423

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Maßnahmen des Bundes gegen die Futternot.

(Vom 6. Dezember 1893.)

Tit.

Die Folgen der außergewöhnlichen, 94 Tage andauernden Trockenheit des Frühjahres haben Sie schon in der Junisitzung beschäftigt, indem Sie die von uns beschlossene Rückvergütung des Einfuhrzolles auf ganzen Maiskörnern genehmigten und indem der Nationalrat am 5. Juni beschloß, es sei die Motion der Herren Äby und Genossen -- nach Anhörung und in Gutheißung des im Namen und nach Antrag des Bundesrates durch die Vorsteher des Landwirtschafts- und Militärdepartements erstatteten mündlichen Berichtes über die Maßnahmen, welche der Bundesrat mit Bezug auf die landwirtschaftliche Notlage getroffen hat und noch zu treffen gedenkt, und in Erwartung des auf die nächste Dezembersession der Bundesversammlung in Aussicht gestellten weitern Berichtes -- als erledigt zu erklären.

Am 19. Juni haben wir beschlossen, es sei auch für Futtermehl, das von den Kantonsregierungen zur Linderung der Futternot aus dem Ausland bezogen wird, der Einfuhrzoll rückzuvergüten, ein Beschluß, der am 15. August vorübergehend sistiert wurde, weil wir mißbräuchliche oder wenigstens unrichtige Anwendung desselben befürchteten.

Am 28. Juni haben wir auf Heu, getrocknete Futterkräuter, Stroh und Häcksel einen Ausfuhrzoll von Fr. 50 per 100 kg. gelegt, was einem Ausfuhrverbot gleichkommt. Damit wollten wir

424

verhindern, daß durch plötzliche Massenaufkäufe die im Lande verfügbaren Vorräte ins Ausland wandern, zum Nachteil unserer notleidenden Landwirte, die gleich hohe Preise zu zahlen bereit wären.

Auf die Beschwerde Italiens, daß dieser Ausfuhrzoll nicht in den dem Handelsvertrag beigefügten Tarifen vorgesehen, somit vertragswidrig sei, und nachdem Österreich-Ungarn sein Heuausfuhrverbot, gegen das wir gestützt auf den Handelsvertrag Einsprache erhoben hatten, aufgehoben, haben auch wir am 25. November 1893 die Heuausfuhr wieder freigegeben.

Im August und September folgte dann eine zwar kürzere, 46 Tage dauernde, aber für uusern Viehbestand nicht minder schädliche zweite Trockenperiode, welche vielerorts die Hoffnung auf einen ergiebigen zweiten und dritten Schnitt für Dürrfutter zu nichte machte und in mehreren Kantonen das Grünfutter wieder knapp werden ließ.

Mit seinem Kreissehreiben vom 4. Juli hatte unser Landwirtschaftsdepartement sämtliche Kantonsregierungen eingeladen, die Vorsteher der kantonalen landwirtschaftlichen Verwaltungsabteilungen gegen Ende September zu einer Konferenz nach Bern abzuordnen, zur Beratung über die gegen den bevorstehenden Mangel an Winterfutter zu ergreifenden Maßnahmen, und dieselben ersucht, bis dahin Erhebungen zu veranstalten, inwieweit die Futterernte, sowie die bereits von auswärts beschafften Futtermittel genügen, welche Anschaffungen zu machen sein werden, eventuell ob und auf welche Weise der Viehstand noch zu vermindern sei.

Die über diese Erhebungen eingegangenen Berichte sind an der erwähnten Konferenz am 25. und 26. September noch mündlich ergänzt worden. Wir übermitteln Ihnen im Anschluß au diese Botschaft das auf stenographischer Grundlage ausgearbeitete Protokoll über die Verhandlungen dieser Konferenz, an der 21 Kantone, 5 landwirtschaftliche Hauptvereine und Genossenschaftsverbände und die landwirtschaftliche Abteilung des Polytechnikums vertreten waren.

