352

#ST#

Bekanntmachungen von

Departements und ändern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bekanntmachung.

Wir machen die kantonalen Behörden aufmerksam auf ein vor kurzem von den französischen Kammern genehmigtes Gesetz über Veröffentlichung der Urteile betreffend Interdiktion oder gerichtliche Vormundschaft (siehe Journal officiel, Chambre, Compte rendu, pag. 879).

Dieses Gesetz wird den kantonalen Behörden die Kontrolle über die Handlungsfähigkeit der Franzosen, welche sich um ein kantonales Bürgerrecht bewerben, erleichtern. Es verfügt nämlich, daß jeder, Interdiktion oder gerichtliche Bevormundung, verfügende Entscheid auszugsweise durch den Sachwalter (Avoué), welcher den Entscheid veranlaßt hat, der Gerichtskanzlei des Geburtsortes des Bevormundeten übermittelt werden soll, und zwar innerhalb Monatsfrist, vom Tage des Inkrafttretens des Entscheides an gerechnet.

Binnen 14 Tagen muß besagter Auszug vom Gerichtsschreiber in ein besonderes Register protokolliert werden und jedermann kann von diesem Protokoll Kenntnis nehmen, beziehungsweise sich eine Abschrift desselben ausstellen lassen.

353 Es wird also genügen, von den Franzosen, die sich bei unseinbürgern wollen, eine authentische Erklärung der Gerichtskanzlei ihres Geburtsortes zu verlangen, um festzustellen, ob sie volle Handlungsfähigkeit besitzen oder nicht.

B e r n , den 7. Juni 1893.

Schweiz. Departement des Auswärtigen, Politische Abteilung.

Bekanntmachung.

Das niederländische Generalkonsulat ersucht uns, die Bestimmungen von Ziffer 5, Art. 7 des niederländischen Gesetzes vom 12. Dezember 1892, die niederländische Staatsangehörigkeit und den Verlust derselben betreffend, zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Diese Bestimmung lautet wie folgt: ,,Der Verlust der niederländischen Staatsangehörigkeit erfolgt i ,,5. durch 10jährigen, nicht durch Staatsdienst veranlaßten und fortdauernden Aufenthalt im Auslande,, d. i. außerhalb desKönigreichs oder dessen Kolonien und Besitzungen, sofern vor Ablauf dieser Frist der Abwesende dem Bürgermeister oder sonstigen Oberhaupt der Lokalbehörde seines letzten Aufenthaltsortes im Königreich oder in dessen Kolonien oder Besitzungen in anderen Weltteilen, oder dem niederländischen.

Gesandten oder Konsularbeamten in seinem jeweiligen Aufenthaltsort nicht seine Absicht kundgiebt, Niederländer zu bleiben.

,,Die 10jährige Frist beginnt von: neuem zu laufen am Tage des Empfangs dieser Erklärung. Für Minderjährige beginnt die Frist mit dem Tage, an welchem sie nach niederländischem Rechte großjährig werden.tt B e r n , den 9. Juni 1893.

Eidg. Departement des Auswärtigen, Politische Abteilung.

354

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat.

1893.

1892.

Zu- oder Abnahme.

Januar bis Ende April .

Mai Januar bis Ende Mai . .

2682 664 3346

3050 921 3971

--368 --257 -- 625

B e r n , den 12. Juni 1893.

[B.-B. 93. II. 1027.]

Eidg. Auswanderungsbureau, Administrative Sektion.

Bekanntmachung.

Laut Mitteilung der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin sollen in nächster Zeit auf Veranlassung des preußischen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, im Institut für Infektionskrankheiten in Berlin unentgeltliche Vorlesungen fllr praktische Ärzte Über Cholera abgehalten werden. Jeder Cyklus dieser Vorlesungen ist auf eine Woche und auf täglich zwei Stunden berechnet. Es können dazu etwa 50 Zuhörer zugelassen werden.

Für den ersten Cyklus ist vorläufig der 26. Juni als Anfangstermin in Aussicht genommen. Sollten sich Teilnehmer in genügender Zahl finden, so würde mit dem 3. Juli ein zweiter einwöchentlicher Kursus beginnen und unter der gleichen Voraussetzung ist selbst die Abhaltung eines dritten Kurses wahrscheinlich.

