# S T #

Schweizerisches Bundesblatt.

45. Jahrgang. V.

Nr. 50.

29. November

1893.

Jahresabonnement (portofrei in der ganzen Schweiz): B Franken.

Einrückungsgebühr per Zeile oder deren Raum 15 Ep. -- Inserate franko an die Expedition.

Druck und Expedition der Buchdruckerei Sari Stämpfli & de. in Bern,

# S T #

Bericht der

Kommission des Ständerates betreffend Erstellung einer Schulwandkarte der Schweiz.

(Vom 18. November 1893.)

Tit.

Schon im Jahre 1879 schrieb Herr Oberst H. Siegfried, Mitglied der internationalen Jury der Pariser Weltausstellung von 1878, in seinem offiziellen Berichte an den schweizerischen Bundesrat: ,,Die Ausstellung weist mehrere Beispiele auf, wie andere Staaten ihre offiziellen topographischen Bureaux für die Schulzwecke arbeiten lassen, während in der Schweiz in dieser Richtung alles der Privatindustrie, welche nicht immer über die nötigen Hülfsmittel gebietet, überlassen wird."

Am Verbandstage der schweizerischen geographischen Gesellschaften in Zürich im Jahre 1883 wurde hervorgehoben, daß die Schweiz, während sie durch die Bestrebungen des Generals Duf'our und der Bundesbehörden in der Kartographie andern Ländern voranleuchte, in der Erstellung von S c h u l k a r t e n weit hinter den Nachbarländern zurückgeblieben sei. Die Ursache dieser bedauerlichen Erscheinung erblickte die Versammlung in dem Umstände, daß dieses Gebiet bisanhin gänzlich der Privatindustrie überlassen worden sei. Der Bund habe in dieser Beziehung bisher nichts geleistet und die Kantone sorgen in der Regel bloß für Schulkarten ihres Gebietes."

Das eidgenössische topographische Bureau, welches im Jahre 1886 mit der Prüfung dieser Anregung betraut wurde, nahm dieBundesblatt. 45. Jahrg.

Bd. V.

l

selbe sehr günstig auf und erstattete zu Ende 1886, gestützt auf ein Gutachten des Herrn Gymnasiallehrer Lüthi in Bern, einen Bericht an das eidgenössische Militärdepartement, in welchem es die Erstellung 1. einer Wandkarte im Maßstabe von l : 250,000, 2. einer Handkarte für die Schüler im Maßetabe von l : 500,000 vorschlug.

Die Erstellungskosten .der erstem Karte mit einer Bildfläche von 120 auf 164 cm. wurden per Exemplar (ohne Schrift, sogenannte stumme Karte), in einer Auflage von 1000, aufgezogen, auf Fr. 4. 40 berechnet. Den Schulen und Militärschulen zu Instruktionszwecken wollte die Karte à Fr. 6, dem Publikum à Fr. 10 abgegeben werden.

In Beziehung auf die vorhandenen Handkarten für Schüler wird gesagt, daß sie als ziemlich gut taxiert werden müßten, im allgemeinen aber den Fehler haben, daß sie zu sehr mit Namen überladen seien und kein genügendes Bild des Reliefs geben. Es sei deshalb zu wünschen, eine Karte zu erhalten, auf welcher die Bodengestaltung unseres Landes (Relief) besser zur Anschauung gebracht und welche in der Weise bearbeitet wäre, daß sie nur eine kleinere Ausgabe der Wandkarte bilden würde.

Die Kosten der ersten Erstellung einer solchen Handkarte werden auf 30 bis 50 Cts. per Exemplar (je nach dem Druck auf gewöhnlichem oder auf japanesischem Papier) berechnet.

