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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Abänderung der Konzession einer Eisenbahn von WiedikonAußersihl und dem Selnau bis zum Forsthaus Sihlwald.

(Vom 11. Dezember 1893.)

Tit.

Laut Mitteilung der Direktion der Sihlthalbahn sieht sich der Verwaltungsrat dieser Gesellschaft neuerdings veranlaßt, ein Gesuch um Konzessionsänderung zu stellen, und zwar diesmal unter Erhöhung der konzessionsmäßigen Maximaltaxen für den Personenverkehr um 25 °/o. Die Bahndirektion begründet dieses Begehren in ihrem Schreiben vom 19. Oktober 1893 im wesentlichen folgendermaßen : Das Resultat der ersten 12 Betriebsmonate (3. August 1892 bis 31. Juli 1893), der approximative Abschluß der Betriebsrechnung pro 1893, sowie die Zusammenstellung aller Bauausgaben wären sehr geeignet, zu großen Befürchtungen Anlaß zu geben.

Das Anlagekapital der Sihlthalbahn, einschließlich der in allernächster Zeit notwendig werdenden Verwendungen für Erweiterungsbauten und Vermehrung der Personenwagen, würde die Summe von cirka Fr. 3,270,000 erreichen, von welcher für einen Betrag von cirka Fr. 1,270,000 eine Zwangszinspflicht vorhanden wäre.

Für die Verzinsung dieser Summen wären rund Fr. 60,000 und zur statutarischen Einlage in den Reserve- und Erneuerungsfonds Fr. 10,000, zusammen somit Fr. 70,000 erforderlich. Bei einer jährlichen Bruttoeinnahme von Fr. 165,000 -- 175,000 erreichten die

548 Betriebsausgaben den Betrag von Fr. 125,000, so daß ein Überschuß von nur Fr. 45,000--50,000 erzielt werden könnte, also Fr. 25,000--20,000 zu wenig, um den dringendsten finanziellen Anforderungen genügen zu können, welche an das Unternehmen gestellt würden. Außerdem hätte die Bahn aber noch einen Conto zu amortisierender Verwendungen successive aus dem Betrieb zu decken, welcher Ende 1892 Fr. 27,610 betrug, in den Jahren 1893 und 1894 sich aber voraussichtlich um Fr. 25,000 steigern dürfte.

Die io der Rentabilitätsberechnung vorgesehene Anzahl von Reisenden (300,000) sei zwar in den verflossenen 12 Betriebsmonaten mehr als erreicht worden (332,000), dagegen habe die durchschnittliche Einnahme per Reisenden den vorgesehenen Betrag von 42 Ct. bei weitem nicht erreicht und sei mit 33 Ct. erheblich unter dem Resultat einer großen Anzahl schweizerischer Bahnen geblieben.

Nach der offiziellen Eisenbahnstatistik pro 1891 würde der durchschnittliche Betrag per Reisenden betragen : Centralbahn 104 Cts.

Nordostbahn 87 ,, Vereinigte Schweizerbahnen . . . .

86 ,, Seethalbahn .

62 ,, Tößthalbahn . . . ·< 59 ,, Langenthal-Huttwilbahn 52 ,, Appenzellerbahn 49 ,, Frauenfeld-Wyl bahn 49 ,, Toggenburgerbahn 45 ,, Emmenthalbahn 45 ,, Alle diese Verhältnisse ließen das Begehren um Gestattung einer Erhöhung der konzessionsmäßigen Maximaltaxen um 25 °/o gerechtfertigt erseheinen.

Dieses Gesuch wurde der Regierung des Kantons Zürich in üblicher Weise zur Vernehmlassung übermittelt. In ihrem Schreiben vom 15. November d. J. spricht sich dieselbe, nachdem sie vorerst die Ansichtäußerung der Gemeinden Zürich, Adlisweil, Langnau a. A., Thalweil und Horgen eingeholt hatte, in zustimmendem Sinne aus, wünscht aber, daß diese Erhöhung nur auf Zusehen hin gestattet würde, damit man jederzeit auf die Sache zurückkommen könne.

Mit Rücksicht auf den Wortlaut des zweiten Alineas des Art. 24 der Konzession der Sihlthalbahn (E. A. S. n. F. X, 54) giebt uns das Begehren des Verwaltungsrates derselben zu keinen weiteren Bemerkungen Veranlassung und sind wir der Ansicht, daß demselben wird entsprochen werden müssen, und zwar nicht nur auf

549 Zusehen hin, wie der Regierungsrat des Kantons Zürich es verlangt, sondern in Übereinstimmung mit dem Bundesbeschluß vom 20. Juni 1892 (E. A. S. n. F. XII, 6t), betreffend Erhöhung der Taxen für den Güterverkehr für so lange, als nicht die Bahnunternehmung während dreier aufeinander folgender Jahre einen 4 °/o übersteigenden Reinertrag abwirft.

Wir empfehlen Ihnen daher den nachstehenden BeschlussesEntwurf zur Annahme und ersuchen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung genehmigen zu wollen.

B e r n , den 11. Dezember

1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

550 (Entwurf.)

Bund es b es eh In ß betreffend

Abänderung der Konzession einer Eisenbahn von WiedikonAußersihl und vom Selnau bis zum Forsthaus Sihlwald.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Gesuches dar Direktion der Sihlthalbahn, vom 19. Oktober 1893; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 11. Dezember 1893, beschließt: 1, Art. 15 der Konzession einer Eisenbahn von WiedikonAussersihl und dem Selnau bis zum Forsthaus Sihlwald, vom 27. Juni 1888 (E. A. S. n. F. X, 50), wird durch folgenden Zusatz ergänzt: ,,Diese Maximaltaxen werden um 25 % erhöht. Übersteigt der Reinertrag der Bahnunternehmung während dreier aufeinander folgender Jahre 4 °/o, so wird diese Erhöhung hinfällig.

2. Der Buadesrat ist mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Abänderung der Konzession einer Eisenbahn von Wiedikon-Außersihl und dem Selnau bis zum Forsthaus Sihlwald. (Vom 11. Dezember 1893.)

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13.12.1893

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