Sollten kantonale Behörden in der Lage sein, Ärzte an diese Kurse abzuordnen, oder Schweizer Ärzte von sich aus daran teilzunehmen wünschen, so ist dem unterzeichneten Departement möglichst bald hiervon Mitteilung zu machen, worauf dasselbe die in diesem Falle notwendige diplomatische Vermittlung eintreten lassen wird. Dagegen kann eine finanzielle Beitragsleistung von Seiten des Bundes nicht in Aussicht gestellt werden.

B e r n , den 6. Juni 1893.

Eidg. Departement des Innern.

355

22. Wochenbulletin über die Ehen, Grebixrten und Sterbefälle in den Städten ZUrlch (103,271 Einwohner), Groß-Genf (78,777 Einw.), Basel (76,514 Einw.), Bern (47,620 Einw.), Lausanne (35,623 Einw.), St. Gallen (30,934 Einw.), Chaux-de-Fonds (27,511 Einw.), Luzern (21,778 Einw.), Biel (17,395 Einw.), Winterthur (17,125 Eiaw.), Neuenburg (16,772 Ebw.), Herisau (14,020 Einw.), Schafthausen (12,637 Einw.), Freiburg (12,567 Einw.), Locle (11,707 Einw.), deren Gesamtwohnbevölkerung, auf die Mitte des Jahres 1893 berechnet, 524,251 beträgt. Man ging bei dieser Berechnung von der Annahme aus, daß die Bevölkerung sich während der letzten Jahre in dem gleichen Maße vermehrt habe, wie während der Periode 1880--1888.

22. Woche, vom 28. Mai bis zum 3. Juni 1893.

Während dieser Woche sind dem eidg. statistischen Bureau von den Civilstandsbeamten der 15 obgenannten Städte 109 Ehen, 282 Geburten (mit Einschluß der Totgeburten) und 221 Todesfälle angezeigt worden. Außerdem von auswärts: 15 Geburten und 35 Sterbefälle.

Die nachfolgende Zusammenstellung giebt uns die Zahl der ehelichen und unehelichen Geburten, der Totgeburten und der Kindersterblichkeit an.

Vom 28. Mai bis zum 3. Juni.

Der Wohnbevölkerung angehörend . . . .

Auswärtige Zusammen In einer Gebär- oder Krankenanstalt Geborene oder Gestorbene Wovon Auswärtige . .

Lebendgeburten.

Ehelich«.

Totgeburten.

Unehe- Ehe- Uneheliche. liehe. liche.

Gestorbene

(ohne àie Totgeburten) Uahr von 1--i Jahren Eheliche.

2

37

2

38

1 29 16 2 8 1 6 Unter der Gesamtza hl waren v« rkostj eldet

3

256

8 264

18 6

6

24

7

1

1

1 1

Uneheliche.

EheUneheliehe. liche.

6

17 9 6 " 26

5

12 9

1

2 2

--

Nach dem Alter ausgeschieden, verteilen sich die Sterbefälle (mit Ausschloß der Totgeburten) wie folgt :

Vom 28. Mai bis zum 3. Juni.

Männlich "Weiblich Zusammen

0--1 Jahr.

Unbe1--4 5--19 20--89 40--59 60-79 80 inihr manntes Jahr«. Uhr«. Jthrin. Jahr». Jihrn. und Jahrin. Alter.

23 21

13 15

12 12

21 19

24 21

35

27

4 8

44

28

24

40

45

62

12

1 -- 1

356 Auf ein Jahr una. 1000 Einwohner berechnet, ergieht sich für obgenannte 16 .Städte (mit Ausschluß der Sterbefalle der von auswärts gekommenen und hier nicht zur Wohnbevölkerung gezählten Personen) folgende Totalsterblichkeltszlffer : Wahrend der entsprechenden Woche im Jahre

Während der an folgenden Tagen zu Ende gegangenen Woche

am , .

.'

3. Juni 1893 22.0 Sterbefalle auf 1000 Einwohner 27. Mai 25.0 ,, n ,, n 23.7 ,, ,, 20. .

^·8 n » n ft 13. , Die Geburtenziffer beträgt 27.i auf 1000 Einwohner.

1893.

1891

18.8 21.5

21.1 20.8 20.4 19.«

16.i 18.« 1891.

Vom 29. Mai Vom 28. Mal Vom 31. Mal bis 4. Juni.

bis 3. Juni.

bis 6. Juni.

