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Botschaft des

Bundesrates au die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung des Kredites für die Erstellung eines Postund Telegraphengebäudes in Zürich.

(Vom 19. Juni 1893.)

Tit.

Sie haben am 15. April 1891 beschlossen, für die Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes am Stadthausquai in Zürich einen Bauplatz von 2600 m 3 Inhalt zum Preise von Fr. 598,000 zu erwerben, worauf im Mai desselben Jahres ein hierauf bezüglicher Kaufvertrag mit dem Stadtrat von Zürich abgeschlossen worden ist.

Es lag im Interesse eines möglichsten Gelingens der Baute, für die Herstellung der Pläne unter den schweizerischen und in der Schweiz angesessenen Architekten eine Konkurrenz zu eröffnen, deren Durchführung im Jahre 1892 erfolgt ist, nachdem die hiezu nötigen Vorstudien beendigt waren.

Das Resultat dieser Konkurrenz lieferte viel brauchbares Material, aber nichts so Hervorragendes, daß ein erster Preis hätte gegeben werden können oder daß einer der für die Prämiierung in Betracht kommenden Entwürfe sich für die Ausführung geeignet hätte. Aus diesem Grunde haben wir den mit einem vierten Preise ausgezeichneten Architekten Schmid-Kerez in Zürich beauftragt, unter Benutzung der durch die Konkurrenz gewonnenen Projekte, neue Pläne samt Kostenberechnung auszuarbeiten, welche nunmehr fertig vorliegen.

535 Der Grundriß hat die Form eines unregelmäßigen Fünfeckes mit drei rechten Winkeln, ein Winkel ist spitz und ein anderer stumpf nach einwärts springend. Die drei größeren Seiten des Fünfeckes stoßen gegen öffentliche Straßen und sind deshalb als Fassaden auszubilden, währenddem die beiden kurzen Seiten mit der Feuermauer gegen den Nachbarn zusammenfallen. Die daraus sich ergebende Schwierigkeit in der Disposition der Grundrisse und die verhältnismäßig bedeutende Entwicklung der Fassaden, von denen keine in untergeordneter Weise behandelt werden kann, erfordert einen gewissen Aufwand an Mitteln, welcher um so weniger wird beschränkt werden können, als der Bauplatz inmitten eines der besten Quartiere der Stadt Zürich liegt.

Das Gebäude soll im Erdgeschoß die Schalterhalle, die Lokale für die Briefpost, die Fahrpost und das Mandatbureau, ferner die nötigen Räume für die Aufgabe, der Telegramme, Magazine für Post- und Telegraphenmaterial und eine größere Remise enthalten..

Der von diesen Räumen umgebene Posthof soll einerseits mit dem Stadthausquai, andrerseits mit der Fraumünsterstraße durch eine Aus-, resp. Einfahrt in Verbindung gesetzt werden. Der Verkehr mit dem ersten Stock und teilweise auch mit dem zweiten Stock wird mittelst 5 Treppen hergestellt, von denen eine nur vom Telegrammaufgabelokal nach dem Apparatensaal führt, eine andere speciell zur dienstlichen Kommunikation zwischen der Briefpost und dem darüber gelegenen Briefträgersaal bestimmt ist. Die übrigen drei Treppen sind als Haupttreppen disponiert und gehen demnach durch den ganzen Bau hinauf.

Der erste Stock wird die Bureaux der Kreispostdirektion, einen großen Briefträgersaal und die Telegraphenapparatensäle mit den zugehörigen Nebenlokalen aufnehmen, im zweiten Stock finden die Bureaux der Kreispostkontrolle, der Telegrapheninspektion, ein Magazin und ein Konferenzzimmer Platz. Der übrige Raum dieses Stockwerkes soll zu 3 Mietwohnungen ausgenützt werden, von denen, die Dependenzen nicht gerechnet, eine 4 Zimmer, eine zweite 5 Zimmer und die letzte 9 Zimmer enthält.

Die Dimensionen der hauptsächlichsten Diensträume sind entsprechend dem bedeutenden Verkehr bemessen worden. Es ergeben sich daher folgende Quadratinhalte:

Im E r d g e s c h o ß , lichte Stockhöhe 6,8m.

