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Schweizerisches Bundesblatt.

45. Jahrgang. IV.

Nr. 47.

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8. November 1893.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Verweigerung der Konzession für eine normalspurige Eisenbahn von Nyon nach Grassier.

(Vom 3 November 1893.)

Tit.

Mit Schreiben vom 31. Mai, eingelangt den 1. Juni 1893 reichte Herr Ingenieur D u b o u x in Lausanne für sich und namens der Herren Charles Bregand, Syndic in Crassier, und Albert B a u p , Banquier in Nyon, ein vom 17. Mai 1893 datiertes Konzessionsgesuch für den Bau und Betrieb einer normalspurigen Eisenbahn von N y o n nach C r a s s i e r ein. Unterm 14. Juni verlangte er behufs Modifikation des Gesuches die Vorlagen zurück und teilte sodann mit Schreiben vom 20. gleichen Monats mit, daß er und Herr Baup auf das Konzessionsgesuch verzichteten. An ihrer Stelle reichten die Herren Charles B r e g a n d , obgenannt, und Arthur T e y s s e y r e , Ingenieur in Nyon, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft das Gesuch um Konzessionierung dieser Linie neuerdings ein.

Die Bahn ist nach der Begründung im allgemeinen Bericht in erster Linie als Verlängerung der auf französischem Gebiet projektierten Linie von Gex nach Divonne gedacht, welch letztere ihrerseits die Verlängerung der im Bau befindlichen Eisenbahn von Collonges nach Gex bildet. Diese Regionalbahn werde in nicht ferner Zeit ihren Anschluß an das französische Bahnnelz durch den Col de la Faucille erhalten, und dann sei der Anschluß an das schweizerische Eisenbahnnetz ein gegebener. Der Anschluß in Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. IV.

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Crassier würde Gegenstand eines zwischen der Schweiz und Frankreich zu vereinbarenden Vertrages sein, ähnlich denjenigen betreffend die Anschlüsse in St. Gingolph, Bossey-Veyrier, Loclo und Annemasse (B. A. S. VH, 41 ff.).

Die auf Schweizergebiet projektierte Linie würde beim Bahnhof von Nyon beginnen und südlich der Straße Nyon-Crassier über Eysin und Borex die Grenzstation Crassier erreichen, deren definitive Lage von dem für die Verlängerung nach Divonne gewählten Tracé abhängen würde.

Die Länge der Bahn wurde 5700m, die Spurweite l,435m, die Maximalsteigung 15 °/oo, die Höhendifferenz 66m, der Minimalradius 300m betragen. Als Zwischenstationen sind Eysin und Borex-Àrnex vorgesehen. Das Betriebssystem ist nicht definitiv festgestellt.

Die Detailstudien sollen ergeben, ob es möglich sei, von Anfang an elektrischen Betrieb einzurichten. Die Konstruktionsnormen sollen im allgemeinen denjenigen einer Regionalbahn mit Maximalzugsgeschwindigkeit von 45 km. entsprechen.

Der summarische Kostenvoranschlag berechnet für Organisation und Verwaltung Fr. 18,000 Bauzinsen ,, 4,320 Expropriation 79,800 T Baukosten : a. Unterbau Fr. 116,000 b. Oberbau ,, 148,000 c. Gebäude und mechanische Einrichtungen ,, 67,400 d. Telegraphen, Signale etc. . .

,, 8,000 ,, 339,400 Mobiliar und Gerätschaften ,, 8,480 Total Fr. 450,000 oder cirka Fr. 79,000 per Kilometer der Bahn.

Für Rollmaterial ist kein Posten aufgenommen, da der Betrieb der Bahn von derjenigen Gesellschaft, welche die ganze Linie GexDivonne-Crassier betreiben wird, eventuell von der Jura-SimplonBahn, übernommen werden solle.

Das Baukapital von Fr. 450,000 soll aufgebracht werden: 1. durch Subventionen des Kantons Waadt und der interessierten Gemeinden im Gesamtbeträge von Fr. 234,000 2. durch Aktien ,, 216,000 Fr. 450,000

497 Die Bruttoeinnahmen werden auf die Betriebsausgaben auf

Fr.

,,

42,000 32,360

veranschlagt, so daß ein Reinertrag von . . . . Fr. 9,640 oder cirka 4,4 % des Aktienkapitals verbleiben würde.

Mit Schreiben vom 26. Juli abhin nahm der Staatsrat von Genf Bezug auf dieses Projekt, indem er darauf hinwies, daß durch eine Linie Longeray-Divonne-Nyon die Paris-Lyon-MéditerranéeBahn mit dem schweizerischen Netz unter Umgehung Genfs verbunden würde, wodurch nicht nur die Interessen Genfs, sondern auch diejenigen der Schweiz in empfindlichster Weise berührt würden, denn es sei unbestreitbar, daß eine derartige Verbindungslinie vom strategischen Standpunkte aus als unannehmbar bezeichnet werden müßte.

Wir übermittelten deshalb das Konzessionsgesuch zunächst unserem Militärdepartement zur Prüfung der Frage, ob militärische Interessen für Verweigerung der Konzession sprächen. Der bezügliche Bericht veranlaßte uns, unterm 22. August dieses Jahres grundsätzlich zu besehließen, den eidgenössischen ßäten die Verweigerung der Konzession zu beantragen und von diesem Beschlüsse dem Staatsrate von Genf Kenntnis zu geben.

Der Staatsrat von Waadt empfiehlt dagegen in seiner Vernehmlassung vom 22., eingelangt den 24. August, die Erteilung der Konzession, indem er bemerkt, daß diese Linie von den interessierten Gemeinden durchweg gewünscht werde, daß sie schon jetzt im Hinblick auf die Bedeutung der Bäder in Divonne und der Steinbrüche von Vesaucy, zwischen Gex und Divonne, von unbestreitbarem Nutzen sei und bei Realisierung des Faucilledurchstichea noch eine wesentlich erhöhte Bedeutung gewinne. Der Staatsrat erklärt, daß er seiner Zeit sich bereit finden werde, dem Großen Rate eine angemessene Subventionierung der Linie zu beantragen.

Diese hier hervorgehobenen Vorteile der projektierten Bahnverbindung können nun aber den militärischen und wirtschaftlichen Nachteilen gegenüber nicht entscheidend ins Gewicht fallen. Es erscheint nicht angezeigt, letztere an dieser Stelle des nähern auszuführen, wir verweisen aber ausdrücklich auf den bei den Akten liegenden Bericht des Militärdepartements, dessen Schlüssen wir vollständig zustimmen, um unsern Antrag auf Nichteintreten (Art. 3, Alinea 2, des Eisenbahngesetzes), wie er in nachstehendem Beschlußentwurf formuliert ist, zu begründen.

498 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochschätzung.

B e r n , den 3. November 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschlu betreffend

Verweigerung der Konzession für eine normalspurige Eisenbahn von Nyon nach Grassier.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe der Herren Charles Bregand, Syndic in Crassier, und Arthur Teysseyre, Ingenieur in Nyon, vom 17. Mai und 20. Juni 1893; 2. einer Botschaft des Bundesrathes vom 3. November 1893, beschließt: 1. Auf das Konzessionsgesuch der Herren Charles B r e g a n d , Syndic in Grassier, und Arthur T e y s s e y r e , Ingenieur in Nyon, vom 17. Mai/20. Juni 1893, für eine normalspurige Eisenbahn von N y o n nach G r a s s i e r wird nicht eingetreten.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses" Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Verweigerung der Konzession für eine normalspurige Eisenbahn von Nyon nach Crassier. (Vom 3. November 1893.)

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1893

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08.11.1893

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