Wovon Wovon Wovon Total. AusTotal. Aus- Total. Answärtige.

wärtige.

w&rtigti.

Todesursachen.

2. Masern 3. Scharlachfieber 4. Diphtheritis und Group 5. Keuchhusten 6. Kotlauf 7. Typhus abdominalis . .

8 . Kindbettfieber . . . .

1892.

1892

.

. .

5 3 19 1

1

6

3

. .

. .

9. Durchfall der kleinen Kinder 10. Lungentuberkulose . . . .

11. Andere tuberkulöse Krankheiten 12. Akute Krankheiten der Lunge 13. Organische Herzfehler . . .

14. Schlagfluß

2 3 1 6 3

1

19 32 12

1 3 2 2

13 33 15

1

5

3

2 3

1

2

22 8

1

19 7

8 5

1

4 3 2

12 40 12

20 9

4

4

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4 --2 2

--

15. Gewaltsamer 16.

,, 17.

,, 18.

,,

Tod: Unfall . .

,, Selbstmord ,, Mord . .

,, Unbestimmte Todesursache .

5 8 --

19. Angeborene Lebensschwäche 20. Altersschwäche . . . . .

-- 14 14

21. Andere Todesursachen . . .

22. Ohne ärztliche Todesbescheinigung .

Zusammen

86 -- 256

1 2 -- --

7 7 2

1 2 1 --

1

-- 11 8

14 -- 35

65 -- 208

13 -- 29

8 1 2

20 7 82 -- 234

3 -- -- -- __

15 -- 30

Alkohollsmus 11 Fälle (10 männlich, 1 weiblich). -- Syphilis 1 Fall.

Laut Angabe hatte in 68 Fällen eine Sektion stattgefunden.

Bei den Todesfällen infolge von infektiösen und tuberkulösen Krankheiten liegen folgende Angaben über die Wohnungsverhältnisse vor:

357 GUnstlge Verhältnisse.

Ungllnstige Verhaltnisse.

Unbekannt oder Sterbefalle Im Spital.

Keine Angaben.

In 21 Fällen.

In 6 Fällen.

In 32 Fällen.

In 18 Fällen.

Die gemeldeten Mängel werden den Gegenstand einer monatlichen oder vierteljährlichen Veröffentlichung hilden.

Nach dem Alter, Geschlecht und den Ortschaften ausgeschieden, verteilen sich die Sterbefälle infolge von akuten Krankheiten der Lunge, Lungenschwindsueht, andern tuberkulösen Krankheiten, infektiösen Krankheiten und Durchfall der kleinen Kinder (mit Einschluß der von auswärts Gekommenen) wie folgt :

Sterbefälle Infolge von akuten Krankheiten Lungenandern tuberkulösen infektiösen der Atmungsorgane, scnwindencbt.

Krankheiten.

Krankheiten.

(Nr. l his 8.)

Mjnollth. Wilbllch. Mannlieh. Wiibllcb. Mjnnlleh. Wilbllth. Minnlich. Wilblich.

Von 0 bis l Jahr l 4 Jahren 5 19 20 39 40 59 79 n 60 w i«/ w n ,, 80 und mehr Jahren -- Ohne Angabe des Alters -- Total 11

2 3 l l 4 11

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St. Gallen Chaux-de-Eonds . . .

Nenenburg .

Winterthur .

Biel Herisau . .

Schaff hausen.

Freiburg . .

Locle

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12 2 5 3 fi 3 1 1 2 3 2 1 1 1 1

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Städte.

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*) Genf mit Pltinpakis, Eaui- Tires und P( tit-Sa connei

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1

358

Morbidität.

Vom 28. Mai bis zum 3. Juni 1893 sind folgende Fälle von ansteckenden Krankheiten angezeigt worden: 1. Pocken und modifizierte Blattern.

Freiburg (Kanton): l Fall in Freibnrg. -- Luzern (Kanton): 8 Fälle.

2. Masern.

ZUrlch: 57 Fälle. -- Basel-Stadt: l Fall. -- Bern (Kanton): 6 Fälle in ßie). -- Waadt 22. Mai bis 4. Juni: Epidemien im ganzen Kanton. -- GroßGenf: Zahlreiche Fälle.