Im weitern konstatieren wir, daß zwar, wie die Botschaft des Bundesrates anführt, die Eingabe der topographischen Anstalt (J. Schlumpf) in Winterthur, respektive des Herrn Professor Amrein in St. Gallen, an das eidgenössische Departement des Innern erst unterm 2. September 1891 erfolgte, während die Herren Gebrüder Kümmerly und Schmid, Francke & Cie. in Bern sich schon im Juli des betreffenden Jahres an diese Stelle gewandt hatten. Die Eingabe des Herrn Professor Amrein fußt aber auf Erhebungen, die von ihm durch ein mit Kreisschreiben vom April 1891 an eine große Zahl von pädagogischen, militärischen und kartographischen Autoritäten, Behörden und Anstalten in allen Teilen der Schweiz adressiertes Fragenschema gemacht worden waren. Diesem Fragenschema war ein kartographisches Muster beigelegt (im wesentlichen eine Reduktion der auf dem Geographenkongreß in Bern mit dem ,,Grand Prixa ausgezeichneten St. Galler Schulwandkarte), auf welches sich die Frage bezog: ,,Was halten Sie von der projektierten Manier der Terraindarstellung? Was von der Wahl der Farben und Abtönung des Musters bezüglich der Gebirge und Ge-

wässer?" Betreffend die Anforderungen des Herrn Professor Amrein an eine schweizerische Schulwandkarte und die Bedeutung derselben spricht sich das Kreisschreiben wie folgt aus: ,,Es soll durch diese Karte unserer schweizerischen Schuljugend ein geographisches Unterrichtsmittel geboten werden, das auf mathematisch genauer Grundlage ruhend, durch die Art der Terraindarstellung das Schweizerland und die Grenzgebiete in einem farbenschönen Reliefbild, einem W a n d g e m ä l d e ähnlich, zu wirkungsvoller Geltung bringt.

In den Herzen unserer Jugend müßte eine solche Karte die Liebe zu unserm schönen Vaterlande zweifelsohne wecken und überdies -- und dadurch dürfte das Unternehmen von wirklich n a t i o n a l e r Bedeutung werden -- soll diese Karte in ihrer Manier vorzüglich sich eignen, leicht und gründlich in das Verständnis des Kartenlesens einzuführen und dadurch unsern Schülern, also unsern zukünftigen Soldaten, eine treffliche Vorschule zum verständigen Lesen unserer o f f i z i e l l e n Kartenwerke werden.a Die unter Vorsitz des eidgenössischen Departements des Innern am 6. und 7. April 1892 in Bern besammelte Expertenkonferenz erklärte einstimmig, daß die für den Unterricht in der Laudeskunde in den schweizerischen Schulen vorhandenen Wandkarten als ungenügend anzusehen und neue kartographische Lehrmittel als wünschenswert zu betrachten seien.

An eine neue Wandkarte der Schweiz wurden folgende Anforderungen gestellt : Dieselbe müsse erstellt sein: 1. Auf mathematischer Grundlage der Kurven.

2. Mit künstlerisch-plastischer Bearbeitung in Relieftönen und schiefer Beleuchtung.

3. Im Maßstab von nicht unter l : 200,000 und in harmonischem Verhältnis der Darstellung der Bodengestaltung zu den übrigen Kartenobjekten.

Das nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten bearbeitete Bild der Karte darf der pädagogischen Brauchbarkeit nicht Eintrag thun.

Wir bemerken hier, daß die große Mehrzahl der Mitglieder der Kommissionen beider eidgenössischen Räte in gemeinschaftlicher Beratung im Mai dieses Jahres in Bern ebenfalls für den Maßstab von l : 200,000 sich erklärte.

Dafür, daß der Bund ohne Mitbeteiligung der Kantone für die Erstellung und Einführung der Karten in die Schulen eintrete,

sprach sich die Expertenkommission einstimmig aus, namentlich im Hinblick darauf, daß die Kantone an die Erstellung ihrer Kantonskarten vom Bunde auch nichts erhalten, sondern für deren Kosten allein aufkommen müssen.

