitt beträgt die Miete voo Lagerhäusern und ändern Magazinen jährlich : 1. für Hafer Fr. 45 per Waggon; 2. für Weizen Fr. 32 per Waggon; 3. für Fleischkonserven und Zwieback in den Magazinen Winterthur, Aarau und Bern Fr. 4000 jährlich.

Die geringere Lagermiete für Weizen gegenüber Hafer erklärt sich dadurch, daß für den zum Teil ausgeschütteten Hafer größerer Raum notwendig ist, als für in Säcken lagernden Weizen. Wir erhalten daher für Miete der Lagerräumlichkeiten unserer Militärvorräte nachfolgende Summen : 1. Für 1000 Waggons Weizen, à Fr. 32 . . . Fr. 32,000 2. Für 7ÜO Waggons Hafer, à Fr. 45 ,, 31,500 3. Für Fleischkonserven und Zwieback . . . . fl 4,000 Zusammen

Fr. 67,500

Mit einer Kapitalisierung zu 4 % ergiebt dies eine Kapitalanlage von Fr. 1,687,500 Hiervon ab der Kapital wert des gemieteten Magazines in Brunnen mit ,, 181,500 Bleiben Fr. 1,506,000 oder rund l Va Million Franken, welche mit dem gleichen Zinsaufwand zu 4 °/o der Kapitalanlage berechnet zur Errichtung von Armeemagazinen verwendet werden könnten. Unsere Berechnungen für Erstellung von Magazinen erreichen diese Summe nicht und es kann daher auch vom rein finanziellen Standpunkte aus der Bau von Armeemagazinen der hohen Bundesversammlung als im Interesse der Bundesfinanzen liegend empfohlen werden. Zu obigen Magazinmieten kommen dann allerdings noch die Kosten für Behandlung, Dislokation und Verwaltung der Vorräte, welche bei eigenen Magazinen, in Regie betrieben, höher zu stehen kommen werden, als

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die daherigen Kosten der Lagerhäuser. Diese Differenz wird jedoch von keinem erheblichen Belang sein und belastet zudem nur indirekt das Budget der Militärverwaltung, da die aus dem Betriebe der einzelnen Vorräte erwachsenden Kosten auf den betreffenden Betriebskonti zur Verrechnung gelangen. Je geringer die Betriebsausgaben sich gestalten, um so billiger können die Vorräte an die Truppen abgegeben werden, und durch den Wegfall der erheblichen Mieten kann der Hafer auch billiger angerechnet werden, und wird auch der Inventarwert der Getreidevorräte nicht von Jahr zu Jahr in so erheblichem Maße gesteigert werden müssen. Es wird somit der Bau von Armeemagazinen indirekt nicht ohne Einfluß auf das Budget und die Rechnungsablage der Militärverwaltung bleiben.

Wir unterwerfen nunmehr noch die Frage der Bauart der Magazine einer einläßlichem Besprechung. Für die Anlagen bei Bern und bei Zug kann der Typus von Schuppenmagazinen, die mit einem Kostenaufwand von je Fr. 145,000 erstellt werden dürften, den Anforderungen vollständig genügen. Die Bauart dieser Magazine entspricht derjenigen der Lagerhäuser in Brunnen, und deren Flächeninhalt bietet genügenden R a u m , um 400 Waggons Getreide oder Hafer in Säcken gefaßt bequem zu lagern. In den Zwischengängen oder auf der einen Seite des Magazins kann ein ansehnliches Quantum Fleischkonserven und Zwieback eingelegt werden. Muß eine Partie Weizen oder Hafer auf Schütte geleert werden, so wird selbstverständlich der Inhalt des Magazins eine wesentliche Reduktion erleiden müssen und es wird daher jeweilen darauf Bedacht genommen, die Magazine nicht derart anzufüllen, daß das Ausschütten von Weizen und Hafer ausgeschlossen wäre. Es ist auch nicht gesagt, daß vollständig auf Mietmagazine verzichtet werden soll, namentlich dann nicht, wenn das Erfordernis an die Verwaltung herantritt. Durch die Erstellung der vorgesehenen drei großen Magazine erhalten wir indessen voraussichtlich Spielraum genug, um allen Vorkommnissen zu begegnen. Wird in Luzern ein Getreidespeicher mit mehreren Stockwerken und maschinellen Einrichtungen für Einlagerung von cirka 800 Waggons gebaut, dann verfügt die Verwaltung unter allen Umständen über die nötigen Räumlichkeiten.