Aus diesen Berichten ergiebt sich, daß der Futtermangel ein örtlich sehr verschiedener ist. Die geringsten Dürrfutteremten wurden im Gebiete der Juraformation von Genf bis Schaffhausen, in der Broye-Ebene, ferner im bernischen See- und Mittellaude, sowie im Tessin gemacht, während in der Central- und Ostschweiz die Gesamtfutterernte befriedigend bis gut ausfiel. Der Nährwert des diesjährigen Heues wird gegenüber dem gewöhnlicher Jahre ziemlich allgemein um 20 bis 25 °/o höher geschätzt.

425 Unser Landwirtschaftsdepartement hat durch die agrikulturchemische Untersuchungsstation in Zürich Analysen von Heu ab solchen Gütern machen lassen, von denen solches schon in frühern Jahren untersucht wurde. Es wurde nur ein verhältnismäßig wenig erhöhter Gehalt an Eiweiß, Fett und Kohlehydraten gefunden. Der höhere Wert des diesjährigen Futters muß daher auf der bessern Verdaulichkeit, das heißt auf dem höhern Gehalt desselben an verdaulichen, beziehungsweise wirklichen Nährstoffen beruhen. Nach Wolff*) schwankt nämlich der Verdauungskoeffizient bei Wiesenheu für die organische Substanz zwischen 46 und 71, für das Rohprotein zwischen 42 und 72, für das Rohfett zwischen 10 und 63 und fqr die stickstofffreien Extraktstoffe zwischen 49 und 76.

An der Konferenz wurde, unter Berücksichtigung dieses Mehrwertes und in der Annahme, daß das meiste Getreidestroh und die bessere Rietstreue verfüttert werde, der Ausfall bis auf 10 % einer Mittelernte oder des Bedarfes an Winterfutter für unsern Viehstand geschätzt, so daß von den 1,212,000 Stück Riudvieh jeden Alters und Geschlechtes, die 1886 gezählt wurden, uuter Umständen für über 100,000 Stück das Futter von auswärts be-^ schafft oder eine ebenso hohe Stückzahl noch beseitigt werden müßte, falls dies nicht schon geschehen ist.

Im Verlaufe des Sommers wurde überall außergewöhnlich viel einheimisches Vieh geschlachtet. Solothurn schätzt die dadurch bewirkte Verminderung des Viehstandes auf 10 bis 15 °/o, Schaffhausen beziffert den Abgang von Großvieh auf 450 Stück oder auf 7,2 °/o, den von Kleinvieh auf 200 Stück oder cirka 9 °/o. Die Viehzählung im Kanton Aargau ergab eine Verminderung des Rindviehes um 9 % ; diejenige von Genf eine solche von 12,9 %.

Die Vieheinfuhr wurde auf ein noch nie dagewesenes Minimum herabgedr.ückt, wie nachstehende Tafel zeigt.

*) Landwirtschaftliche Fütternngslehre von Dr. E. Wolff. Berlin 1888.

Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. V.

28

426

Vieheinfuhr.

II. und III.

II. und III.

Quartal 1890/1892 Quartal Durch1893.

schnitt.

Gattung,,

Pferde

(%u\ \Wert

Ochsen und Stiere . |^t Kühe und Kinder . ||^ Jungvieh u. Mastkälber / ^t Kälber bis 60 kg. .{^rt 0 Schweine.

.

. . \Wert {Qh\

Schafe und Ziegen . < ^ert

3,750 2,471,312 24,772 12,946,196 6,308 2,151,172 10,376 1,427,123 2,170 116,315 35,133 3,445,809 41,735 1,320,093

2,976 1,967,136 10,947 5,819,259 1,774

611,183 7,967 913,933 1,866

87,506 13,341 1,094,706 33,120 1,018,440

I»«!'