Die Kommission stellte sich ferner auf den Standpunkt, daß der Bund ein privates kartographisches Institut für die Herausgabe der Karte subventionieren solle, in der Meinung, daß eine aus Kartographen und Pädagogen bestehende Kommission zu wählen sei, welche die Detailfragen betreffend Entwerfung der Karte zu studieren, die nötigen Anträge zu stellen und schließlich die Ausfuhrung zu überwachen habe.

Es mag gestattet sein, aus dem äußerst sorgfaltig ausgearbeiteten, bis ins Einzelnste gehenden Entwurfe eines Pflichtenheftes einige Sätze herauszuheben, um nachzuweisen, wie sehr man es sich angelegen sein ließ, auf dem zunächst einzig zu betreten möglich scheinenden Wege der Subventionierung einer Privatfirma eine mustergültige Karte zu erhalten.

Als unbedingte Forderung wird hingestellt, daß ,,die Genauigkeit der Zeichnung aller scharf markierten Kartenobjekte derjenigen der eidgenössischen Generalkarte entspreche*.

Für die Erstellung der Druckoriginale dürfen nur solche Verfahren angewandt werden, ,,welche unvermindert gute Abdrücke bis auf die Anzahl von 10,000 Exemplaren zu sichern gestatten und bei welchen das Anbringen von Korrekturen und Nachträgen leicht möglich ist. Sollte sich im Laufe der Zeit herausstellen, daß das eine oder das andere Druckoriginal nicht mehr genügend gute Abdrücke giebt, so ist dasselbe zu ersetzen."1 Es wird ferner vorgeschrieben: ,,Für deu Druck sind nur ganz dauerhafte Farben zu verwenden. Vor dem Druck sind Probeabzüge zur Genehmigung, resp. zur Remedur vorzulegen.

In den Ausgaben für Schulzwecke darf nur bestes Papier, das ebenfalls der Genehmigung zu unterbreiten ist, verwendet werden.

Ebenso sollen Leinwand, Stäbe und Lack nur von bester Qualität sein.

Keinerlei Arten von Rebüts dürfen zur Ausgabe gelangen.

Die Schulwandkarte muß für alle Schulausgaben auf dem Laufenden erhalten werden. Die ausführende Firma hat auch vereinzelte Änderungen des Inhalts der Karte, welche aus methodischen Gründen notwendig sind, unentgeltlich vorzunehmen."

Es ist wohl angemessen, wenn hier noch eine Ausführung citiert wird, welche sich in der Broschüre von F. Becker, Major im Generalstab, Professor am eidgenössischen Polytechnikum, betitelt: ,,Die schweizerische Kartographie an der Weltausstellung in Paris 1889 und ihre neuen Ziele" (Frauenfeld, J. Huber, 1890), findet. Herr Becker sagt: ,,Wir sind der Ansicht, daß das Kartenlesen in der V o l k s s c h u l e gelehrt werden und dort das Verständnis für die Hauptwerke unserer vaterländischen Kartographie geweckt werden soll : a l l e Bürger sollen eine topographische Karte verstehen können ; jeder Bürger sollte eine, wenn auch nur einfache Karte seines Heimatlandes besitzen, wie er seine Gesetzessammlung und seine Zeitung oder seinen Kalender hat. Warum ist dem nicht so? Weil wir es noch nicht verstehen, unsere Kartenbilder so zu gestalten, daß sie ohne tieferes Studium sofort verständlich sind, daß sie ansprechen; wir sind immer zu ledern geometrisch, stellen immer das Theoretisch-Mathematische zu sehr in den Vordergrund und vernachlässigen das Malerische. In erster Linie sollte man doch die Berge und Thäler deutlich erkennen, so daß man glaubt, sie mit dem Finger greifen zu können, daß man nicht vorher extra erklären muß, daß jedes Kind sofort merkt, das stellen jetzt Berge, das Thäler vor, wie es in einem ändern Bilde den Gipfel und den Thalgrund erkennt, resp. unterscheidet. Haben wir dann durch ein malerisches klares Bild das Verständnis für die Formengestaltung geweckt, so können wir, darauf fußend, auch das geometrische Bild geben z. B.

durch Horizontalkurven. tt In der Kommission des Ständerates wurde nach Einsichtnahme der Akten und vorgelegten Kartenproben zunächst die Frage aufgeworfen, ob es nicht angemessener wäre, statt einer dreisprachigen Schulwandkarte, in welcher jeder Name ausschließlich in der Sprache aufgeführt würde, welche in der betreffenden Gegend herrscht, besondere Ausgaben in den drei Landessprachen zu veranstalten.