3. Scharlach.

ZUrlch: 6 Fälle. -- Bern (Kanton): 25 Fälle, wovon 14 in Bern, 5 in Buren zum Hof, 3 in Belligeri, 2 in Steffisburg und l in Biel. -- Neuenburg (Kanton): 2 Fälle, je l in Neuenburg und Travers. -- Waadt 22. Mai bis 4. Juni: 35 Fälle. -- Groß-Genf: 3 Fälle.

4. Diphtheritis und Croup.

Schaffhausen (Kanton): 3 Fälle in Oberhallan. -- Zürich: 16 Fälle. -- Basel-Stadt: 4 Fälle. -- Bern : l Fall, von auswärts kommend. -- Neuenburg (Kanton): l Fall in Buttes.

5. Keuchhusten.

Zürich: 5 Fälle. -- Basel-Stadt : 5 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): 2 Fälle in Buttes. -- Waadt 22. Mai bis 4. Juni: 6 Fälle. -- Groß-Genf: 2 Fälle.

6. Varioellen.

ZUrlch: l Fall. -- Basel-Stadt: 2 Fälle.

7. Rotlauf.

Schaffhausen (Kanton): l Fall in Unterhallau. -- ZUrich: 4 Fälle. -- Basel-Stadt: 4 Fälle. -- Neuenburg (Kanton): l Fall in Travers.

8. Typhue.

ZUrlch : 4 Fälle. -- Neuenburg (Kanton) : l Fall in Neuenbnrg. -- Waadt 22. Mai bis 4. Juni: 4 Fälle. -- Groß-Genf: l Fall.

9. Infektiöses Kindbettfieber.

Waadt 22. Mai bis 4. Juni: 2 Fälle.

IQ. Influenza.

Neuenburg (Kanton) : 3 Fälle in Pontainemelon. -- Ölten : Zahlreiche Fälle.

Gesamtbestand der Kranken und Aufnahmen In 70 Krankenanstalten der Schweiz.

Kantone.

Zürich . . .

Bern . . . .

Lnzern . . .

Uri.

Schwyz . . .

Nidwaiden . .

(Harns . . .

Zug . . . .

Freibnrg . . .

Solothurn . .

Baselstadt . .

Basel land . .

Schaffhansen .

Appenzell A.-Rh.

Appenzell l.-Rh.

St Gallen . .

Graubünden Aargau . , Thurgan . .

Tessin.

. .

Waadt . .

Wallis . .

Nenenbnrg . .

Genf . . . .

Total . . . .

ll

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785 1098 63 39 24 23 51 42 133 151 448 95 47 73 11 342 96 196 98 27 471 16 220 414

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7 3 41

3 3 38

4 4 63

1 1 1 3 3 2 18

70 97 7 2

12 42 2

1 1 2 1 9 3 1 2 16 12 3 3 56 1 10 1 6 15 1 1 1 7 39 7 4 17 3 1 13 6 8 70 1 22 8 7 48 526 113

fleiamtbeitand ·m 3. Juni.

A_u±"nalimeii.

Total der Aufnahmen.

Aufnahmen vom 28. Mai bis 3. Juni 1893.

123 593 192 1074 62 20 4 39 21 3 24 3 56 13 44 6 131 28 154 23 499 93 101 18 -43 12 68 18 11 2 328 77 97 14 189 26 98 15 76 9 98 447 13 1 212 47 416 88 933* 4796

360

Bewegung der Bevölkerung in den staatVom 1. Januar bis I. Quartal (siehe

III. AbEntlassen als Total -1.UIU1

Ge-

des

storben.

Abgangs.

nicht unge- geistesbessert. bessert. krank befunden.

gegeheilt.

Anstalten.

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Borghölzli . . . 27 18 45 7 2 Rheinau . . . .

4 10 14 4 8 Spannweid . . . -- 2 2 -- 2 -- Waldau . . . . 11 19 30 -- St. Urban . . . 18 14 32 4 2 Marsens . . . .

6 6 12 2 1Rosegg . . . .

3 7 10 1 3 Basel 26 '17 43 3 5 Liestal . . . .

5 2 7 1 1 Breitenau (Schaffh.)

7 6 13 1 -- 7 8 15 5 4 St. Pirminsberg .

3 5 8 2 4 Asyl Wil . . .

Waldhaus (Chur) .

4 8 12 1 2 Königsfelden . . 23 24 47 8 12 Münsterlingen . .

6 4 10 2 -- 2 4 6 2 4 St. Eatbarinenthal Bois de Céry . . 26 26 52 9 8 Prefargier . . .