Differenz.

fcSlÊ

ss*!

oe »."öS *· .e o e

5-^-g 5 = 5 --

774

-- 504,176 -- 13,826 -- 7,126,937 -- 4,534 -- 1,539,989 -- 2,409 -- 513,190 --

305

-- 28,809 -- 21,792 -- 2,361,103 --

8,615

--

301,653

79,4 79,ff 44,s 44,9 28,1 28,* 76,8 64,o 85,9 75,3 38,o 31,8

79,* 77,1

Somit sind einzig in dem halben Jahre vom 1. April bis 1. Oktober für Fr. 12,365,852*) weniger Tiere eingeführt worden, als dies während dem gleichen Zeitraum in den Jahren 1890, 1891 und 1892 durchschnittlich der Fall war. Gleichzeitig verminderte sich die Einfuhr von frischem Fleisch und Fleischkonserven um 6758 Kilocentner, oder um 51,4 °/o im Werte von Fr. 1,000,546.

Dagegen war der Wert der ausgeführten Tiere im zweiten und dritten Vierteljahr um Fr. 797,956 höher als in den gleichen Quartalen der drei vorhergehenden Jahre.

Außerordentlich angewachsen ist die

*) Nach den Angaben der Quartalhefte der eidgenössischen Handelsstatistik. Nach den dieses Jahr von den eidgenössischen Grenztierärzten ermittelten Werten würde die Differenz Fr. 13,357,843 betragen.

427

Einfuhr von Futtermitteln.

DurchII. und III.

schnitt II. und III. Quartal Quartal 1893.

1890/92.

Kraftfuttermittel . { ^ert TT

(

0

Q.

\ Wert

Laub, Schilf, Stroh / ^eft Mais Hafer

{ Vert .

{fort

25,294 350,102 70,363 480,326 60,9«9 304,945 153,756 2,617,971 265,638 4,911,079

200,168 2,736,297 150,188 1,802,256 95,216 809,336 323,024 5,652,920 301,087 5,419,566

= -- ·= t

Differenz.

Jj »Sa "Sjï m « t. ® 0 <·§£ *"-=,« "5 0 =^Ä

I~ = s 4- 174,874 -j- 2,386,1 95 4- 79,825 + 1,321,930 4- 34,227 4- 504,391 -)- 169,268 + 3,034,949 4- 35,449 -i- 508,4b7

791, 7Kl,e

213,4 375,2 156,i 265,4 210,i 215,o 113,3 110,4

Somit wurden allein im Sommerhalbjahr für Fr. 7,755,952 mehr Futtermittel eingeführt als im Durchschnitt der drei Sommerhalbjahre 1890/92.

Alle diese Ziffern führen eine deutliche Sprache!

Da über die Lage, wie sie sich bis Ende September gestaltete, das erwähnte Konferenzprotokoll ausführlich Aufschluß giebt, so können wir uns hier kurz fassen. Wir möchten nur auf einen Punkt aufmerksam machen.

Die Einrichtung des Verdauugskanales unserer Nutztiere, namentlich der Wiederkäuer, bedingt, daß das Futter neben den für die Erhaltung des Lebens, das Wachstum des Körpers und für die Erzeugung der verlangten Leistungen notwendigen verdaulichen Nährstoffen auch ein bestimmtes Volumen, beziehungsweise einen gewissen Gehalt an sogenannter Rohfaser bieten soll. Diese Rohfaser wird vorzugsweise durch das Rauhfutter, nämlich durch das Heu, Emd, Stroh, Spreu und die Streue geliefert, und man nimmt an, daß ungefähr zwei Dritteile der gesamten-Futtertrockensubstanz durch Rauhfutter gebildet werden sollten.

An der Konferenz der kantonalen Regierungsabgeordneten wurde nun besonders betont, daß die diesjährige Ernte, trotz des großen Ausfalles, reichlich genüge, um unsern Viehstand mit dem n o t w e n d i g e n Rauhfutter zu versehen, vorausgesetzt, dass die Vorräte im Lande angemessen verteilt werden, und daß es nicht

428 wirtschaftlich sei, zu deu gegenwärtigen hohen Preisen Heu aus dem Ausland einzuführen, weil in dem zur Zeit beispiellos billigen Getreide und dessen Abfällen aus der Mühlen-, Brenn- und Brauindustrie, sowie in den Rückständen der Ölfabriken und anderer Gewerbe, die in einem Kilocentner Heu enthaltenen Nährstoffe um e i n i g e F r a n k e n billiger erworben werden können. Es müssen demnach unsere Landwirte befähigt werden, sich dieser sogenannten Kraftfuttermittel zweckmäßig zu bedienen, die einen, um w e n i g e r oder gar kein Heu a n s c h a f f e n zu müssen, die ändern, u m s o l c h e s b e d ü r f t i g e n F a c h g e n o s s e n a b g e b e n zu können.