Nach dem erstem Prinzip, welchem sowohl die Expertenkommission wie das eidgenössische topographische Bureau sehr gewogen sind, würden sich besondere Schwierigkeiten für die sprachlichen Grenzgebiete ergeben. Soll man z.B., wie vorläufig angenommen, ,,MurtenSeea oder ,,Lac de Morata oder nicht vielleicht besser beides schreiben ? Eine beträchtliche Zahl
schweizerischer Städte und Ortschaften haben mehrsprachige Benennungen, wie Chur (Coire, Coirà), Burgdorf (Berthoud), Payerne (Peterlingen), Estavayer (Stäffis) u. s. w.

Wie soll da verfahren werden, namentlich wenn, wie das hie und da vorkommt, beide Namen ungefähr gleich häufig gebraucht werden?

Die Kommission glaubte sich verpflichtet, die Frage prüfen zu lassen,

ob die Kosten beträchtlich sich erhöhen würden, wenn eine deutsche, eine französische und eine italienische Ausgabe veranlaßt würden.

Es hat sich herausgestellt, daß die Mehrkosten für 1000 Exemplare cirka 1200 Fr. betragen würden. Im Kostenpunkte kann also kaum ein erhebliches Hindernis gefunden werden, wenn separate Ausgaben als Bedürfnis empfunden werden. Ließe sich eine einheitliche Karte mit mehrsprachigen Namen in verschiedener Schrift so zur Ausführung bringen, daß das Terrainbild nicht beeinträchtigt würde, so wäre dies wohl das beste. Um eine große Zahl solcher Namen wird es sich nicht handeln.

Vorläufig erhielt die Kommission auf die Frage, wie es mit der Bezeichnung von Ortschaften gehalten werden wolle, welche mehrere Namen tragen, die Antwort, daß in solchen Fällen auf die Wünsche der betreffenden Kantone werde Rücksicht genommen werden müssen.

Ferner wurde die Zusicherung erteilt, daß bei der Wahl der Redaktionskommission, welcher in der Hauptsache der Entscheid betreffend die in der Karte zur Darstellung zu bringenden Objekte zukommen werde, jedenfalls gebührende Rücksicht auf die verschiedenen Landesgegenden werde genommen werden. Der Kommission will es als notwendig erscheinen, daß vor dem definitiven Drucke, wie dies beim Dufour-Atlas geschehen ist, den kantonalen Behörden die sie interessierenden Blätter behufs Durchsicht und Anbringung von Bemerkungen mitgeteilt werden sollten.

Betreffend die Kantonsgrenzen ist in Aussicht genommen, dieselben durch gestrichelte Linien von ungefähr der Stärke eines Millimeters in der Farbe der Landesgrenze zur Darstellung zu bringen. Die Kantonsgrenzen in einer Weise darzustellen, daß sie stark in die Augen fallen und die Figur des Kantons klar hervortreten lassen, wird mehr als Sache der Handkarten betrachtet.

Es wird für möglich gehalten, daß mit Hülfe der modernen Reproduktionsverfahren für die Schüler au Stelle einer einzelnen Handkarte zu sehr niedrigem Preise ein kleiner Atlas erstellt werden könnte, wodurch der Stoff in klarer Weise gesichtet und der größte Fehler einer Wandkarte, die Überladung, vermieden werden könnte.