Wie jedoch aus dem Finanzplan hervorgeht, kostet eine derartige Anlage annähernd das dreifache eines gewöhnlichen
Schuppenmagazines. Es bietet allerdings auch größere Vorteile in Bezug auf Raumverhältnisse und Feuersgefahr. Auch kann ein beschränkteres Bauterrain einen nicht unwesentlichen Einfluß auf den Kostenpunkt ausüben, zumal der Baugrund in der Nähe des Bahnhofes Luzern eine bedeutende Kapitalanlage erfordern wird. Wenn wir

110 daher unter den obwaltenden Umständen einem Bodenspeicher in Luzern unbedingt den Vorzug geben, so darf doch auch die Frage erörtert werden, ob nicht auch hier ein Schuppenmagazin genügen könnte. Nebst der großen Ersparnis kann ein Schuppenmagazin -- vielleicht in etwas größerem Umfange angelegt als in Bern -- annäherd die gleichen Dienste leisten wie ein Bodenspeicher. Es fallen hierbei zunächst folgende Erwägungen in Betracht. Weizen kann nach der Ansicht von Sachverständigen nicht länger als höchstens zwei Jahre einmagaziniert bleiben, nach Umfluß dieser Zeit verliert das Getreide an Qualität und Wert und dessen Absatz wird voo Tag zu Tag schwieriger. Während l--2 Jahren läßt sich nun Getreide erfahrungsgemäß in Säcken in gleicher Weise aufbewahren wie auf der Schütte, vorausgesetzt, daß das Magazin trocken und luftig ist. Ein Speichermagazin mit maschineller Einrichtung bedingt ein vermehrtes Personal und infolge dessen auch höhere Manipulationsspesen. Könnte man nun mit einem Speichermagazin einen Umschlag des Getreides gänzlich vermeiden und solches jahrelang aufbewahren, so müßte diesem System ohne Diskussion der Vorzug eingeräumt werden. Daran darf jedoch nicht gedacht werden; nach höchstens zwei Jahren, in vielen Fällen schon nach einem Jahre muß der Weizen doch liquidiert oder umgesetzt werden.

Ein Speichermagazin hätte auch erhöhte Berechtigung, wenn damit eine Mühle zur eigenen Verwertung des Getreides in Zusammenhang gebracht werden könnte, wodurch ein Umschlag des Weizens teilweise oder ganz vermieden werden könnte. Die vorgenommenen Erhebungen ergeben jedoch, daß selbst die Versorgung der Truppen in Schulen und Wiederholungskursen in Friedenszeit nimmermehr genügen würde, um einen -Umschlag zu vermeiden, da sich der Bedarf gegenüber einem Vorrat von 1000 Waggons als viel zu gering erweist. In den normalen Jahren werden cirka 1,900,000 Brotrationen an die Truppen abgegeben. Um dieses Quantum Brot zu erstellen, bedarf es, die Ration zu 750 Gramm gerechnet, höchstens 142 Waggons Weizen (für 100 Gramm Brot 100 Gramm Weizen). Wir würden somit im besten Falle von 1000 Waggons Weizen noch 858 Waggons liquidieren oder umsetzen müssen.

Aber auch der Vertrieb der erwähnten 142 Waggons wäre mit großen Schwierigkeiten verbunden und bei dem verhältnismäßig geringen Vorteil dieser Operation
glauben wir, es sei vorderhand von einer derartigen Maßregel Umgang zu nehmen. Nebst einer eigenen Mühle für Erstellung von einzügigem Mehl müßte noch eine Centralbäckerei errichtet werden und die Versorgung der Schulen und Wiederholungskurse mit Brot aus einer Centralstelle würde einen komplizierten Verpflegsapparat bedingen. Ein Umsatz des Getreides wird unter diesen Verhältnissen unvermeidlich,,

Ili und da diese Operation stets innert der Frist von zwei Jahren geschehen muß, so werden die Vorteile eines Speichermagazines wesentlich geschmälert. Teilweise aus den angeführten Gründen wurde auch das anfänglich in Aussicht genommene Silo-System aufgegeben.

Das Speichersystem hält die Mitte zwischen der Sacklagerung und der- Siloanlage und hat, wie wiederholt erwähnt, seine Vorteile, dagegen kann wohl auch nach Berücksichtigung der gepflogenen Erörterung auch in Luzern ein Schuppenmagazin genügen. Für das System der Schuppenmagazine spricht der Umstand, daß, wenn früher oder später die Einmagazinierung von Getreide durch den Bund aufgegeben würde, sich f ü r . ein Schuppenmagazin leichter lohnende Verwendung finden läßt, als für die kostspielige Anlage eines Getreidespeichers.