Die Beratungen der Konferenz führten zu dem einstimmigen Gesuch, es möchte für die Belehrung der Landwirte über die zweckmäßige Benützung der Futtermittel durch vom Bunde zu veranstaltende Ausbildung der kantonalen landwirtschaftlichen Wanderlehrer gesorgt werden ; neben der Rückvergütung des Einfuhrzolles auf Mais sei unter schützenden Bestimmungen auch der Zoll auf andere Getreidearten und der auf Futtermehle zurückzuvergüten ; und es möchte der Bund die Hälfte der Auslagen übernehmen, welche die Kantone für Milderung der Futtemot zu gunsten bedürftiger Landwirte bereits gemacht und noch zu machen beschlossen haben.

Unser Landwirtschaftsdepartement hat sofort alle Kantone eingeladen, ihre Wanderlehrer je nach deren Sprache nach Zürich oder Lausanne abzuordnen. In Zürich wurden unter Leitung von Lehrern der landwirtschaftlichen Abteilung des Polytechnikums, in Lausanne unter der von Mitgliedern des Lehrkörpers dur kantonalen waadtländischen landwirtschaftlichen Anstalt in Vorträgen und freien Besprechungen die nach dem gegenwärtigen Stand unserer Kenntnisse für die Futtermischungen und die Fütterung maßgebenden Grundsätze klargelegt, das Verfahren und die Berechnungen eingeübt, um die vorhandenen Futtervorräte zweckmäßig zu verwenden und das Fehlende richtig und möglichst billig zu beschaffen. Ein fernerer Verhandiiungsgegenstand betraf den Ersatz des Strohes und der zur Fütterung zu verwendenden Riedstreue durch andere Streuematerialien und durch entsprechende Stalleinrichtungen.

Es handelte sich hauptsächlich darum, bei den Wanderlehrern ein auf zuverlässigen Grundlagen beruhendes Lehrverfahren zu erzielen und zu vermeiden,
daß durch Widersprüche das nicht immer leicht zu gewinnende Vertrauen der Landwirte erschüttert werde.

Sämtliche Kantone haben Wanderlehrer abgeordnet, und zwar 63 nach Zürich und 23 nach Lausanne. Obwohl es bei dem verschiedenen Bildungsgrad der Teilnehmer sehr schwierig war, das

429 nicht besonders einfache Gebiet aus der Agrikulturchemie und Tferphysiologie in der kurzen Zeit zu jedermanns Zufriedenheit zu behandeln, so scheint doch, daß der Hauptzweck erreicht wurde und daß die Wanderlehrer eine erfreuliche ThätigUeit entwickeln.

Am 3. Oktober erließen wir ein Kreisschreiben an sämtliche Stände (Bundesbl. IV, 374), in dem wir uns bereit erklärten: 1. Ihnen zu beantragen, es seien den Kantonen 50 °/o derjenigen Kosten und Ausgaben aus der Bundeskasse zurückzuvergüten, die ihnen durch Ermäßigung der Futterpreise, durch Übernahme der Transportkosten und von Kosten der Geldbeschaffung zu gunsten bedürftiger Landwirte erwachsen.

2. Für Mais die in der Bekanntmachung des Zolldeparternents vom 25. Mai laufenden Jahres aufgestellten Bedingungen (Bundesbl. III, 142) unverändert fortbestehen zu lassen.

Bezüglich der übrigen Futtermittel haben wir darauf aufmerksam gemacht, daß alle Gesuche um Zollrückerstattung durch die Kantonsregierungen uns, beziehungsweise dem Zolldepartement direkt eingereicht und daß daherige Sendungen an die Adresse der Kantonsregierungen eingeführt werden müssen, daß ferner nicht für jede Futterart die Zollbefreiung von vorneherein zugestanden sei, sondern daß die Kantonsvegieruagen sich jeweilen darüber zu vergewissern haben, ob für andere Futtermittel, deren Beschaffung in Aussicht genommen ist, Zollrückvergütung bewilligt werde.