Schalterhalle 225 m 2 Briefpostbureau 340 ,, Fahrpostbureau 524 ,, Mandatbureau 73 ,, Telegrammaufgabe 87 ,, Remisen 205 ,, Posthof 477 _ Im e r s t e n S t o c k , lichte Höhe 5m.

Kreispostdirektor m i t Wartzimmer . . . . 6 0 m 2 Adjunkt 24 ,, Kanzlei 70 ,, Materialabteilungen .

195 ,, Kreispostkasse 71 ,, Briefträgersaal mit Garderobe 446 ,, Telegraphenapparatensäle mit Garderobe, Batterielokal und Zimmer für den Bureauchef 395 _ Im z w e i t e n S t o c k , lichte Höhe 4 m.

Kreispostcontroleur 40 m 2 Kreispostkontrolle ., 163 ,, Telegrapheninspektor 25 ,, Adjunkt und Gehülfen 62 ,, Magazin der Telegraphenverwaltung . . . . 60 ,, Konferenzzimmer 49 fl Eine Wohnung von 4 Zimmern 174 ,,

1047 Die Totalfläche des nutzbaren Raumes beträgt . . 4239 m 2 worin die Keller und die zu Magazinen und Dienstenzimmern verwendbaren Dachböden nicht inbegriffen sind.

Nach Abzug der Remisen, des Posthofes und der Wohnungen ergiebt sich für die Diensträume ein effektive!' Quadratinhalt von 2909 m 2 oder annähernd 500 m 2 mehr als für die entsprechenden Lokalien des Postgebäudes Genf.

Die überbaute Fläche beträgt rund 2000 m 2 und der Kubikinhalt 45,251 m8. Die Fundation des Gebäudes wird auf der dem Flusse zugekehrten Ostseite schwierig und teuer werden, weil sich dort ausgefüllter ehemaliger Seegrund befindet. Aus diesem Grunde haben wir in .den Kostenanschlag einen besonderen Posten für außerordentliche Fundationen eingestellt.

537 Nach den in Zürich für ähnliche Bauten gemachten Erfahrungen wird der Kubikmeter des Hauptgebäudes auf Fr. 37 und der Remise auf Fr. 28 zu stehen kommen. Die Fundationen können nicht genau vorher berechnet werden, weshalb ein approximativer Ansatz von Fr. 40 für den Quadratmeter Fundationsfläche angenommen werden muß.

Daraus ergiebt sich für die Baukosten : a. Hauptgebäude mit Eckturm, 44,151 m 3 zu Fr. 37 Fr. 1,633,587 b. Remise mit Aufbau für die Garderobe der Briefträger, 1100 m 8 zu Fr. 28 ,, 30,800 c. Mehrkosten für außerordentliche Fundationen, 2127 m 2 zu Fr. 40 ,, 85,080 Zusammen Fr. 1,749,467 oder rund Fr. 1,750,000.

Für die Ausführung der Baute müssen mit Rücksicht auf deren Größe 2Vs Baujahre gerechnet werden, so daß unter der Voraussetzung des Beginns der Fundationen im Herbst des laufenden Jahres die Vollendung auf Ende des Jahres 1895 zu erwarten ist.

Über die Anlage der Grundrisse und Fassaden, so\yie über alle weiteren Einzelheilen geben die Pläne die nötige Auskunft.

Über die Notwendigkeit eines neuen Postgebäudes sind bereits in unserer Botschaft vom 11. Juni 1889 betreffend Ankauf des Bauplatzes die erforderlichen Erläuterungen gegeben .worden.

Wir ersuchen Sie, dem nachstehenden Entwurf eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung erteilen zu wollen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 19. Juni 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Riiigier.

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(Entwurf.)

Bnndesbeschluß betreffend

Bewilligung des Kredites für die Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 1893, beschließt: 1. Für den Bau eines Post- und Telegraphengebäudes in Zürich wird ein Kredit von Fr. 1,750,000 bewilligt.

2. Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung des Kredites für die Erstellung eines Post und Telegraphengebäudes in Zürich. (Vom 19. Juni 1893.)

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21.06.1893

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