7 10 17 1 -- Vernets . . . .

7 10 17 --

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') Ohne Angaben.

| 3

-- 12

361

lichen Irrenheilanstalten in der Schweiz.

31. März 1893.

Bundesbl. 1893, I, 1094/1095).

gang.

6 9 3 2 11 4 5 1 1 1 13 2

16 7 3 4 8

14

4 2 23 4 7 2 1 3 15 4

17 6 7

18 10 10

35 16 17

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140

141

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13

13

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-- -- -- -- --. -- 2 -- -- -- -- --

2 -- --

2 -- --

11

7

') Davon 1 entwichen.

Bundesblatt. 45. Jahrg. Bd. 111.

Weiblich.

30 26 9 6 35 5 12 6 2 9 27 8

-- 1

Männlich.

19 12 5 4 -12 1 5 4 1 6 12 4

-- --

Weiblich.

11

12 1

Männlich.

1 --

Weiblich.

36 2

Männlich.

16 2

Weiblich.

Männlich.

20 --

Männlich.

3 S

Weiblich.

Weiblich.

Auf freien Fuß Transferiert In In gesetzt oder einer anderen eine andere ein Spital In die eigene Familie ein Geoder IrrenFamilie eine Pflege- fängnis.

untergebracht.

heilanstalt. anstalt.

zurückgekehrt.

Männlich.

Total der Entlassenen.

25

-- --

-- -- -- 1

362

Vergleichende samtarische Statistik.

Entsprechende jährliche Sterblichkeitsziffer auf 1000 Einwohner.

(Siehe Bundesbl. 1893, II, 426.)

Während der 5 Wochen des Monatü März.

Städte.

26. Fete.

-4.MSrz.

In den 15 schweizerischen Städten zusammen Freiburg i. B.

Karlsruhe .

Mülhausen .

Straßbnrg .

Mainz . . .

Darmstadt .

Frankfurts.!«.

Stattgart . .

Augsourg .

München . .

Bremen . .

Berlin . .

Kopenhagen Stockholm .

Wien . . .

Lyon . . .

Besançon . .

Paris . . .

Brüssel . .

London . .

Hamburg und Vororte ,

5.-11. 12.-13. 19.-25.

26. Man - 1. April.

18.2

19.2

18.6

15.8

27.«

13.8

18.i 20.9

16.7 13.6 16.8 21.7

2'2.o 24.t 26.i

20.7 23.3 26.6

9.7

27.7

13.9

13.2

18.5

17.9 16.7

21.0

18.5 15.9

22.2 22.0 20.j

15.9

12.7

19.8

15.9 12.7

27.i 23.3

23.2 24.c 12.< 19.S, 22.1 18.o 25.1.

30.3 24.5

23.2 24.o

17.4

12.4 19.8

16.,i

16.4

17.6

31.6

22.6 21.2

16.2

22.3 21.8

20.5 22.7

17.7

17.7

21.7

18.8

21.6

13.8

22.0 24.6 26.i 13.9 18.6

^i a "S

Die 15.

schweizerischen Städte.

rS^I >- 03 ^ T3<ä

Zürich . .

Genf . . .

Basel . . .

Bern . . .

Lausanne St. Gallen .

Chauxdefonds Luzern . .

Neuenburg .

Winterthur .

Biel . . .

Herisau . .

Schaffhausen Freiburg . .

LocJe . . .

18.5 18.7 17.4

22.3 25.i 24.4 15.8 15.7

16.1 13.8 14.2

21.0 22.4 23.* 16.i

22.1 20.7 21.» 18.3 18.« 18.2 (Ohne die Orts23.1 24.9 25.1 25.6 fremden, welche in 22.!

23.4 den 15 Städten (1.-- 15.:) 22.8 während dieses (16.--31.:) 31.e 22.3 21..!

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sind.)

19.!

21.0 20.8 19.1 20.7

Sterblichkeitsziffer im Kanton Neuenburg.

Nach Angaben der kantonalen Sanitätskommission.

(Auf 1000 Einwohner.)

1893 1892 1885--1889 (Mittel) . .

') 18 Falle von Influenza.

.

Januar.

Februar.

20.» 20.<

16.5

21.6

19.8 19.7

März.

19.1 2l.» 23.»

·

£§£

April.

>) 19.3 17.8

22.8

363

Bekanntmachung.