Nachdem die Frage über die Bauart des Magazines in Luzern noch eine offene geblieben, schien uns eine Erörterung der hierbei in Berücksichtigung fallenden Erwägungen als Wegleitung dienen zu können.

Es erübrigt uns nur noch anzudeuten, welche Schwierigkeiten unserer Armeeverwaltung durch einen Umschlag, beziehungsweise durch eine Liquidation der alten Getreidevorräte und Ersatz durch neue Ware erwachsen werden. Sobald dieser Moment eintritt, muß die neuangekaufte Waare zum Teil wenigstens bereits in den Magazinen eingebracht sein, bevor die alten Vorräte aus der Hand gegeben werden können. Wird dieses Verfahren nicht beobachtet, so gestaltet sich die Maßregel der Anhäufung von Vorräten zur Kriegsbereitschaft als eine illusorische. Es wird daher nicht zu vermeiden sein, daß für kurze Zeitdauer die Vorräte an Weizen das vorgesehene Quantum von 1000 Waggons ansehnlich überschreiten werden.

Um daher den Umschlag der Vorräte zu ermöglichen, müssen nicht belegte Räumlichkeiten verfügbar bleiben, was in fremden Magazinen zeitweise sehr schwer durchzuführen sein wird. Zur gegenwärtigen Stunde sind beispielsweise sämtliche Lagerhäuser der Schweiz, wenn nicht überfüllt, doch erheblich belegt und es würde schwer halten, den nötigen Raum zu gewinnen, um eine Auswechslung unserer Weizenvorräte vorzunehmen, und doch läßt sich ohne genügende Lagerräumlichkeiten dieser Austausch nicht wohl bewerkstelligen.

Das vorgesehene Magazin auf dem Galgenfeld bei Bern ist daher dringend notwendig, um den nötigen Spielraum zu gewinnen, den im
Jahre 1894 nicht zu vermeidenden Umschlag der Weizenvorräte, vom Jahr 1892 herrührend, anzubahnen.

Zur Zeit ist der Getreidemarkt sehr flau und die Preise sind gedrückt. Der gegenwärtige Zeitpunkt dürfte daher für den Ver-

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kauf der Weizenvorräte des Bundes der allerungünstigste sein und der Bundesrat könnte auch unter den obwaltenden Umständen kaum zu einer solchen Vorkehr schreiten. Dank der vorzüglichen Qualität unserer Weizenankäufe sind die Vorräte bis zum nächsten Sommer nicht gefährdet und bleiben gut nochmals ein halbes Jahr lagerungsfähig und es wäre nicht klug, zu Preisen zu verkaufen, die im ganzen Jahrhundert kaum so niedrig dagewesen sind. Die Operation des Verkaufes und Einkaufes von Weizen neuer Ernte sollte daher erst vorgenommen werden, nachdem wenigstens ein Magazin erstellt sein wird. Wir wollen für heute die Frage uneförtert lassen, ob nicht der Bund grundsätzlich für Versorgung des Landes mit Brotstoff zu einem ändern System als demjenigen des direkten Ankaufes übergehen sollte. Diese Frage ist zur Zeit noch nicht abgeklärt und bedarf gründlichen Studiums, unter Beizug von Fachmännern. Sie wird jedoch durch die Erstellung von ArmeeMagazinen in keiner Weise präjudiziert.

Zum Schluß sei es uns gestattet, den letzten Absatz des Ordnungsantrages des Herrn Nationalrat Eckenstein vom 24. Juni 1893 zu besprechen; derselbe lautet, wie folgt: ,,Der Bundesrat ist ferner eingeladen, zu prüfen und zu berichten, ob nicht dem Militärdepartement, angesichts des großen, sich wiederholenden Umsatzes, eine ständige Kommission beigegeben werden sollte."1 Wir müssen von vornherein betonen, daß wir uns mit Errichtung einer s t ä n d i g e n Kommission zum angegebenen Zwecke nicht befreunden können. Von einer parlamentarischen Kommission kann bei der gegenwärtigen Organisation der Bundesvervvaltung nicht wohl die Rede sein, es müßte daher eine gemischte Kommission ins Auge gefaßt werden. Einer solchen Kommission könnte unter allen Umständen nur das Vorschlagsrecht gegenüber dem Militärdepartetnent eingeräumt werden, denn bei allfällig divergierenden Ansichten zwischen der Kommission und dem Vorsteher unseres Militärdepartements würde leicht eine Spannung eintreten, welche auf die Entwicklung dei' Geschäfte störend einwirken könnte.