Für Futtermehle französischer Herkunft wird keine höhere Zollriickvergütung gewährt, als für solche aus Vertragsstaaten.

Endlich wurden die Regierungen darauf hingewiesen, daß sie dem Bunde gegenüber die Garantie zu übernehmen haben, daß die Rückerstattung nur solchen Bezügen zu gute kommt, die für Linderung der Futternot bestimmt sind, und daß die Zollrückver' gütungen nur für solche Sendungen bewilligt werden können, die bis Ende Februar 1894 zur Einfuhrverzollung gelangt sind.

Über die bisherigen Zollrückvergütungen giebt nachstehende Tabelle Aufschluß.

430

Zollrückvergütungen auf Mais in Körnern und Futtermehl zur Viehfütterung.

(Bnndesratsbsschlnsse vom 19. Mai 1893 und 19. Juni 1893.)

Rekapitulation nach Kantonen vom 22. Juni bis und mit 30. November 1893.

Kantone.

Zürich . .

Bern Luzern Uri Schwyz .

Obwalden Nidwaiden Glarus Zu» Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rli. .

S t . Gallen . . . .

Graubünden Âurgau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuen bürg Genf

. . .

Mehl.

Mais.

Fr.

Fr.

10,990. --

. . . .

200. -- 5^080. --

. . .

. . .

i5ooo. -- 1,400. --

Gesamttotal

80 16 -- --

30.

817.

12,678.

3,331.

150.

2,642.

1,638.

42 10 15 74 66 85 --

1,580.

45.

3,673.

165.

15.

14,135.

82 37 13 90 -- 06

3,562. 50

659. 98 555. --

22,232. 50

92,131. 73

.

Total

1,391. 59

46,754.

1,626.

60.

180.

.

114,364. 23

431 Drei Kantone haben angefragt, ob auch für Hafer, Gerste und Roggen der Einfuhrzoll rückvergütet werde. Wir glaubten diese Frage nur mit Bezug auf den Roggen bejahen zu sollen, indem jedes Jahr größere Mengen Hafer für den gewöhnlichen Unterhalt der Pferde eingeführt werden und weil sowohl für Hafer als für Gerste es uns unmöglich schien, eine zuverlässige Kontrolle gegen mißbräuchliche Verwendung zu handhaben. Beide Getreidearten lassen sich zudem durch eine Reihe anderer Futtermittel für die Viehfütterung leicht ersetzen.

Über die Auslagen, die den Kantonen behufs Linderung der Futternot erwachsen sind und voraussichtlich noch erwachsen werden, giebt die nachstehende Tabelle annähernd Auskunft.

432 Veranschlagter Zinsausfall.

Eautone.

Fr.

Zürich

Frachtkosten.

Fr.

,

Preisermäßigung.

Fr.

Anderweitige Auslagen (vida Bemerkungen).

Fr.

120,000. --

82,719. 75

48,510. --

Lnzern

Schwyz

131,229. 75 --

--

8,000. --

Uri -- 450.--

300,--

. 600.--

600.--

Obwalden . . . .

Nidwaiden

. . .

12,000. --

--

--

1,000. -- Gratis abgäbe

4,500.-- = 15°/o

Glarus Zag

1,400. --

Freibarg . . . .

35,000. --

Solothurn . . . .

Baselstadt . . . .

--

11,495.95

6,200. --

--

6,000. --

->-

6,000. --

--

20,700. --

Schaffhausen

6,275. --

12,134. 20

--

-- . . .

--

--

--

4,000. --

800.--

--

.

. . .

500.--

31,925. 25 101,521. 20

15,700. --

St. Gallen

2,350. --

23,100. --

--

.

600.--

13,400. --

5,000. --

Appenzell A.-Eh. .

Appenzell I.-Rh. .

Graubünden . ...

Aargan Thnrgau . . . .