Durch Beschluß des Bundesrates vom 19. Mai ist das Zolldepartement ermächtigt worden, für Bezüge von Mais, nicht geschroten, nicht geschält (Gebrauchstarif Nr. 409), den Eingangszoll von 30 Rappen per 100 kg. zurückzuerstatten, sofern die Verwendung dieser Bezüge als Futtermittel nachgewiesen ist.

In weiterer Ausführung dieses Beschlusses sind vom Zolldepartement folgende Specialbestimmungen aufgestellt worden: 1. Die Zollrückvergütung beschränkt sich auf die Bezüge i n k o m p l e t t e n W a g e n l a d u n g e n im Eisenbahnverkehr.

2. Gesuche um Rückvergütung sollen von kantonalen Behörden oder von landwirtschaftlichen Vereinen und Genossenschaften ausgehen und von einer Bescheinigung der betreffenden Behörde oder des betreffenden Vereins- bezw. Genossenschaftsvorstandes begleitet sein, daß fragliche Bezüge ausschließlich als Viehfutter Verwendung gefunden haben oder finden sollen.

3. Für Bezüge einzelner Landwirte im Belange von mindestens einer Eisenbahnwagenladung sind Rückvergütungsgesuche der betreffenden Adressaten zulässig, jedoch müssen dieselben von einer amtlichen Erklärung der betreffenden Ortsbehörde begleitet sein, daß diese Bezüge ausschließlich zu Viehfütterungszwecken gedient haben oder dienen sollen.

4. Zollrückvergütungsgesuche von Handelsfirmen, beziehungsweise Zwischenhändlern finden keine Berücksichtigung.

5. Sämtliche Begehren um Zollrückvergütung sind in Begleit der zugehörenden Zollausweise (zollamtlich abgestempelter Frachtbrief oder Zollquittung), sowie der sub 2 und 3 hiervor erwähnten Bescheinigungen dar eidg. Oberzolldirektion in Bern einzureichen, welche nach Prüfung und Richtigfindeo der vorerwähnten Belege die Rückzahlung des Zollbetrages veranlassen wird.

6. Alle Handlungen, welche die Erlangung einer unrechtmäßigen Zollrückvergütung bezwecken, haben die Einleitung des Strafverfahrens wegen Zollübertretung gemäß Art. 50 und 51 des Zollgesetzes zur Folge.

B e r n , den 25. Mai 1893.

Eidg. Zolldepartement.

364

Inhalt des schweizerischen Handelsamtsblattes, A» 133, vom 6. Juni 1893.

Handelsregistereinträge. Wochensituation der schweizerischen Emissionsbanken vom 3. Juni 1893. Fabrik- und Handelsmarken.

Einnahmen der Zollverwaltung. Zollbehandlung von Postpaketen.

Ausstellung von Amateur-Photographien in Hamburg. Stundenzoneuzeit. Situation ausländischer Banken. Telegramme. Privatanzeigeu.

tö 13e, YOin 7. Juni 1893.

Konkurse. Nachlaßverträge, Abhanden gekommene VVerttitel.

Handelsregistereinträge. Erfindungspatentliste und Liste der Muster und Modelle für die II. Hälfte Mai 1893. Fabrik- und Handelsmarken. Privatanzeigen.

As 135, Tom 8. Juni 1893.

Handelsregistereinträge. Fabrik- und Handelsmarken. Bilanzen von Versicherungsgesellschaften. Privatanzeigen.

A» 136, vom 10. Juni 1893.

Konkurse. Nachlaßverträge. Abhanden gekommene Werttitel.

Handelsregistereinträge.

Fabrik- und Handelsmarken. Handelsbeziehungen mit Serbien. Internationale Ausstellung in Madrid.

Auswanderungswesen. Situation ausländischer Banken. Privatanzeigen.

As 137, vom 12. Juni 1893.

Abhanden gekommene Werttitel. Rechtsdomizile von Versicherungsgesellschaften.

Handelsregistereinträge.

Fabrik- und Handelsmarken. Bilanzen von Versicherungsgesellschaften. Post.

Schweizerische Emissionsbanken. Heubezug aus Holland. Situation ausländischer Banken. Privatanz.eigen.

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1893

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3

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25

Cahier Numero Geschäftsnummer

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14.06.1893

Date Data Seite

352-364

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10 016 197

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