Wir sind dagegen vollständig damit einverstanden, daß, sobald es sich um Lösung von Fragen handelt, welche einen speciell kaufmännischen oder technischen Charakter tragen, jeweilen Specialkommissionen gewählt werden, um wichtige Maßnahmen zu Händen des Militärdepartements zu begutachten
uud bezügliche Anträge einzubringen.

So wurde unter anderm im Jahre 1891 vom Militärdepartement eine Kommission bezeichnet zum Studium der Erstellung von Silomagazinen, · sodann im Jahre 1892 eine zweite Kommission behufs

113 anzubahnender Erhebungen über den Ankauf und die Magazinierung von Weizenvorräten. Beide Kommissionen arbeiteten in verdienstvoller Weise und aus deren Verhandlungen ging ein wertvolles Material hervor. Über die einläßlichen Verhandlungen der letzten Kommission giebt das Protokoll vom 4. Februar 1892 gebührenden Aufschluß.

Am 4. Mai besammelte das Militärdepartement beide vorgenannten Kommissionen zu einer Plenarsitzung, aus welcher unter anderm der Beschluß hervorging, es solle die Frage wissenschaftlich geprüft werden, ob es überhaupt möglich erscheint, Weizenvorräte in Silomagazinen länger als ein Jahr gefahrlos zu lagern.

Zu diesem Zwecke wurden chemische Fachgelehrte beigezogen, welche im Laufe des Sommers Bericht erstatten sollten. Inzwischen wurde auch Herr Oberst C. Weber in Luzern zur Besichtigung der Silo- und Schüttespeicheranlagen in Mannheim, Ludwigshafen, Frankfurt a./M. und Bockenheim abgeordnet. Nach Einsichtnahme der Berichte der Fachkommission und des Herrn Oberst Weber wurde seitens unseres Militärdepartements von einer weitern Verfolgung der eventuellen Erstellung von Silomagazinen Umgang genommen und die Kommission unter bester Verdankung der geleisteten Dienste aufgehoben, von der Ansicht ausgehend, daß zu der Operation des Ankaufes größerer Weizenvorräte eine vielköpfige Kommission eher einen Hemmschuh bilden dürfte.

Als sodann im September 1892 die Anschaffung von 1000 Waggons Weizen an die Hand genommen werden sollte, bezeichnete unser Militärdepartement abermals eine aus drei Mitgliedern bestehende Ankaufskommission, welche sich ihrer Aufgabe in einer Weise entledigte, die die volle Zustimmung des Militärdepartements und des Bundesrates erhielt. Nachdem diese Dreierkommission ihre Anträge eingebracht und dieselben gutgeheißen wurden, fiel die Ausführung der Ankaufsoperation unserem Oberkriegskommissariate zu und diese Kommission wurde ebenfalls aufgehoben.

In jüngster Zeit hat das Militärdepartement neuerdings eine Specialkommission aus drei ändern Persönlichkeiten bestehend ernannt, mit dem Auftrage, die Weizen- und Hafervorräte des Bundes in Bezug auf Qualität und Lagerfähigkeit zu prüfen und gleichzeitig über den Zustand der Magazine Bericht zu erstatten. Diese Fachkommission hat mit Ende Oktober ihre Mission zum Abschluß gebracht und es soll deren Bericht der
national rätlichen Kommission überwiesen werden.

Derartige Fachkommissionen scheinen dem Bundesrate ihrem Zwecke besser zu entsprechen, als eine ständige Kommission, welche bei Specialfragen jeweilen doch durch Sachverständige ergänzt Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. V.

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werden müßte. Das Militärdepartement wird daher auch fernerhin fortfahren, die Beihülf'e und die Ratschläge von Specialkommissionen als eine wertvolle Unterstützung zu betrachten, dagegen jedoch unentwegt an dem Grundsatze festhalten, es stehe der letzte Entscheid und die Verantwortlichkeit ausschließlich dem Departementsvorsteher und dem Bundesrate zu.

Wir schließen diesen Bericht, indem wir die vorläufige Genehmigung des bereits in Ihren Händen befindlichen Entwurfes eines Bundesbeschlusses betreffend die Bewilligung eines Kredites für Landerwerbungen auf dem sogenannten Galgenfeld bei Bern und lür Erstellung von einem Getreidemagazin nebst Fourageschuppen daselbst aufs angelegentlichste empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 14. November 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Billgier.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Specialbericht des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Erstellung eines Getreideschuppens und von Fouragemagazinen auf dem sogenannten Galgenfeld bei Bern, als Ergänzung der Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 1893. (Vom 14. Novem...

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1893

Année Anno Band

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50

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.11.1893

Date Data Seite

98-114

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10 016 364

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