2,400.--

Tessin .

5^00. --

-- 3,600.--

40,000. --

35,000. -

1,550. --

.

4,000. --

-- 20,600. --

-- 1,500.--

. . .

Genf Total

--

19,959. 20 · . .

4,000. -- 5,500. --

800.--

1,600. --

-- 2,000. --

2,400. -- 31,200. -- 20,000. --

25,000. --

100,000. --

Waadt . . . .

Wallis .

. .

Nenenbnrg

12,000. --

12,000. --

Baselland . . . .

. .

20,000. -- 8,000. --

= 20 %

. . . .

. Fr.

120,000. --

= 20%

Bern

Total

der voraussichtlichen.

Auslagen.

110,000. --

110,000. --

179,644. 75 111,505. 95 341,034.20

63,875. 25 736,060. 15

433

BernerIsiangeii.

Zahl der bedürftigen Landwirte 6772; zuzukaufendes Futter 42,763 q. = Fr. 614,94,7; hiervon üher^ nimmt der Kanton 20 °/o i unterstützt Gemeinden, die Futterankäufe subventionieren.

Zinsausfall auf Maisankaufen Fr. 50,235; Lagerung und Fracht Fr. 48,510; Zinsvergütung an Verband bernischer Genossenschaften fllr Futterankäufe Fr. 2484. 75; Zinsverlust auf Darleihen Fr. 20,000 ; Zinsausfall von Heu- und Strohkaufen Fr. 10,000.

Ankauf von 145 Wagenladungen Mais; der kantonale Beitrag kann noch nicht bestimmt festgesetzt : werden, dtlrfte aber, inklusive Bundesbeitrag, Fr. 20,000 nicht übersteigen.

Ankauf von 150U q. Mais, 1000 q. Erlisch und 300 q. Mehl = Fr. 40,000 ; hiervon Übernimmt der Kanton 20 °/o = Fr. 8000.

T Ankauf von 53 Wagen Mais, 4 Wagen Weizenkopfmehl, 2 Wagon Erdnussmehl und l Wagen Hafer ~ L 60 Wagen; hiervon Übernimmt der Kanton die Fracht à Fr. 200 per Wagen = Fr. 12,000.

Ankauf 8 Wagen Mais, 5 Wagen Erdnusskuchen ; hiervon übernimmt der Kanton den Zinsausfall = Fr. 450, Fracht = Fr. 300, Honorierung der Verkaufsstellen Fr. 400, anfälliger Gewichtsverlust Fr. 200, eventuelle Gratinabgabe an Arme = Fr. 1000.

Ankauf 20 Wagen Kraftfutter =: Fr. 30,000; hiervon Übernimmt der Kanton Fr. 4500 = 15 %, Zins auf 6 Monate = Fr. 000, Fracht = Fr. COO; Abhaltung von Vortragen, Druckarbeiten, Broschüren etc.

= Fr. 500.

Verzichtet zur Zeit auf Bundeshlllfe, da Futterausfall höchstens 10--12 % einer Mittelernte.

Ankauf 30 Wagen Kraftfutter, kantonaler Kredit = Fr. 4.0,000 ; hiervon Zins auf l Jahr à 3,5% = : Fr. 1400; hierzu Schuldnachlass an bedürftige Bauern im Maximum Fr. 12,000.

' Preisermässigung auf Mais, Malz, Hafer und Heu Fr. 23,100; Transportkosten in die Depots und von diesen nach den Verteilungsplätzen Fr. 11,495. 95; liureau- und Verwaltungskosten, für Arbeiten etc.

Fr. 10,705. 25; Kosten der Magazinierung Fr. 21,160; Zinsansfall auf einem Darleihen von Fr. 1,320,000 i während 9 Monaten Fr. 35,000.

Keine Antwort.

Futterankauf Fr. 16,800; hiervon Übernimmt der Kanton im Maximum Fr. 6000, zur Hälfte durch . den Bund zu tragen.