Zu bedauern ist, daß im Zeitpunkte des Erscheinens der Schulwandkarte noch kaum überall die wünschbaren Handkarten für die Schüler vorhanden sein werden.

In der Darstellung der Eisenbahnen würde die Wandkarte sich selbstverständlich auf die ausgeführten Linien beschränken, also bloß konzessionierte Bahnen nicht berücksichtigen.

Schon vom Beginne ihrer Beratungen an war die Kommission der Ansicht, daß die Wandkarte für die Schulen vollständig montiert geliefert werden sollte. Die Kosten des Aufziehens wurden je nach der Qualität, Verpackung inbegriffen, auf Fr. 5--7 per Exemplar berechnet »und dabei erklärt, daß die Lösung dieser Frage von der Bewilligung der erforderlichen Mittel abhänge und daher Sache der Bundesversammlung sei.

Mit dem Bundesrate ist die Kommission vollständig der Ansicht, daß es, wenn der Unterricht in der Landeskunde allgemein gehoben werden solle, nur e i n e Lösung gebe, dahin gehend, daß der Bund die Schulwandkarte erstellen lasse und sie unentgeltlich an alle Schulen abgebe, welche Unterricht in der Landeskunde erteilen. Die Kommission geht aber insofern weiter, als sie beantragt, daß der Bund auch die Kosten der Montierung übernehme.

Sie wünscht damit den letzten Grund zu beseitigen, welcher verhindern könnte, daß die Karte überall, auch in den kleinsten Bergschulen des Landes, Eingang finde.

Um die Schwierigkeiten zu beseitigen, welche sich für die .Fortführung und Nachlieferung der Karte aus dem scheinbar vorsichtigsten Vertrage mit einer Privatfirma ergeben könnten, beantragt sie ferner, daß die Karte im Verlage des Bundes erscheine.

Die Kosten vermehren sich dadurch nicht, im Gegenteil, sie vermindern sich, indem der Bund, wenn er auch die Karte zu einem sehr billigen Preise an Private abgiebt, immerhin damit einen Gewinn erzielen wird.

Allerdings mag die Privatindustrie der Schweiz auf kartoraphischem Gebiete ein solches Vorgehen des Bundes als eine chädigung ihrer Interessen ansehen. Allein der Bund kann unseres Erachtens von dem Wege, der im Antrage des Bundesrates eingeschlagen ist, nicht abgehen, wenn hochwichtige öffentliche Interessen darunter nicht leiden sollen. Die Erstellung der Wandkarte wird jedenfalls drei Jahre erfordern, welche die Privatindustrie mindestens behufs Liquidation vorhandener Vorräte ausnützen kann.

Wenn nicht zu bestreiten ist, daß allerdings der Bund durch die unentgeltliche Abgabe der Wandkarte an sämtliche Schulen, nicht rechtlich zwar, aber thatsächlich, ein Monopol schafft, die Konkurrenz beseitigt, so ist anderseits zu sagen, daß der Privatindustrie auf dem Gebiete der Erstellung und Fortführung von Reisekarten, Katasterplänen u. s. w., sowie der
Handkarten für Schüler ein großes Feld der Betbätigung bleibt.

Wir empfehlen den Antrag des Bundesrates und zwar in der etwas weitergehenden Form des Kommissionalantrages zur Annahme,

f

8

überzeugt, daß er der Schule und dem schweizerischen Wehrwesen in hohem Maße zu Nutz und Frommen gereichen wird.

Z ü r i c h , den 18. November 1893.

Im Namen der Kommission, Der Berichterstatter: Dr. J. Stößel.

Die Kommission besteht aus den Herren H au 11 e, Appenzell ; R o b e r t , La Chaux-de-Fonds ; S i m e n , Bellinzona; W i r z , Samen, und S t ö ß e l , Zürich.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Ständerates betreffend Erstellung einer Schulwandkarte der Schweiz. (Vom 18. November 1893.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1893

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.11.1893

Date Data Seite

1-8

Page Pagina Ref. No

10 016 361

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.