Ankauf von Futtermitteln = Fr. 209,326. 70; von Futtersämereien Fr. 7614. 30; Transportauslagen Fr. 13,025. 01; Verwaltungskosten Fr. 449; Total Fr. 230,415. 01; ein Anleihen zinsfrei, ein zweites à 3V« V» verzinslrar = Fr. 5000; Rabatt ab Barzahlungen
= Fr. 700; eventuell Preisermässignngen Fr. 15,000 = Total Fr. 20,700. ' Mindereinnahme bei Abgabe des angekauften Futters Fr. 4134. 20 ; Beitrag für Ankauf von 2000 q.

Futter à Fr. 4 per q. = Fr. 8000, Kosten des Lagerhauses = Fr. 1250 ; Zinsausfall = Fr. 6275 ; Ersatz fllr verlorene Säcke = Fr.. 300.

Verzichtet auf Bundeshlllfe.

Voraussichtlich ist Staatshlilfe nicht nötig; sollte im Frühjahr der Heupreis noch steigen, so würde L der Kanton Fr. 4000 zur Beschaifung von Kraftfutter auswerfen.

( Ankauf von Chilisalpeter Fr. 27,850 ; hiervon »hernimmt der Kanton 10 ü/o nebst Fracht rund Fr. 4000 i Unkosten tur Stollvienbezng Fr. 2UO; Kosten oev FutterungsKurse Fr. 950; anderweitige Auslagen Fr. 350; ( Mais- und Mehlbezüge tonnen nicht kontrolliert werden.

f Futterankäufe Fr. 80,000 ; hiervon Zinsausfall bis 15. Januar 1894 = Fr. 800 ; Auslagen für Magazin, L Camionnage, Distribution etc. Fr. 800.

Keine Antwort.

f Darleihen an Gemeinde Diessenhofeu im Betrage von Fr. 30.000, 'rückzahlbar in 8 Terminen auf l Martini 1894, »5 und »9 ; hiervon trägt der Kanton den zmsausfall a 4 "/o = Fr. 2400.

( Futteraukauf 10,300 q. ; hieran Dezahlt dar Kanton Fr. 2 per q. = Fr. 20,600; Transportkosten = (. ür. ütiUU; Zinsverlust = Hr. 51)00; Verteilungs- und Verwaltungstosten = Fr. 2000.

r Der Kanton gewährt für Futterankäufe zinsfreie Darleihen auf 6 Monate und überdies Subsidien an L landwirtschaftliche Genossenschaften ; Auslagen cirka Fr. 17--20,000.

Keine Antwort.

( Ankauf von Futtersiiraereien, Futtermittel, Streuematerialien und Düngemittel im Werte von Fr. 630,000 ; hiervon trägt der Kanton den Zins = Fr. 40,000; Transportkosten = Fr. 35,000; Lokalmiete für Auf*. bewabrung = i'r. 15,000; Verschiedenes = Fr. 10,000.

Ankauf von Heu und Kraftfutter.

[

[ [

[ [

434

Wir haben Qoch Ihre Genehmigung unserer Beschlüsse zu erbitten.

Dabei glauben wir davon absehen zu dürfen, neuerdings die Bedeutung der Viehzucht und der Viehhaltung für unsere fast ausschließlich auf diese Betriebszweige angewiesene Landwirtschaft zu betonen und die Folgen zu berechnen, die jeder Futterausfall für letztere haben muß.

Die Zahlen, die wir angeführt haben, beweisen, welche Anstrengungen gemacht und welche Opfer gebracht worden sind, um diese Folgen nach Möglichkeit zu mildern. Diese Zahlen werden aber bis zum Ende der Winterfütterung noch bedeutend anschwellen. Sie geben übrigens auch dann noch kein richtiges Bild von der wirklichen Sachlage, indem sie keinen Aufschluß geben weder über die Mehrleistung der Landwirtschaft zu gunsten der Viehhaltung gegenüber ändern Jahren, noch über die Auslagen, die für Streuematerial und Stalleinrichtungen gemacht werden mußten. Ein günstiger Herbst hat zwar die Entwicklung der Wurzelfrüchte über Erwarten gefördert und die Ausnutzung der Herbstweide ermöglicht. Auch haben sich die Viehpreise erholt und man darf mit dem Viehexport nachträglich zufrieden seinf Immerhin werden Jahre vergehen, bis die geleerten Räume unserer Ställe wieder besetzt sind und das für die Ausnutzung unseres Bodens notwendige Betriebskapital wieder ergänzt ist.

Dieser Kapitalverlust ist es eben, der -- gegenüber Krisen, welche die Industrie, oder andere landwirtschaftliche Betriebszweige wie z. B. Obst- uad Weinbau hin und wieder treffen -- die Folgen eines allgemeinen Futterausfalles so besonders verhängnisvoll macht.

Günstige Jahre können dem Industriellen den entgangenen Gewinn, dem Arbeiter den zeitweise herabgesetzten Lohn, dem Wein- und Obstbauer seine Auslagen wieder einbringen. Ein günstiges Futterjahr würde den Schaden, der die Landwirtschaft jetzt getroffen hat und noch trifft, doppelt fühlbar machen, weil der verminderte Viehstand dieses Futter nicht ausnützen kann ; es fehlt dann an ,,Futterverwertern a .

Wenn somit der Staat indirekt durch Verbreitung von geeigneter Belehrung, durch Erleichterung des Bezuges von Futtermitteln und direkt durch Aufwendung von Geldmitteln der Landwirtschaft hilft, diesen Kapitalverlust möglichst zu beschränken, so trägt er damit zur Erhaltung des nationalen Gesamtvermögens bei, und man darf diese Leistungen nicht als Begünstigung
einer besondern Berufsklasse darstellen; denn ein solcher Verlust trifft sämtliche Bürger, so wie die Äufnung des Landesvermögens allen mehr oder weniger zu gute kommt.

435 Auch wenn unsere Landwirtschaft kapitalkräftiger wäre, als sie es ist, und wenn es mit der fachlichen Ausbildung besser stände, als dies der Fall, wäre unter den obwaltenden Verhältnissen das staatliche Eingreifen voll gerechtfertigt.

Die vorstehende Tabelle giebt nicht ganz sichere Anhaltspunkte über die finanzielle Tragweite unseres Beschlusses ; immerhin haben wir Grund, anzunehmen, daß die Summe von Fr. 500,000 als Beitrag des Bundes nicht wird überschritten werden.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den G.Dezember 1893.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Schenk.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Bingier.

436

(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Maßnahmen des Bundes gegen die Futternot.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 6. Dezember 1893, beschließt: I. Der Bundesrat wird bevollmächtigt: 1. den Kantonen 50 °/o derjenigen Kosten und Ausgaben aus der Bundeskasse zurückzuvergüten, die ihnen durch Ermäßigung der Futterpreise, durch Übernahme von Transportkosten und von Kosten der Geldbeschaffung zu gunsten bedürftiger Landwirte erwachsen; 2. für Mais in Körnern die in der Bekanntmachung des Zolldepartementes vom 25. Mai laufenden Jahres aufgestellten Bedingungen unverändert fortbestehen zu lassen ; 3. für Futtermehl und andere Futtermittel, die an die Adresse der Kantonsregierungen gesandt werden, den Einfuhrzoll unter den ihm geeignet scheinenden Bedingungen und Einschränkungen ebenfalls zurückzuvergüten.

437

II. Die Kantonsregierungen haben dem Bunde gegenüber die Garantie zu übernehmen, daß die Rückerstattung nur solchen Bezügen zu gute kommt, die für Linderung der Futternot bestimmt sind.

III. Zur weitern Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung der Zollrückvergütungen wird festgesetzt, daß diese nur für solche Sendungen bewilligt werden können, die bis spätestens Ende Februar 1894 zur Einfuhrverzollung gelangt sind.

IV. Dem Bundesrate wird der zur Durchführung dieses Beschlusses erforderliche Kredit erteilt.

V. Dieser Beschluß tritt, als dringlich und nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

VI. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Maßnahmen des Bundes gegen die Futternot. (Vom 6. Dezember 1893.)

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Jahr

1893

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52

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13.12.1893

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423-437

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10 016 401

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